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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.09.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-09-17
- Erscheinungsdatum
- 17.09.1887
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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4600 Amtlicher Teil. ^ SIS, 17. September 1887. haben will, ist in meinen Abänderungsanträgen enthalten; er ist nur nicht in dieser Schroffheit darin enthalten, wie er von Herrn Strauß gewünscht wird, wie er aber, glaube ich, jetzt nicht durchführbar ist. Herr Strauß: Ich bin vollständig überzeugt von dem, was Sie gesagt haben; dann müßte aber zur Erleichterung unserer Aufgabe; — denn wir haben doch jetzt in den Provinzialvereinen das, was wir beschließen, zu vertreten, — dann müßte zu unserer Unterstützung der Gedanke, daß Nichtmitglieder die Vereinsanstalten nur unter besonderen Verhältnissen benützen dürfen, etwas präziser ausgedrückt werden. Es müßte erklärt werden: »ausnahmsweise«. Wenn das Wort »ausnahmsweise« hinein kommt, gebe ich mich vollständig zufrieden. Mit dem Wort »ausnahmsweise« mache ich mich anheischig, die Sache im Rhein- lündisch-Westfälischen Verein zu vertreten. Ich bitte also um das einzige Wort »ausnahmsweise«. Herr Kröner: Das könnte man am Ende konzedieren. Ich bin bei dem Entwurs meiner Vorschläge davon aus gegangen, daß in einem Statut möglichst alle unbestimmten Ausdrücke zu vermeiden seien, daß Wörter wie »ausnahmsweise« und »übergangsweise« nicht paffend scheinen. Ich gebe aber zu, daß Fälle eintreten können, wo man sie aufnehmen muß. Über dies wollte ich nicht, daß das Statut mehr verspreche, als es halten kann; und hier möchte ich, um nicht mißverstanden zu werden, erklären: für die erste Zeit kann ich mir nicht denken, daß diese Erlaubnis nur ausnahmsweise erteilt werden könnte. Für die erste Zeit, bis das Statut sich eingelebt hat und bis die verschiedenen Folgen sich geltend gemacht haben, wird die Bewilligung zur Benützung der Vereinsanstalten an Nichtmitglieder noch ziemlich reichlich erteilt werden müssen. Damit könnte allenfalls das Wort »ausnahmsweise« in Widerspruch stehen; und deshalb war ich dagegen. Aber meine Herren, wenn Sie darin eine Beruhigung sehen, dann möchte ich schließlich auch nicht dagegen sein. Dann würde man etwa sagen: »Ausnahms weise können mit Bewilligung des Vorstandes auch Nichtmitglieder« u. s. w. Herr Bergstraeßer: Wenn wir bei 8 4, Rechte der Mitglieder, geblieben wären, so würden wir an diesen Passus gekommen sein. Es ist dort gesagt: Unentgeltlicher Bezug des Börsenblattes für den deutschen Buchhandel, mit der Ver pflichtung, dasselbe nur mit Genehmigung des Vorstands; nun würde es heißen: »ausnahmsweise u. s. w.« Herr Lampart: Und für den Anfang mag der Vorstand die Ausnahmen häufen. Herr vr. v. Hase: Ich bin auch beruhigt, wenn dies »ausnahmsweise« eingefügt wird und angedeutet wird, daß es zunächst vielleicht nicht gleich durchgeführt werden kann. Aber für unbedingt notwendig halte ich, daß, wenn die Vereine Organe des Börsenvereins werden, sie dann organisch verbunden sind, und das ist nur möglich, wenn ihre Mitglieder sämtlich auch Mitglieder des Börsenvereins sind. Wir geben uns vielseitig in die Macht dieser Vereine, wir wollen uns gegenseitig nicht noch mehr schwächen. Herr Francke: Meine gestrigen Bedenken sind jetzt gehoben; Ihr Bedenken dagegen, daß diese Vereine organisch in den Börsenverein eingefügt werden, beruht doch nur darauf, daß Sie nicht Leuten Einfluß in Angelegenheiten des Börsenvereins gestatten wollen, die gar nicht Börsenvereinsmitglieder sind. Warum wollen Sie uns nun nicht gestatten, daß wir sagen: daß in Börsenvereinsangelegenheiten nur die Mitglieder der Provinzialvereine stimmberechtigt sind, welche zugleich Mitglieder des Börsenvereins sind? Es ist gestern gesagt worden, wir müßten die Hand auf alle Mitglieder ausstrecken. Das wollen wir aber doch nur zu dem Zweck, um diese Leute am Schleudern und sonstigem statutenwidrigen Verhalten zu verhindern. In der Be ziehung bieten wir Ihnen ja als Provinzial- und Lokalvereine die vollständige Garantie. Ich glaube nicht, daß irgend ein juristisches Bedenken dagegen auftreten kann. Ich bitte also, daß Sie uns diese Einschränkung gestatten, daß nur Börsenvereins mitglieder zu den Wahlen stimmberechtigt sind. Schluß der Debatte wird angenommen. Zu einer sehr umfangreichen Diskussion gab des alten Statuts tz 18 (Wahlverfahren) Veranlassung, insbesondere der Absatz 2. Herr Kröner hatte den Vorschlag gemacht: tz 18. Absatz 2. Die Worte »Abwesende« bis »abgeben lassen« zu streichen und dafür zu setzen: »Mitglieder eines von dem Börsenvereins-Vorstande anerkannten Vereins können sich durch Mitglieder des betreffenden Vereins bei den Wahlen der Hauptversammlung vertreten lassen.« während Herr Koebner in längerer Ausführung sich gegen diese Beschränkung wendet. Er will, daß jedes Börsenvereinsmitglied andere Börsenvereinsmitglieder, gleichviel welchem Kreisverein sie angehören, vertreten kann, und beantragt, die Stellvertretung auch bei Statutenänderungen unv nicht auf der Tagesordnung stehenden Gegenständen zuzulaffen. Herr Brockhaus hat hier einen Antrag gestellt: ß 18a. »Mitglieder eines von dem Börsenvereins-Vorstande anerkannten Vereins können ihre Stimmen auf Mitglieder des betreffenden Vereins übertragen bei allen auf der Tagesordnung stehenden Gegenständen, mit Ausnahme der Beschlußfassung über beanstandete oder verweigerte Aufnahme, sowie über Ausschließung eines Mitgliedes und die Wiederaufnahme eines Ausgeschlossenen (8 14, 1); etwaige Beschwerden gegen den Vor stand und die Ausschüsse (8 14, 5); über Abänderung des Statuts oder die etwaige Aushebung des Börsen vereins (8 14d); doch müssen die ausdrücklich darauf gerichteten Vollmachten tags vor der Hauptversamm lung dem Centralbürcau zur Prüfung und Mitteilung an den Vorsitzenden des Wahlausschusses übergeben werden. Kein Stellvertreter kann mehr als sechs Abwesende vertreten. Persönlich am Orte der Hauptver sammlung anwesende Mitglieder können nur in Krankheitsfällen durch Stellvertreter abstimmen. Wenn Anträge, die auf der Tagesordnung stehen, durch Abänderungsvorschläge wesentlich geändert werden, kann eine Stellvertretung nicht stattfinden.« Dieser Antrag wird zum Teil bei 8 19 nochmals zur Verhandlung komme». Dagegen hat Herr Lampart den Antrag gestellt, daß alle Stellvertretung sich auf nicht mehr als zwanzig Abwesende erstrecken darf. Herr Francke hat beantragt, daß fünfundzwanzig vertreten werden können. Herr Strauß: Ich habe in erster Linie beantragt, daß es bei dem jetzigen Modus bleibt — das muß auch gedruckt stehen —: Vertretung durch den Verein. Meine Abänderung bezieht sich auf den Vorschlag des Herrn Kröner: Nur innerhalb des Vereins, aber da absolut. Herr Bergstraeßer: Also Herr Strauß möchte auch wie Herr Kröner die Stellvertretung beschränkt haben auf den Verein. Herr Strauß: Ich möchte sie beschränkt haben auf den Verein, aber die Zahl will ich unbeschränkt haben.
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