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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.12.1861
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1861-12-04
- Erscheinungsdatum
- 04.12.1861
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
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Nichtamtlicher Th eil. Absichtliche und unabsichtliche Büchcrtitel und Bücheranzeigen. Die Ankündigungen der Al lg cm e ine n D c u t sch en B cr- l n g s -An stnl t und des Hrn. Guttcntag in Berlin über ihre Ausgaben des Allgemeinen D eu ts chen H andelsgese tz buch cs sind nur zu geeignet, sowohl die Sortimcntsbuchhändler als das Publicum zu verwirren und zweifelhaft zu machen, wie Titel und Ankündigungen der Ausgaben zu verstehen seien. Der Titel der in der Allgemeinen Deutschen Verlags-An stalt erschienenen Ausgabe lautet: ,,Das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch mit Erläuterungen nach den Materialien und Benutzung der sämmtlichen Vorarbeiten von vr. Bornemann, vr. Waldcck, Strohn und Bürgers". Wenn man diesen Titel vor sich hat und unbefangen liest, so muß man allerdings anneh- mcn, daß es sich hier um eine Ausgabe des Gesetzes handelt, die mit Benutzung der sammtlichen Vorarbeiten von den Hrn. Bor- ncmann, Waldcck rc. herausgcgeb cn ist, und die Sortiments- Händler haben die Erfahrung gemacht, daß der Titel vom betref fenden Publicum so verstanden und die Ausgabe als eine von den genannten Herren hcrausgegebene angesehen worden ist. Nun heißt cs aber auf der zweiten Lieferung der bei Hrn. Guttcntag erscheinenden, von den Hrn. Assessoren Makowcr und Meyer herausgcgebencn Ausgabe: „daß eine gemein schaftliche Bearbeitung des Handelsgesetzbuches du r ch d i c H r n. 0r. B o r n c m a n n, W a l d e ck rc. zu erwarten sei, hat sich auf geschehene Nachfrage als unbegründet er wiesen". Dem Titel der vorerwähnten Ausgabe gegenüber mußte diese Anzeige überraschen und die Sortimentshändler stutzig machen. Da kommt in Nr. 146 des Börscnbl. die Allgemeine Deutsche Verlags-Anstalt mit einer Ankündigung ihrer Ausgabe, in welcher der obigen Anzeige von Hrn. Guttcntag zwar nicht ge radezu widersprochen wird, aus der man aber doch entschieden entnehmen muß, daß die genannte Verlags-Anstalt Erklärungen der Hrn. Bornemann rc. in petto hat, durch welche sic dieUnrich- tigkeit jener Guttentag'schcn Anzeige beweisen kann. Es ist aber doch wirklich wünschenswert!), daß dieses Myste rium einmal aufgeklärt wird, und es will scheinen, abgesehen da von, daß dies die Pflicht der geachteten Firma der Allgemeinen Deutschen Verlags-Anstalt in Berlin ist, daß dies ihr auch ein Leichtes sein muß. Dieselbe hat nur nöthig, einfach zu erklären, ob ihre Ausgabe eine von de» Hrn. Bornemann, Waldcck rc., mit Benutzung der ofsiciellcn Materialien dieser Herren, hcrausgcge- benc ist, oder eine Ausgabe, die irgend Jemand mit Benutzung der ofsiciellen Vorarbeiten der genannten.Herren herausgegeben hat, so gut wie die Guttcntag'sche Ausgabe von den beiden genannten Assessoren „aus den Quellen" — das sind bekanntlich die ofsiciellen Materialien der Hrn. Borncmann rc. — herausgcgcbcn ist. Gegenüber einer andern, nicht so allgemein geachteten Firma, wie die. der Allgemeinen Deutschen Verlags-Anstalt, würde cs freilich schon auffallen, daß eine bestimmte und unzweideu tige Erklärung der Art, nachdem einmal Zweifel laut geworden, was ihre Ausgabe denn für eine sei, nicht schon längst erfolgt ist, und man wäre befugt, das naheliegend zu deuten. — Der Firma gegenüber ist dazu aber keine Veranlassung, und wir dürfen sicher nach dieser bestimmten Aufforderung zu der gedachten Er klärung eine solche klar und deutlich erwarten. Erst wenn dieselbe nicht erfolgen sollte, öderes sonst auf geklärt wird, daß die Guttentag'sch-e Anzeige: eine Bearbeitung des Handelsgesetzbuches durch die Herren Bornemann rc. seinicht erschienen, richtig, die Ausgabe der Verlags-Anstalt also keine durch die oft genannten Herren hcrausgegebene, sondern eben nur eine mit Benutzung der Jedermann zugänglichen ofsiciellen Vor arbeiten dieser Herren von einem Unbekannten ist, erst dann wer den wir weitern Stoff zu der Ueberschrift dieser Zeilen: „Absicht liche und unabsichtliche Büchcrtitel rc." erhalten. fü. Zum preußischen Gesetz wegen Erhebung der Stempelsteuer von Zeitungen u. s. w. Leipzig, 2. Dec. Da es in Nr. 139 d. Bl. in Frage ge stellt war, ob man wegen der schwierigen Eontrole auch bei den außerhalb Preußens erscheinenden Zeitschriften, die an sich nicht steuerpflichtig sind, die Aufnahme von Inseraten im Umfange von 400 Quadratzoll vierteljährlich gestatten würde, so richtete ich deshalb und wegen einiger anderer Punkte eine directe Frage an das König!. Haupt-Stcueramt in Berlin. Ich erhielt darauf folgende Antwort cl. 4. 26. November: „Auf die Zuschrift vom 16. d. Mts. erwidern wir Ew. Wohlgeboren: 1) daß nach dem Gesetze wegen Erhebung der Stempelsteuer von Zeit ungen u. s. w. vom 29. Juni d- I. auch bei den außerhalb Preußens erscheinenden an sich nicht steuerpflichtigen Blättern Inserate in einem Umfange von 400 Quadratzoll vierteljährlich gestattet sind, ohne die selben dadurch steuerpflichtig zu machen, wie sich dies aus §. 2. a. a. O. ergibt, welcher ganz allgemein auf denZ. 1. zurück verweist, dessen Im. L. sich auf außerhalb Preußens erscheinende Blätter bezieht; 2) daß Anzeigen des eigenen Verlages (unbezahlte Inserate) bei Berechnung dieser 400 Quadratzoll nicht mitgercchnet werden, da Z. 1. a. a. O. lm. rl. Nr. 3. nur von solchen Anzeigen spricht, welche gegen Jnser- tionsgebühren ausgenommen werden; 3) daß dagegen bei Berechnung der 400 Quadratzoll der Umstand gleichgültig erscheint, ob die bezahl ten Inserate in die Zeitschrift selbst ausgenommen oder ob sie der Zeitschrift nur beigelegt oder bcigeheftet sind, selbst wenn diese letzteren Anzeigen anderwärts gedruckt sei» sollten." Ich glaube, diese authentische Interpretation im allgemeinen Interesse veröffentlichen zu müssen'. Verleger wissenschaftlicher und anderer an sich nicht steuerpflichtiger Zeitschriften werden da nach ihre Dispositionen treffen können und jedenfalls wohl thun, wenn es ihnen möglich ist, die bezahlten Inserate auf 400 Qua dratzoll vierteljährlich zu beschränken, dies dem König!. Haupt- Steucramt in Berlin sofort anzuzeigen und damit den Antrag zu verbinden, die betreffende Zeitschrift unter die steuerfreien Blät ter aufzunchmen. Besonders zu beachten ist, daß nach der Ant wort sä 3. literarische Beilagen wofür nur eine Gebühr für's Beiheften oder Beilegen berechnet wird —ebenfalls unter die be zahlten Inserate gerechnet werden. Nachdem zufolge einer maß gebenden Anmerkung in Nr. 148 des Börscnbl. 400 Quadratzoll den Raum von einem Normalbogen a u f b c i de n Se i ren bilden sollen, die bezahlten Inserate also jährlich nicht mehr als circa 4 Bogen an Umfang haben dürfen, so wird bei den meisten Zeit schriften das Beiheften oder Beilegen besonderer?knkündigungen, Kataloge u. s. w. wenigstens für die nach Preußen gehenden Eremplare nicht mehr thunlich sein. * * * Miöcellen. Von Beethoven's Werken wird im Verlage der Hrn. Breitkopf L Härtel in Leipzig eine vollständige und über all berechtigte Ausgabe vorbereitet. Dieselbe wird zugleich eine kritisch berichtigte und, nachdem die Vcrlagshandlung die Erlaubnis aller Qriginalverleger Bcethovcn'scher Werke zu deren Abdruck erlangt hat, gleichmäßige sein. Die ersten Lieferungen sollen schon in den nächsten Wochen erscheinen und das Ganze in drei, längstens vier Jahren vollendet sein.
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