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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.09.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-09-17
- Erscheinungsdatum
- 17.09.1887
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- Deutsch
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4586 Amtlicher Teil. ^ 215, 17. September 1887. Herr Kröner: Daß Hauptversammlung, Vorstand und Ausschüsse als Organe des Vereins aufgeführt sind, ist nichts Neues. Dagegen wird sich kaum ein Bedenken erheben. Dagegen sind neu hereingezogen auch die Orts- und Kreisvereine, Verleger vereine und der Leipziger Kommissionäroerein, wofern deren vom Börsenvereins-Vorstand genehmigte Statuten die Bestimmung enthielten, daß nur Mitglieder des Börsenvereins Mitglieder der betreffenden Vereine sein können. Hiergegen hat nun Herr Strauß das Bedenken erhoben, daß dadurch die Orts- und Kreisvereine in eine üble Lage kämen. Das war mir ganz neu, und ich kam auf den Ausweg, daß man vielleicht wenigstens von den neu eintretcnden Mitgliedern, d h. den neu in Orts-, Kreis-, Verleger- und Kommissionärvereine eintretenden Mitgliedern verlangen solle, daß sie Mitglieder des Börsenvereins werden. Aber auch dagegen wandte sich das Bedenken des Herr» Strauß, welcher sagte: es sind so viel kleine Existenzen vorhanden, welche wir notwendiger weise zu unseren Orts- und Kreisvereinen herbeiziehen müssen, um Einfluß auf dieselben auszuüben, und von von welchen wir ihrer pekuniären Lage wegen nicht verlangen können, daß sie Mitglieder des Börsenvereins werden. Das ist ein Bedenken, welches, wenn es allgemein geteilt wird, in der That berücksichtigt werden muß. Und nun zeigt uns Herr Strauß zugleich einen Ausweg, der mir vollständig einleuchtet. Er sagt, es solle eine Bestimmung getroffen werden, wonach nur die ordentlichen Mitglieder der Kreis- und Lokalvereine Mitglieder des Börsenvereins werden sollen und infolgedessen in den Vereinsausschuß wählen können. Dadurch wäre die Möglichkeit gegeben, daß diese kleinen Leute noch außerordentliche Mitglieder der betreffenden Vereine bleiben können und daß unsere Ausschüsse doch nicht von Leuten gewählt werden, welche nicht Mitglieder des Börsenvereins sind. Ich acceptiere also den Vorschlag des Herrn Strauß, weil der in der That den verschiedenen Erwägungen Rücksicht trägt und uns aus dieser.Schwierig- keit heraus hilft. Herr Mühlbrecht: Ich möchte doch bitten, daß wir nicht Mitglieder erster und zweiter Klasse schaffen. Wer der Segnungen des Börsenvereins und seiner Einrichtungen sich erfreuen will, der soll auch den vollen Beitrag zahlen. Die Vorteile, die der Börsenverein mit seinen Einrichtungen den Mitgliedern gewährt, sind so erheblicher Natur, daß es unumgänglich nötig für jeden Buchhändler ist, auch für den, der den Buchhandel nur als Nebengewerbe treiben will, daß er diesen Beitrag bezahlt; von derselben Wichtigkeit denke ich mir, wie daß er Gewerbesteuer entrichtet, und ich meine, wir dürften da nicht Mitglieder der Provinzial vereine schaffen, die nicht Mitglieder des Börsenvereins zu sein brauchen, an dessen Statut sie sich nicht zu halten brauchen, und über die wir nicht die Gewalt haben, wie über die ordentlichen Mitglieder des Börsenvereins. Herr Koebner: Ich hatte noch beantragt, als Organ des Vereins aufznführen hinter den Kreis- und Ortsvereinen den Vorstand des Verbands derselben und die Delegiertenversammlung. Ich bringe das deshalb vor, weil ich glaube, daß es den Intentionen des Herrn Kröner entspricht, daß die Wahl in den Vereinsansschuß, soweit überhaupt Delegierte der Provinzialvereine hineinkommen sollen, doch wohl durch die Delegiertenversammlung vorgenommen werde. Ich kann mir nicht gut denken, wie die drei oder vier Vertreter der Provinzialvereine anders in den Vereinsausschuß gewählt werden sollen. Bisher sind die drei Mitglieder der Siebenerkommission von der Delegiertenversammlung gewählt worden, und ich glaube, wenn ich Herrn Kröner nicht falsch verstehe, daß das auch seine Meinung für die Zukunft ist. Herr Kröner: Ich behalte mir vor, auf diese allerdings wichtige Frage später zurückzukommen. Aber jetzt wollen wir einmal die Frage bezüglich der Kreis- und Ortsvereine erledigen. Ich glaube doch, Herr Mühlbrecht geht von einer falschen Voraus setzung aus, seine Gründe würden zutreffen, wenn es sich darum handelte, Mitglieder erster und zweiter Klasse des Börsenvereins zu schaffen. Davon ist aber keine Rede, sondern Mitglieder erster und zweiter Klasse der Orts- und Kreisvereine sollen geschaffen werden. Wir könnten ja gar nicht hindern, daß außerhalb des Börsenvereins sich Vereinigungen bilden, welche für sich existieren und auf die Vorteile der Mitgliedschaft des Börsenvereins verzichten, und es liegt kein großer Unterschied darin, daß die Kreisvereine, deren ordentliche Mitglieder, die zugleich Mitglieder der Börsenvereins sind, an den Vorteilen des Börsenvereins teilnehmen, auch nebenher noch eine Gefolgschaft haben, mit der wir eigentlich direkt gar nichts zu thun haben. Ich sehe nichtein, warum das den Orts- und Kreis vereinen verwehrt werden soll, oder wie der Börsenverein dadurch leiden könnte. Herr Strauß: Herr Kröner hat zum Teil das gesagt, was ich eben erwähnen wollte. Ich will nur noch einmal betonen, daß es für die Lokalvereine höchst wichtig ist, die vielen kleinen Existenzen in den kleinen Städten an sich zu ziehen und sie unter ihrer Botmäßigkeit zu erhalten, und das können wir nur dadurch erreichen, daß wir sie in unfern Verein aufnehmen. Da sind auch Buchbinder, aber wir müssen sie heranziehen, damit sie nicht schleudern; denn wenn wir sie nicht heranziehen, können sie thun und treiben was sie wollen; gehören sie aber dem Vereine an, so müssen sie sich den Bestimmungen, welche derselbe erläßt, eo ipso unterwerfen. Wenn wir aber von diesen kleinen Leuten verlangen, daß sie einen Beitrag zum Börsenverein zahlen sollen, der nicht unter 40 ^ sein wird, wenn wir das Börsenblatt und Adreßbuch geben wollen, dann werden die Leute sich sehr hüten, diese 40 ^ zu zahlen für die Ehre, dem Börsenverein anzugehören, von dem sie direkt keinen Vorteil haben. Wie Herr Kröner schon sagte: es kann dem Börsenverein gleichgültig sein, ob wir in unsere Vereine noch eine Anzahl solcher kleiner Leute aufnehmen oder nicht; für uns sind sie sehr wichtig und für den Börsenverein sind sie nicht brauchbar. Herr Naumann: Ich möchte mich für die gegenteilige Auffassung aussprechen. In unserm hiesigen Verein unterliegt es unserer speziellen Beschlußfassung, ob jemand als Mitglied ausgenommen wird. Hierdurch kommen wir in Konflikt mit dem Statut des Börsenvereins, welches sagt: es muß jedes Börsenvereinsmitglied dem Lokalverein angehören. Wenn nun ein Kollege in unsern Lokalverein nicht ausgenommen wird, vielleicht aus irgend welchen persönlichen Gründen, so weiß ich nicht, wie man aus dieser Kalamität herauskommen soll. Denn dann ist der Betreffende ja auch nicht fähig, Börsenvereinsmitglied zu werden. Ich wollte das hier zur Sprache bringen, denn man muß alle möglichen Fälle bedenken. Ich habe keine rechte Vorstellung, wie das gehen soll. Herr Brockhaus: Ich habe die ganze Revision des Statuts aufgefaßt als eine Arbeit zur Schaffung einer wirk lichen Machtstellung des Börsenvereins. Ich möchte sagen, das Ideal, das ich vom Börsenverein habe, von dem ich auch glaube, daß es erreichbar ist, ist, daß wir alle Buchhändler in unser Statut und in unsere Machtsphäre einbegreifen, und da muß ich es als dringend wünschenswert bezeichnen, daß wir die kleinen Leute so gut aufnehmen, wie die großen. Nun hat man Anstoß genommen an der Höhe des Eintrittsgeldes. Aber erstens haben wir das Eintrittsgeld zurückgcstcllt für die zweite Lesung; zweitens.bezeichne ich es nicht als einen wünschenswerten Zweck des Vereins, daß er Vermögen ansammelt, welches nachher zur beliebigen Verwendung der Beschlußfassung unterliegen soll; sondern als Zweck des Börsenvereins betrachte ich es, daß wir möglichst alle Buchhändler der Segnungen des Vereins teilhaftig werden lassen, und andererseits, daß wir alle unter unserer Jurisdiktion haben. Deswegen befürworte ich den umgekehrten Weg, daß in die Statuten der Kreis- und Ortsvereine die Be stimmung ausgenommen werde, daß alle Buchhändler als Mitglieder des Börsenvereins ausgenommen werden müssen, und zweitens,
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