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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.04.1861
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1861-04-10
- Erscheinungsdatum
- 10.04.1861
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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XXXIV. Ich erkläre mich entschiede» gegen den Vorschlag, unsere buch- ! händlerische Zahlwochc noch weiter vom Schluffe des betreffenden Rechnungsjahres zu entfernen. 1. Genügt die Zeit (3 bis 4 Monate) zur Anfertigung der Remittendcn und Regulirung der Conti für alle Buchhandlungen Deutschlands und beinahe für alle deutsche Buchhandlungen des Auslandes. 2. Genügen 12 Monate für das Versenden und Verlegen der Novitäten an Privaten vollkommen, und cs steht ja in der Macht der Verleger, durch Gestatten von Disponenten bei spät im Jahre verschickten Büchern die Zeit zum Verlegen an Privaten zu verlängern. Es liegt also kein nothigcndcr Grund vor, daß die Beträge der in Rechnung gelieferten und verkauften Bücher länger als zcithcr unbezahlt bleiben. Eine Feststellung der Zahlwoche auf Mitte oder Ende Mai hat nur die Annehmlichkeit, daß die jetzige wandelbare Zeit des Beginns und der Beendigung der Arbeite» für Abrechnung und Saldirung wcgfällt. Diese Annehmlich keit verliert aber sehr an Bedeutung, wenn man erwägt, daß die wandelbare Zeit der Osterfeste auch ferner im bürgerlichen Leben maßgebend für Anfang und Ende der Vorlesungen an wissen schaftlichen Anstalten, des Unterrichts an Schulen, für die Ter mine von Messen, Märkten und damit verbundene größere Zahlungen und Geschäfte, sowie den lcbbafteren oder stilleren Verkehr mit dem Publicum bleibt. Eine Verlegung unserer Zahlwochc in den Sommer hinein, mir entsprechender Verlegung des Schluffes des Rechnungsjahres in das Frühjahr hinein, bietet die einzige Annehmlichkeit, daß die für den Absatz noch günstigeZeit, Januar, Februar und März, freier bleibt von den Arbeiten für die Abrechnung, die gedrängtere Ar beitszeit in diesen Monaten also gemäßigt wird. Jedes Geschäft hat aber seine sogenannte stille Zeit, die durch Verlegen unserer Buchhändlermcffc in den Sommer hinein für uns wegsallen würde, und ich glaube, daß eine stillcZcit, nicht müßig vertrödelt, sondern still benutzt mit Rückblick auf vergangene Geschäfte, und vorbereitend benutzt im Hinblick aus bevorstehende Geschäfte, ihre Berechtigung für uns hat, wie für den Bauhandwerkcr, der im Sommer nicht genug fördern kann und da seine gedrängte Arbeitszeit hat, während er im Winter in der Stille seine An schläge, Zeichnungen -c. zu machen hat. Ich bezweifle, daß nach der vorgeschlagcnen Fixirung oder nach Verlegen unserer Zahlwochc auf den Sommer die Resultate der Geschäfte für Verleger und Sortimenter bester, daß dann Baarpackete und Ucberträge weniger werden, daß der Mißbrauch mir Baarpackete», Disponenten und Uebcrträgen aufhört, daß irgend ein traurigerUnfug unseres Verkehrs wcgfällt, und stimme daher gegen jede Acndcrung bezüglich der Zeit unserer buchhänd- lerischcn Abrechnung. Gotha, 5. April 1861. E. F. Thicncmann. XXXV Zwei Pläne sind aus der Maste von Vorschlägen aufgctaucht, die Beachtung verdienen und um die sich die Ansichten gruppiren werden. Schreiber dieses neigt sich demjenigen zu, der die Ab rechnung nicht im August, sondern Ende Mai oder Anfangs Juni wünscht, und erlaubt sich voczuschlagcn, darüber Stimmen zu sammeln: ob Juni — ob August? Die Majorität würde dann ihren Antrag gesichert bei der Cantate-Versammlung einbringen können. Es wäre jedenfalls ein Schritt weiter in der so hoch wichtigen, dringlichen Angelegenheit. H. XXXVI Gegen die Verlegung der Messe auf den Monat August. Von Friedrich Gerold. Die Verlegung der Messe ist neuerdings wieder mehrfach in Anregung gebracht worden, und es ist jedenfalls ein erfreuliches Zei chen der Rührigkeit im Buchhandel, daß man zweckmäßige Refor men anzubahnen trachtet. Auch ich verkenne nicht die mancherlei Schattenseiten, welche die gegenwärtige Abrechnungszeit hat, halte es jedoch für meine Pflicht, vor jeglicher Ucbcrsiürzung zu war nen. Eine Verlegung der Messe ist leicht gedacht, aber nicht so leicht ausgeführr; ich gebe zu bedenken, wie lief eingreifende Um wälzungen dieselbe sowohl für den Verleger, wie für den Sorti menter im Gefolge haben wird. Ich kann wohl für Fixirung der AbrechnungSzeik, etwa in der zweiten Hälfte des Monats Mai, das Wort ergreifen, kcinensalls aber für Verlegung derselben auf den Hochsommer oder Herbst. Da der Brockbaus'schc Vorschlag zur Verlegung dcrMeffe einer weitern vicrmonatlichcn Verlängerung des Crcdits das Wort spricht, so erkläre ich mich entschieden dagegen, und zwar sowohl in meiner Eigenschaft als Verleger wie als Sortimenter. Für beide Branchen kann ich in der Verlängerung des Creditö von 16 auf.20 Monate nur die größten Nachthcilc erblicken: ich habe im Buchhandel mannigfache Erfahrungen gesammelt, um dies würdigen zu können. Betrachten wir die kaufmännischen Ge schäfte, wie sic cxistircn, so werden wir nirgends ein so unnatür liches Crcdilircn finden, als wie im Buchhandel. Und es bietet sich gerade in unserem Geschäfte am wenigsten irgend eine Recht fertigung dafür, indem wir nicht nur im Allgemeinen mit viel ge ringerem Capital arbeiten, sondern al»ch Umsatz und Gewinn im Vcrhältniß zu andern kaufmännischen Geschäften nur unbedeu tend zu nennen ist. Ich will es nachstehend versuchen, nur einige Nachtheile vorzufübren, welche sowohl dem Verleger, wie dem Sortimenter bei Verlegung der Messe in den August erwachsen, u) Der Verleger. Für den Verleger ist die Ostermeffe nicht nur der Zeitpunkt, wo er mit dem Sortimenter abrcchnet, sondern sic ist auch jene Zeit, wo er Verpflichtungen gegen Autoren, Drucker und Papier- licfcrantcn eingegangen, deren Erledigung er auf diese Zeit ver schieben mußte. Mit schwerem Herzen ist ihm von Manchem schon ein so langer Credit bewilligt, und kaum glaube ich, daß man so ohne weiteres damit einverstanden sein würde, wenn noch ein weiterer Credit von 4 Monaten für die Folge beansprucht würde. Bei der stets zunehmenden Vermehrung der Sortiments- Handlungen wird der Verleger mehr und mehr veranlaßt, die Auf lage seiner Vcrlagswcrkc zu zersplittern, wenn er ü cond. gibt und Nova versendet. Führt diese Act und Weise der Manipula tion schon manche Calamität für den Verleger bei dem gegenwär tigen Crcditircn mit sich, so werden dadurch nur neue Klippen für denselben geschaffen. Wie oft kommt es z. B. nicht vor, daß sich ein Weck im Laufe des Jahres vergreift, cs ist davon viel a cond. versandt, und der Verleger erläßt eine» Ausruf zur Remission, der icdoch in der Regel von gar keinem Erfolge ist. Sofort eine neue Auflage zu drucken, würde sich in vielen Fällen schwer rächen, da die Erfahrung gezeigt, daß sich zur Ostermeffe immer noch Krebse in großer Menge cinfinden. Um sich vor sicherem Schaden zu hüten, läßt der Verleger daher lieber das Werk einige Zeit fehlen und wartet, bis ihm durch die Ostcrmeß-Remittcnden wieder Ex emplare zugeführl werden. Verlängert sich dieser Termin um mehrere Monate, wie das bei der projectirten Abrechnung der Fall wäre, so ist das ein Umstand, der auf Gewinn und Verlust für den Verleger von sehr wesentlicher Einwirkung sein würde, um
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