Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.02.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-02-19
- Erscheinungsdatum
- 19.02.1921
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19210219
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192102196
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19210219
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1921
- Monat1921-02
- Tag1921-02-19
- Monat1921-02
- Jahr1921
-
1930
-
1931
-
1932
-
1933
-
1934
-
1935
-
1936
-
1937
-
1938
-
1939
-
1940
-
1941
-
1942
-
1943
-
1944
-
205
-
206
-
207
-
208
-
-
-
-
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
42, 19. Februar 1921. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel gezahlte Fünfzig-Mark-Scheine zu verlangen, trotzdem die Seehand lung die Unechtheit der Scheine erst eine Reihe von Tagen nach der Einlieferung moniert habe, hat das Amtsgericht Berlin-Mitte zugunsten der klagenden Brauerei entschie den. Das Gericht stützt sich hierbei auf ein Gutachten der Handels kammer zu Berlin. Nach diesem Gutachten hat sich im Bankgewerbe ein Handelsbrauch dahin ausgcbildct, das; bet Zahlungen in Papiergeld die Prüfung des Papiergeldes sofort bei Verlust des Erstattungs- Anspruchs stattzufiuden hat. Die Handelskammer hat dann weiter erklärt, das; sich dieses Gutachten nicht nur auf die Prüfung der An zahl der übergebenen Stücke, sondern auch ans die Prüfung der Echt heit des Papiergeldes bezieht. Sie hat allerdings hinzugefügt, das; die Banken bei nachträglich festgestellter Unechtheit sich, soweit mög lich, an den Einlieferer des falschen Papiergeldes All halten pflegen. Die letztere Bemerkung der Handelskammer kann nach Ansicht des Gerichtes nur den Sinn haben, das; die Banken in diesem Falle das Billtgkeitsgcfühl ihres Einlieferers anzurufeu pflegen, das; sie aber keinen Anspruch darauf haben, von diesem die Erstattung ihres Scha dens zu verlangen. (Mitteilungen des Hansa-Bundes.) Falsche Fünfzig-Mark-Scheiue im Umlauf. — Von den jetzt zur Ausgabe gelangten Ncichsbanknoten zu 50 Mark mit dem Ausgabe- öatnm des 23. 7. 1920 (grüne Kupferdrucknote, kenntlich an dem Brustbild der sonnigen Mäöchengestalt auf der Vorderseite und den Bildern eines Mähers und eines Werkarbeiters auf der Rückseite) treten neuerdings sehr ungeschickte und darum sofort jedermann auf fällige Nachbildungen auf. Abgesehen von der schlechten zeichnerischen und äußerst mangelhaften Druckausführung, die namentlich in der Schattengebung der Charakterköpfe auffällig wirkt, fehlen der Fäl schung die Hauptkennzeichen echter Noten: das Wasserzeichen und der eingewirkte Faserstreifen auf der Vorderseite, der beim Falschstück durch wenige braune Striche vorgetäuscht ist. Nur die zurzeit noch geringe Kenntnis des Publikums von der Beschaffenheit der neu ver ausgabten Note mag den Fälscher zur Ausgabe seiner überaus schlech ten Falschstücke, die selbst bei geringer Aufmerksamkeit als solche nicht übersehen werden können, crmuntertt haben. Das Neichsbanköirekto- rinm warnt vor Annahme obiger Fälschungen und empfiehlt dem Publikum erneut — als Selbsthilfe gegen Annahme von Falschstücken — sich das Bild der echten Noten anzusehen und einzuprägen. Vorführung seltener botanischer Werke. — Wie im Bbl. Nr. 29 hekanntgegeben worden war, hatte Herr Buchhändler und Antiquar Wilhelm Funk in Berlin für vorigen Sonntag die Berliner Bibliophilen zur Besichtigung einer Sammlung botanischer Unika und Narissima in seine Wohnung geladen. Es handelte sich hierbei nicht etwa darum, sich an wirklichen Seltenheiten und Einzigkeiten der Flora, an lieblichen Blumen oder sonstigen pflanzlichen Gebilden der Natur zu erfreuen, sondern an kostbaren, raren oder einzig dastehenden Er zeugnissen der botanischen Literatur vergangener Zeiten. Den Lieb habern und Kennern solcher literarischer und buchtechnischer Darbietun gen bot sich ein wundervolles Material, das mit ausgezeichneter Sach kenntnis nnd regem Sammeleifer zusammengetragen war und von Herrn Junk den Eingeladenen durch einen eingehenden, von tiefem Verständnis getragenen Vortrag illustriert wurde. Es wurden bo tanische Werke von unschätzbaren Werten gezeigt und erklärt, die zum größten Teil der Büchersammlung des vr. Pantoezek in Preßburg, das jetzt zur Tschechoslowakei gehört, entstammen, vr. Pantoezek, der vor einiger Zeit in hohem Alter gestorben ist, war ein hervorragender Kenner der Flora Ungarns und der Balkanstaatcn, der sich haupt sächlich mit dem Studium der Diatomaceen befaßte. Es gelangten aber auch Werke französischer, englischer, schweizerischer und italienischer Autoren zur Ansicht, die zum Teil in wunderbarer handkoloriertcr Art illustriert und auch sonst in kostbarster Weise ausgestattet waren. Im Namen der Berliner Bibliophilen dankte Freiherr von Biedermann dem Vortragenden und Besitzer dieser auserlesenen Vüchcrschätze. ! 8 2. Zur Erläuterung der Betriebsbilanz ist über die Bedeutung und die Zusammenhänge der einzelnen Bilanzposten Auskunft zu geben. Die Auskunft muß sich auf die Unterlagen der Bilanz, wie Inventar, Nohbilanz, Kontokorrentkonto, Betriebs- und Handlungsunkosten, grün den. Eine Verpflichtung zur Vorlegung von Bilanzunterlagen besteht nicht. Auf wesentliche Veränderungen, die im Geschäftsjahr vvrge- ' kommen sind, ist hinzuweisen. Sind Aktiva oder Passiva im Laufe des ^ Geschäftsjahres aus dem Betriebsvermögen dem Nichtbetriebsvermögen chder aus dem Nichtbetriebsvermögen dem Betriebsvermögen zugcführt . worden, so sind sie bei Vorlegung der Bctriebsbilanz in einer be sonderen Ausstellung auszuweisen. Gehören zu einem Unternehmen mehrere Betriebe, so muß bet ! Vorlegung der Betriebsbilanz, soweit es die Eigenart des Unterneh- jmens und der dazugehörigen Betriebe gestattet, die Geschäftslage der einzelnen Betriebe erläutert werden. 8 3. Das Recht, die Vorlegung und Erläuterung der Vetriebsbilanz (88 2) zu verlangen, steht neben den Einzelbetriebsräten auch dem Gesamtbetriebsrate zu. 8 4. Auf die nach § 72 des Betriebsrätegesetzes vorzulcgenöe Betriebs- gcwinn- und -Verlustrechnung finden die Vorschriften der 88 1 bis 3 entsprechende Anwendung. 8 5- Die Vorlegung und Erläuterung einer Bctriebsbilanz sowie einer Bctriebsgewinn- und -Verlustrechnung können erstmalig für das letzte vor dem 1. Januar 1921 abgelaufene Geschäftsjahr verlangt werden. 8 6. Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Februar 1921 in Kraft. Berlin, den 5. Februar 1921. Der Neichsministcr der Justiz: Der Reichspräsident: vr. Heinze. Ebert. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 39 v. 16. Februar 1921.) Gesetz über die Vetriebsbilanz und die Bctriebsgewinn- und -ver tust rechnung. Vom 5. Februar 1921. — Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Neichsrats hiermit ver kündet wird: 8 Die nach § 72 des Betriebsrätcgesctzcs vom 4. Februar 1920 (RGBl. S. 147) vorzulegcude Vetriebsbilanz muß uach den für das Unterneh men geltenden gesetzlichen Bilanzgrundsätzen die Bestandteile des Ver mögens und der Schulden des Unternehmens derart ersehen lassen, daß sie für sich allein nnd unabhängig von anderen Urkunden eine Übersicht über den Vermögensstand des Unternehmens gewährt. Das dem Unternehmen nicht gewidmete Vermögen des Unternehmers bleibt hierbei außer Betracht. Die Kausmannsgerichtswahl in Leipzig am 6. Februar 1921 hat als Vertreter der Buchhandlungs-Gehilfenschaft die Herren Otto Finck t. H. Carl Fr. Fleischer, Karl Franke i. H. F. A. Brockhaus, Os kar Hessel t. H. Breitkopf L Härtel, Wilhelm Wittig i. H. Leip ziger Bnchdruckerei A.-G. und Arthur Zi mm ermann i. H. I. C. Hinrichs'sche Bucht). Verlag als Beisitzer und Herrn Karl Richter i. H. Koehler L Volckmar A.-G. als Ersatzmann bestimmt. — Für die Arbcitgcberbeisitzcr war nur eine Liste eingereicht, sodas; sich eine Wahl erübrigte. Auf dieser erscheinen als Vertreter des Buchhandels die Herren Richard Quelle i. Fa. Quelle L Meyer, vr. Werner Klinkhardt i. Fa. Klinkhardt L Bicrmann und Gustav Roth schild, Geschäftsführer der Buchhandlung Gustav Fock G. m. b. H. Der Buchhandel hat damit eine durchaus angemessene Vertretung in dieser Körperschaft. Streikstatistik vom Jahre 1920. — Nach gewissenhafter Schätzung s>ud der deutschen Gewerbetätigkeit im verflossenen Jahre 25 bis 30 Millionen Arbeitstage Infolge Streiks verloren gegangen und der Gütererzeugung dadurch unwiederbringliche Verluste entstanden. Beschlagnahmte Druckschriften. — DaS Amtsgericht Berlin-Mitte, Abtlg. 125, macht bekannt: Auf Grund der §8 41, 42 Ziff. 1 St.-G.-Bs., 94, 98 St.-P.-O. wird die Nr. 9 der »Berliner Großstadt bilder« beschlagnahmt. Die in ihr enthaltene Fortsetzung des Ar tikels »Ein Abenteuer in Paris« ist geeignet, das allgemein geltende Scham- und Sittlichkeitsgcfühl in geschlechtlicher Beziehung zu verletzen. Das auf der Innenseite des Umschlags augezeigte Buch »Die Minderjährigen« ist als unzüchtig gerichtlich beschlag nahmt. Seine-Anpreisung verstößt daher gegen § 184^ St.-G.-Bs. 126 0 806/21. 38 I 235/21. Berlin, 4. Februar 1921. Auf Grund der §8 41, 42, 184 St.-G.-Bs., 94, 98 St.-P.-O. wird die Beschlagnahme der Nr. 1 der Druckschrift »Eros und Venus« ungeordnet, da sie ihrem ganzen Inhalt nach als unzüchtig anzu- sehcn ist. 125 0 833/21. 38 I 237/21. Berlin, 5. Februar 1921. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 6606 vom 15. Februar 1921.) PersoMnlilhlWen. Ernennung. — Zum gerichtlich beeidigten Sachver ständige» für bas gesamte R e k l a m c w e s e n einschließlich An zeigen in Zeitungen, Zeitschriften usw. wurde Herr Prokurist nnd Wcrbc- 20S
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht