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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.05.1861
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1861-05-15
- Erscheinungsdatum
- 15.05.1861
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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1006 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 63, 15. Mai. wird der Zweck der Annahme unverlangter Zusendungen doch nicht mehr erreicht. Die Zahl der Sortimcntshandlungcn befindet sich bereits auf einer Höhe, welche mit einer gewöhnlichen Auflage der besseren wissenschaftlichen Literatur in keinem Verhältnisse mehr steht. Die Verleger sind daher gcnöthigt, manche Hand lung, besonders in Städten, wo sich deren mehrere befinden, zu übergehen, welche Handlung gerade durch den Nichtempfang eines erwarteten Werkes sehr oft in Verlegenheit kommen kann. Wenn also der Zweck der Annahme unverlangter Zusendungen: jedes Werk der Literatur sogleich nach seinem Er scheinen zu empfangen, nicht mehr erreicht werden kann, so wäre cs besser, wenn sich endlich der Gestimmt - Sortimentsbuch handel jede unverlangte Zusendung verbitten würde, natürlich mit Ausnahme ephemerer Literatur, deren Absatz oft von augen blicklicher Verbreitung abhängt. (Gewisse Verleger könnten sich alsdann endlich den alten Zopf, die beleidigende Phrase: „in al len soliden Buchhandlungen vocräthig", abgewöhncn.) So lange aber hierüber kein Uebercinkommcn stattfindet, so lange werden diejenigen Handlungen, welche sich unverlangte Zusendun gen verbitten, immer im Nachthcile sein. Abgesehen davon, daß sie trotz ihrer Bitten von einer Masse Zusendungen und gerade der unbrauchbarsten Artikel nicht unverschont bleiben, erhalten sie die besseren Wecke, von welchen sic sich Absatz versprechen, mei stens post kestum, da die Verleger selten es für gut finden, ihre Novitäten-Wahlzelle!, wenn sie überhaupt welche versenden, vor der allgemeinen Versendung den reformatorischcn Pariahs zukom- mcn zu lassen. Schreiber dieses, welcher seit seinem 38jährigcn Wirken im Sortimentsbuchhandel schon so manchen Schmerzens schrei ausgestoßcn und sich in allen möglichen reformatorischcn Versuchen ergangen hat, wird sich am Ende durch diese unange nehmen Erfahrungen doch wieder gezwungen sehen, Novasendun gen, welche er sich seit Jahren verbeten, wieder unverlangt an- nchmcn zu müssen, und wahrscheinlich so mancher Leidcnscollege mit ihm, wenn nicht bald ein allgemeines Uebercinkommcn getrof fen wird. Da man jedoch bisher, trotz aller oft wiederholten Bitten, mit einer Masse unbrauchbarer Waare wahrhaft über schwemmt wurde, und dieses sich noch unendlich vermehren wird, wenn sich die Schleusen der erlaubten Zusendungen wieder öffnen werden, so wäre nach meiner Meinung das Beste, wenn man sich vor der Literatur- und Arbcits- Ueberschwemmung einiger maßen retten will, alle Sendungen unbrauchbarer Werke, welche man nicht verwerthen kann, weder pro noch contra notirt zurückzusenden. Die Herren Verleger mögen aber alsdann nicht aus übertriebener Empfindlichkeit darüber grollen, wenn ihre pa pierenen ungerathcnen Kinder früher in ihre Arme zurückkeh- rcn, als es sonst üblich ist. Das Uebcrmaß der Arbeiten, welche man kaum mehr bewältigen kann, zwingt jedoch nothwendig zu solchen prophylaktischen Maßregeln. F. Vereinigung macht stark. — Beim Auspacken der Remittenden kann den Verlegern eine genaue Durchsicht der Ma- culatur nicht genug empfohlen werden, da sie fortwährend eine große Anzahl Belege darbietet, wie von vielen Sorlimentshand- lungcn die zum Beilegen in Zeitungen re. verlangten und mit großen Kosten von den Verlegern hergcstellten Büchecanzeigen, Probcnummcrn rc. verwendet werden. Schreiber dieses hat in manchen Packeten schon Hunderte von Anzeigen gefunden. Wenn doch eine Vcrlagshandlung in Leipzig sich bereit finden ließe, Mit- theilungen über solche Verwendung von allen Verlagshandlungcn in Empfang zu nehmen, um dann immer nach der Messe in einem Circular oder durchs Börsenblatt die Namen der Geschäfts freunde, die so eifrig für hie Interessen der Verleger wirken, zur Kenntnis aller Verleger zu bringen. Das würde eine sehr nütz liche Zusammenstellung geben, die den Verlegern als Leitfaden bei Versendung von Anzeigen und Probcnummcrn manchen Thaler ersparen dürfte. — Ferner wäre cs für die Verleger sehr vor- thcilhaft, alle die Sortimcntshandlungcn kennen zu lernen, jdie sich im schlechten Verpacken von Remittenden auszcichnen, damit sie sich bei Versendung von gebundenen Artikeln re. darnach rich ten könnten. F. Notiz für den Sortimentshandcl. — Es ist zwar nicht zu vermeiden, daß das Publicum hie und da etwas aus dem buchhändlerischen Geschäftsbetriebe erfährt, daß ihm abcr^die Rabatt-Verhältnisse so vorgcstcllt werden, wie dies in „Strackcrjan, Handbuch der Handels Wissenschaft" (Pesth 1861, Hcckenast) geschieht, halten wir denn doch für un passend, wenigstens durchaus nicht im Interesse des Sortimen ters. Es steht dort S. 187 wörtlich zu lesen: „Der Rabatt bei den s. g. Ordinär-Artikeln beträgt 33(h, bei Netto - Artikeln 25 Prozent. Nur in wenigen Fällen wird für s. g. Baar-Nctto- Nctto- oder Nettissimo - Artikel ein geringerer oder gar kein Ra batt bewilligt. Dies gilt vorzugsweise vom Buchhandel, denn im Musikalien- und Kunsthandcl re. kommt ein Rabatt bis zu 75 Prozent vom Ladenpreise vor." Wir meinen, ein Buchhänd ler sollte nicht die Hand dazu bieten, daß so etwas in die Welt hinausgeschrieben wird. S. B. Mittheilung für Verleger. — In Nr. 37 des Naum- burg'schen Wahlzcttels befindet sich folgende Anzeige: „Den Herren Vorlegern wird hierdurch ein Roman in dem Umfange von 75 bis 80 Druckbogen 8. angeboren, dessen Stoff der neuern Ge schichte Neapels entlehnt, voll interessanter, spannender Situa tionen ist, und den (nach Ucbercinkunft entsprechend abzuändern- dcn) Titel führt: Bcldemonio, oder der Gehcimbund der sieben Eisenringc. Der druckfcrtigc erste Band steht zur Ansicht zu Dienst." Ich mache meine Herren Collegen darauf aufmerksam, daß ein Roman ganz gleichen Titels, der auch sehr spannend ge schrieben, auch in Neapel spielt, auch die Schicksale eines Gc- heimbundes schildert, der sich auch der Zahl von sieben Eiscn- ringen als Erkennungszeichen bedient, schon vor über drei Jah ren in dem lournsl paar tous (verfaßt von Paul Feval) und gleich darauf deutsch in den Reichardk'schcn illustrieren Blättern (Bd. 1.), in dem Falckenberg'schen Belletrist (Bd. 4.) und noch in mehreren andern belletristischen Zeitschriften erschienen ist. Da in der vorerwähnten Anzeige von einem Original nicht die Rede ist, so könnte ein unbelesencr Verleger den Roman irrthüm- lichecweisc als deutsches Originalwerk acquirircn. Zweck dieser Notiz ist cs darum, einen etwaigen Reflectentcn auf das Manu skript zum Vergleichen desselben mit dem angeführten französi schen Roman zu veranlassen. B. Probus. AusLondon schreibt man: Die Regierung Haldem Parlament eine Bill zum Schutze des Eigcnthums und Verlagsrechts aller in das Bereich der schönen Künste gehörigen Gegenstände vorgelegt. Diesem Gesetzvorschlagc zufolge sind Gemälde, Sta tuen u. dgl. absolutes Eigcnthum der betreffenden Künstler auf Lebenszeit und ihrer Hinterbliebenen, 30 Jahre nach dem Tode der betreffenden Künstler, d. h. sie allein haben das Recht dcrCo- pirung und Vervielfältigung ihrer Werke. Ein Gleiches gilt von Bauplänen aller Art, solange sic nicht zur Ausführung gelangt sind. Kunstwerke des Auslandes genießen denselben Schutz wie englische, doch muß hier wie dort der Name des Künstlers aus
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