Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.03.1861
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- Ausgabe
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- 1861-03-06
- Erscheinungsdatum
- 06.03.1861
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- Deutsch
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selbstverständlich nur heißen: was monatlich nichr öfter als ein mal den Abonnenten zugcht, bei ihnen erscheint; wie die einzelnen Bogen und Nummern der Monatsschrift bei dem Verleger gedruckt werden, ob wöchentlich eine Nummer oder sonst wie, ist für die Stcucrpflichtigkcit gleichgültig. Die unglück liche Idee des unglücklichen Gesetzes ist ja überhaupt, nicht das periodisch Gedruckte, sondern das in kürzeren als monatlichen Pe rioden den Abonnenten Zugehcndc zu besteuern. Wir glauben nicht, daß hierüber irgend ein Zweifel statt- sindcn kann, noch daß von irgend einer Steuerbehörde eine ent gegengesetzte Ansicht ausgestellt ist, und thun daher nicht wohl, Zweifel noch wach zu rufen, wo das Gesetz deutlich mit unseren Wünschen übcrcinstimmt. lü Oeutjc/iei- Zeitung» - A'n/a/vA 1861. Veereieliniss von 2400 in Ooutsclilnnä und ävn »ngrenronäen I.ün6ern oesokvinonävn poriociisclien Soliriklen mit kinscliluso 6er polilisolion Leitun gen, Isge-, >VooIien- unä lntolligsnrblstter. tterausg. von tieinrioli ttubner. (Oesolilossen baiäe veeember 1860.) gr. 8. (VI u. 146 8.) leiprig 1861, Hübner. In dem vorliegenden neuen Jahrgang des Zeitungs-Kata logs finde» sich die beiden früher erschienenen Lorck'schcn und Wuttig'schcn Bearbeitungen vereinigt, unstreitig eine nützliche Veränderung, indem jetzt zu erwarten steht, denselben künftighin in kürzeren Fristen neu erscheinen zu sehen, was bei den zahl reichen Veränderungen, denen die periodische Literatur unterliegt, für den geschäftlichen Verkehr ein dringendes Bedürfnis ist. Die erste Ablhcilung verzeichnet in systematischer Ordnung gegen 1100 wissenschaftliche und Untcrhaltungsschriften, die zweite aber über 1300 politische Zeitungen und Lokalblätter in alphabetischer Ortsfolgc mit Notizen über Auflagenstärke, Inseraten- und Bci- lagcnvcrhältnifse; eine nach den Ländern geordnete Ucbcrsicht der Orte, in welchen politische Zeitungen ic. erscheinen, bildet den Schluß. Die Vollständigkeit und Genauigkeit des Merkchens, dessen darf man sich zu dem bewährten Flcißc der Rcdaction (G. Wutlig u. H. Hübner) versehen, wird Niemand unbefriedigt lasten, der die Schwierigkeiten zu beurthcilen versteht, denen solche Arbeiten begegnen und die manchmal selbst der größten Be harrlichkeit Trotz bieten; die Herausgeber erklären sich auch bereit, Mitthcilungen über verkommende Acndcrungen und Fehler dankend encgegcnzunehmcn, was im allgemeinen Interesse wohl beachtet zu werden verdient. Das Schriftchen ist gut ausgcstat- tct und geschickterwcisc auf Schreibpapier gedruckt, um Nachträge undBcrichtigungcn cintragcn zu können ; nur bleibt zu beklagen, die Cartonnage nicht geheftet, sondern nur geleimt zu sehen, was sich schon beim flüchtigen Durchblätkern unangenehm bemcrklich macht und bei einem Handbuchc doppelt hätte vermieden werden sollen. Wir wünschen demselben die freundlichste Aufnahme des Buchhandels. Misccllen. Frankfurt a. M., 28. Fcbr. In der heutigen Sitzung der Bundesversammlung ist dem Vernehmen nach nur cinGcgcnstand von allgemeinerem Interesse vorgekommen, nämlich die Mitthci- lung der württembergischcn Regierung bezüglich der jüngst erlas senen Verordnung in Prcßsachen (wird ehestens im Börscnbl. abgcdruckt). Dieselbe bezieht sich auf §. 2. des Bundcsprcß- gcsetz cs von 1854, wo es heißt: „Die Entziehung der Con- ccssion kann nicht nur infolgegcrichtlichcr Verurtheilung, sondern auch auf administrativem Wege erfolgen", und faßt die Entzieh ung der Eoncession nicht mehr obligatorisch, sondern nur fakul tativ auf. Die württcmbcrgischc Regierung verbindet damit den Wunsch, daß auch die Gesetzgebungen anderer Staaten den frag lichen Punkt in dieser Weise auffasscn möchten. (Dlsch. Allg. Atg.) Mcßgelder und Zahlungslistcn. — Alle für die Leipziger Ostermcssc bestimmten Meßgcldcr und Zah lungslisten müssen in der Woche vor Jubilate, also für 1861 spätestens am 18. April, womöglich aber früher, in den Händen der Eommissionäre sein, wenn sic in der nöthigcn Ord nung, woran jeder Handlung nothwcndig gelegen sein muß, cxpe- dirt werden sollen. Der technische Gang des Mcßgeschäfts erfor dert dies aufs dringendste. Der Eommissionär kann nämlich nicht jede Liste dem einzelnen Verleger zur Quittung einzeln vorlegcn, sondern, ehe die Abrechnung und Auszahlung vorge- nommcn wird, sind sie sämmtlich — mancher Eommissionär hat deren 70 und mehr zu besorgen — erst systematisch durch die Börsen-Zahl ungszcttel, welche wiederum mit den Listen verglichen werden müssen u. s. w., zu vereinigen. Damit nun diese zeitraubende Vereinigung möglich sei, muß eine jede Hand lung dafür sorgen, daß am bemerkten Termine die Gelder und die Lifte, welche doppelt zu senden ist, wenn der Eommiltent ein quitkirtes Exemplar retour wünscht, hier cinlreffen. Ge langt die Liste erst in die Hände des Commissionärs, nachdem die Abrechnung auf der Börse bereits begonnen hat, so muß noth wcndig deren Erledigung bis zu dem letzten Börscntage, Mitt woch vor Pfingsten, den 15. Mai, verschoben werden und auf die Meßcirculation verzichten, ein Umstand, der bekanntlich die größten Störungen im Geschäftsverkehr zur Folge haben und die ungünstigsten Ansichten über die Säumigen entwickeln kann. (Schulz' Adreßbuch 1861. S. 102.) Rüge. — Wie sich die Leser dieses Blattes erinnern wer den, so hat Hr. Rautcnbcrg in Mehrungen erst vor einigen Monaten zu der öffentlichen Klage Anlaß gegeben, durch ein Cir cular an Privatpersonen die Rechte der Sortimenter verletzt zu haben. Dasselbe schloß mit den Worten: „In allem, was ich denke und treibe, tritt bei mir der treue, innige Menschen- und Vatcrlandsfrcund zum Vorschein in That und Wirksamkeit, der ich über 30 Jahre hinaus den besten Thcil meines Lebens schon zugewandt und auch den Rest so verleben will re." und diesem Vorhaben entsprechend ist schon wieder von einer ähnlichen „Patriotischen Bitte" 6. 6. 15. Fcbr. zu melden, „gerichtet an alle König!. Prcuß. Herren Postbeamte um eine gefällige und freundliche Theilnahme an der Verbreitung des Prcuß. Vater- landsbuchcs: Leben und Wirken Friedr. Wilhelm IV. König von Preußen". Hr. Rautcnbcrg bittet darin, „in allen Häusern und Familien durch für die Sache eifrige Boten zu Bestellungen an- regcn zu lassen", und bewilligt dafür den „hochverehrten Herren Postbeamten" Vergünstigungen, wie sie eben nur dem Sorti- mcntshandcl gegenüber üblich sind. Auf der einen seile sieht man denselben in der Verfolgung seines Zweckes bombastisch den patriotischen Tugenden huldigen, und auf der andern die Treue gegen seine Bcrufsgenosscn mit Füßen treten; eine widerliche Erscheinung, von der cs aber gleichwohl geboten erscheint allge meine Kenntniß zu geben. Notiz für den Sortimentsbuchhandel. — Ander Spitze der Nr. 6. der bei Hrn. Bosselmann in Berlin erschei nenden Landw. Annalen sinder sich u. a. folgende Notiz: „Wir erlauben uns dabei ergebenst darauf aufmerksam zu machen, daß Diejenigen, welche einer raschen Beförderung ihrer Exemplare
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