Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.02.1883
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- 1883-02-19
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- 19.02.1883
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764 41, IS. Februait. Nichtamtlicher Theil. Wie sich diese Zahl auf die verschiedenen Wissenschaften ver theilt, ergibt sich aus folgender Tabelle: ^ o o iS -2- -s A Französisch: s A. ! Italienisch: n Norwegisch: Schwedisch. sj Spanisch: Belletristik 349 59 94 35 119 27 6 8 1 Jugendfchristen 223 4 23 147 44 2 — — 3 Medicin 101 3 17 10 38 21 1 1 10 Erbauungs-Literatur Theater (Lust- und Trauer- 81 16 6 1 38 1 2 16 1 spiele) 73 3 15 23 24 5 — — 3 Theologie 72 11 33 3 17 — 6 — 2! Geschichte 63 1 29 10 15 1 2 4 1l Naturwissenschaft 61 9 16 7 11 5 1 2 101 Erd- und Völkerkunde 60 23 6 5 20 — 1 1 4! Philosophie Linguistik (alte und neue 30 11 8 5 — — — 6 Sprachlehre) Rechts- und Staatswissen- 28 3 9 8 8 — — schäften 25 — 4 10 — 4 — — 7 Militärwissenschaft 23 — 7 6 7 3 — — — Kunstgeschichte 20 5 12 2 1 — — — — Erziehungslehre 16 1 3 — 8 3 1 — — Alterthumskunde 13 — 6 1 2 3 — — 1 Musikkunde 12 — 9 — 2 — — — 1 Jngenieurkunde 12 1 4 2 4 1 — — — Volkswicthschaftslehre Literaturgeschichte und Bi- 12 3 4 3 2 bliothekswissenschaft 11 — 6 1 2 2 — — — Culturgeschichte 9 — 8 1 — Landwirtschaft 6 2 — 1 1 1 — 1 — Gewerbskunde 5 1 1 — 3 — — — Hauswirthschaftslehre 4 — — 4 — — — — Gymnastik 3 1 — — 2 — — — — Statistik 2 ! — 1 — — 1 — — — Mathematik 1 — 1 — — — — Schachspiel 1 - — — — — — Waarenkunde 1 — — — — 1 — — Verkehrswesen I — — — 1 — — - — ! 13l8>143j323 217 3»1j88j21>33 52 Es sei noch hinzugefügt, daß ich in diesen vier Jahren neben den 1318 Uebersetzungen auch 67 Nachdrucke verzeichnet fand, sämmtlich in Amerika erschienen, und ausschließlich Werke unserer modernen Belletristik in beispiellos billigen Ausgaben repro- ducirend. Der Hauptverleger dieser amerikanisch-deutschen Nach drucks-Ausgaben, Munroe in New-Dork, schädigt damit unsere Autoren und Verleger in empfindlichster Weise. Es ist dagegen vorläufig nichts zu machen, man kann nur die Pflicht erfüllen, unsere Regierung auf diesen Uebelstand wiederholt aufmerksam zu machen und um Abhilfe zu ersuchen. Aus der mitgetheilten Tabelle springt zunächst, und sehr deutlich ins Auge, daß von allen Ländern die Niederlande sich das Ueber-s setzen aus unserer Sprache am meisten angelegen sein lassen. Mehr als der vierte Theil aller Uebersetzungen kommt auf die Nieder lande, welche England und Frankreich weit hinter sich lassen. Das hat nun wohl zunächst darin seinen Grund, daß England und Frankreich das Uebersetzen durch die bestehenden Verträge im Ver gleich mit den Niederlanden, mit denen wir keinen Vertrag haben, sehr erschwert ist. Es ist aber auch unzweifelhaft eine Folge davon, daß keine andere Nation uns sprachlich und geistig so nahe verwandt ist, keine andere unsere Literatur mit solchem Interesse verfolgt, als gerade die niederländische So schmeichelhaft und liebenswürdig das nun auf der einen Seite ist, so sehr tritt auf der andern Seite immer wieder aufs neue das Bedürfniß nach gesetzlicher Regelung unserer literarischen Beziehungen zu den Niederlanden hervor. Unsere Regierung kann sich nicht länger gegen die Wahrnehmung verschließen, daß für die deutschen Autoren und Verleger das nächste Bedürfniß ist: Abschluß einer Literarconvention mit den Niederlanden! Wenden wir uns nach dieser zeitgemäßen Abschweifung wieder den allgemeinen Verhältnissen zu, so bemerken wir, daß alle Na tionen sich überwiegend an unsere Belletristik halten; daraus wird in den Uebersetzungen am meisten geschöpft. Die eigentlichen Wissenschaften rangiren erst hinter den Jugendschristen, der Er bauungsliteratur und den Theaterstücken, vornehmlich wohl des halb, weil die gebildeten Männer der Wissenschaft überall in der Welt die ausländischen Erscheinungen ihrer Fachliteratur in der Ursprache zu lesen vorziehen. Auch von der Medicin, die in mei ner Tabelle mit einer hohen Ziffer erscheint, gilt dies; denn diese Abtheilung enthält sehr viele populär-medicinische Werke, die als wissenschaftliche nicht angesehen werden können, in einer andern Abtheilung aber statistisch nicht unterzubringen sind. Mit ganz besonderem Interesse wird unsere wissenschaftliche Theologie von dem kirchlich gesinnten England verfolgt, während auf juristischem Gebiete merkwürdiger Weise Spanien ein reges Interesse zeigt, wohl eine Folge der spanischen Abzweigung unserer deutschen Savigny-Stiftung, welche zu manchen Berührungen der Juristen beider Länder Veranlassung gibt. In der Jugendschriften-Literatur figurirt Frankreich mit einer unverhältnißmäßig hohen Ziffer, mit 147 Uebersetzungen. Davon entfallen allein einige 90 auf Christoph von Schmid, den bei uns antiquirten Verfasser der „Ostereier", der „Rosa von Tannenburg" und anderer Jugendschriften frommer Richtung, welche gegenwärtig in Frankreich als Lectüre für die klösterlich er zogene weibliche Jugend in der Mode sind Auch in der Literatur herrscht ja die Mode, wir erleben das täglich. Ist doch gegenwärtig N. N. jn der Belletristik ebenso Mode, wie vor ihm Gustav Freytag, und vor diesem Fritz Reuter u. A. m. Dieser N. N., das heißt der jeweilig beliebteste unserer schön- wissenschaftlichen Autoren spielt für das Ausland bei den Ueber setzungen die Hauptrolle; dem Interesse gegenüber, welches das Ausland an unseren Moderomanen nimmt, schrumpft die Bedeu tung der übrigen Uebersetzungen sehr zusammen; überwiegend die allerneueste belle tri stischeLiteratur wird ins Auge gefaßt, und dieselbe Hast, die wir bei der Original-Production wahr nehmen, zeigt sich auch bei diesen Uebersetzungen. Verhältnißmäßig selten wird auf ein älteres Originalwerk zurückgegriffen und ebenso selten hält sich eine Uebersetzung lange auf dem Repertoir. Es ergibt sich aus dieser Thatsache für den Praktiker, daß ein langer Schutz für das Uebersetzungsrecht eigentlich ganz gegen standlos ist! Die Hauptsache ist, daß ein Original überhaupt einen Schutz gegen Uebersetzungen genießt. Dieses Recht sollte — auch beim Original dem Nachdruck gegenüber — ein selbstverständ liches sein, was nicht erst durch Eintragung erlangt wird. Dagegen sollte dieser selbstverständliche Schutz gegen unberechtigte Ueber- fetzung kurz bemessen sein, vielleicht auf höchstens 3 Jahre nach Erscheinen. Denn was in dieser Frist nicht übersetz: wurde, dürste schwerlich später noch mit geschäftlichem Erfolg über setzt werden. Und hat ein Ausländer innerhalb dieser 3 Jahre vom Original-Verleger resp. dem Autor das Uebersetzungsrecht erworben, so wird es vollauf genügen, wenn man sein ausschließliches Ueber-
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