Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.01.1885
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1885-01-14
- Erscheinungsdatum
- 14.01.1885
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18850114
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188501143
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18850114
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1885
- Monat1885-01
- Tag1885-01-14
- Monat1885-01
- Jahr1885
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
10, 14. Januar. Nichtamtlicher Teil. 175 Die sodann erfolgende Hauptabstimmung, ob überhaupt eine Genossenschaft für das Buchdruckgewerbe und zwar in den solchergestalt festgesetzten Umgrenzungen gegründet werden solle, ergiebt die einstimmige Bejahung der Frage seitens der Ver sammlung. Herr Präsident Bödiker beglückwünscht letztere zu ihrem Beschlüsse und zweifelt nicht, daß in der neuen Organisation immer ein frisch pulsierendes Leben walten dürfte. Nunmehr wird in die Debatte über den Sitz der Genossen schaft eingetreteu. Herr Grunert (Berlin) ist dafür, daß der Sitz nach Berlin komme. Er sei beauftragt, dieses zu beantragen, vornehmlich um hierdurch kundzugeben, daß man auch in Berlin vor der damit verbundenen Mühe sich nicht scheue. Herr Georgi (Bonn) erklärt sich unter Beifall der Ver sammlung für Leipzig, welches unstreitig als die Zentrale des Buchdruckgewerbes zu betrachten sei. Bei der Abstimmung wird mit großer Majorität Leipzig zum Sitz der Genossenschaft gewählt. Die nun folgende Diskussion über die Organisation der Berussgenossenschaft ergiebt in der Abstimmung die Annahme des hierzu gestellten Antrages Köpsel (Berlin), durch welchen die Einteilung der Sektionen dem Ermessen des Vorstandes über lassen wird. Eine längere Erörterung entwickelt sich über die Einrichtung der Vertrauensmänner für die Sektionen. An derselben be teiligen sich die Herren Elsner (Berlin), Büxenstein (Berlin), Georgi (Bonn), Köpsel (Berlin), Förster (Zwickau), Präs. Bödiker u. a. Die Hauptdebatte drehte sich darum, welche Stellung den Vertrauensmännern angewiesen werden soll, ob ihnen Einsicht in die Lohnlisten, Geschäftsbücher rc. zu gewähren sei, welches schiedsrichterliche Amt sie bei Streitigkeiten einzunehmen haben u. dgl. mehr. Herr Georgi (Bonn) hat in dieser Hinsicht einen ein gehenden Spezialantrag gestellt, über welchen die Ansichten weit auseinander gehen. Ein Teil der Redner hält den Antrag für den Verhältnissen gut angepaßt, während ein anderer Teil der entgegengesetzten Ansicht ist. Herr Georgi fühlt sich hierdurch bewogen, seine Resolution, soweit solche als Antrag aufzufassen ist, zurückzuziehen und selbige lediglich dem zu wählenden Aus schüsse zur Begutachtung zu unterbreiten. Von der Versammlung wird hierauf der Schluß der Debatte angenommen, und auf An frage des Vorsitzenden erklärt sich die Versammlung damit ein verstanden, daß die Resolution Georgi dem Ausschüsse zur thun- lichsten Berücksichtigung überwiesen werde. Was die Regelung des Stimmrechts der Geuossen- schaftsversammlung betrifft, so ist vom Vorstand des Deutschen Buchdruckervereins vorgeschlagen, daß die Genossenschaftsversamm lung nicht aus sämtlichen Mitgliedern der Genossenschaft, sondern aus Delegierten der einzelnen Sektionen bestehen soll, daß ferner jeder Delegierte eine Stimme hat und die Beschlüsse nach abso luter Stimmenmehrheit gefaßt werden. Hierzu wird von Stutt gart beantragt, daß jeder Sektionsdelegierte nach Maßgabe der Zahl der von ihm vertretenen Arbeiter sein Stimmrecht ausübe. Auch über diesen Punkt entsteht eine lebhafte Debatte, welche als Resultat ergiebt, daß der Stuttgarter Antrag dem Ausschüsse zur Berücksichtigung überwiesen wird. Betreffs der Bildung des Genossenschastsvorstandes ist vorgeschlagen, daß selbiger aus fünfzehn Mitgliedern bestehen soll, und zwar aus den zwölf Sektionsvorstäuden und außerdem aus drei Mitgliedern, welche am Sitze der Genossenschaft (also in Leipzig) ihren Wohnsitz haben. Aus letzteren drei Mitgliedern würde der Vorsitzende zu bestimme» und überhaupt der geschästs- ührende Ausschuß zu bilden sein, ohne welchen die voraussichtlich ehr umfangreichen und oft dringlichen Genossenschaftsangelegen heiten kaum mit der erwünschten Promptheit erledigt werden könnten.. Von Herrn Büxenstein (Berlin) wird beantragt, daß der Vorstand in Anbetracht der gewünschten Einteilung in fünfzehn Sektionen aus deren Vorständen und noch zwei Leipziger Mit gliedern, auf alle Fälle aber aus einer ungeraden Zahl, be stehen möge. Mit Herrn Köpsel (Berlin) ist man jedoch allgemein der Ansicht, für jetzt von einer Festsetzung der Zahl der Mitglieder des Genossenschastsvorstandes abzusehen, vielmehr diese, die sich doch nach der Sektionseinteilung richten werde, dem Ausschuß für die Beratung des Statutenentwurss zu überlassen. Hingegen scheint man nicht geneigt, die Beschlußfähigkeit des Vor standes schon bei Anwesenheit von drei Mitgliedern (also ledig lich den Leipzigern) auzunehmen, sondern ist für eine erhöhte Zahl und eventuelle Einholung schriftlicher Voten. Etwas De finitives wird jedoch auch hier nicht festgesetzt. Über die Feststellung der Entschädigungen wird be stimmt, daß dieselbe durch den Sektionsvorstand zu erfolge» habe, wenn es sich a. um den Ersatz der Kosten des Heilverfahrens, b. um die Entschädigung bei voraussichtlich vorübergehender Erwerblosigkeit und o. um den Ersatz der Beerdigungskosten handelt. In allen übrigen Fällen hat der Genossenschaftsvorstand zu entscheiden. In der weiter verhandelten Frage über die etwaige Teilung des Risikos zwischen den Sektionen und der Genossenschaft empfahl der Vorstand des Deutschen Buchdruckervereins eine solche Teilung nicht; hingegen waren von Stuttgart aus Anträge gestellt worden, die darauf hinzielten, daß die Sektionsverbände 20 bez. 25 Proeent des Risikos bei allen Unfällen tragen. Über diesen wichtigen und höchst prinzipiellen Punkt entspann sich eine lebhafte Debatte; namentlich suchte mau von verschiedenen Seiten darzuthun, daß eine Teilung des Risikos im Interesse der Ge nossenschaft selbst liege und die Gefahr einer zu großen Dezen tralisation des Ganzen keineswegs in sich berge. Doch schien die Mehrheit der Versammlung sich der Ansicht hinzuncigen, daß die Genossenschaft stets in ihrer Gesamtheit bei Unfällen und sonst dergl. mehr einzutreten habe, weshalb die Stuttgarter Vor schläge auch abgelehnt, diejenigen des Vorstandes hingegen an genommen wurden. Es darf übrigens bei diesem Punkte nicht übersehen werden, daß die Ersatzpflichtigkeit der Berufsgenossenschaften bei Unfällen erst mit der dreizehnten Woche eintritt, denn bis dahin haben die Krankenkassen einzutreten. Auf eine Anfrage des Herrn Grunert (Berlin), wie es gegenüber den freien Kassen zu halten sei, die doch oft bis zu 52 Wochen Unterstützung gewähren, antwortet Herr Präsident Bödiker, daß bei Unfällen die Unter stützungspflicht der freien Kassen ebenfalls nur bis zur Beendigung der dreizehnten Woche währt, für die darüber hinaus gegebene Unter stützung haben sie das Regreßrecht an die Berufsgenossenschaft; denn über dieses Verhältnis besage das Gesetz, daß die Unter stützung nur nach einer Seite hin zu beanspruchen sei. Doppelte Ünterstützung sei lediglich zulässig. wenn der Verunglückte noch bei einer Privatgesellschaft, die keinen gesetzlichen Bestimmungen unterliege, versichert sei.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder