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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.09.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-09-17
- Erscheinungsdatum
- 17.09.1887
- Sprache
- Deutsch
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4602 Amtlickler Teil Anzahl von Herren hierher kommen, wo jeder zwanzig, fünfundzwanzig Stimmen abgeben kann, und die Herren sagen: debattiert, was ihr wollt, wir stimmen doch so und so, das geht offenbar nicht; das würde die Hauptversammlung ruinieren. Wenn wir aber bei der Zahl sechs bleiben, so dürfen wir mit Rücksicht darauf, daß tatsächlich das Stimmverhältnis der einzelnen auswärtigen Börsenvereinsmitglieder sich verringert, indem die Zahl der Mitgliederwächst, die Zahl der Deputierten aber nicht wächst, da dürfen wir die Befugnis der Stimmenübertragung doch nicht noch verkleinern. Ich bin also entschieden dafür, daß es weiter -möglich bleibt, sich auch durch Angehörige anderer Provinzialvereine vertreten zu lassen. Es hat gewiß Schattenseiten, daß Mandate auf der Straße herumgetragen werden, man hat sich aber auch die Herren angesehen, denen man ein Mandat angeboten hat; und in wichtigen Angelegenheiten giebt man doch nur denen ein Mandat in die Hand, von denen man überzeugt ist, daß sie im Sinne des Vollmachtgebers stimmen werden. Ich würde also bitten, eine neue Beschränkung nicht einzuführen, und eme Er weiterung dahin eintreten zu lassen, daß die Stellvertreter in allen Fragen mit der vollen Zahl ihrer Mandate stimmen können, auch bei Statutenänderungen und auch bei Gegenständen, die nicht auf der Tagesordnung gestanden haben. Ich kann bei den Wahlen nur dann für die Beschränkung auf sechs stimmen, wenn dafür anderweit eine Kompen sation geboten wird, deshalb mußte ich das schon jetzt anführen. Herr Strauß: Herr Brockhaus scheint seiner Sache ziemlich sicher zu sein; ich fürchte das auch, aber das wird mich doch nicht abhalten, noch einige Gesichtspunkte zur Erörterung zu bringe», die Sie doch vielleicht bedenklich machen. Ich stelle mich ganz auf den Boden dessen, was Herr Bergstraeßer eben gesagt hat. Die richtige Form der Stellver tretung ist die innerhalb des Vereins; aber unsere Stellvertretung dürfen wir nicht jetzt schwächen und verkümmern lassen. Wir sind in einer Arbeit begriffen, dem Börsenverein eine ganz andere Macht zu geben, als er bisher gehabt hat. Was werden unsere Kollegen in der Schweiz und in Österreich sagen, wenn sie sehen, der Börsenverein baut sich jetzt eine große Macht auf, und ihr habt nun gar keinen Einfluß mehr, die Leipziger und Berliner geben den Ausschlag, und ihr dürft allenfalls auch mit ein paar Stimmen euer Scherfleiu dazu geben? Das scheint mir eine der stärksten Zumutungen, die uns hier gemacht werden. Herr Krön er: Wenn man das so hört, so klingt es fast, als ob durch das Statut den Herren überhaupt die Möglichkeit entzogen wäre, sich vertreten zu lassen. Sie dürfen ja nur die paar Mark daran wenden, in besonders wichtigen Angelegenheiten, und eine Anzahl Vertreter senden. Wenn die Sache so wichtig ist, so wird es wohl angehen, daß Sie für neunzig Mitglieder fünfzehn hierher bringen. Man kann also nicht sagen, daß das Statut den Auswärtigen die Möglichkeit, ihre Meinung zur Geltung zu bringen, nimmt; im Gegenteil, das Statut giebt Ihnen die Möglichkeit, und Sie können sich höchstens darüber beklagen, daß diese Möglichkeit Ihnen etwas verteuert wird. Herr Mühlbrecht: Ich habe mit diesem Wahlmodus seit nahezu zehn Jahren im Wahlausschuß die trübsten Er fahrungen machen können, und es war eigentlich meine Absicht, zu beantragen, daß die Stellvertretung nur bei Wahlen statt finden könne. Da die Sache schon bei K 18 zur Sprache kommt, will ich doch bemerken, daß ich ein Korrektiv des jetzigen Wahlmodus darin erblicke, daß nur die Mitglieder des betreffenden Vereines Vertreter sein dürfen. Was den Wahlmodus angeht, so hat Herr Kollege Bergstraeßer schon von Stimmenhandel gesprochen. Ich selbst habe in Berlin alljährlich gesehen, wie dabei verfahren wird. Es ist geradezu dem Geiste unserer Verhandlungen entgegen, und ich möchte sagen, es widerspricht den Absichten, die uns damals geleitet haben, als wir die Stellvertretung ins Leben riefen, wenn wir damit einer ganz regellosen Agitation Thür und Thor geöffnet haben, und diese Agitation, dieses Haschen nach Stimmen, nur um die eigene Ansicht zur Geltung zu bringen, hat mich stets so unangenehm berührt, daß ich, wie gesagt, Ihnen empfehlen wollte, die Stellvertretung auf die Wahlen zu beschränken, und bei den übrigen Gegenständen sie nicht gelten zu lassen. Aber das würde ich fallen lassen, wenn dafür bestimmt wird, daß nur Mitglieder eines Vereins vertreten können. Abstimmung: Antrag: »In Z 18 Absatz 2 die Worte »Abwesende« bis »geben lassen« zu streichen und dafür zu setzen: Mitglieder eines von dem Börsenvereins-Vorstande anerkannten Vereins können sich durch Mitglieder des betreffenden Vereins bei den Wahlen der Hauptversammlung vertreten lassen — im übrigen die Fassung des alten Paragraphen beizubehalten« wird mit neun gegen drei Stimmen angenommen. Der Antrag Francke: »Wohnen die zu vertretenden Mitglieder mehr als so und so viel Kilometer (Einstellung der Ziffer Vorbehalten) von Leipzig entfernt, so dürfen ihre Vertreter jeder bis zu zwanzig Stimmen übernehmen« wird gegen zwei Stimmen abgelehnt. -Her Kröner: tz 19. Hier geht der Antrag dahin, Absatz 3 zu streichen, und dafür zu setzen: »Mitglieder eines von dem Börsenverein anerkannten Vereins können ihre Stimmen auf Mitglieder des betreffenden Vereins übertragen bei allen auf der Tagesordnung stehenden Gegenständen mit Ausnahme der Beschlußfassung über Änderung des Statuts.« Herr Springer: Ich glaube, ich habe den weitestgehenden Antrag gestellt, und beantrage, ohne jede weitere Motivierung die ersten beiden Absätze des tz 19 in der alten Fassung zu streichen, und als Absatz 3 einfach zu sagen: »Übertragung der Stimme aus Stellvertreter ist bei Abänderungen des Statuts nicht gestattet.« Alles übrige zu streichen bis auf den letzten Absatz: »Die Abwesenden sind unbedingt an die legalen Beschlüsse der Haupt versammlung gebunden.« Also ich verwerfe unbedingt die Stellvertretung bei Statutenabänderung. Wird ohne Diskussion mit acht gegen vier Stimmen abgelehnt. Herr Brockhaus: Wir haben im Leipziger Verein die Angelegenheit der Stellvertretung besprochen, und ich muß konstatieren, daß alle Redner, die sich überhaupt ausgesprochen haben, sich gegen die Stellvertretung als solche ausgesprochen haben, gleichgiltig, ob sie auf drei Stimmen beschränkt würde oder auf sechs oder mehr. Aber davon abgesehen, muß ich sagen, daß es nur eine einfache Forderung der Gerechtigkeit erscheint, daß, wenn überhaupt eine Stellvertretung stattfinden soll, dieselbe beschränkt sein muß auf diejenigen Gegenstände, die auf der Tagesordnung stehen, wie Herr Kröner vorschlägt. Es erscheint mir als eine einfache Forderung der Gerechtigkeit, daß wir eine ganze Reihe anderer Gegenstände, von der Stellvertretung, wie wir sie hier haben, ausnehmen. Also die Stellvertretung soll nicht bloß ausgeschlossen sein bei der Beschlußfassung über Abänderung des Statuts, wo davon überhaupt nicht die Rede sein kann, sondern auch über verweigerte Aufnahme, bei Ausschließung von Mitgliedern
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