Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.09.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-09-17
- Erscheinungsdatum
- 17.09.1887
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18870917
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188709175
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18870917
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1887
- Monat1887-09
- Tag1887-09-17
- Monat1887-09
- Jahr1887
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
215, 17. September 1887. Amtlicher Teil 4505 handelten Nichtmitglieder ohne weiteres in irgend einer Form aufnchmcu; — eine Form dafür würde gewiß gefunden werden. Aber ich meine, wir sollten darauf halten, daß alle Mitglieder des Vereins auch Börseuvercins-Mitglieder sind. Hand in Hand damit muß natürlich in der Grundordnung nachher gesagt werden, daß nur die Mitglieder des Börscnvereins Anspruch haben auf den vollen Buchhändlerrabatt, und umgekehrt, daß nur die Verleger den Börscnvercins-Mitgliedcrn den vollen Bnchhändler- rabatt zu geben brauchen. Da wird auf diese Weise kein allzu großer Zwang ausgeübt; es bleibt dem Verleger noch überlassen, ob er den Rabatt geben will oder nicht; aber es ist wenigstens darin enthalten, und wer es will, kann sich daraus berufen, und schon dieser Hinweis in der Grundordnnng würde gewiß die meisten veranlassen, sich in den Börsenverei» aufnchmen zu lassen, dadurch daß sie dem Provinzialverein beitreten. Und dann meine ich, wenn wir fernerhin sagen, die Dclegiertenversammlung wird nur beschickt aus den Vorständen der Proviuzialvereiue, nicht ans Mitgliedern, die da frei gewählt werden, sondern ans den Vorständen, die ja die berufensten Vertreter der Vereine sind; sofern mein erster Vorschlag nicht durchgeht, zu sagen: alle müssen Mitglieder des Börscnvereins sein, — dann können wir sagen: die Lokal- und Provinzialvcreine; — wird das aber nicht beliebt, so schlage ich vor, daß wir sagen: die Vorstände der verschiedenen Vereine bilden das Organ, und nachher: die Delegicrtcnversammlnng kann nur gebildet werden ans den Vorständen. Herr Kröner: Gestatten Sie mir nur kurz zur Abschneidung dieser langen Debatte: wenn Sie durchaus vorziehen, zu sagen: die Vorstände statt der Delegiertenversammlung, so will ich zustimmen in der Annahme, daß die Lokal- und Kreis vereine dann so gescheidt sein werden, ihre Vorstände in die Delegiertenversammlung zu schicken. Dann haben Sie allerdings wieder die Delegiertenversammlung. Es ist nur ein anderes Wort. Die Delegiertenversammlung wird dann aus den Vorständen der Lokal- und Proviuzialvereiue bestehen, und die Sache wird dieselbe sein. Was nun den Einwnrf des Herrn Mühlbrecht betrifft, daß mau doch suchen sollte, meine erste Fassung durchznsetzen, gegen die ich ja jetzt sprechen muß, daß die sämtlichen Mitglieder der Lokal- und Proviuzialvereiue zugleich Mitglieder des Börsenvereins sein müßten, so haben wir eben wieder gehört, daß weitere drei Vereine die Unmöglichkeit ausgesprochen haben, das durchzufnhren, und der Ersatz, den Herr Mnhlbrecht vorschlägt, welcher also gewissermaßen eine Entschädigung geben will für die den Leuten auferlegten Pflichten und Leistungen, nämlich die Bestimmung, daß der Vcrlagsbuchhandel einen höheren Rabatt den Mitgliedern des Börsenvereins geben solle, als den Nichtmitgliedern, — ist sicher nicht durchführbar. Meine Herren! Alle diese Eventualitäten habe ich auch erwogen, und mit maßgebenden Verlegern der verschiedensten Art besprochen, und habe gefunden: wenn wir das durchsetzen wollen, so gefährden wir die ganze Sache. Wir würden nichts erreichen, und nur das ganz neue Statutenwerk gefährden. Herr vr. Schmidt: Meine Herren! Ich bin allerdings der Ansicht, und zwar vom juristischen Standpunkte aus, daß als Organe eines Vereins nur solche bezeichnet werden können, die sich zusammensetzen aus Mitgliedern, und deren Wahl erfolgt durch Mitglieder. Auf diesen Punkt wird sich die Prüfung derjenigen Behörde richten, die das Statut zu bestätigen hat, durch deren Bestätigung überhaupt das Statut erst in Kraft tritt. Die Frage, die Sie jetzt und gestern behandelt haben, habe ich mit dem Herrn Vorsteher bereits eingehend besprochen; die Folge dieser Besprechung war, daß der Herr Vorsteher eben in seine Vorschläge ausgenommen hat, daß nur Mitglieder des Börsenvereins Mitglieder der betreffenden Vereine sein können. Mit dieser Bestimmung fällt und steht meiner Ansicht nach die Einbeziehung der Orts- und Kreisvereine in den Börsenvcrein. Wenn Sic den Vorschlag des Herrn Vorstehers jetzt annchmen, zu sagen: Als Organ des Vereins fungiert die Dclegiertenversammlung, so wird die Prüfnug des Amtsgerichts sich darauf richten, in welchem Verhältnis die Delegiertenversammlung statutengemäß zu dem Börsenverein steht. Das mußte unbedingt in das Statut ausgenommen werden, wenn Sie als Organ des Börscnvereins die Delegiertenversammlung bezeichnen wollten. Die Sache ist vollständig gedeckt, wenn Sie den früheren Vorschlag des Herrn Kröuer annehmen; ich erkläre, daß dann ein Anstand seitens der Registerbehörde von hier aus nicht wird erhoben werden. Herr Kröner: Wir sind sehr dankbar für die Mitteilung des Herrn Or. Schmidt; was aber die letztere Erklärung betrifft, so wird das nicht so absolut sicher sein. Ich habe auch Zweifel nach dieser Richtung hin; aber sie sind nicht so absolut wie die des Herrn vr. Schmidt, und ich glaube, wenn gesagt wird, daß die Mitglieder der Delegiertenversammlung nur von Börsenvereinsmitgliedern gewählt werden können, eine Beanstandung seitens der Behörde nicht erfolgen würde. Wenn Sie das Prinzip annehmen, so kommen wir über die formalen Schwierigkeiten schon weg. Herr Springer: Ich möchte doch noch einmal Ihrer Erwägung anheimgeben, ob wir die Sache nicht einfach streichen. Wir haben in H 1 bereits der Lokalvereine Erwähnung gethan, und ich kann mir nicht denken, daß irgend welche Schwierigkeit besteht, wenn der Wahlausschuß bei der Wahl des Vereinsausschusses auch an die Vorstände dieser Lokalvereine schreibt: Laßt wählen! Wen wollt ihr in den Vereinsausschuß haben? Namentlich wenn in dem Statute dieser einzelnen Vereine die Bestimmung enthalten ist, daß zur Wahl des Vorstandes resp. der Mitglieder des Vorstandes und der Delegierten nur Mit glieder des Börsenvereins treten können. Ich glaube, Sie können einfach die ganze Delegiertenversammlung bei Aufzählung der Organe des Vereins fortlassen. Herr Koebner: Ich möchte mich nur gegen den Vorschlag des Herrn Mühlbrecht wenden, daß in Zukunft die Delegiertenversammlung nur solle bestehen können aus den Vorstandsmitgliedern der Vereine. Das ist unmöglich, nachdem die Beschränkung der Stimmenvertretuug auf sechs angenommen worden ist, und auf solche Vertreter, lue aus demselben Vereine hervorgehen. Da können Sie die Sache nicht noch dadurch erschweren, daß nur Vorstandsmitglieder Herkommen dürfen. Denn das ist immer dasselbe, die Mitglieder der Delegiertenversammlung sind naturgemäß auch die Vertreter in der Hauptversammlung. Wenn Sie die großen Provinzialvereine darauf bringen, daß nur die fünf oder sieben Personen, welche Vorstandsmitglieder sind, hierher als Vertreter ihrer Genossen kommen können, so wird die Sache wieder illusorisch. Den Vorwurf des Herrn Seemann und einiger anderer Herren, als ob die Delegiertenversammlung eine rackio Inckigastagns. wolös sei, muß ich doch zurückweisen. Sämtliche Reformen im Börsenverein in den letzten sieben oder acht Jahren sind im Grunde genommen aus der Delegiertenversammlung oder von deren Freunden ausgegangen. — Präsenzliste und Kontrolle wird geführt. Wenn in der letzten Delegiertenversaminlung nicht der ruhige Ton geherrscht hat wie sonst, so beruhte das auf Umständen, aus die ich nicht näher eingehen will. Herr Strauß: Ich will nur auch meine Stimme dafür abgeben, daß ich unbedingt dafür bin, daß die Delegierten versammlung erhalten bleibt, so schlecht oder gut sie bisher funktioniert hat. Sie scheint schon aus praktischen Gründen für die ganzen Ostermeßverhandlungen notwendig gleichsam als Klärbassin für alles, was vor der Hauptversammlung zusammenläuft. 630*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder