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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.05.1885
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1885-05-13
- Erscheinungsdatum
- 13.05.1885
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- Deutsch
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109, 13. Mai. Nichtamtlicher Teil. 2281 vollkommen als der Urheber dieser Handschrift selbst, als der Autor dieses Buches selbst betrachtet werden kann. Aber der Lohn seiner Arbeit geht leicht ganz verloren, wenn eine von ihm mit so großer Mühe und Arbeit zum Druck geförderte Handschrift leicht wieder nachgedruckt werden kann, und damit hängt zusammen, daß sich nicht leicht ein Buchhändler findet, welcher auf den Antrag, eine solche Handschrift zu drucken, eingeht, weil der Buchhändler selbst immer denkt, diese erste Ausgabe könne ja leicht wiederholt (nachgedruckt) werden, er will sie also garnicht unternehmen. Dieser Antrag wurde vom Berichterstatter der Kommission mit den Worten bekämpft: Der Herausgeber einer alten Hand schrift ist doch nicht der Urheber der Handschrift; er hat sie ent deckt, sehr häufig nur durch Zufall; die Idee des Urheberrechtes zu übertragen auf diesen Fund, ein Fundautorrecht einzuführen, das würde das Prinzip des ganzen Gesetzes durchbrechen! Man kann diese Erwiderung als eine Widerlegung nicht be zeichnen. Es handelt sich darum, eine geistige Arbeit zu schützen, die in der Herausgabe alter Manuskripte besteht. Es ist Pflicht, darauf Bedackt zu nehmen, daß derartige notwendige Arbeiten auch mög lich bleiben. Sie werden unmöglich, wenn sie in ihrem Ertrage nicht geschützt werden! Ob durch diesen Schutz das Princip des Ge setzes durchbrochen wird oder nicht, ist gleichgiltig! Schlimm für das Princip, wenn es durchbrochen wird, denn dann taugt es nichts. Das erste Princip für jedes Gesetz ist das Recht! Warum soll denn gerade diese Arbeit nicht geschützt werden? Ein anderer Einwurf gegen den Schutz der lusäita, stammt aus der Berliner Kommission der Sachverständigen (damals zu sammengesetzt aus Vertretern der Akademie der Wissenschaften, des Börsenvereins der deutschen Buchhändler, der litterarischen, artisti schen und musikalischen Sachverständigenvereine für Preußen). Es wurde bemerkt, daß die Wissenschaft unter dieser Bestimmung zu leiden haben würde! Der erste Herausgeber sei nicht immer der beste, und wenn die erste Herausgabe der Manuskripte ungenügend sei, so sei das Publikum gezwungen, sich lange Zeit mit einer un genügenden Ausgabe zu behelfe». Nun ergicbt aber die Praxis, wie oben aus dem Rankeschcn Citat zu ersehen ist, daß die Quellenpublikationen unterbleiben, oder doch nicht ausgiebig genug aussallen,w eil sie nicht ge schützt sind. Also hier liegt der Nachteil für die Wissenschaft; nicht darin, daß diese Arbeiten ebenso wie andere geschützt werden. Es liegt doch auf der Hand, daß, wenn der Ertrag der Arbeit geschützt ist, auch die Arbeit selbst gesichert vor sich geht! Anzunchmeu, daß der Schutz der Illsäita. schlechte Publikationen provociere, ist ganz falsch. Ge rade der Schutz würde zu einer sorgfältigen Publikation die Mög lichkeit bieten! Auch ist ja gar kein Hindernis, die verbesserte Publikation, wenn sie Arbeit verursacht hat, nach Gebühr zu schützen. Nach dieser kurzen Zusammenstellung mag es gestattet sein, nochmals auf die Pflicht hinzuweiscn, in einer Novelle zum Gesetz vom 11. Juni 1870 alle die zu schützen, welche jahrelange Arbeit auf die Quellenpublikationen verwendeten! Es ist eine Forderung nicht nur der Bearbeiter selbst, sondern noch mehr der Wissenschaft, welche durch diese Publikationen neue ausgreifende Schritte nach vorwärts wird thun können. Wir empfehlen diesen Gegenstand der Initiative der kompetenten Behörde." MiSrrllrn. Aus Persien. — Einem Briefe der amerikanischen Gesandt schaft in Teheran an die Bostoner »lütsrar^ lVorlä« ist ein Ver zeichnis der im vorigen Jahre bis Oktober in Teheran veröffent lichten Werke beigefügt. Das Verzeichnis enthält die kurzen Titel von 84 Büchern, einschließlich einer Ausgabe des Koran und einer der Gedichte des Lnkir ok 8bira,3. Erläuternd wird hierzu noch bemerkt: Die Anfertigung von Handschriften ist thatsächlich jetzt eine der verlorenen Künste in Persien; doch wird die alte Geschicklichkeit noch von einzelnen Schreibern und Illuminatoren, wie Mirza Nehmet, bei Herstellung von Heiratskontrakten, königlichen Dekreten u. dergl. gezeigt. Alle in der erwähnten Liste verzeichnten Werke sind nicht, wie man meinen sollte, mit Typen gedruckt, sondern auf litho graphischem Wege hergestellt. Die Perser finden, daß dieses Ver fahren, die Charaktere, an die sie gewöhnt sind, genauer und für das Auge angenehmer wiedergiebt. Nicht nur Bücher, sondern auch das offizielle Wochenblatt und eine halbmonatlich erscheinende illustrierte Zeitung werden auf diese Weise gedruckt; auch der »Li!xrim8 ?rogrs88«, der neuerdings von den Missionaren herausgegeben und von Rev. I. L. Potter übersetzt wird, ist äußerst geschickt lithographiert. Andere Werke sind im letzten Jahre in verschiedenen Orten Persiens erschienen, aber meist ist es ganz unmöglich genaue Angaben über dieselben zu erhalten. In früherer Zeit waren die Perser unübertroffen in der Herstellung von Büchern, (einschließlich der Einbände von tadel loser Schönheit); und es ist ihnen sicher zum Verdienste anzurechnen, daß sie, trotzdem sie sich nach und nach unsere Herstellungsarten aneignen, doch einen hohen Wert auf schön illuminierte Manuskripte legen, von denen Sammler noch keins in europäische Bibliotheken und Museen zu bringen vermochten. (?). (Nach dem „LookosUsr".) Bazar-Aktien-Gesellschaft. — In der am 11. d. M. stattgehabten Aufsichtsrats-Sitzung der Bazar-Aktien-Gesellschaft war der Bericht des Vorstandes über das abgelaufene vierzehnte Geschäftsjahr der Gesellschaft Gegenstand der Beratung — Der Aussichtsrat wird in Übereinstimmung mit dem Vorstande in der am 1. Juni d. I. stattfindenden Generalversammlung die Ver teilung einer Dividende an die Aktionäre von 8H°/o (— 5 k Mark pro Aktie) gegen 8Vzyb für 1883 ; und an die Genußschein-Jnhaber von Zl/2°/L (---21 Mark pro Genußscheinj gegen 3^tb für 1883; sowie eine Amortisationsquote von 87 600 Mark zur Verlosung von 146 Aktien gegen 85 800 Mark, resp. 143 Aktien für 1883 beantragen. Somit kommen insgesamt an Dividenden und Amorti sation 249 240 Mark zur Auszahlung. Preisaufgabe. — Der Verlag der »Papier-Zeitung« in Berlin hat einen Preis von 1000 Mark für Auffindung und An gabe eines Verfahrens ausgesetzt, durch welches die Menge des in jeder Art von Papier enthaltenen Holzschliffs genau ermittelt werden kann. In Anbetracht der Schwierigkeit der Aufgabe soll event. auch ein Verfahren mit 500 Mark, bei größerer Genauigkeit mit entsprechend höherem Betrage prämiiert werden, welches den Holzschliffgehalt bis auf 5Yb genau ermittelt; doch soll nur ein Verfahren den Preis erhalten. Eine Geschichte der vervielfältigenden Künste. — Die »Gesellschaft für vervielfältigende Kunst« in Wien hat in ihrer letzten Generalversammlung beschlossen, dem Herrn Professor vr. Karl von Lützow die Ausarbeitung einer umfassenden Geschichte der vervielfältigenden Künste zu übertragen.
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