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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.06.1873
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1873-06-09
- Erscheinungsdatum
- 09.06.1873
- Sprache
- Deutsch
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2060 Nichtamtlicher Theil. F? 130, 9. Juni. Kalenderstempel bestand fast allerwärts; wir begrüßen dessen Auf hebung als eine der allgemeinen Volksbildung dargebrachte, freilich etwas sehr verspätete Huldigung. Zeitungsstempel und Cautionen gibt es schon jetzt außer Preußen wohl fast nirgends mehr in Deutschland. Ein dritter Fortschritt, die Beseitigung der richterlichen Ent ziehung des Preßgewerbebetriebes, ist kaum für einen solchen zu rechnen, denn diese mußte mit dem Aufhören der Landespreßgcsetzc nach dem Wortlaute in Absatz 3. des tz. 143. der Gewerbeordnung von selbst wegfallen. Nun aber die Gegcnbilanz! Bcibehalten sind aus dem preußischen Preßgesctze von 1851: die Nennung des Druckers und Verlegers (oder Verfassers) auf allen Druckschriften; die Vorzeichnung bestimmter persönlicher Qua lifikationen für Uebernahmc einer Redaction, und zwar für alle „periodische Druckschriften", nicht bloß politische; die Einreichung eines Pflichtexemplars sofort beim Beginne der Austheilung einer Perio dischen Schrift und daneben auch noch die Abgabe von Freiexempla ren an öffentliche Bibliotheken oder dergleichen (in allen diesen drei Punkten ist z. B. das sächsische Prcßgesctz von 1870 viel liberaler); der Zwang zurAusnahme amtlicher Inserate und zur Aufnahme von Berichtigungen (letzterer sogar mit Verschärfungen und ohne die wenigstens einigermaßen gegen frivole sogenannte Berichtigungen sichernde Cautcl des badischen oder des oestcrrcichischen Paß gesetzes); das festgehaltcnc Verbot der Anheftung anderer Placate als der im preußischen Preßgesctze zugelassenen meist rein gewerb lichen (während das sächsische und andere Prcßgesetzc auch politische Plaeatc gestatten); endlich, um minder Wesentliches zu übergehen, die polizeiliche vorläufige Beschlagnahme, wobei zwar der Termin, binnen dessen eine solche vom Gericht bestätigt sein muß, gegen das preußische Gesetz etwas Herabgesetzhaber immer noch weiter gegriffen ist, als z. B. im sächsischen. Verschärft — selbst gegen das preußische Gesetz von 1851, geschweige gegen andere, neuere, z. B. das sächsische — und zwar theilweisc sehr wesentlich verschärft, sind die Strafen für Uebcrtre- tungen preßpolizcilichcr Vorschriften, währcndMilderungcn nur sehr wenige Vorkommen. So z. B. kann ein Redacteur wegen Nichtauf- nahme einer Berichtigung unter den hier vorgeschricbencn Formen mit bis zu sechs Monaten Gefängnißstrafe belegt werden! Verschärft ist ferner die strafrechtliche Haftbarkeit der Rcdac- teurc, indem sie stets ganz ebenso wie dcrThätercincsPrcßvergehcns behandelt werden sollen, während an den Bestimmungen des preu ßischen Gesetzes über die subsidiäre Haftung, die außerordentlichen Strafen re. nichts wesentlich geändert ist. Endlich ist sogar über das Reichs-Strafgesetzbuch hinausgegan- gen und sind mehrere strafgcsetzlichc Bestimmungen spcciell für die Presse aufgestellt, ähnlich wie der weiland berüchtigte „Haß- und Vcrachtungsparagraph". Daß diesmal dicscSpecialstrafgesetzgcbung sich weniger gegen politische als gegen social-demokratische Ausschrei tungen der Presse richtet, macht in Beurtheilung des Prinzips keinen Unterschied. Mit unserm obigen Urtheile stehen wir nicht allein, das be zeugen schon die namhaften Stimmen preußischer und anderer öffent licher Blätter. Dieselben sprechen sich theilweise noch stärker aus als wir, zumal die preußischen, welche alle Süßigkeiten des preußischen Prcß- gesetzes, das hier zum Reichs-Preßgesetz erhoben werden soll, schon gekostet haben. Daß ein Entwurf wie dieser, selbst wenn er im Bundesrathe einige Milderungen erfahren sollte (das demselben zu Grunde lie gende Prinzip läßt sich durch solche einzelne Modifikationen kaum ändern), vom Reichstage zurückgewicsen werden wird, ist uns nicht zweifelhaft — der Standpunkt, den selbst die äußerste Rechte des Reichstages in der Preßcommission und in ihren Anträgen zu deren Vorschlägeneingenommen, ist ultra-liberal im Verhältniß zu die sem Entwürfe; — daß aber eine solche Vorlage überhaupt auch nur an den Bundcsrath gebracht werden konnte mit der Bestimmung, von da an den Reichstag zu gelangen, daß die Regierung des leiten den Staates im neuen Deutschen Reiche auch nur daran denken konnte, die gcsammte deutsche Presse in so harte und so entwürdigende Fesseln zu schmieden — das, wir gestehen es, ist für unser nationales Gefühl tief schmerzlich, und das könnte uns zugleich für die Zukunft Deutschlands bange machen, wenn wir nicht wüßten und so oft er fahren hätten, daß die Verhältnisse stärker sind als die Menschen, und daß der Geist aller Fesseln spottet." Miscellrn. Aus dem modernen Sortimentsbctricb. — JmAnschluß an die neuliche Zuschrift von C. Vogt in Genf au die Frankfurter Zeitung, worin derselbe sein Befremden über eine besondere Zudring lichkeit einer Heidelberger Buchhandlung ausspricht (Nr. 95), geht uns noch folgende bezügliche „Erklärung" aus dem „Correspon- denz-Blatt der deutschen Gesellschaft für Anthropologie re." zur Auf nahme zu: „Die Verlagshandlnng der Hrn. Gcbr. v. Schenk in Heidelberg hat sich ein Geschäft daraus gemacht, den Vertrieb des kürzlich bei F. A. Brockhaus in Leipzig erschienenen Werkes von vr. Caspar:: »Die Urgeschichte der Menschheit« in einer Weise zu för dern, daß es den Verdacht erregen muß, als geschehe dies im Auf träge und mitWisscn des Vorstandes der deutschen anthropologischen Gesellschaft. Der autographirte und bereits an mehrere Mitglieder der genannten Gesellschaft versandte Brief lautet: Unterzeichnete Verlagshandlnng hat es sich zur Ausgabe gestellt, die verehelichen Mitglieder des über ganz Deutschland verzweigten Vereins für Urgeschichte mit denjenigen neuesten hervorragenden Werken in der Literatur bekannt zu machen, deren Anschaffung zur gemeinsamen Fort bildung der Vcreinsmitglicder im Interesse dieser Wissenschast als nützlich erscheint und erlauben wir uns ,c. . . . Sollten Sie wider Erwarten nicht gesonnen sein, die Anschaffung dieses Werkes ausznsührcn oder sollten Sie diese neueste hervorragende Erscheinung aus diesen, Gebiete bereits auf anderem Wege bezogen haben, so ersuchen wir Sic gütigst um eine um gehende Rückantwort, andernfalls werden wir uns erlauben, Sie in mög lichster Kürze und in bequemer Weise in den Besitz derselben zu setzen, indem wir Ihnen in zwei monatlichen Raten die beiden Theile, zugleich in Prachtband gebunden, franco übersenden. Indem wir Sie freundlichst bitten, unsere Vercinsbestrebungcn möglichst zu unterstützen, zeichnen wir ,c. Gebr. v. Schenk. Im Namen und Aufträge des Vorstandes der deutschen anthro pologischen Gesellschaft erklärt der Unterzeichnete, daß derselbe den Hrn. Gcbr. v. Schenk weder die Sorge »für die Fortbildung der Vcreinsmitglicder im Interesse der Wissenschaft« übertragen, noch sie beauftragt habe, »unsere Vereinsbestrcbungen unterstützen« zu helfen, am allerwenigsten aber in solcher Weise, wie cs hier geschieht. Von jenem Briefe erhielten wir erst dadurch Kunde, daß wir ihn von einigen Mitgliedern, die ihn von der genannten Verlagshandlung erhalten hatten, mit verschiedenen Aeußernngen des Befremdens und der Verwunderung zugeschickt erhielten. Heidelberg, 10.April 1873. vr. A. v. Frantzius." IVeucr Unses-wr /ur unck LMlot/wäMrssensc/,«/?. Usr- auLASAsbeu von Dr. 3. Dstrbolckt. ckabrA. 1873. Uett 6. Inbalt: ^.oteustüobe, ckie DeuAestaltuuA cksr Libliotbsbsu ckes Dönixreiobs Italien bstrstkeuck. — Obristian Oarl am Ducke, Herausgeber ckes Llsickauus, von Ob. 6. Drust am Ducke. — IVsiters Beiträge rur Dessiuglitteratur. — Die Ditteratur ckes Dsutsob-Draurösisobsu Krieges 1870 — 71. (Dortsetruug.) — Ditteratur unck lllisosUsu. — Die Libliotbeb cker veutsodsu Dante-Dessllsebakt in vrescksu. — illlgömeius Dibliograpbis.
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