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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.04.1885
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- 1885-04-15
- Erscheinungsdatum
- 15.04.1885
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1?72 Nichtamtlicher Teil. 85, 15. April. Nachdrucks beim Nürnberger Rat vergeblich beklagt hatte, glaubte er dem Schaden die Spitze nehmen zu können, wenn er einen so be deutenden Nürnberger Buchdrucker wie Anton Koburger für sich gewinne, an den er sich wegen Besorgung des Drucks und Ver triebes aller seiner Schriften wandte, worüber aber aus unbekann ten Gründen eine Einigung nicht zustande kam. Der literarische Diebstahl ging in jener Zeit so weit, daß manchmal ein und dieselbe Schrift zugleich bei zwei verschiedenen Druckern erschien, und daß einige Drucker sich aus den Wittenberger Officinen, in die Luther eben das Manuskript abgcliefert hatte, einzelne Teile zu verschaffen wußten und diese nachdrucktcn und verkauften, bevor noch das Ganze in Wittenberg selbst fertig gestellt war.*) An dieser Räuberei beteiligten sich auch verschiedene Nürnberger Drucker, darunter besonders Hans Herrgott, der hauptsächlich aus diesem Grunde Luther sehr verhaßt war und der im Jahre 1524 auf Befehl des Herzogs Georg zu Leipzig wegen der Herausgabe einer politischen Schrift hingerichtet wurde. Nicht nur die Stadt selbst wollte mit diesen Büchern versehen sein, die natürlich meist billiger als die Originaldrucke waren (Hans Sachs hatte bis zum Jahre 1522 allein vierzig Büchlein von Luther gesammelt); sondern überall Pflegte man sich Neues, das man wo anders nicht leicht fand, von Nürnberg kommen zu lassen. Der Rat, obwohl er eine eigene Kommission, in deren Dienste Fron boten thätig waren, zur Besichtigung aller neu erscheinenden Bücher aufgestellt hatte, vermochte nichts gegen diese Mißstände auszurich ten, da er es für geeignet hielt mit der größten Rücksicht vorzugehen. Eine Menge von fremden Händlern durchzog die Stadt; nicht allein in den Läden der Buchdrucker und Buchführcr, sondern auch in den gewöhnlichsten Krämerbuden wurden die gangbarsten Schriften ver kauft, feilhabende Jungen trieben sich auf den Straßen und Plätzen umher, selbst unter den Thorbögen des Rathauses setzten sich die Verkäufer immer wieder von neuem fest. Auch Albrecht Dürer hatte sich schon früher und zwar mit besserem Erfolg als Martin Luther, bei dem Rat von Nürnberg beschwert und ihn um Schutz seiner Werke ersucht, den ihm derselbe auch nicht versagte, denn ein Ratserlaß**) vom 2. Januar 1512 lautet: „Item einem frembden man, so vndter dem rathaus kunstprif fehl hat, vnnd vndter denselben etliche so Albrecht Dürers handt- zaichen haben, die Jme betruglich nachgedrukt seyndt, Soll man in Pflicht nemen, dieselben zaichen alle abzuthun und deren keins hier feyl zu haben. Oder wo er sich des widern würd, soll man ihme dieselben prif alle als ain falsch auffheben vnnd ains rats hanndten nemen. Actum Sabaths Post Cireumcisionis Dominy 1512." Wie aus diesem Verbot hervorgeht, vermochten also selbst die Droh worte: „Wehe Dir Verfolger und Dieb an fremder Arbeit und Begabung; hüte Dich, an diese unsere Werke die dreiste Hand an zulegen u. s. w." am Schluffe der Dürerschen Werke, dieselben nicht zu schützen, und alle Mittel, seine Produkte fortwährend gegen Nachdrucker und Fälscher zu verteidigen, erwiesen sich als un zureichend. Schon 1506 schreibt er aus Venedig: „Auch sind mir ihrer viele feind und machen mein Ding nach, wo immer sie es be kommen mögen," womit vielleicht der oben bereits erwähnte Marc Anton besonders gemeint war. Gegen dieses Unwesen hatte Dürer während der ganzen Dauer seines Lebens anzukämpfen; hauptsäch lich aber nahm der unbefugte Nachdruck seiner Werke nach Dürers Tode überhand. Die oben aufgeführten vier Bücher Dürers sind nicht nur in *) S. Roth, die Einführung der Reformation in Nürnberg. Würzburg 1885. Seite 113. **) S. Waldau, Beiträge zur Geschichte der Stadt Nürnberg. Nürnberg 1786. I. S. 68. Bezug auf ihren Wert die bedeutendsten und verdienten deshalb zuerst genannt zu werden, sondern sie sind auch insofern für uns die wichtigsten, als aus ihren Schlußschriften mit Bestimmtheit hervor geht, daß Dürer im Besitz einer Buchdruckerei war und somit mit vollem Recht auch unter den Nürnberger Typographen aufgeführt werden kann. Die vielen einzelnen Kupferstiche und Holzschnitte von ihm müssen hier unerwähnt bleiben, doch hat Dürer noch ver schiedene andere Bücher verlegt, die er sämtlich selbst verfaßt und vermutlich auch selbst gedruckt hat, was sich jedoch leider nicht mehr mit vollkommener Sicherheit bestimmen läßt. Im Jahre 1510, mithin ein Jahr vor der Herausgabe seiner großen Bücher, veröffentlichte er drei fliegende Blätter, welche Ge dichte und je einen dazu angefertigten Holzschnitt von ihm ent hielten. Das erste dieser Flugblätter heißt »Der Schulmeister oder Lebensweisheit«. Das Gedicht handelt in 66 Versen von der Klugheit im Umgang mit Menschen, in dem Bild ist ein Lehrer dargestellt, wie er, das Stäbchen in der Rechten, fünf vor ihm sitzende Knaben unterrichtet. Das andere Blatt handelt in 78 Ver sen vom Tode und von der steten Vorbereitung auf denselben; im Holzschnitt hält der Sensenmann einem strammen Landsknecht die Sanduhr entgegen. Das dritte Blatt zeigt Christus am Kreuze zwischen Maria und Johannes, enthält 70 Verse über die sieben Betstunden und trägt den Titel: »Das sind die sieben Tagezeit', Darin Christus auf Erden leit«. Am Schluß befindet sich auf den drei Blättern das bekannte Monogramm Dürers, womit er sich nicht nur als Dichter und Zeichner der Reime und Bilder, sondern wahrscheinlich auch als Drucker und Verleger dieser Publikationen kennzeichnen wollte. Wenn diese Annahme richtig ist, so gehören die drei genannten Gedichte jedenfalls mit zu den ersten Erzeugnissen seiner Presse neben der 1498 erschienenen »Apokalypse«. Außer den bis jetzt aufgeführten Werken Dürers, die er wie überhaupt seine sämtlichen Verlagsartikel selbst verfaßt hatte, er schienen mehrere Jahre später noch einige Bücher, deren beson dere Erwähnung geeignet erscheint. Das erste dieser Schriften ist die »Meßkunst«, oder »Vnderweysung der Messung mit dem zirkel vn richtscheyt, in Linien ebnen vnnd gantzen corporen, durch Al brecht Dürer zusammengetzogen, vnd zu nutz allen kunstliebhabern mit zugehörigen figuren, in truck gebracht, im jar dl.v.XXV. Mit begnadung Kayserlicher Freyheyt«. Die Schlußschrift desselben lautet: »Gedruckt zu Nürnberg Im 1525 Jar«. Ein Drucker ist also nicht genannt, doch kann man wohl annehmen, daß Dürer, einmal im Besitz einer Buchdruckerei, seine Bücher nicht einem anderen Drucker übergeben hat, und mag er die Nennung des Druckers für überflüssig gehalten haben, nachdem er sich auf seinen früheren Veröffentlichungen als solchen erwähnt und seinen Namen auf dem Titel dieses Werkes schon genannt hatte. Eine zweite Auflage dieser Unterweisung erschien im Jahre 1538, gedruckt durch Hieronymus Formschneider in Nürnberg mit einigen Verbesserungen und vermehrt mit einigen Holzschnitten aus dem Nachlaß Dürers. Die erste Auflage wurde 1603 durch Johann Janssen in Arnheim (in Holland) wörtlich nachgedruckt, sogar mit dem Druckfehlerverzeichnis der Originalausgabe. Eine lateinische Übersetzung erschien ebenfalls in Arnheim 1605; vorher aber schon 1538 in Nürnberg und noch früher 1532 und 1535 in zwei Auflagen zu Paris. Bei der zuerst, im Jahre 1532, erschienenen Ausgabe muß es jedoch nicht ganz mit rechten Dingen zugegangen sein, denn als die selbe in verschiedenen Städten und auch zu Nürnberg von den Buch führern ausgeboten wurde, ließ der Rat am 1. Oktober 1532 die sämtlichen Buchhändler der Stadt vorladen, um sie ernstlich vor dem Verkauf dieser Ausgabe zu warnen, weil sich die Wittvi
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