Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.02.1921
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Börsenblatt f. d. Dtschu. Vuchhanbei. Redaktioneller Teil. 42, 19. Februar 1921. Damit, daß sich der Verleger nachträglich zur Rücknahme der im Preise erhöhten Werke bereit erklärt, ist dem Sortimenter nicht gedient; seine aufgewandte Arbeit ist umsonst gewesen, nnd was das Wichtigste ist, seine Dispositionen sind gestört. Den Schaden hat neben dein Sortimenter der korrekt arbeitende und liefernde Verleger, dessen An gebote ungünstiger schienen als die unkorrekt liefernder Verleger. Der Sortimenter hat erstere abgewicscn, weil er sich in Konkurrenz- Werken oder überhaupt für einen bestimmten Zeitraum durch Neisc- bestcllungen genügend cingedcckt glaubte, die nachher gar nicht, nur teilweise oder teuer ausgeführt wurden. Daß viele Preiserhöhungen, mit Rücksicht auf andere Sortimenter, nicht durchgcführt werden können, weil jeder Buchhändler jetzt große Lager hat und die Preiserhöhung nicht mitmacht, dürfte allgemein be kannt sein. Der angebliche Niesenverdienst steht zunächst nur auf dein Papier und tritt erst beim Verkauf ans Publikum ein. Tritt er aber wirklich ein, dann ist er in vielen Fällen durch das jetzt enorm ge stiegene Risiko ausgewogen. Der Kernpunkt der Sache ist nun der: Kann der Sorti menter vom Verleger Erfüllung des mit ihm cin- gegangcnen Kaufvertrages verlangen — genau wie er ihn erfüllen muß, und zweitens: Schützt der Börsen verein in jedem Falle die Preiserhöhungen der Verleger? Dies sind Fragen, die jeden Sortimenter angehcn, — er wird in Zu kunft darnach seine Bestellungen einrichten müssen. Im einzelnen ist nun gegen den Angriff der Firma Klink - hardt L Biermann zu bemerken: Cs ist unrichtig, daß wir in keinem Falle die uns zu erhöhten Preisen gelieferten Werke znrück- gcsandt haben. Die Differenzen begannen im Jahre 1919. Am 5. August 1919 lieferte uns dieser Verlag: 13/12 »Kühn, Weimar« zu einem Nettopreise von 9.—, während wir beim Vertreter zu einem Nettopreise von ^ 7.20 bestellt hatten. Nach mehrmaliger Korrespondenz, in der wir unfern Standpunkt klarlegten, haben wir diese Exemplare am 6. Oktober 1919 zurückgcsandt. Obwohl die Firma Klinkhardt L Biermann nun unsere Auf fassung genau kannte, hat sie trotzdem die Praxis weiter verfolgt, uns durch ihren Vertreter Bücher zu festverbindlichcn Preisen zu ver kaufen, aber zn erhöhten Preisen zu liefern. Warum ließ sie nicht, gleich anderen Verlegern, ihre Verlagswcrkc erst verkaufen, wenn die Preise feststanden, oder zn freibleibenden Preisen? Tatsächlich hat sie uns auch in einzelnen Fällen Bücher zu unverbindlichen Preisen ver kauft, die wir dann auch zu den angcsetzten Preisen bezahlten. Auf der gleichen Kopie standen aber auch Bücher zu festvcrbindlichcu Prei sen, deren Lieferung wir zum vereinbarten Preise beanspruchten. Um die mangelhafte Ausführung der Klinkhardt K. Biermannschen Neisebestellungcn zu illustrieren, wollen wir, abgesehen von sonstigen Unstimmigkeiten, nur erwähnen, daß von der am 29. September 1920 aufgegebenen Neisebestellung von 8 verschiedenen mit glatt 40°/, be stellten Titeln nur 3 richtig mit 40°/, geliefert wurden, bei den anderen 5 Titeln versuchte die Firma nur 33>s, und 3 5 °/> Rabatt zu gewähren. Die Firma rechnet offen bar damit, daß die Fakturen nicht mit den Auftrags- kopien verglichen werden. Es kann sich nicht um ein ein zelnes Versehen handeln, denn die 5 Titel sind zu verschiedenen Zei ten geliefert. Uber ähnliche Differenzen haben wir noch reichlich Ma terial vorlicgen. Ans die haltlosen Unterstellungen der Firma Carl Neißner in Nr. 33 des Börsenblattes näher einzugehen, erübrigt sich wohl. Wir stellen hier nur fest, daß sic auf unsere Behauptungen nur in einem Punkte, den sic als unbewiesen bezeichnet, eingeht. Wir halten jedoch je ein Exemplar des 13.—15. nnd des 16.—19. Tausend des frag lichen Buches »Trotsche, Söhne der Scholle« bereit und können sie jederzeit der Redaktion zum Beweise vorlegcn. Die erstere Auflage hat, im Gegensatz zur letzteren, noch Kapital, Lesebändchen und besseres Papier. Hannover, den 15. Februar 1921. Sachse L Hcinzelmann G. m. b. H. P-Postscheck-Iahlkarten als Überweisungen. (Zn der Notiz »Sparen, sparen!« im Sprechsaal der Nummer 36.) Die Ansicht des-Herrn Kollegen von der Wasserkante, daß die Bei fügung von Zählkarten nutzlos sei, ist nicht ganz zutreffend. Ich weise auf die jedem Inhaber eines Postscheckkontos zugegangene »Anleitung zur Benutzung des Postscheckkontos« hin, in der folgende Bestimmungen für die Benutzung von Zählkarten für Überweisungen gegeben sind. 1. Auf der Zahlkarte muß Stummer uud Bezeichnung des empfan genden Postscheckkontos vorgcdruckt sein. 2. Höchstbetrag einer Ilberwcisungszahlkarte ist 100.—. Verautwvrtl. Red. !. Richard A l b-c r t >. - Verla«: D e r B ö r s e u e Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der 208 3. Eigene Konto-Nummer und -Bezeichnung auf dem flinken) Ab schnitt unter Absender und auf dem lrechten) PosteinlicferungS- scheiu eiutragen — möglichst mit Stempel. 4. Auf dem flinken) Abschnitt »eingczahlt« ändern in »überwiesen«. 5. Auf dem Emittieren) Hauptteil ist »Zahlkarte« in »Überweisung« zu ändern und unter »Absender« zu bemerken: »Betrag von meinem Konto Nr. . . . abzubuchcn. fOrt), den 19 . . fUnterschrift) Dieser Vermerk ist vom Auftraggeber oder von seinem zur Zeich nung berechtigten Bevollmächtigten nach Maßgabe des Unterschriftblatteö zu unterschreiben. Die Ilberwcisungszahlkarte ist gebührenfrei. Der Auftraggeber sendet sic in einem gelben Scheckbriefumschlag an sein Postscheckamt. Der anhängende Posteinlieferungsschein darf von der Zahlkarte nicht abgetrcnnt werden. Das Postscheckamt bucht den Betrag vom Konto ab, vollzieht den Postcinlicfcrungsschcin durch den Abdruck des Ans- gabcstcmpcls und sendet diesen dem Auftraggeber mit Kontoauszug. Ter Empfänger erhält deu Abschnitt der Zahlkarte nach Gutschrift des Betrages auf seinem Konto mit Kontoauszug. Das anschauliche Muster einer libcrweisungszahlkarte befindet sich am Schluß der oben erwähnten Anleitung und macht das Lesen der Bestimmungen entbehrlich. Soweit ich aus eigener Erfahrung urteilen kann, macht die Ab änderung einer vom Verleger schon teiliveise ausgeschriebenen Zähl karte fbcsonders bei Stempclbenutzung) weniger Arbeit als das AuS- schreiben eines neuen Schecks. Außerdem spart man die 5 Pf., die das Schcckformular kostet. Soweit ich unterrichtet bin, liegt übrigens ein Antrag auf Er höhung der oberen Zulässigkcitsgrenze von 100.— auf 500.— vor. G. W. Haupt. Der Kollege von der Wasserkante fin Nr. 36) weiß natürlich nicht, daß jeder, der ein Postscheckkonto hat, die blauen Zählkarten anderer Firmen auch als Überweisungsscheck benutzen kann. Das ist vorläufig auf meinen Antrag hin zwar nur bis 100.— gestattet. fAnweisung siehe oben.) Diese Einrichtung besteht schon 1)4 Jahre, und es ist be merkenswert, daß ich noch niemalsvon e i n e m B u ch h ä n d l e r eine solche Überweisung erhielt, wohl aber schon vielmals von an deren Kaufleuten. Übrigens habe ich vor kurzem beim Postscheckamt be antragt, Überweisungen dieser Art in Zukunst bis zu ^ 500.— fstatt 100.— wie bisher) zu gestatten. Ja, die Buchhändlers Drucken sie ihre Postschccknnmmer auf die Rechnung? Geben sie ihre Telephon-Nummer an, oder ihre nähere Adresse fauch wenn sie in Berlin, Leipzig oder München wohnen)? Wie viele große Firmen kopieren nicht einmal ihre ansgehenden Bestel lungen! Eine größere Königsberger Buchhandlung glaubte mir erst dann, daß ich nichts unbestellt liefere, als ich ihr den Original-Bestell zettel einschickte. Einer Breslauer Firma mußte ich ihre Original- Offerte vorlegen, weil sie den Preis des mir angcbotenen Werkes nicht mehr wußte. Dieselbe Firma benutzte die bei ihr eingehende Korre spondenz als Makulatur zum Ausstopfen einer nicht ganz gefüllten Bahnkiste. Ich könnte noch etliche derlei ergötzliche Dinge erzählen, die bei anderen kaufmännischen Betrieben ganz unmöglich sind. Ich halte es für keinen Nachteil, daß ich meine Lehrzeit in keiner Buch handlung, sondern in einem richtigen Engros-Geschäft zubrachte, und bilde mir ein, trotzdem — oder vielleicht gerade deshalb — ein ganz brauchbarer Buchhändler geworden zu sein. Berlin, den 13. Februar 1921. Louis Lamm. In derselben Angelegenheit gingen der Redaktion des Börsenblattes noch richtigstellende Zuschriften von den Herren F. W. Gadow L Sohn in Hildbnrghausen, Ernst Hofmann L Co. in Berlin und Johannes Zuckschwerdt in Weimar zn, deren Abdruck sich nach Obigem erledigt. Red. L. A. de Vries in Amersfoort. fVgl. Bbl. Nr. 25.) Nach erbetener Katalogttbersenöung machte die Firma L. A. de Vries in Amersfoort, Utrechtschestraat 21, eine größere Bestellung. Die noch vorhandenen Nummern gingen am 4. Dezember 1920 in 8 Post paketen ab^ Der Rechnungsbetrag in Höhe von 1255.50 ist trotz Mahnung bis heute nicht eingegangen. Bei der vor dem Feste von dem Unterzeichneten zn bewältigenden Arbeit war es nicht möglich, vorher Erkundigungen über die Firma einzuzichen. Welche Wege müssen mir etnschlagen, um in den Besitz des Geldes oder der Bücher zu gelangen? Jede Mitteilung über die Firma nimmt dankbar entgegen Ernst Brede, in Firma Albert Falkcnroth, Bonn, Nassestr. 2. ereil, der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BuchhändlertzanK. Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 lBuchhändlerhauS).
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