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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.12.1861
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1861-12-18
- Erscheinungsdatum
- 18.12.1861
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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155, 18. December. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 2763 B. Tauchnitz in Leipzig. 10593. Vollevtiou os britiük sutkor«. Ovpvviglit ellit. Vol. 577. er. 16. l » II 2 l t : Hlo t^vo O08MO8. t2>6 os kst v .>22^8 2^0 in 8IX dook8. 10594. Wochenblatt f. merkwürdige Rechtfälle in actenmäßigen Darstel lungen aus dem Gebiete der Justizpflege u. Verwaltung zunächst f. das Konigr. Sachsen. Red.: Th. Tauchnitz. Neue Folge. 10. Jahrg. 1862. Nr. I. gr- 4. pro cplt. *4^ E. Trewendt iy BrcSlau. 10505. Bcrtrab, I. v., Grundriß d. schwurgerichtlichcn Strafprocesscs in Preuße» nach der Verordng. vom 3. Janr. 1849 u. dem Ausatz-Ge- setze vom 3. Mai 1852 entworfen unter Beifügg. der Materialien f. den prakt. Gebrauch, gr. 8. 1862. Geh. I ^ 10596. Gustav vom See sG- v. Struenscej, Herz u. Welt. Roman in 3 Bdn- 8. 1862. Geh. 4H ^ Voigt Le Günther in Leipzig. 10597. Gcrichtszcitnng, allgemeine, f. das Konigr. Sachsen re. Hrsg- v. F. O. Schwarze. Ertrahest 1861. gr. 8. *16N^ Inhalt: Studien zu dem Gesetz zur Erläuterung einiger Artikel d. Straf- Gcsctz-Buch», d. Gesetzes nb. die Forst-, Feld-, Garten-, Wild- u. Fischdieb- stählc >c. u. der Straf -Proceß-Ordng. vom 25. Scptbr. 1861. Von e. Prak tiker. Voigt Le Günther in Leipzig ferner: o 10598. Krug, A. O-, Commcntar zum Strafgesetzbuch«: f. das Konigr. Sachsen vom II. August 1855 u. den damit in Verbindg. stehenden Gesetzen. 2. Ausg. 2. Abth. Besonderer Lheil. 2. Hälfte, gr. 8. Geh. * -st T. O. Weigel in Leipzig. 10599. Macaulan, LH. B., die Geschichte Englands seit dem Regierungs antritte Jacobs II. II. Bd. Hrsg. v. Ladv Lrevelyan- Uebers. v. Th- Stromberg. 3. Lsg- gr. 16. Geh. U <st 10600. Boz sDickensj, gesammelte Werke. Wohlfeile Volks-Ausg. 37. u. 38. Halbbd. 8. Geh. s * sh Zriscr's Buchh. in Nürnberg. 10601. Gedcnkbuch d. in der Stadt Nürnberg 1861 begangenen großen deutschen Sängerfcstes- Lex.-8. Geh. baar * 18 N-s Lacroir, Vcrbocckhoven Le Co. in Brüssel. Alemoire» <Ie 8ir Hob. Deel. Iralluction parlü. «iel-Lveleve. lomel. xr. 8. 1862. 6el>. * 1ZH ^ MuquaiLt'S Derlag«-ErPeL. in Brüssel. Oudoi», O. IV, Dlnnobes roloriees lles viseaux eie l'Lurope etsteleurg oeufs, espäce» »on oboervees en öelßigue, stecrites etchessiness st'ktpre» »sture. 1. 1-ivr. 4. ^ gh ^ Nichtamtlicher Th eil. Postdebit von Zeitungen, Wochenschriften rc. Meinen wiederholten Aufenthalt in England habe ich be nutzt, um mich mit abweichenden Einrichtungen dieses Landes von denen in Deutschland bekannt zu machen, zunächst mit sol chen, welche unser Gewerbe, den Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige betreffen. Ich habe in England manches bester gefunden, als daheim, und wenn ich mir vornehme, Sie später davon zu unterhalten, so werden Sie meine Mitteilungen vielleicht nicht ohne Interesse aufnchmen. Heute jedoch möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf einenGe- genstand lenken, der, soviel mir bekannt, noch keine öffentliche Erörterung erfahren hat, der aber tief und zum größten Schaden in unsere Gewerbthätigkeit einschneidet, und der meines Erachtens zu unscrm Vorthcil einer Aenderung entgegengeführt werden kann und muß. Ich meine den Verkaufvvn Zeitungen, Wochenschriften u. s. w. durch die Posten, also durch Staatsanstaltcn. In England spedirt die Post nur Briese, Zeitungen und Krcuzcouvcrtc. Man vertraut der Post diese wichtigen Gegen stände an, weil man mit Recht annimmt, daß nach menschlichen Kräften eine Staatsanstalt die größtmöglichcSicherheitdafür bie tet. Dagegen nimmt die englische Post weder auf Zeitungen und Wochenschriften Abonnements an, noch befördert sie Packele als solche, ohne Zweifel aus dem Grunde, wcilderStaatkeincn unnö- thigcn Handel treiben soll und Packctc mitSicherheit undSchncl- ligkcit durch die Eoncurrcnz von Privaten befördert werden können. Nachdem ich dieses in Erfahrung gebracht, machte ich mich mit der Organisation des Zeitungswcsens bekannt, und zu mei nem Erstaunen mußte ich erfahren, daß die Privatlhätigkeit in England mit größerer Schnelligkeit und Sicherheit den Vertrieb von Zeitungen ic. vermittelt, als die deutschen Posten; ja daß der Vertrieb durch die Privaten den Verlegern und Herausgebern größere Vortheilc bietet, als die Posten, weil die Privatthä- rigkcir mit Intelligenz handelt und sich den Gewohnheiten und Bedürfnissen des Publicums anbeguemt, während die Staatsan stalten dictiren und ihre Beamten nur nach Instructionen han deln, dem Leben also ferner gerückt sind. Wie das Zeitungswesen, dcrVertrieb von Tages-, Wochen- und Monatsschriften in England eingerichtet ist, darauf werde ich vielleicht später zurückkommen. Die Fragen jedoch: 1) Welches moralische Recht haben die Posten auf den Debit von Zeitungen? 2) Soll eigentlich der Staat in die Gewerbthätigkeit der Bür ger eingreifen, bcziehcndlich mir ihnen concurriren? 3) Sollen Staatsanstalten Detailhandel treiben? können meiner Meinung nach nicht früh genug der öffentlichen Besprechung übergeben werden. Werder Entwickelung des Verkehrs in Deutschland durchDampf- schiffe und Eisenbahnen in den letzten 20Jahren aufmerksam ge folgt ist, dem wird nicht entgangen sein, daß eine förmliche Um wälzung stattgefunden hat. Menschen und Güter legen jetzt in einem Tage so viel Meilen zurück, als sonst in Wochen, und na turgemäß muß die jetzige Leichtigkeit des Verkehrs eine Menge' Aenderungen im Verkehr zur Folge haben. Diese haben auch so ziemlich auf allen Gebieten stattgehabt, nur die Posten ha ben seither an dem Abonnement und der Spedition von Zeitun gen festgehalten; ohne Zweifel aus Geldintereste, dann aber auch wohl aus dem Grunde, weil die Regierungen darin das beste Mittel erblickten, die Zeitungen zu controliren. Die Po sten kamen häufig in die Lage, mit der Eensur Hand in Hand zu gehen; die Verleger von mißliebigen Zeitungen werden hierin schmerzliche Erfahrungen gemacht haben. Ja Verbote von Zeitun gen in ganzen Staaten wurden ermöglicht durch Hilfe derPost. Sind nun lctztcreMaßrcgcln bei dem großartigen Umschwünge des öffentlichen Lebens inDcutschland nicht mehr zu erwarten, ist zu hoffen, diePreßfrciheit habe sich in nicht fcrnecZeit dergestaltfest- gcsctzt, daß das in einem deutschen Staate Gedruckte in einem an dern Staate Deutschlands nicht mehr verboten werde, so ließe sich allenfalls noch ein siscalisches Interesse geltend machen. Jn- deß dieses kann bei dem fortwährend steigenden Ertrag der Eisen bahnen nicht in Betracht kommen, ganz abgesehen davon, daß die 376*
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