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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.09.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-09-17
- Erscheinungsdatum
- 17.09.1887
- Sprache
- Deutsch
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4694 Amtlicher Teil. dafür sorgt, daß diese Vereinsmitglieder sind. Die Delegiertenversammlnng aufzunehmen, das widerstrebt meiner Natur ganz und gar, und ich glaube, daran werden sich sehr viele stoßen. Das ist ein ganz bedenkliches Ding, mit dem man gar nicht rechnen kann, denn da kommen heute die Leute, morgen die; das ist nicht zu fassen. Neben der Hauptversammlung noch solch ein Par lament zu haben: — meine Herren, seien wir doch froh, wenn wir es los sind! (Heiterkeit.) Herr Springer: Ich habe auch die Frage vorhin an Sie richten wollen, ob es denn absolut notwendig ist, daß wir die Delegiertenversammlnng unter die Organe des Vereins aufnehmen. Wenn wir das bloß thun wollen, um dadurch zu ermöglichen, daß die Wahl des Hauptansschusses zustande kommt, so meine ich, ist es in der That nicht nötig, sie aufzusühren. Wir führen ja auch die Verlegervereine, den Kommissionärvercin u. s. w. nicht auf als Organe des Vereins. (Widerspruch.) Die Delegiertenversammlnng besteht nicht aus den Mitgliedern der Verlegervereine. Ich teile die Bedenken der Herren voll ständig. Es würde manches Bedenken gegen das Statut laut werden, wenn wir die Delegiertenversammlnng als Organ des Börsenvereins ansehen. Es ist auch nicht nötig. Warum können wir nicht an der andern Stelle sagen: der Ausschuß wird gewählt von den Provinzial- u. s. w. -Vereinen? Herr Kröner: Ich bitte Sie, festzuhalten, daß, wenn die Lokal- und Provinzialvereine nicht mit dem Börsenverein organisch verbunden sind, sie nicht Mitglieder in einen Ausschuß des Börsenvereins wählen können. Das steht einmal außer aller Frage. Und was die Bedenken des Herrn Seemann anbelangt, so frage ich: ist das etwa ein weniger komplizierter Apparat, wenn Sie mit 50, 60 Vorständen zu thnn hätten? Da muß ich sagen, eine Delegiertenversammlnng, die ohnedies regelmäßig znsammentritt, mit der ich verhandeln kann, würde ich einer Einrichtung vorziehen, ans Grund deren jeder Vorstand eines Lokal vereins als »Organ« des Vereins auftreten würde. Wie wollen Sie die Vorstände der verschiedenen Orts- und Kreisvereine zusammenbringen zu gemeinschaftlichem Handeln? Die müßten ja extra jedes Jahr eine Versammlung halten. Das wäre ein schwieriger Apparat. Die Delegiertenversammlnng ist vorhanden; und, meine Herren, ich weiß nicht, was Sie gegen die Delegierten versammlung haben. Die Delegiertenversammlung ist ganz einfach der Ausfluß der verschiedenen Lokal- und Provinzialvereine; und wenn wir einmal das System annehmen, daß die Lokal- und Provinzialvereine organische Bestandteile des Börsenvereins sein sollen, dann sehe ich nicht ein, warum Sie die Delegiertenversammlung, welche die Vertretung dieser Vereine ist, perhorrescieren wollen. Bestehen bleiben wird sie unter allen Umständen, und daß wir mit ihr zu rechnen haben, gleichviel ob sic organisch mit dem Börsenverein verbunden ist oder nicht, das haben wir seit Jahren erfahren. Ich sehe also keinen Grund, der dagegen spräche. Herr Brockhaus: Ich möchte erstens einmal die Frage des Herrn Kommerzienrat Wagner wiederholen; wenigstens scheint mir, daß Herr Kröner sie noch nicht beantwortet hat: was die eigentlichen Aufgaben resp. Kompetenzen der Delegierten versammlungen sein sollen? Herr Kröner: Ich kann nochmals erwidern: in erster Linie die Wahlen in den Vereinsausschnß zu vollziehen, in zweiter Linie wird die Delegiertenversammlung für sich noch allerhand zu ordne» haben, und überdies ein Organ sein, welches der Vorstand des Börsenvereins in allen gemeinsamen Angelegenheiten berufen und befragen kann. Wir bekommen hier die Delegiertenversammlung gewissermaßen sogar unter unsere Oberhoheit. Es ist ja in diesem Passus verlangt, daß die Statuten des Verbands künftig vom Börsenvereins-Vorstand genehmigt werden müssen. Herr Brockhaus: Dann scheint es mir klar zu sein, daß die Aufgabe der Delegiertenversammlung im großen und ganzen diejenige des Vereinsausschusses sein wird. Herr Kröner: Nein, gar nicht. Herr Brockhans: Wenn wir nun einen Vereinsausschnß bereits haben, der zusammengesetzt ist ans Mitgliedern der Lokal- und Provinzialvereine, der Verlegervereine und des Kommissionärvereins, so erscheint es mir vorläufig fraglich, ob wir außer dieser Korporation, die doch aus denselben Leuten, wenigstens aus der Quintessenz dieser selben Leute, die die Delegiertenversamm lung bilden, gebildet ist, wir außerdem die Delegiertenversammlung als Organ des Vereins bezeichnen sollen. Würden wir da nicht schneller und praktischer zuwege kommen, wenn wir sagen: Organ des Vereins ist der Vereinsausschuß, der nicht unter die außerordentlichen Ausschüsse zu rechnen ist, sondern als selbständige Korporation unter dem Verband zu stehen hätte? Ich sollte denken, daß diese Vertretung der Provinzial- und Lokalvereine, überhaupt der sämtlichen buchhändlerischen Vereine alles das leisten könnte, ohne durch die große Zahl der Delegierten, wie sie jetzt besteht, eine Erschwerung der Verhandlung zu bringen. Ich möchte dann fragen, ob es nicht praktischer wäre, die Delegiertenversammlung nicht als Organ aufzufassen, wohl aber den Vereinsausschuß. Herr Kröner: Die Sache ist ja, um einen Ausdruck von Freund Seemann zu gebrauchen, furchtbar einfach. Der Vereinsausschnß ist ja schon in den Ausschüssen inbegriffen, welche Organe des Börsenvereins sind. Wir können ihn nicht extra aufsühren. Aber um es noch einmal zu sagen: dieser Vereinsausschuß muß gebildet werden, und wir haben das System, daß er zum Teil bestehen soll aus Vertretern der Lokal- und Provinzialvereine. Nun können Sie aber in einen Börsenvereins-Ausschuß Vertreter der Lokal- und Provinzialvereine nicht hineinbringen, wenn die letzteren nicht zu Organen des Börsenvereins gemacht sind. Sie können diesen Ausschuß nicht bilden aus Leuten, die außerhalb des Börsenvereins gewählt sind. Das ist der Hauptgrund. Herr Seemann: Was mich besonders bedenklich macht, tue Delegiertenversammlnng als Organ des Vereins auf- zusassen, das ist der Zustand, der in der Delegiertenversammlung bisher geherrscht hat. Es ist da nie eine Kontrolle geführt worden, ob die Personen, die dort waren, wirklich Mitglieder des Börsenvereins waren oder nicht Es ist keine Präsenzliste geführt, überhaupt keine parlamentarische Ordnung eingehalien worden. Herr Kröner: Aber alle diese Bedenken schneidet ja die eine Erwägung ab: wir haben es künftig in der Hand, das zu regeln. Der Verband muß ja ein Statut haben, welches wir zu genehmigen haben. Herr Seemann: Ich bin deshalb auf diesen Ausweg gekommen: wenn die Vorstände resp. Ersatzmänner hierher nach Leipzig kommen und zusammen eine Gesellschaft bilden, so sind die verschiedenen Vereine in dieser Gesellschaft vertreten; wir haben dann einen verhältnismäßig kleinen Kreis von Männern, mit denen man viel eher rechnen, und etwas Vernünftiges zu stände bringen kann. Herr Mühlbrecht: Es scheint mir doch sehr kompliziert, wie wir die Sache hier einrichten wollen. Ich komme hier auf das Natürlichste zurück; nur wenn das picht durchgeht, würde ich mich dem Vorschläge des Herrn Seemann anschließen. Ich möchte doch noch einmal anheimgeben zu bedenken, ob wir nicht sagen wollen, daß alle Mitglieder der Provinzial- und Lokal vereine auch Börsenvereins-Mitglieder sein müssen. ' Das scheint doch von der allergrößten Wichtigkeit, daß wir das aussprechen. Die Schwierigkeiten, die noch zu überwinden wären, würden durch Übergangsbestimmungen beseitigt. Wir könnten die jetzt vor-
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