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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.03.1861
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1861-03-06
- Erscheinungsdatum
- 06.03.1861
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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28, 8. März. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 445 6. Disponenten sind im Princip unzulässig und können ausnahmsweise nur von denjenigen Artikeln gestattet werden, von denen der Verleger sich ausdrücklich dergleichen erbittet. Zur Motivirung dieser Vorschläge bemerke ich Folgendes. Der Zusammenhang der Buchhändlcrmessc mit der Leipziger Waarcnmcsse zu Ostern ist von Jahr zu Jahr lockerer geworden und kann, da für den buchhändlerischen Verkehr die Zeit der Ab rechnung zu Ostern eben eine entschieden ungünstige ist, jetzt gewiß keinen hinreichenden Grund mehr gegen die Verlegung der Buchhändlermcsse auf einen andern Termin abgcben. Auch die sonstigen Vcrkchrsvcrhältnisse haben sich in den letzten zwanzig Jahren so sehr geändert, daß ein wesentlicher Vorthcil aus dem Zusammenfallen beider Messen jetzt für keinen Theil mehr erwächst. Während sonst die Remittcndenballen von etwas abgelegenen Or ten überhaupt nur zur Zeit der Messen nach Leipzig Beförderung fanden, und Wechsel auf hier außer denselben nur schwer oder gar nicht zu erlangen waren, ist cs jetzt sowohl für den Waarcn- vcrsandt nach Leipzig, als auch für die Gcldanschaffungcn fast gleichgültig, welche Zeit des Jahres zur buchhändlerischen Ab rechnung bestimmt wird. Das Rechnungsjahr selbst zu verlegen, wie von verschie denen Seiten angeregt worden ist, also etwa vom 1. April bis 31. März laufend, halte ich entschieden für unzweckmäßig, und cs würdcdamitauch keinem der Ucbelständc abgeholfcn, um derent willen man eine Veränderung der Abrcchnungszcir wünscht. D i c ganzcMaßregclsolldcmSortimcntsbuchhändlcrcinc Erleichterung gewähren, nicht aber sein so schon mühevol les Wirken durch eine Trennung des mit dem Publicum üblichen Rechnungsjahres, das nothwendigerwcise mit dem Kalenderjahre zusammcnfallen muß, von dem buchhändlerischen Rechnungsjahre erschweren und verwickelter machen. Der Sortimcntshändlcr soll nur die ersten fünf, dem Absätze noch besonders günstigen Monate des Jahres ungestört zu seinem Sorlimcntsvcrlricbc verwenden können, und Zeit behalten, das Einzichen seiner Außenstände mir der gehörigen Ruhe zu betreiben. Erst dann, wenn in den Som mermonaten für die große Mehrzahl der Sortimcntsbuchhandlun- gcn die stillere Zeit für den Verkauf cintritt, soll er an seine Rcchnungsrcgulirung dem Buchhandel gegenüber zu denken brau chen. Wenn ich nun annchmc, daß zu diesem Geschäfte, also zum Rcmitlircn, Ordnen der Eonlen und dergleichen, die Monate Juni bis August verwandt werden können, so scheint mir dann für die eigentliche Abrechnung die Zeit zu Ausgang des August die geeignetste zu sein. Diese Zeit ist für alle Handlungen, welche nicht ausschließlich von dem Bade - und Reiscpublicum abhängcn, notorisch die gcschäftsloscstc im ganzen Jahre und daher zur Ab rechnung und persönlichen Begegnung in Leipzig viel geeigneter als^dcr Ostcrmcßtcrmin. Gewiß auch werden Viele lieber ini Au gust als im März und April nach Leipzig reisen, zumal sich dann leichter eine Erholungsreise mit der Geschäftsreise verbinden läßt. Es würden sich freilich an die Verlegung des buchhändlcci- schen Zahlungstermins auch einige andere Veränderungen in den Ercditvcrhältnisscn, z. B. mit den Papicrhändlcrn und Buchdru ckern, knüpfen müssen, doch werden diese, sofern die Maßregel im Buchhandel eine allgemeine wird, unschwer zu bewerkstelligen sein und wohl nur das erstemal einige Auseinandersetzungen nökhig machen. Wenn aber in dieser Weise dem Sortimentshandel durch eine Verlegung der Abrechnungsgcschäfte auf eine für ihn gelege nere Zeit und eine Verlängerung des Crcdits bis Ende August entschiedene Erleichterungen von Seiten der Verleger gewährt werden, so ist zu erwarten, daß derselbe dann auch um so mehr geneigt sein werde, dem Vcrlagshandel einige billige Z u g e st ä n d - nisse zu machen und namentlich dem Unwesen des massenhaften Disponirens und den Saldoübcrträgcn zu entsagen. Die Ucbelständc, welche die langen Disponcndcnlisten für den Verleger mit sich bringen, brauche ich nicht zu erläutern; nur die Ucbcrzcugung, daß sic bei der jetzigen verkchrtenAb- r cch nu n gs ze i t gc r ade z u ein n v th w e n d i g cs U c b e l sind, hat sie überhaupt bisjctzt ertragen lassen. Werden nun aber die Novitäten in der Regel nur bis Ende Oktober versandt, bleiben dieselben dem Sortimentshändler im schlimmsten Falle wenigstens ein halbes Jahr zur ungestörten Verwendung, so ist dadurch hin länglicher Spielraum gegeben, die Möglichkeit des Absatzes zu erschöpfen, und das Nichtvcrkauftc wird nach Ablauf dieser Frist in den meisten Fällen zum Rcmitlircn reif sein. Disponcndcn könnten und müßten dann also Wegfällen, und nur für solche Ar tikel, wo der Verleger einen Vorthcil darin sicht, dieselben auf dem Lager des Sortimcntshändlers zu lasten, und deshalb aus drücklich das Disponircn verlangt, dürfte dasselbe in Anwendung gebracht werden. Selbst die russischen und entfern ten, ausländischen Buchhandlungen würden bei dieser Einrich tung im Stande sein, nicht nur ihre Rcmiltcnden rechtzeitig nach Leipzig zu schaffen, sondern auch ihrerseits von Disponcndcn Um gang nehmen zu können. Der vorgeschlagene Wegfall des Meßagio und die eventuelle Ersetzung desselben durch einen kleinen Discont rechtfertigt sich hinreichend durch den um mindestens drei Monate verlänger ten Ercdit, welcher dem Sortimcntsbuchhändlcr gewährt wird. Daß mit den Disponenden auch die Saldoüberträgc Wegfällen müssen, wenn die Rechnung erst Ende August zu saldircn ist, wird Niemand für eine unbillige Zumuthung erklären wollen, und cs müßte, wie dies bei Leistung und Gegenleistung nicht an ders sein kann, von beiden Seilen streng auf Einhaltung dieser Bedingungen gesehen werden. Es ist zwar in der letzten Zeit im Buchhandel häufig davon die Rede gewesen, den Eredit für den Sortimentshandcl eher zu beschränken als zu erweitern; eine klare Einsicht in die Verhält nisse dieses Geschäftszweiges muß aber bald die Ucbcrzcugung verschaffen, daß damit dem Interesse Niemandes, am allerwenig sten dem des Verlegers, gedient sein würde. In allen kaufmänni schen Beziehungen ist das Bestreben bemerkbar, den veränderten Lebensvcrhältnisscn, wie dieselben namentlich durch die gesteigerte Production und die vermehrte Eoncurrenz gestaltet worden sind, durch eine Erweiterung des Ercdits Rechnung zu tragen, und der jetzige im Buchhandel übliche Credit ist in keiner Weise so etwas Abnormes, wie man ihn oft darzustellen versucht. Es wäre sehr schlecht um den Buchhandel bestellt, wenn eine Crcditvcrlängc- rung, wie ich sie vorschlage, die soliden Grundlagen unscrs Ge schäfts zu untergraben vermöchte, und weil entfernt, diesem oft geäußerten Bedenken bcizupflichtcn, glaube ich vielmehr, daß ge rade eine nach den allgemeinen Verhältnissen neuerdings geregelte Crcditdaucr unfern, Geschäfte die solide Basis befestigen und ihm ' zum bleibenden Gewinn gereichen würde. Ich habe im Vorstehenden nur einige allgemeine Gesichtspunkte andeuten wollen, aus welchen ich diese so wichtige Frage anschc. Es würde mich freuen, wenn, dadurch angeregt, recht viele An dere ihre, sei cs zustimmendc oder abweichende Ansicht in die sem Blatte begründen wollten, denn nur aus den Meinungsäu ßerungen vieler Betheiligten läßt sich das Wünschcnswcrthe und Richtige hcraussindcn. Wenn mir diese Acußerungcn im Allge meinen den von mir gemachten Vorschlägen günstig erscheinen,
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