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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.03.1861
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1861-03-13
- Erscheinungsdatum
- 13.03.1861
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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31, 13. März. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 503 Ich wünsche lebhaft, daß die diesjährige Generalversamm lung des Börsenvereins den so wichtigen Gegenstand zur ge wünschten Entscheidung bringe, und schließe mich vollkommen der Ansicht des Hrn. Brockhaus an, daß dieselbe das fünfundzwan- zigjährigc Jubiläum des Vereins nicht schöner zu feiern im Stande ist. Prag, 10. März 1861. Heinr. Mcrcy. Zur Preußischen Zeitungssteuer, lll. * **) ) Die Richtigkeit der in Nr. 28. d. Bl. ausgesprochenen Be hauptung: Zeitschriften, welche in der W ochenausgabe steuer pflichtig, seien in der M o natsausgabe steuerfrei, muß nach Beziehung und Wortlaut des preußischen Gesetzes vom 2- Juni 1852 in Abrede gestellt werden. Es handelt sich hierbei nicht um einen formellen, unfrucht baren Streit, sondern um Eonsequenzen, welche für vielverbrei tete Journale, wie die Gartenlaube, Jllustrirte Zeitung, Ucber Land und Meer, nicht ohne Erheblichkeit sind. Viele glauben — in dem Sinne des Verfassers in Nr. 28.— dem Gesetze gemäß zu handeln, uno sind nichtsdestowenigcrDcnunciationen wegenSteuer- contravention preisgegeben. Wir nehmen das Gesetz vom 2. Juni 1852 zur Hand. §. 1. Nr. 2. ffe's Gesetzes stellt dieaußerhalb Preußen erscheinen den Zeitschriften den im H.I.Nr.1. genannten inländischen (preu ßischen) in der Steuer Verpflichtung gleich. Nun ist aber nach §. 1. Nr. 1. in Preußen jedes Exemplar der wöchentlich er scheinenden (nicht ausgcgebencn) Nummer eines mit der Eigenschaft der Caulionspflicht behafteten Journals auch steuer pflichtig. Dieser Vatz, auf außerpreußischc Journale angewandt, er gibt als Resultat: daß cs auf die verspätete Ausgabe oder Ein führung in Preußen gar nicht ankommt, daß vielmehr alle Mo natsausgaben eines steuerpflichtigen Wochenblattes auch steuer pflichtig bleiben. Im günstigsten Falle ließe sich aus der Praxis der Kalcndcr- stempel-Erhebung und - Restituirung die Folgerung hcrlcitc», daß die Steuer- oder Stempclpflicht erlösche, wenn der Zeitraum, auf welchen sie sich erstreckt, abgelaufen sei. Da nun die preu ßische Zeilungsstcuer auf Quartale hin erhoben wird, so erlösche die Verpflichtung zur Versteuerung mit dem Erscheinen der letzten Quartalsnummer, und die Einführung vollständiger Quartale, Semester oder Jahrgänge sei somit ganz steuerfrei. Nach einer von der königl. Provinzial-Steuerdirection zu Berlin an mich ergangenen Mittheilung soll übrigens im Jahre 1860 für meine oben sub §. 1. Nr. 2. gegebene Ausführung ein Präjudiz ergangen sein, dessen Datum und Wortlaut ich nicht kenne, um dessen Mittheilung ich aber im Interesse der Sache die jenigen Herren Eollegcn bitte, denen cs zugcgangcn ist. Abgesehen davon, daß das Gesetz vom 2. Juni 1852 so müh seliger Deduktionen bedarf, ist es auch insofern nicht ganz deut lich gefaßt, als dem Buchstaben nach in Nr. 2. des H. 1. nur auf Nr. 1., nicht aber auf die Unterabtheilungen a. und b. Bezug ge nommen ist. Das Ganze (Nr. 1.) schließt zwar die Thcilc (s. u. d.) in sich, und aus diesem Grunde erlaubte ich mir, die voll- stän di gerc Bezugnahme alsdie richtig e vorauszusetzen. Sollte cs aber Jemandem einfallen, ganz buchstäblich zu interprctiren, so gelangt er zu einem noch anderen Resultate, nämlich zu dem Satze: daß alle nach preußischer Bcurtheilung der Cautions- pflichl verfallenden Journale, in welche» Fristen sie auch er- *) II. S. Rr. 28. scheinen mögen, in Preußen stempelpflichtig sind und bleiben. Und damit träfe das preußische Gesetz noch eine große Zahl aus ländischer Journale, die nur darum zur Steuer herangczogcn wür den, weil ihnen die unter Nr. I.a. gezogene Einschränkung (auf 29tägig und öfter erscheinende) nicht zu gut kommt. Daß z. B. die Monatsausgabc der Gartenlaube, weil sic auf dem Umschläge bezahlte Inserate aufnimmt, nach K. 1. Nr. I.li. schon deshalb -— abgesehen von allen übrigen Momenten — steuerpfichtig ist, scheint immer noch manchem der Herren Col lege» entgangen zu sein; ich erlaube mir deshalb, noch besonders hierauf aufmerksam zu machen. Hoffen wir, daß das in der gegenwärtigen Form minutiöse und für denVerkehr sehr lästigeZeitungs-Stcuergesetz dicin'Aus- sicht stehende Umgestaltung recht bald erfahre. Breslau. Eduard Quaas. Zum Festprogramm des Börsen-JubiläumS. VI.*) In meinem Artikel in Nr. 25. d. Bl. habe ich Veranlassung genommen, den verehrten Vorstand auf die mehr als mangelhafte Naturalvcrpflcgung im Schützenhausc aufmerksam zu machen, und zugleich die Vermuthung ausgesprochen, daß in Leipzig gewiß ein anderes Local zu finden sein würde, das allen billigen Anfor derungen Rechnung tragen dürfte. Es scheint, daß meine laut ausgesprochenen Bedenken schauerliche Reminiscenzcn bei vielen der geehrten Herren College» hervorgerufcn haben, denn außer einem mir beipflichtenden Artikel in diesem Blatte ist man mir auch sonst mit Rath und That zur Hilfe gekommen. Was zuerst das Local betrifft, so ist mir mitgethcilt worden, daß man den Saal der Logen Minerva und Balduin in Reichel's Garten gewiß gern und bereitwillig unserer Gesellschaft einräumen würde. Der Saal faßt über 500 Personen, dürfte also für unser» Zweck ge nügend groß sein. Sollten die Herren Professor Marbach und Geheimer Rath Lucius, die über das Vergeben des Saales zu bestimmen haben, sich nicht bereit finden lassen, denselben an uns abzutretcn, so mache ich auf den großen und schönen Saal in der Centralhallc aufmerksam, der an Geräumigkeit und Eleganz dem des Schützenhauscs nicht Nachsicht. Die Logen haben ihren eige nen Oekonomcn, und da dieser gewohnt ist. anständige Menschen zu bcwirthen, so läßt sich auch annehmen, daß er an unscrm Eh rentage bemüht sein wird, sich und seiner Küche Ehre zu machen, und wenn nun ein Weinhändler, z. B. Hr. Dähnc, veranlaßt würde, ein Sortiment seiner guten und, soviel ich weiß, im deut schen Buchhandel sehr beliebten Weine zu unserer Verfügung zu stellen, so glaube ich wohl, daß die festliche Stimmung, die wir aus dem Börsensaale milbringcn, uns erhalten werden wird. Ein Gleiches gilt von der Centralhallc, deren Dekonom schon in Aussicht auf die aus diesem Feste vielleicht entspringende alljähr liche Wiederkehr bemüht sein wird, die Gesellschaft zufriedenzu- stcllen. Ich kann nicht genug darauf aufmerksam machen, daß der eigentliche Schwerpunkt des Festes in dem zweiten Theilc dessel ben, also in der allgemeinen Heiterkeit bei den Freuden der Tafel, zu finden sein muß. Diese wird aber bestimmt zu Grabe getra gen, wenn man uns zwingt, das Humor-Vertilgungs-Elixir im Schützenhause zu trinken. —s. *) V. S. Nr. 3V. **) Wir sind inzwischen von guter Hand in Stand gesetzt worden, allen Besorgnisse» bezügtich des Festmahls im Schützenbause die be stimmte Versicherung entgcgenzustellen, daß das Festcomite alle Verhält nisse mit dem Gastgeber aufs vorsorglichste verhandelt und contcact- lich geordnet hat. So wird der Speisezettel von dem Comite selbst
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