Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.04.1861
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- 1861-04-10
- Erscheinungsdatum
- 10.04.1861
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- Deutsch
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718 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 1? 42, 10. April. schutzlos, mag der Autor ein In- oder Ausländer sein, — und dieses darzuthun, war der Zweck dieser Zeilen. Hut der Autor sein Weck an zwei Verleger verschiedener Lander abgetreten, so unterliegt der Rechtsschutz für die inländi schen Ausgaben sehr subtile» Fragen, die gegenwärtig abzuhan- dcln mir der Raum nicht gestattet. Von vorn herein muß ich be kennen, daß ich die Lehre vom „gctheiltcn Eigenlhum" auf dem Gebiete des Verlagsrechts nicht für zulässig erachte. Der §. 2. unseres Gesetzes setzt ausschließliche Rechtsübertragung vor aus, welche von derjenigen auf Zeit, Auflagen oder Exemplare beschränkten wohl zu unterscheiden ist. Der preußische Richter hat nicht die Aufgabe, die Rechtsbeständigkeit der fremden Aus gabe zu untersuchen, er wird aber bei Denunciation von dem preußischen Verleger den stritten Nachweis verlangen, daß dessen eigene Ausgabe nachgcdruckt worden sei ; wie der Letztere ihn zu führen vermag, davon wird seine Entscheidung abhängcn. Breslau, Ostern 1861. Eduard Quaas. Die Umgestaltung des buchhändlerischcn Abrechnungs- Wesens. XXX. *) Der von Hrn. Brockhaus gemachte Vorschlag ist durch Ucbel- ständc hcrvorgcrufcn, welche so unverkennbar und so fühlbar für jeden dem Büchcrverkehc Nahestehenden sind, daß das Bcdürf- niß zur Veränderung unserer bisherigen Rcchnungwcise jedes Jahr unabweisbarer wird. Die Gewohnheiten des literarischen Publicums, nicht bloß in Deutschland, sondern in Europa überhaupt, haben sich in den letzten 20 Jahren so gebildet, daß jetzt in der That gewiß Drei- viertcl des ganzen Absatzes an Büchern sich auf die Monate No vember bis Mai vcrtheill. Daß wir in Deutschland während dieser Zeit der Ernte ge wöhnlich 6—8 Wochen Stroh dreschen (nämlich remittiren re.), ist eine Thatsache, die eben auch nur in dem durch die Gewohn heit tyrannisirtcn Deutschland möglich ist. Mit Hrn. Brockhaus in diesem Punkte völlig einverstanden, bin ich cs weniger mir seinem vorgeschlagcnen Abrcchnungsmo- dus. Ec wird nicht durchführbar sein, weil der Vcrlagsbuch- handcl ihn nicht acceptiren kann, oder, wenn er ihn annähmc, nicht cinhalten könnte. Eine der größten Schwierigkeiten unseres Geschäfts besteht bekanntlich — neben vielen andern — in dem langsamen Eapi- talumsatz. Es ist schon ein glückliches Verhältniß zu nennen, wenn ei» Verleger sein Eapital einmal in 14/, oder 2Jahren um setzt. Die Regel wird sein, daß dieser Turnus sich noch lang samer vollzieht. Wer die Eonsequenzen dieser Thatsache einmal mit exactcm Blicke verfolgt hat, wird sehr bald erkennen, in wel chem Mißverhältnisse der deutsche Verlagsbuchhandcl dadurch nicht nur gegenüber andern kaufmännischen Geschäften, sondern auch dem nichtdeutschen Verlagsbuchhandcl gegenüber steht. Ich will jene Thatsache hier nicht weiter in ihren Ursachen verfolgen, aber eine dieser Ursachen — allerdings nicht die einzige — liegt in dem 12- bis 15-monatlichen Ercdit, welchen der Verlagshänd- lcr seinen Kunden, den Sortimentern, gewährt. Hält Hr. Brockhaus für wahrscheinlich, daß die Verlags- Händler sich entschließen werden, ein befriedigendes Mittel zur Beseitigung eines allerdings evidenten Ucbels in der Vergröße rung eines andern, nämlich darin zu erkennen, daß der bisherige fünszchnmonatliche Ercdit auf 20 Monate erweitert wird? Ich bin der Meinung, daß, wenn sie sich dazu entschlössen, dieses nur die Wirkung hätte, einen noch größern Theil unseres Umsatzes zum Baargeschäftc zu machen, als dieses bisher schon bei dem fünfzehnmonatlichcn Ercdit der Fall gewesen. Nicht nur deswegen, weil der Verlege rsein Geld, das Geld, welches der Bücherkäufer für seinen Verlag an den Sortimentshändler zahlt, braucht, sondern auch deswegen, weil er dieses Geld nicht gern unnöthig lange in fremden Händen lassen wird. Es wäre eine neue Abnormität des Verlagsgcschäfts gegenüber allen andern kaufmännischen Geschäften , wenn cs seine Zahlungstermine so weit, wie Hr. Brvckhaus vorschlägt, von jenen Abrcchnungster- mincn wegverlegte, die der Sortimcnrshändler mit seinen Kun den cinhält. Unvcrhältnißmäßige Ercditverlängerungcn haben stets den Ercdit selbst gestört und würden eS, wie oben bemerkt, auch hier thun. Wir bedürfen aber im Buchhandel eines geordneten Erc- ditsystcms so gut, und der Natur unseres Geschäfts nach mehr, wie jeder andere Geschäftszweig. Wer nicht, wie ein Sortiment von Sonderlingen, unausgleichbarc Gegensätze im Verlags- und Sortimentshändler erblickt, vielmehr beide als Glieder eines Organismus erkennt, deren Leiden mehr oder minder stets ge meinschaftlich sind, der wird ein solches Creditsystcm so nothwcn- dig für den einen Theil wie für den andern finden. Ich würde für die zweckmäßigste Ordnung diejenige halten, welche, den erkannten Bedürfnissen nach Veränderung Rechnung tragend, sich an das Alte am nächsten anschließt. Das Kalenderjahr, das uns jetzt so genirl, ist leider einmal da, und, was noch schlimmer, — alle Welt rechnet darnach. Wir haben nun einmal nicht die Macht des weiland Papst Gregorius, es zu ändern, also behalten wir es bei für unsere Rechnungen. In diesen machen wir wieder zwei Spalten, wie zur Zeit des verstorbenen Ordinär und Netto; nennen sie aber jetzt fe st und » condition. Von der erster« Spalte, rcsp. Spalte fest, erhält der Ge schäftsfreund des Verlegers Ende Januar einen getreuen Aus zug, und was sich in diesem als seine Schuld ergibt, zahlt er Ende März oder Anfangs April rein aus. Was in der andern Spalte steht, bleibt ihm bis Ende August oder Anfangs Sep tember cceditict, wird dann aber gleich den Ucbcrtcägen rein saldict. Ich meine, daß diese Ordnung beiden Theilen gerecht wer den würde, und wersiemit den thatsächlichenZuständen vergleicht, wird finden, daß sie für beide die wenigsten Jnconvenienzen in sich schließt. Der Sortimentshändler wird sein Lager die Wintcrmonate hindurch ganz für den eigentlichen Verkaufsbctrieb verfügbar haben, und im März nur den glatten Theil seiner Buchungen, das fest Verlangte, einmal fest ins Auge fassen müssen; eine Arbeit, die ihm bei voller Eassc nicht schwer werden wird. Alle übrige Arbeit, wie Remittiren, Disponiren, Rechnungsab schlüsse ic., kurz alles, was die Engländer lko sirt^ n-orle nennen, fällt für ihn in die trockenen Sommermonate. Der Verlagshändler wird, was schon bisher geschehen, No vitäten in der Regel erst im Herbst versenden und dafür also keinen übermäßige» EreSit gewähren, jedenfalls ist er für den erweiterten Ecedit, den er hier gewährt, dadurch entschädigt, daß er das fest Verkaufte im Anfang April, statt, wie jetzt gewöhnlich, Mitte Mai, also 6 Wochen früher bezahlt erhält. Mit den Disponendcn würde ich Vorschlägen es zu lassen, wie bisher, nämlich sie zu gewähren oder nicht zu gewähren, je nachdem es angeht. Ich bin aber der Meinung, daß es immer weniger angehen wird. - —g. *) XXIX. S. Nr. 41.
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