Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.11.1861
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1861-11-13
- Erscheinungsdatum
- 13.11.1861
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18611113
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186111136
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18611113
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1861
- Monat1861-11
- Tag1861-11-13
- Monat1861-11
- Jahr1861
-
2429
-
2430
-
2431
-
2432
-
2433
-
2434
-
2435
-
2436
-
2437
-
2438
-
2439
-
2440
-
2441
-
2442
-
2443
-
2444
-
2445
-
2446
-
2447
-
2448
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2432 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 140,13. November. Rücksicht der Sittlichkeit oder öffentlichen Ordnung ausgeschlossen wer den. Der Staatsanwalt führt vor dem Bezirksgericht wie vor dem Gerichtshof die Anklage und kann diese vor der Hauptverhandlung un bedingt, während derselben aber nur mit Zustimmung des Angeklagten zurücknehmen- 8- 41. Kann der Staatsanwalt aus was immer für einem Grund gegen keine bestimmte Person eine Anklage erheben, fin det er cs aber im öffentlichen Interesse, daß das Gericht darüber erkenne, ob der Inhalt einer Druckschrift ein Verbrechen oder Ver gehen begründe, so kann er darauf antragen. Hierüber erkennt das Gericht in nicht öffentlicher Sitzung nach Anhörung des Staatsanwalts, ohne daß durch ein solches Erkenntniß dem etwa später gegen eine be stimmte Person einzulcitcndcn Strafverfahren vorgegriffcn wird. Miscellen. Für die Geschichte dcrWisscnschafkcn in Deutsch land ist nach Ranke's Bericht in der letzten Versammlung der Historischen Commission zu München die feste Grundlage gesi chert. Es handelte sich darum, für jedes der 23 Fächer Autori täten zu gewinnen, welche mit völliger Beherrschung ihres wissen schaftlichen Sondcrgcbiets die Kunst der klaren und schöncnDar- stcllung und jene Höhe und Universalität des Geistes verbinden, welche auf der einen Seite stets die heitere Ruhe und Unpartei lichkeit, auf der andern stets den Zusammenhang fcsthält, in wel chem die Fachwissenschaft mit der gesummten geistigen Bewegung der Zeit und des Volkes steht. Eine Geschichte der Wissenschaften in Deutschland, wenn sic in vollständiger und würdiger Weise gelingt, wird spätcrn Geschlechtern als ein Herd von Lichtstrah len erscheinen, dem lebenden Geschlecht aber zum kräftigenden Segen werden. Es haben nun für 21 Fächer Gelehrte, welche in der vorjährigen Versammlung von der Commission in Aussicht genommen wurden, zugcsagt, die Geschichte ihrer Wissenschaft zu schreiben. Diese sind: die Geschichte der Physik Professor Jolly in München, der Mathematik Professor Gerhardt in Eislcben, der Mineralogie Professor v. Kobell in München, der Landwirth- schaft Direktor Fraas in München, der Philosophie Professor Zeller in Marburg, der Mcdiein und Physiologie Professor Vir- chow in Berlin, der Chemie Professor Kopp in Gießen, der Zoo logie Hofrath Wagner in Göttingcn, der Botanik Professor Nägcli in München, der Astronomie Dircctor v.Littrow in Wien, der Technologie Dircctor Karmarsch in Hannover, der Geographie vr. Peschcl in Augsburg, der allgemeinen Sprachwissenschaft Professor Bcnfey in Göttingen, der Volkswirchschastslehrc Hof rath Roscher in Leipzig, des Staatsrcchts und der Politik Profes sor Bluntschli in Heidelberg, der JurisprudenzProfessorJhering in Gießen, der protestantischen TheologicConsistorialcathDorncr in Göttingen, der Aesthctik Professor Lotze in Göttingcn, der Kcicgswisscnschafc vr. von Bernhard! in Berlin. Auf den mei sten der genannten wissenschaftlichen Gebiete ist die Arbeit schon begonnen. Unvcrtretcn sind nur noch katholische Theologie und Geologie; die dafür gewünschten Autoritäten haben abgelchnt. DieCommission beschloß hinsichtlich derselben, in dieser Beziehung noch keine andere Bestimmung zu treffen. (Dlsch. Allg. Ztg.) Die neue Ausgabe der sämmtlichen Werke H. Heine's. — Aus der „Ankündigung", welche dem ersten Bande der jetzt bei Hoffmann L Campe in Hamburg erscheinendes „sammt- lichcn Werke" von Heinrich Heine vorgedruckt ist, ersehen wir, daß diese sogenannte „rechtmäßige" Original-Ausgabe sowohl ohne Zustimmung der zur Universalerbin des Dichters eingesetz ten französischen Witrwc desselben, als ohne Mitwirkung der in Deutschland lebenden Geschwister Heine's publicirt wird. Hr. Julius Campe hat zwar, wie in dieser Ankündigung gesagt wird, dem verstorbenen Dichter das „feierliche Versprechen" gegeben, die von dem Letzteren selbst getroffene Anordnung in Bezug auf die Zusammenstellung einer Gesammtausgabc seiner Werke genau zu befolgen; auch haben sich in dem Nachlasse Heine's zwei Ab schriften dieser sehr ausführlichen, jedenfalls auch den Stempel seines cigenthümlichcn Geistes tragenden Anordnung gefunden; nichtsdestoweniger hat sich jedoch der Hr. Verleger veranlaßt ge sehen, sein feierliches Versprechen nicht zu erfüllen, da weder die Wittwc Heine's, noch der von ihr bevollmächtigte Bruder dessel ben, Hr. Gustav Heine in Wien, zu bewegen war, die gedachte schriftliche Anordnung des Verstorbenen, sowie vieles Andere, was sich noch in seinem Nachlasse fand, ohne alle Entschädigung für die Wittwe *) hcrauszugcbcn. In Ermangelung also einer solchen Ausgabe letzter Hand, werden nun die sämmtlichen Werke Heine's, wird die „rechtmäßigeOriginal-Ausgabe" seltsamerweise das Arrangement der zum größten Thcile nach dem Tode des Dich ters bei Michel Le'vy in Paris —59) erschienenen, fran zösischen Uebcrsetzung der Heinc'schen Schriften befolgen. Au ßerdem wird man nach dieser Ucbersctzungdiemituntcrbogenlangen Lücken ergänzen, welche die dcutschcCcnsur zwanzig Jahre lang beflissen war, in den Heinc'schen Drucksachen, gleichviel ob Prosa oder Poesie, cinzuschnciden. Hieraus aber dürfte, allem Anschein nach, ein höchst interessanter Conflict in Bezug auf das literari sche Eigenthum entstehen. Es fragt sich nämlich, ob der Verleger, der allerdings mit Heine einen Vertrag über das immerwährende Verlagsrecht aller bei ihm in Druck erschienenen Werke des Dichters abgeschlossen, auch das Recht habe, ohne Zustim mung der Hcine'schcn Erben bogenlange Ergänzungen auf- zunchmen, für welche er dem Verfassers niemals Honorar gezahlt. Unserer Ansicht nach würde eine Ausgabe mit solchen eigenmäch tigen Ergänzungen ebenso unberechtigt, als dicAusgabe des Hcn. Friedrich Stcinman» sein, mit welchem die solidarische Verant wortlichkeit zu thcilcn sich in neuerer Zeit sogar dessen Amsterda mer Verleger, Gebrüder Binger, geweigert haben. (Mag. f. d. Lit. d. Ausl.) Zwischen Frankreich und Rußland ist bekanntlich am 6. April d. I. ein Vertrag zum gegenseitigen Schutz des lite rarisch-artistischen Eigenthums abgeschlossen worden. Wenn dessen Inhalt auch ohne näheres Interesse für den deut schen Buchhandel ist, so hat doch die Bestimmung des Art. VlI. zur Beachtung empfohlen zu werden, wornach jetzt französische Nachdrücke, die zur Zeit noch in mehreren deutschen Staaten ge stattet sind, in Rußland, sowie in Frankreich Nachdrücke von rus sischen Werken nicht mehr verkauft werden dürfen. Hr. Emil Weller in Zürich hat soeben ein Bändchen „Neue Nachträge zum Inckex Lsouckonymorum und zu den falschen und singirten Druckorten" (Ler>-8. IV u. 72 S. Leipzig 1862, Ochmc) hcrausgcgebcn. Ihr Inhalt bezieht sich hauptsäch lich auf schwedische und italienische Literatur und zeugt wieder von dem emsigen Sammclfleiß des Hrn. Herausgebers. Abgese hen davon, daß diese „Neuen Nachträge" den Besitzern des Haupt werkes unentbehrlich sind, wünschen wir, daß dieselben zum An laß werden, dem nützlichen Handbuch wieder von weiteren Kreisen das verdiente Interesse zuzuwcnden. Neuigkeiten der ausländischen Literatur. Englische Literatur. KttLiKL, 4. — Ni« companions an<> tim««: a memvrial ot' ,, ölaclc Lartliolomew, 1662", 6^ Lllarles 8tan1»rll. Post 8. h,on»1u», 8ts»1orü. 6Iotk, 7 «. 6 rl. Hr- Gustav Heine hatte diese Entschädigung auf 10,000 Fr. (2666 Thlr-) festgesetzt, wozu er selbst einen Theil beitragen wollte. D. R. d. M-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht