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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.02.1921
- Strukturtyp
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- 1921-02-19
- Erscheinungsdatum
- 19.02.1921
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- Deutsch
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4L, 19. Februar 1921. Redaktioneller Teil. S. Starker Anreiz für große Teile des Verlages, den Berlried der eigenen Verlagswerke in großem Umfange direk! an das Publikum dorzunehmen, da keinesfalls die Vertriebs« spesen für den Absatz eines Exemplars 80—100"/» des Bar- Preises belragen! 4. Starker Anreiz für Staat und Kommunen zum Selbstverlag von Schulbüchern usw., für Autoren, und Verbrauchergenos senschaften zum Selbstverlag von Lehrbüchern. b. Starkes Anwachsen von Auchbuchhändlern und Neugrün« dringen wenig lebensfähiger Betriebe, welche auch ein Eri- stenzminimum mit gleichem Recht (?) verlangen werden I Auf die Gefahr hin, daß ich in die Wüste geschickt werde, meine ich: ein Kleinhandel, der seine Ware auf dem Wege vom Fabrikanten bis zum Konsumenten um 80—1007» (vom Fabri- kantenpreis!) verteuern zu müssen behauptet, um leben zu kön nen, ist auf die Dauer nicht existenzberechtigt! Er wird wenn nicht durch Wuchergesetze und Verordnungen, so durch die eher nen Gesetze der Volkswirtschaft hinweggefegt! Bücher sind zum größten Teil, das kann nicht oft genug betont werden, keine Medikamente, die man haben muß, sondern man kauft sie, so lange sie leidlich preiswert sind. Wie manches Buch ist in den letzten Jahren zu Geschenkzwecken gekauft worden, weil Bücher verhältnismäßig preiswert waren! Wie ist nun dem Sortiment zu helfen, ohne daß der Verlag vernichtet und der Bücherkäufer gänzlich Vertrieben wird? Die Entwicklung derZukunft im Buchhandel muß sich, soll eine Gesun dung eintreten, nach meiner Ansicht in folgenden Bahnen bewegen: 1. Mäßiges Steigen der V e rl e ge r ladenpreise, herbeigeführt ->) durch den naturgemäß höheren Preis neuer Veclagswerke, l>) Verschwinden der »älteren» billigen Bücher vom Markt, e) Revision und. sinngemäße Erhöhung der Preise der äl teren Verlagsvorräte auf den Verlagslägern (Grundsatz: Lieber Einstampfen, als Verramschen und den Absatz guter, teurerer Bücher hemmen!). 3. Abbau aller Zuschläge und baldige Wiederherstellung des festen Ladenpreises. 3. Sachgemäße, zielbewusste Bekämpfung des Auchbuchhandels in gemeinsamer Zusammenarbeit von Börsenverein, Sorti ment und Verlag (Ersatz für die Stammrollen sowohl des Herrn Nitschmann wie des Herrn Jäh, sowie die Elite- Sortimenterlisten der Herren^vr. Springer, Or. Siebeck n. Gen.). Hierdurch dürften Umsätze und Reingewinne mancher Firmen erheblich gesteigert werden! 4. Keine Reglementierung der Lieferungsbedingungen! Freies Walten der Kräfte, da nur dieses die Anwendung kaufmän nisch richtiger Grundsätze zuläßt I Die wichtigste Bedingung, die gerade am stärksten gefährdet erscheint, scheint mir auf jeden Fall dieses freie Spiel der Kräfte zu sein, das durch den Antrag Nitschmann, wenn auch in verschleierter Form, unterbunden sein würde, und zwar für lange Zeit, trotzdem wir doch gerade auf diesem Gebiete aus den Jahren 1914 bis 1920 gelernt haben sollten. Bekennen wir «ns doch auch ehrlich zu der volkswirtschaftlichen Binsenwahr heit, daß im Kampf ums Dasein der Stärkere siegt und der Schwache, nicht Lebensfähige unterliegt. Das mag hart klin gen, ist aber niemals aufzuhalten, und nüchtern und sachlich glaube ich hinsichtlich der gegenseitigen Existenzbedingungen von Sortiment und Verlag behaupten zu können: »Die Gesamtheit der Rabatte, die der Gesamtverlag an die Gesamtheit der jetzt existierenden Sortimcntsbuchhandlungen jetzt und in nächster Zeit ohne Gefahr für seine eigen« Existenz abzugeben in der Lage ist, genügt nicht, um sämtliche zurzeit bestehenden Sortiments buchhandlungen zu erhalten. Es kann aber nicht der Ge samtrabatt der Sortimenter weiter erhöht und die Einnahme der Verleger entsprechend vermindert werden, son dern die Zahl der Sortimentsgeschäfte mutz und wird sich ent sprechend vermindern, wonach die übrigbleibenden Firmen le bensfähig sein dürften«. Wenn vorliegende Zeilen, entstanden unter dem Eindruck der Tagungen, manchen Kollegen zum Nachdenken anregen, so ist ihr Zweck erfüllt, auch wenn viele Leser meinen Standpunkt nicht teilen. Hans Wehn« r. i Oertel, Oskar: Die rechtsgeschäftliche Übertragung des Urheberrechts an Werken der Tonkunst. Dissertation. 8". 48 S. Leipzig 1920, Druck von Breitkopf L Härtel. ! Man splirt es an dieser Arbeit, daß der Verfasser Praktiker ist, die Gepflogenheiten des deutschen Musikoerlags kennt. Und so gewinne» die Teile, in denen Nechtsvorgänge des Musitvcrlages zur Darstellung gelangen, an Frische, während die allgemeinen urheberrechtlichen Be- ! trachtungcn im Wesentlichen nichts Neues zu bieten vermögen. ! Erblickt man die Ausgabe einer Dissertation darin, Beweis zu er bringen, daß der Verfasser mit dem wissenschastlichen Apparate zu han tieren weiß, so darf man bei Oertel diese Ausgabe als vollaus gelöst ansehen. Denn er hat die Probleme, die tn der Behandlung seines The mas austauchen, erkannt und setzt sich mit ihnen auseinander. Be dauerlich ist, daß der Versasser es unterläßt, kritisch zu de Boor, den er gelegentlich zitiert, Stellung zu nehmen. Seine Arbeit hätte dadurch wesentlich an Reiz und Wert gewonnen. Die Tatsache, daß auf Seite 34 der bnchhändlerische Verlagsvertrag als eine Form der Urheber- rechtsübertragung bezeichnet wird, ist wohl — insbesondere im Hinblick auf Seite 24 — eine Entgleisung. Immerhin wäre der Verfasser durch eine Beschäftigung mit dem de Boorschen Werk, der wichtigsten urheber rechtlichen Erscheinung dev letzten Jahre, noch ticscr in das Wesen des deutschen Urheber- und Verlagsrechtes eingcdrilngen. Zu begrüßen ist, daß der Verfasser die hier einschlägigen Bestimmungen des Versailler Friedensvertrages darstellt, aber leider hat der Verfasser unterlassen, dis Krage der Lizenzen an deutschen musikalischen Werken zu erörtern. ! In der anscheinend wieder praktisch werdenden Krage, ob bei einer gesetzlichen Verlängerung der Schutzsrist des Urheberrechts diese Ver längerung dem Komponisten, wie Oertel annimmt, oder dem Erwerber des Urheberrechts zugutckommt, kann ich mich der vorgetragenen Ansicht nicht anschließen. Denn der von Köhler hierbei gemachte Unterschied zwischen qualitativer und quantitativer Ausweitung des Urheberrechts scheint mir rechtlich irrelevant zu sein. Hat einmal der Urheber sein Vollrecht abgegeben, so ist dieses im vollen Umfange der abtretbaren Be fugnisse gleichzeitig als Mutterboden künftiger neuer urheberrechtlicher Befugnisse auf den Erwerber übcrgegangen. Der sür den Musikvcrlag wichtige 8 81 LUG. hätte wohl eine breitere Darstellung vertragen können. Insbesondere vermisse ich die rechtliche Judikatur über diesen Paragraphen, so vor allem die Ur teile des Kammcrgerichts vom 28. 4. 13 in G. R. u. U. 19, 84 und des Landgerichts Hamburg vom 11. 7. 18 tn G. R. u. U 1918 S. 149. Rechtsanwalt vr. Willy Hoffinann. Kleine MneiümM Lehrgang znm Kampfe gegen die Schundliteratur in Berlin <3. bis 5. Februar 1921). — Der vom Verbände deutscher Volksbil^ d n n g s v e r e i n i g u n g e n in Verbindung mit dem Ausschuß der Deutschen I u g e n d v e r b ä n d e, der Zentralstelle zur ^Bekämpfung der Schundliteratur und dem Groß-Ber- ! liner Ausschuß zur Bekämpfung der Schundliteratur 'und des Kinouu wesens veranstaltete Lehrgang mar von über ^100 Teilnehmern ans allen Teilen des Reichs besucht. Vertreten waren außer der Neichsregierung, dem Reichstag, der sächsischen Staatsregie rung, verschiedenen Stadt- und Gemeindebehörden, sowie dem Schrift- j stellerverband und dem Deutschen Verlegerverein die Verbände und Vereine der Volksbildung und der Lehrerschaft, der Jugendpflege und der Jugendbewegung, die seit Jahren planmäßig und kraftvoll die Schundliteratur bekämpfen. Es wurden 6 Vorträge gehalten: 1. D e r B e g r i f f d e r S ch n n d - literatur (I)r. von Erdberg, Berlin), 2. Die gesetzlichen -Handhaben im Kampfe gegen die Schundliteratur ! (Staatsanwalt Bulcke, Berlin), 3. Geschichte und Möglich keiten der S ch u n d b e k ä m p f u n g (Schulrat Samulcit, Ebingen), 4. Leistungcn von Schule und Lehrerschaft i in Kampfe 'gegen die Schundliteratur (Lehrer Hans Brunckhorst, Ham burg), 5. Jugendpflege und Jugendbewegung im Kampfe gegen die Schundliteratur (Diözesanpräses Tacp- per, Köln), ü. Verlag und Buchhandel in ihrer Bedeu tung für die Schundliteratur (Schriftsteller Wolfgang Schu mann, Dresden). ^ Alle Redner boten ans gründlicher Sachkenntnis lind reicher Erfah rung beruhende Ausführungen, die durch lebhafte Wechsclredcn vertieft und wesentlich ergänzt wurden. Die gesetzlichen Mittel und die Wege der Selbsthilfe im Kampfe gegen den Schund wurden eingehend erörtert, die Art ihrer Verwendung gezeigt und die gewonnenen Erfahrungen ansgetanscht. So bot die Berliner Tagung nicht bloß einen Lehrgang fiir Kreise, die dem Kampfe mehr oder weniger fcrnstchen, sondern eine umfassende, vollkommene Übersicht über die seitherige Entwicklung und den gegenwärtigen Stand der Bewegung. In jedem Vortrag und jeder SOS
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