Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.02.1921
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- 1921-02-17
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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40. 17. Februar 1021. Redaktioneller Teil. Aus den am Dienstag (8. Februar- gepilogeneu Verhandtungcn ist des weiteren zu entnehmen, daß g e h i l f e n s e i t i g aus die Cal- werjche Statistik verwiesen wurde. Diese beweise, daß der Monat De zember der teuerste des Jahres 1920 gewesen sei; im Mvnat November sei gegen 1014 eine 14sache Verteuerung eingelreten. Bemängelt wurde, daß sich die Prinzipalität im Kreise 11 (Rheinland-Westfalen) entschlos sen hätte, einen Millionensonds anzulcgen, nut dem der Kamps gegen die Gehilfenschaft geführt werden solle. Hierfür sei also Geld da, aber nicht zur Bewilligung höherer Lohne für die Gehilfen. Bei jeder Lohnerhöhung fei dem Anträge der Prinzipalität ausErhöhung d c r D r u ck p r e i s e e n t f p r o ch e n worden. Bei Bewilligung der letzten Teuerungszulage (die ani 1. November 1020 in Kraft trat), habe trotz des Einspruches eines großen Tei le s d e r Ge Hilfenvertreter wiederum eine Erhöhung der D r u ck p r e i s e st a t t g e f u n d e n, d i e einen wesentlich höheren Betrag bedeute als die Lohnerhöhung der Gehilfen. Der Geschäftsführer des Tarifamtes glaubte, mit Be dauern konstatieren zu müssen, daß der größte TarifkreiS (Kreis VIII, Berlin) prinzipalsscitig so weit gegangen sei, seinem Vertreter ein im peratives Mandat zu erteilen, nichts zu bewilligen. Er befürwortete die Auszahlung einer einmaligen WirtschastSbeihilfe, und zwar für Ver heiratete einen Wochenlohn nach Lvhnklasse 6 und für Ledige die Hälfte hiervon. Diese Beihilfe könne je nach der finanziellen Lage der Betriebe auch in Raten gezahlt werden. Der Geschäftsführer bemerkte noch, es sei doch tief bedauerlich, wenn nach 25jährigcm Zusammengehen in der Larifgemeinschaft die Möglichkeit zu einer Verständigung nicht mehr vorhanden sein sollte. Namens der Prinzipalität wurde erklärt, daß die Abwehr stellung im Kreise II durch den Streik und durch den glatten Tarifbrnch der Düsseldorfer Bnchdrnckcrgehilfen verursacht worden sei. Die Ab wehr sei lediglich ein Schutz gegen tarifbrüchige und terroristische Be strebungen der Gehilfenschaft. — In wiederholten Abstimmungen wurde dann der Antrag der Gehilfen auf Bewilligung einer neuen Teuerungs zulage von den Prinzipalsvertretern abgelehnt; auch der Vermittlungs- Vorschlag des Geschäftsführers des Tarifamtcs wurde prinzipalsscitig ab- gelchnt, trotzdem die Gehilfen erklärt hatten, daß sie diesen Vorschlag als Grundlage zu weiteren Verhandlungen anerkennen könnten. Es wurde dann noch eine Einigung darüber erzielt, daß der Zusammentritt deS Tarifausschnsses erfolgen muß, wenn eine Partei dies beantragt. (Bis jetzt galt der Antrag bei Stimmengleichheit als abgelehnt.) * * * Der vom R e t ch s a r b e i t s m i n i st c r i u m in Berlin eingesetzte S ch l i ch t u n g s a u s s ch u ß, mit dem die Parteien am Mittwoch, S. Februar, verhandelten, vertrat den Standpunkt, daß seit Anfang No vember 1920 die Teuerung nicht in solchem Umfange zugenonimen habe, daß von einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse ge sprochen werden könne. Der Schlichtungsausschuß fällte aber einen Schiedsspruch (um Mitternacht!), durch den den Gehilfen und an teilmäßig den Hilfsarbeitern über 21 Jahren eine neue wöchentliche Zulage zucrkannt wurde, und zwar für die Zeit vom 1. Februar bis 1. Mai. Dieselbe beträgt in kleineren Orten (bis 716A» Lokalzuschlag) 10 in mittleren Orten (bis 17-6°/, Lokalznschlag) 12 .X und in allen ßbrigen Orten 15 wöchentlich. Diese Zulage wird den im Berechnen (Akkord) stehenden Gehilfen aber nur gewährt, wenn sie während der ersten fünf Wochen dieses Jahres ihren tariflichen Lohn (Mindestlohn) um nicht mehr als 15"/, überschritten haben. Auf außertarifliche Zu lagen, die seit November vorigen Jahres gewährt worden sind, kann die neue Zulage in Anrechnung kommen. Diese kann, falls Arbeitgeber oder Arbeitnehmer cs wünschen, in einem Gesamtbeträge (IW, 156 bzw. 195 ^/k) oder in Teilbeträgen zur Auszahlung gelangen. Das gegen wärtig gültige Lohnabkommen verlängert der Schiedsspruch gleichfalls bis zum 1. Mai d. I. Er wurde von den Vertretern der Parteien mit Sem Vorbehalte zur Kenntnis genommen, daß er bis zum 16. Februar angenommen oder abgelehnt wird. Auf beiden Seiten hatte.der Schiedsspruch keine Befriedigung hervorgcrnfen, was bei Ser Wiedereröffnung der Plenarsitzung im Tarifausschuß zu Leivzig unzweideutig zum Ausdruck kam. Es wurde deshalb von beiden Par teien eine Kommission eingesetzt, die über den Schiedsspruch des Schlich- tungSansschusses weiter beraten sollte, während sich das Plenum ver tagte. In einer mehr als fünfstündigen Verhandlung kam die Kommis sion zu einer Verständigung und zu einem E i n i g u n g s v o r - schlag, der vor allem die Zahlung einer einmaligen Wirt schaf t 8 b e i h i l f e Vorsicht, und zwar für Gehilfen über 21 Jahre in Orten bis einschließlich 2-6°/> Lokalzuschlag 120 .//, bis einschließlich 7)6 °/o 180 und für die übrigen Orte 210 .//, zahlbar in drei Raten (>im Februar, März und April). Dieser Einignngsvorschlag fand aber nicht die Billigung der Mehrheit der Vertreter beider Parteien, die wesentliche Abänderungen des Einigungsvorschlages beantragten. Schließlich erklärte der Vertreter der Prinzipalität (Freitag, 11. F-e- vruar, abends), daß die Mehrheit der Prinzipalsvertreter (gegen 3 Summen) nicht bereit sei, dem Einigungsvorschlage der Kommission zuzustimmen. (Vorher hatte die Einigungskommission nochmals stun denlang beraten, und zwar mit dem Ergebnis, daß der vorstehend in seiner Hauptsache angeführte Einigungsvorjchlag bestehen blieb.) Die Mehrheit der Prinzipalsvertreter erklärte sich aber bereit, den Schieds spruch des Arbeilönunisteriums mit den dort fcstgelegten Sätzen und Terminen anzunehmen. Diese Erklärung ries bei den Gchilsenver- tretern eine große Erregung hervor. Gegen Abend vertagte sich der Tarifausschuh. Mittlerweile hatte auch eine Aussprache über die Re gelung der Frage der L o ka l z u s ch l ü g e stattgefunden, die zu einer Einigung führte. In der Sonnabendsitzung (12. II.) des Tarisausschusses kam es zunächst zu teilweise sehr erregten Auseinandersetzungen zwischen beiden Par teien. Von den Gchilfenmitgliedern des Tarifausschusses waren nur vier Mann erschienen. Nach einer kurzen Aussprache einigte man sich schließlich wieder im allgemeinen auf den Schiedsspruch des Reichs- arbeitsministerinms. Die Prinzipale erklärten, ans denjenigen Teil des Schiedsspruchs verzichten zu wollen, der über Berechner (Akkord setzer) handelt. Dieser ab geänderte E i n i g u n g s v o r s ch l a g hat folgenden Wortlaut: »Der Schlichtungsausschuß des ReichsarbeitSministeriums hat fcstgestellt, daß der Nachweis einer wesentlichen Verteuerung der Lebcnsbedingungen seit Oktober v. I. nicht in dem Maße zu er bringen ist, als dies Voraussetzung für Bewilligung einer neuen ' wöchentlichen Teuerungszulage gewesen ist. Der Schlichtnngsaus- schnß sowohl wie der Tarifausschuh haben jedoch in Anbetracht der Lage der häuslichen Verhältnisse 1)er Gehilfen eine weitere Hilfe für erforderlich angesehen, die am besten mit der Zahlung einer ein maligen W i r t s ch a f t s b e i h i l f e geleistet wird. Diese Wirt- schaftSbcihilfe soll in den Lohnklassen 11 und 0 (Gehilfen über 21 bzw. 24 Jahre) betragen: in Orten bis einschließlich 7-6°/o Lokal znschlag 130 mit mehr als 716°/, bis 1716°/, 156 und in den übrigen Orten 195 ./(, zahlbar in drei Raten, und zwar mit je einem Drittel in den Monaten Februar, März und April, jeweils am dritten Zahltage. Den Hilfsarbeitern über 21 Jahre ist ein anteil mäßiger Betrag nach den für die Entlohnung im Ncichslarife fest gesetzten Prozentsätzen zu zahlen. Seit dem 3. November 1920 unter Vorbehalt gemährte außertarifliche Zulagen können aus die obige Beihilfe angerechnet werden. Weihnachtszuwendungen sind darunter nicht zu verstehen. Das seit dem 3. November 1920 abgeschlossene Lohnabkommen mit Einschluß der obigen Wirtschaftsbeihilfe hat nunmehr Geltung bis zum 1. Mai 1921 (statt bis zum 31. März). Bei Einstellungen oder Entlassungen wird die Wirtschaftsbeihilse anteilig gezahlt, und zwar nach den geleisteten Arbeitstagen.« Die Gehilfenvertretung erklärte nnn, sich mit den Gehilfen über diesen Vorschlag zu besprechen; es wurden daher die weiteren Ver handlungen bis 12 Uhr mittags vertagt. Im Plenum wurde dann nachmittags der vorstehende E i n i g u n g s Vor schlag e i u st i m m i g angeno m m e n. Im Laufe des Nachmit tags wurde die Sitzung des Tarisausschusses beendet, nachdem noch eine Reihe tariflicher Angelegenheiten, über die Unstimmigkeiten in der Auslegung usw. herrschten, erledigt worden waren. Ter Vor sitzende gab am Schlüsse der Verhandlungen seiner Freude darüber Ausdruck, daß doch noch eine Verständigung erzielt worden sei. Der wie derholt in drohende Nähe gerückte allgemeine Buchdruckcrstreik ist also glücklicherweise abgewcndet worden. Eine Erhöhung der Druckpreise wurde vom Ta- ri saus schuß nicht beschlossen. Hierzu wird wenigstens in der Bekanntmachung des Deutschen Buchdrucker-Vereins in der Sonder ausgabe der »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker« vom 12. Fe bruar nichts gesagt. Auch das in dieser Sonderausgabe wie im Ge- hilfenvrgan veröffentlichte ausführliche Protokoll über die Sitzung des Tarifausschnsses, das wir für den vorstehenden Bericht als Unterlage benutzten, enthält keinerlei Anhaltspunkte dafür, daß eine Verteuerung der Druckpreise beschlossen wurde. Es ist im Gegenteil anzunehmen, daß der Brief des Deutschen Verlegervereins nicht ohne Eindruck ge blieben ist. * In Berlin gaben die Gehilfen ihrem Unmut über das Erreichte durch Annahme folgender Entschließung Ausdruck: »Die Haltung der Prinzipalität wirkt provozierend ans die gesamte Gehilfenschaft und fordert geradezu zum Streik heraus. Ebenso ist der Schiedsspruch so völlig ungenügend, daß auch hier die Anwendung deS letzten Kampf mittels geboten wäre. Wenn dennoch die Versammelten dieses Mittel nicht anzuwendcn empfehlen und den Schiedsspruch (in der beim Ta rifausschuß gegebenen Fassung) annehmen, so tun sie es lediglich aus taktischen Gründen. Aus diesen Erwägungen heraus beauftragen die Versammelten den Vorstand, in geeigneter Weise Vorkehrungen zu treffen, damit siegreich in Kürze nachgeholt werden kann, was man jetzt in egoistischer Absicht verweigert hat.« 197
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