Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.09.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-09-17
- Erscheinungsdatum
- 17.09.1887
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18870917
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188709175
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18870917
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1887
- Monat1887-09
- Tag1887-09-17
- Monat1887-09
- Jahr1887
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Amtlicher Teil. 4593 Ursprung kann uns eigentlich ziemlich gleichgiltig sein; wofern sie sämtlich Mitglieder des Börsenvcreins und von uns anerkannt und genehmigt sind, steht meines Ermessens kein Hindernis im Wege, daß wir eine derartig zusammengesetzte Versammlung ein Organ des Vereins nennen. Wenn ja hier sich noch ein formales oder sagen wir juristisches Bedenken ergeben würde, so wäre es vielleicht dadurch noch zu heben, daß man diese Delegiertenwahlen auch noch seitens des Vorstandes genehmigen ließe, sodaß also der Vorstand cin Mitwahl- oder Genehmigungs-Recht hätte. Ich glaube aber, das Bedenken ist außerordentlich gering, und wir hätten dann auch dos gewonnen, daß der Delegiertcnversammlung, deren Mitglieder und Schöpfer sich vielfach beklagen, daß sic in dem neuen Statntenentwurf auf die Seite gedrückt sei, auf diese Weise ein Platz in unserem Organismus gegeben wäre. Herr Koebner: Ich möchte zuvörderst mich eines Auftrags entledigen, der mir von einigen Vereinen noch gestern zugegangen ist; das sind der Münchener Buchhändlerverein, der Kreis Norden und der Verein Altonaer Buchhändler. Diese Vereine sprechen sich ebenso wie der Verein oft- und westpreußischer Buchhändler gegen die ursprünglich beabsichtigte Einrichtung aus, daß die Mitglieder der Provinzialvereine sämtlich Mitglieder des Börsenvereins werden müßten, und würden es sehr dankbar aufnehmen, daß das nach dem Vorschlag des Herrn Kröner nicht mehr beabsichtigt ist. Der Verein Münchener Buchhändler erblickt keine Gefahr darin, wenn man einen Zwang ausüben will, daß die von jetzt an neu in die Kreisvereinc eintretenden Mitglieder auch Mitglieder des Börsenvereins werden müßten. Den nunmehrigen Vorschlag des Herrn Kröner acceptiere ich mit Vergnügen. Für meine Person würde ich aber doch beantragen, daß als Organ des Vereins nicht nur die Delegiertenversammlung, sondern auch der Vorstand des Verbands der Kreisvereine aufgeführt würde, und zwar aus einem ganz bestimmten Grunde. Der Vorstand des Verbands ist jetzt mit der Einleitung der Voruntersuchung über alle Schlendereifragen seitens des Vereins beauftragt, und im Falle das später so bleiben soll, wäre es gut, wenn er als amtliches Organ des Börsenvereins anerkannt würde. Gegen die angedeutete Anerkennung der Delegierte» durch den Vorstand des Börsenvereins möchte ich mich aber ans sprechen. Die Delegierten sollen ja in der Delegiertenversammlung, und dann namentlich durch die Stimmvertretung in der Hauptversammlung die eigentliche Entscheidung abgeben über die wichtigsten Fragen, die der Hauptversammlung vorgelegt werde», und es würde dann wenigstens in formeller Beziehung doch die Selbständigkeit dieser Delegierten etwas beeinträchtigt, wenn ihre Wahl erst anerkannt werden müßte durch den Vorstand des Börsenvereins. Ein Bedenken habe ich noch in Bezug darauf: Es heißt in den Statuten an anderer Stelle, daß das Ausschließungs- Verfahren n. s. w. durch Vermittelung des betreffenden Kreisvereins eingeleitet werden solle; das müßte geändert werden. Den Antrag Seemann habe ich gestern etwas anders anfgefaßt als Herr Kröner; nämlich nicht an die Vorstände der Vereine als gemeinschaftliche Korporation hatte ich gedacht, sondern ich möchte sagen, als einzelne Körperschaften. Herr Kröner: Die müßten doch zusammentreten. Herr Koebner: Ich denke so: Wenn es sich um eine Angelegenheit eines schlesischen Mitgliedes handelt, dann ist der Vorstand des Schlesischen Provinzialvereins ein Organ des Börsenvereins, nicht aber alle Vorstände der Vereine zusammen. Das formale Bedenken, das auch Herr Kröner noch angedentct hat, daß die Delegierten durch einzelne Leute mit gewählt werden, die nicht Börsenvereinsmitglieder sind, ist in der That ein so lediglich formales, daß wir wohl davon absehen können. Erfahrungsmäßig kommen in die Generalversammlungen der Vereine im großen Ganzen doch nur die ausschlaggebenden Mitglieder, die eben Börscnvercins-Mitglieder sind, und dann sehe ich kein Bedenken darin, daß die Delegierten immer Mitglieder des Börsenvcreins sein müssen. Das sind sie jetzt schon immer, weil man nur diejenigen zu Delegierten macht, die auch in der Hauptversammlung als Stellvertreter stimmen sollen. Herr Kröner: Wenn wir diesen Passus annehmcn, so werden sich natürlich auch verschiedene Konsequenzen daraus ergeben; wir werden einzelne Paragraphen danach wieder modeln müssen. — Was nun den Antrag Koebner anlangt, den Verbandsvorstand hier mit hereinzubringen, so glaube ich, ist das eigentlich nicht nötig. Es wird in Zukunft der Verbands- Vorstand die Voruntersuchung kaum zu leiten haben. Wenn ich den Vorschlag des Herrn Koebner richtig verstehe, so wird der Vereinsausschuß auch diese Angelegenheiten zu schlichten haben, s Zuruf: Der Vereinsausschuß entscheidet dochls Wenn das auch sein sollte, so ist es doch nicht notwendig, daß der Verbandsvorstand als ein Organ des Börsenvereins bezeichnet wird. Wenn wir die Delegiertenversammlung als unser Organ bezeichnen, so würde das wohl genügen. Herr Kommerzienrat Wagner: Ich würde dem Vorschlag des Herrn Kröner, um zum Schluß zu kommen, gern beistimmen, aber zu meiner eigenen Klärung möchte ich mir doch eine Frage erlauben. Welche Kompetenz soll dieses neugeschaffenc Vercinsorgan neben der Hauptversammlung, dem Vorstand und den Ausschüssen überhaupt haben? Bisher ist doch immer diese Delegiertenversammlung eine freie Vereinigung gewesen, die dieselben Fragen behandelte, die auch in der Generalversammlung vorkamen, oder die sonst die Interessen des Buchhandels berührten. Man schloß sich enger zusammen, um als Macht in der Hauptversammlung aufzntreten, und diese Fragen zur Beschlußfassung und Ausführung zu bringen. Die Delegicrtenversammlung wird jetzt zu einem Organ des Börsenvereins gemacht. Welche Kompetenzen sollen dann dem neugeschaffenen Organ zukommen? Wir müssen uns das einmal praktisch betrachten. Die Generalversammlung also als höchste Instanz, dann der Vorstand, den wir als Centrallcitung doch auch mit großer Macht bekleiden müssen; daneben sind die Ausschüsse, deren Kompetenzen auch nicht so ganz eng abgegrcnzt sind; was werden wir nun mit dieser neuen Schöpfung uns für Unbequemlichkeiten zuführen? Das dürfen wir nicht unterschätzen. Je komplizierter wir unseren Apparat machen, desto mehr laufen wir Gefahr, daß aus der Sache nichts wird. Herr Kröner: Ich glaube, ich kann diese Frage kurz beantworten. Das hängt mit dem ganzen System zusammen. Es ist zunächst ein formeller Grund, aber er ist nicht lediglich formell, sondern hat auch eine sachliche Bedeutung. Wir wollen die Kreis- und Lokalvereine in den Organismus des Börsenvereins einstigen, wir wollen einen Vereinsausschuß haben, welcher in unparteiischer Weise, d. h. durch Vertreter der Lokal- und Provinzialvereine, der Verlegervereinc, des Kommissionärvereins gewisse wichtige gemeinsame Angelegenheiten entscheidet. Um diesen Vereinsausschuß zu bilden, d. h. um die Vertreter der Lokal- nnd Provinzialvereine auf legale statutarische Weise in den Vereinsausschuß hereinzubringen, müssen die Lokal- und Provinzial vereine, oder jetzt Orts- und Kreisvereine zu Organen des Börsenvereins gemacht werden. Herr Seemann: Wenn das der einzige Zweck ist, den wir verfolgen, dann würde ich doch Vorschlägen, meinen Antrag anzunehmen, denn das ist ein viel einfacherer Apparat; und der Ursprung ist immer ein etwas illegaler, ob wir nun die ganze Delegiertcnversammlung oder die Vorstände nehmen. Der Fehler, daß irgendwie Leute beteiligt sind, die nicht Börsen- vereins-Mitglieder sind, ist immer da; und es scheint mir doch viel einfacher zu sein, wenn man nur die Vorstände zuläßt und Bierundsünszigster Jahrgang. 630
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder