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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.09.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-09-17
- Erscheinungsdatum
- 17.09.1887
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- Deutsch
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215, 17. September 1857. 4609 Nichtamtlicher Teil. vr. Kirchhofs die Frist von 8 Wochen wie im alten Statute beibehalten zu wissen, den Schlußsatz von Z 11 »der Vorstand ist befugt, dem Wiedcraufnahmcsuchcnden die nochmalige Erlegung des Eintrittsgeldes zu erlassen« aber gestrichen zu sehen. tz 13 Nr. 4 wurde verschieden ausgelegt; doch äußerte man sich allseits dahin, daß die Überwindung etwaiger Schwierigkeiten der Zukunft zu überlassen sei, der Verein bei der Durchführung der Satzungen für den Leipziger Verein aber jedenfalls als lebendiges Organ sich in den Börsenverein einzufügen habe. Zu tz 16 Abs. 3 wünschte Herr vr. A. Kirchhofs, daß dem Vorsitzenden nicht zugemntet werde, jeden Antrag von 10 Mit gliedern zuzulassen, und empfahl deshalb die Erhöhung auf 25 Mitglieder; dagegen wünschte er in Absatz 4 die Frist auf 6 Wochen erstreckt, den letzten Satz aber ganz gestrichen zu sehen. Angesichts der schreienden Mißstände, welche bei Abgabe der Stimmen seitens der Stimmvertretcr hervorgetreten sind, beantragte vr. Kirchhofs zu 8 17 Abs. 2 Beschränkung des Einsammelns der Stimmen auf die Einzelstimmen, und empfahl als Zusatz: »die mehr als eine Stimme führenden Anwesenden haben dagegen ihre Abstimmung zu Protokoll zu erklären«. Zur Begegnung des groben Mißbrauches willkürlicher Stimmverteilung vermittels Blankett-Vollmachten beantragt derselbe in 8 1? Abs. 4 Zeile 6 statt »ausdrücklich darauf gerichteten« zu setzen: »von dem Voll machtgeber eigenhändig auf die Person der Bevollmächtigten aus gestellten«. Herr vr. E. Brockhaus führte ans, daß er persönlich ein Gegner der Stinunvertretung sei, daß er aber dieselbe in ihrem gegenwärtigen Umfange nicht antasten und auch der Beschränkung auf die Vertretung durch Vereinsmitglieder, obgleich damit den Leipzigern die Vertretungsbefugnis abgesprochen werde, nicht ent gegentreten werde; diese Auffassung, sowie seine Erklärung, gegen jede weitere Erstreckung der Stimmvertretung unbedingt stimmen zu wollen, fand allgemeine Zustimmung. In Bezug auf die Amtsdaner wünschte Herr vr. O. v. Hase, daß in 8 31 Abs. 1 hinter »Ausschüsse« eingeschaltet werde »1—3, und 7«, so daß die Ausschußmitglieder der Historischen Kommission und des Bibliotheks-Ausschusses nicht unnützer Gleich macherei zum Opfer fielen, vielmehr die Bestimmung des alten Statutes beibehalten werde. Zu 8 32 Geschäfte des Rechnnngsausschusses sprach Herr R. Rcisland die Ansicht aus, daß durch Weglassung des Ab satzes 2 des entsprechenden. 8 36 des alten Statutes dieser Ausschuß herabgedrückt, auch dem Vorstande unliebsame Verant wortung zugemutet werde. Er schlug deshalb die Wiedereinfügung der Worte vor: Der Rechnungsansschnß hat »alles, was auf An lage und Verwendung des Vereinsvermögens Bezug hat und nicht vom Beschluß der Hauptversammlung abhängig ist, zu ge nehmigen.« Zu 8 10, 3 — 4 schlug Herr vr. Kirchhofs vor, vor »aus« einzuschalten: »mit alleiniger Ausnahme außerordentlicher Haupt versammlungen«. Bei 8 43 wurde auf die Abänderungsvorschläge zu 8 31 verwiese». Für 8 46 empfahl Herr vr. Kirchhofs in Absatz 1 ein zufügen: »Dieselben dürfen keine Bestimmungen enthalten, welche nicht durch die staatliche Handels- und Gewerbegesetzgebung gedeckt werden.« Zur Durchführung dieses Paragraphen erachtete derselbe Strafbestimmung für angemessen und empfahl deshalb als Absatz 3 anzufügen: »Ist eine derartig eingelegte Berufung für den Berufung Einlegenden günstig entschieden worden, so hat der sachfällige Verein den durch sein gesetzwidriges Verhalten Geschädigten je nach dem Ermessen des Vorstandes von 500 bis 1000 Mark, im zweiten Falle eine Succumbenzstrafc von 100 bis 300 Mark an den Unterstützungsverein zu zahlen. Weigert sich ein der artig sachfällig gewordener Verein der Zahlung, so geht er als solcher aller seiner satznngsmäßigen Rechte verlustig und kann sie nur durch Unterwerfung unter den Entscheid des Vorstandes wieder erlangen.« Zu 8 49 schlug Herr K. F. Koehlcr vor, in Absatz 3 die Worte »mit Genehmigung des Vorstandes« zu streichen. Es sei schon technisch unmöglich, nach Vorbereitung der Zahlnngslisten im letzten Augenblicke einzelne Firmen ans allen addierten Listen zu streichen. Zu 8 56 empfahl Herr vr. Kirchhofs in Absatz 3 statt 6 Wochen 8 Wochen zu setzen und anzufügen: »Gleichzeitig mit der Einberufung zu dieser außerordentlichen Hauptversammlung hat derselbe das Protokoll über die stattgehabten Beratungen zu veröffentlichen.« Der Vorsitzende Herr vr. E. Brockhaus machte am Schlüsse geltend, daß in der äußeren Form der neuen Satzungen noch manches auszugleichen sein würde; während im wesentlichen das Bestreben zu erkennen sei, alles sprachlich rein auszudrücken, seien einzelne Absätze mit den entbehrlichsten Fremdwörtern ein gefügt worden. Die Geltendmachung einzelner Abänderungsvorschläge wurde den Mitgliedern überlassen, von Einzelbeschlüssen des Vereins selbst aber abgesehen. Mit der großen Mehrheit von 197 gegen 6 Stimmen wurde sodann beschlossen, die Mitglieder zu ersuchen, ans der außer ordentlichen Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändcr zu Frankfurt a/M. für die Annahme des Ent wurfes der Satzungen zu wirken und im einzelnen für sach liche Besserungen thunlichst einzutreten. Die Wahl jder Delegierten zu der am 24. September in Frankfurt g/M. stattfindenden Delegiertenversammlung des Ver bandes der Provinzial- und Lokalvereine wurde einstimmig der Deputation übertragen. Eine ausgelegte Liste ergab die Namen von 52 Mitgliedern, welche sich sofort bereit erklärten, die Frank furter Versammlung zu besuchen. Eine zwanglose Vorbesprechung der nach Frankfurt gehenden Mitglieder soll entsprechend dem Anträge des Herrn C. F. Grüner einige Tage vor der Abreise in der Bnchhändlerbörse stattfinden. Zum Schluß genehmigte die Versammlung einstimmig die Lösung des bisherigen Mietvertrages für die Bestellanstalt und die Gewährung eines Mietzinses von 3000 Mark an den Börsen verein für die Räume in dem neuen deutschen Buchhändlerhause» Provinzial-Vcrrin der Schlesischen Buchhändler. In der heute abgehaltenen, außerordentlichen Generalversamm lung wurde der neue Satzungsenlwurf einer eingehenden Beratung unterzogen. Derselbe wurde durchwegs angenommen; nur bei 8 2. Abs. 2. wurde dem Abänderungsvorschläge des Mecklenburgischen Kreis» Vereines zugestimmt, wonach also diesem Absätze noch hinzugefügt werden soll: , welcheentwederdieseArtGeschästeallein oder alsHaupterwerbszweig betreiben und unter einer der oben genannten Bezeichnungen im Handelsregister eingetragen stehen. — Hierauf wurde die Wahl von Delegierten für die Frankfurter Generalversammlung vorgenommen und die vierstündige Beratung geschlossen, welcher sodann ein gemeinschaftliches Mittagsessen folgte. Bierundsünfzigst'r Jahrgang. 632
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