Erscheint jeden Montag, Mittwoch und Freitag; während der Buchhändler-Messe zu Ostern, täglich. für den Beiträge für das Börsenblatt find an die Redaction. — Inse rate an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigcnthum des Börscnvercins der Deutschen Buchhändler. ^ 45. —- Leipzig, Mittwoch den 17- April. 1881. Amtlicher T h c i l. Leipziger Verleger-Verein. Allgemeine Geschäftsnormcn. Als norhwendige Grundbedingungen anerkennt der Verein folgende Geschäftsnormen, und stellt solche als für alle seine Mit glieder und die Sortimentshandlungcn, mit denen sie in Rech nung stehen oder kommen werden, als allgemein gültig fest: 1) Alles im Laufe eines Kalenderjahres Bezogene, oder aus früherer Rechnung disponirt Uebertragene muß, soweit es nicht anderweitig ausgeglichen ist, in der darauffolgenden Ostcrmeffe bezahlt werden. 2) Das Disponiren unabgesetztcr und das Rcmitliren fest be zogener Artikel kann nur mit Bewilligung des Verlegers statt- sindcn. 3) Wer in der Ostcrmeffe die vorjährige Rechnung nicht erle digt, verliert sofort den Anspruch, das bereits in neuer Rechnung Bezogene bis zur nächsten Ostcrmeffe crcditirt zu erhalten. Der Verleger ist vielmehr in diesem Falle berech tigt, die Ausgleichung des neuen Guthabens zu jederzeit zu verlangen. 4) Artikel, welche eine Handlung in der Ostcrmeffe zucückzu- sendcn berechtigt war, ist der Verleger nach Pfingsten zu- rückzunehmcn, resp. sich anrcchnen zu lasten, nicht mehr ver pflichtet. 5) Der Verleger hat dieBefugniß, ihm zurDisposition gestellte Artikel durch dirccte oder im Buchhändler-Börsenblatt ver öffentlichte Aufforderung zurückzuverlangen, und ist später als zwei Monate nach Erlaß dieser Aufforderung zur Rücknahme derselben nicht mehr verpflichtet, vielmehr die Zahlung dafür in der Ostermcffe zu fordern berechtigt. Auszug aus der Geschäftsordnung. Der Zweck des Leipziger Verleger-Vereins ist, eine allge meine Ordnung und Pünktlichkeit, namentlich imAbschließcn der Conti und Zahlen der Saldi, im Bereiche der Geschäftsverbin dungen seiner Mitglieder, theils aufrecht zu erhalten, thcils her- bcizuführen. §. 2. Gegen diejenigen Sortimcntshandlungen, welche die sem Zweck zuwidcrhandeln, kann der Verein folgende Maßregeln anwcnden: ») Mahnung mit Drohung, b) zeitweise Credilcntziehung, o) gänzliche Creditentziehung, <I) entsprechende Bezeichnung (Weglassung) auf der Liste des Vereins, Achtunozwanzigster Jahrgang. ' o) Einziehung durch Wechsel, 1) Einziehung durch gerichtliche Klage. K. 8. In jedem Jahre — das erste Mal vier Wochen nach Pfingsten -— wird eine Liste derjenigen Handlungen angcfertigt, die mir der Mehrzahl der Vereins-Mitglieder in offener Rechnung stehen und ihre Verbindlichkeiten gegen dieselben voll ständig erfüllt haben; eine zweite Liste erscheint nach der Michae lismesse. Leipzig, am 12. April 1861. Abel, Ambr., 8lsIIv. Amelang's Verlag. Arnoldische Buchh. Bach, I. G. Brcdt, E. Costenoble, H. Deckmann, E. D ürr'sche Buchh. Engclmann, Will)., 8>e»v. Fleischer, Fr. F örstn cr'schc Buchh. Fries, Hcrm. Geibel, Earl. Gerhard. Wolfg. Grädner, G. Gumprecht, A. Händel, C. A. Hinrich s'sche Buchh., 8leIIv. Hirzel, S., 6o,nm.-K. Klinkhardt, I. Kollmann, C. E. Lorck, C. B. Mayer, E. H. Mayer, Gustav. Naumburg, C. W. B. Polet, C. B. Purfürst,O. Reclam jun., PH. Reichenbach'sche Buchh. Schlicke, B., Lomm.-lil. Schrag'sVerlag, J.L.fA.G. Hoffmann). Schuberth,Jul., »Co. Schultze, Herm. Schulz, O. A. Tcubner, B. G., 6omm.-K. Wiedemann, L. Winter'sche Verl., C. F. Wöller, I. T. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgekheilt von der I. E. Hinrichs'schen Buchhandlung.) Angekommen in Leipzig am 12. u. 13. April 1861. Aohcr Li Co. in Berlin. 2785. OeetLlo^us librorum liebraeorum in bibliotkecs Loäleisns jussn curatorum äiZessit et notis instruxit >1. 8te!nscbnel<Ier. xr. 4. 1852—60. In tlornm. " 33U Bündcr in Brirg. 2786. Dzicrzon,rationelle Bienenzucht. 8. In Comm. Geh. 2 ^ Breitkopf Härtel in Leipzig. 2787. Danz, H. A. A., dleWirkung derCodisicationsformen aus dasma- terielle Recht. Erläutert durch Beispiele aus dem Entwürfe d- bür gert. Gesetzbuchs f. das Konigr. Sachsen. 8. Geh. sH ^ 2788. Unger, I., der revidirte Entwurf e. bürgerlichen Gesetzbuchs s. das Königreich Sachsen. Kritisch besprochen, gr- 8. Geh- Hh ^ 107