e) Kommissionsartikel mit anfgeklebter oder vermittelst Stempels aufgedruckter Firma, falls dieselben bereits einmal von einer anderen Firma eingesandt und in das Verzeichnis ausgenommen worden sind; l) Preisconrante und Musterbücher, sofern sie nicht einen selbständigen Gegenstand des Handels bilden; g) Kataloge, falls dieselben nicht einen selbständigen litterarischen oder künstlerischen Wert haben (z. B. gewöhnliche Verlags-, Antiquariats-, Auktionskataloge); l>) Kunstblätter und Kunstwerke ohne begleitenden und erläuternden Text; i) Musikalien; ü) als Prämien nnberechnete Bücher, Bilder n. s. w.; I) Artikel, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der litterarischen Industrie nicht erkennen lassen (z. B. diverse Arten Spiele); m) alle politischen Tagesblätter; n) Bücher und Kunstwerke unzüchtigen Inhalts. H. Alle Neuigkeiten und Fortsetzungen des deutschen Kunsthandels sind an Herrn Hermann Vogel in Leipzig sofort bei Erscheinen behufs Aufnahme in das Verzeichnis der „Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Kunsthandels" im amtlichen Teil des Börsenblattes mit der Bezeichnung „Für das Neuigkeitenverzeichnis" in einem Exemplar unverlangt einznsenden. Herr H. Vogel haftet für diese Einsendungen in demselben Umfange und in derselben Weise, wie für die seiner Handlung sonst zugehenden Novitäten. Die eingehenden Neuigkeiten werden systematisch geordnet unter folgenden Rubriken in das Verzeichnis aus genommen: n) Kupferstiche, Radierungen, Heliogravüren, Lithographieen, Holzschnitte, Farbendrucke u. s. w.; d) Photographieen und Lichtdrucke; o) Illustrierte Werke und Albums; ck) Architektonische Werke und Vorlagen. Jede aufzunehmende Neuigkeit muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses vorliegen; bloße Titeleinsendungen bleiben ohne Berücksichtigung. Die Neuigkeiten sind berechnet zu senden und werden berechnet remittiert. Die Veröffentlichung des Verzeichnisses erfolgt wöchentlich, falls hinreichendes Material vorhanden ist. In das Verzeichnis werden die eingesandten Gegenstände dem Wortlaut ihres Titels oder ihrer Unterschrift entsprechend und mit Angabe des Ladenpreises ausgenommen. Außerdem werden bei Kunstwerken das Format (Folio, Quart, Oktav u. s. w.), bei Kupferstichen, Radierungen, Lithographieen u. s. w. die Maße der Bildfläche in Centimetern angegeben. Auch werden bei wertvolleren Blättern die verschiedenen Abdrucksgattungen, wenn sich betreffende Angaben auf der Begleit- saktur befinden, vermerkt. Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, welche genaue Angaben über den Ladenpreis und den Nettopreis in laufender Rechnung enthalten. Zur Aufnahme berechtigt sind: a.) alle unter eine der Kategorieen des tz 2 fallenden Neuigkeiten, welche in den Staaten des Deutschen Reiches, Österreich-Ungarns und in der Schweiz erschienen sind; d) alle wichtigen Neuigkeiten gleicher Art von ausländischen Verlegern, wenn diese mit dem deutschen Kunsthandel in direkter Verbindung stehen, indem sie in deutscher Währung rechnen und über Leipzig verkehren. Von der Aufnahme ausgeschlossen sind: n) Gegenstände von bloß lokalem Interesse; b) Bilderbogen geringer Art; o) Darstellungen unsittlichen Charakters. III. Alle Neuigkeiten und Fortsetzungen des deutschen Musikalienhandels sind an Herrn Barth olf Senfs in Leipzig sofort bei Erscheinen behufs Aufnahme in das Verzeichnis der „Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Musikalien handels" im amtlichen Teil des Börsenblattes mit der Bezeichnung „Für das Neuigkeitenverzeichnis" in einem Exemplar unverlangt einzusenden. Herr B. Senfs haftet für diese Einsendungen in demselben Umfange und in derselben Weise, wie Sortiments handlungen für die ihnen zugehenden Novitäten.