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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.04.1861
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1861-04-10
- Erscheinungsdatum
- 10.04.1861
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- Deutsch
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XXXI. Dcr Vorschlag des Hrn. Brvckhaus, den Termin der Ab rechnung auf eine für solche Arbeiten günstigere Zeit, also etwa auf Ende August zu verlegen, hat in den weitesten Kreisen des Buchhandels zustimmendcn Anklang gefunden. Auch ich stimme einem in die Sommermonate verlegten Abrcchnungstermine von ganzer Seele zu, allein mit bedeutenden Modisicationcn. So manches richtige und zutreffende Wort, welches in dcr Sache schon gesprochen ist, überhcbt mich der Mühe, weitläufig zu werden und Gesagtes zu wiederholen. Man wird aus meinen Vorschlägen, die ich folgen lasse, gleich ersehen, welcher Seite der bereits ge machten Vorschläge ich mich zuneigc, und nehme ich die dort an geführten Gründe für mich in Anspruch. Seit Jahren habe ich erkannt und erkläre ich, daß der lange Credit im Buchhandel etwas für beide Thcile — Verleger wie Sortimenter — Schädliches ist. In Bezug auf den Verleger be darf dies keines Beweises, da es auf der Hand liegt, daß es Je dem lieber sein muß, das Capital, welches er in ein Unternehmen gesteckt hat, nach 6 oder 8 Monaten einmal wicdcrzuschen, als nach 20 Monaten. Aber auch für den Sortimenter ist die Ab kürzung des Zahlungstermins ein Segen, den jeder Sortimenter, wenn erst ein paar Jahre vorüber sein werden, unzweifelhaft spüren wird. Es wird der Sortimenter bei verkürztem Zahlungs termine seitens der Verleger zu sich sagen müssen: „schlägst du meinen Juden, schlag' ich deinen Juden", und zum Kunden: „man gibt mir nur 6 Monate Credit, ich kann dir also nicht ein Jahr Credit geben". Und wenn dieser halbjährige Credit zwischen Sortimenter und Kunden eingcführt wird, so halte ich das für einen Segen für den Sortimenter und rückwirkend auf den Ver leger. Es ist nicht zu leugnen, daß ein sehr großer Thcil dcr Kunden weiß, der Sortimenter hat seine Hauptvcrpflichtungon erst nach Ostern zu erfüllen; darauf stützen sich dieselben und mei nen, wenn sic im April oder Mai zahlen, wenn dcr Sortimenter sein Geld zur Messe gebraucht, so thu» sic alles Mögliche. Recht oft kommt cs dann aber noch vor, daß so Mancher nur einen Bruchthcil seines Debets zahlt. Und die Folgen? Wenn der Kunde von Januar bis Mai weiß, du bist deinem Buchhändler 40, 60, 80 u. s. w. Thalcr schuldig, wird er in diesen Monaten auf neue Rechnung viel Neues entnehmen? Er stemmt sich mit Händen und Füßen dagegen, eine größere neue Schuld zu con- trahircn, so lange er die alte noch nicht getilgt hat. Es steht das Beispiel ja nicht vereinzelt da und wird jedem Sortimenter, der, wie ich, seine 30 Jahre im Sortimentsgeschäfl zugcbracht hat, zu öfteren Malen in seiner Praxis vorgckommen sein: ein Kunde, dcr zu Neujahr eine für seine Verhältnisse hohe Rechnung von z. B. 30 Thlrn. erhalten hat, zahlt bald nach Neujahr 15 Tblr., zum 1. April lO Thlr. u. s. w., nimmt aber in den Monaten Ja nuar bis Juui sehr wenig, im Hinblick auf den alten Rest. Sol chen Kunden mache ich den Vorschlag, ob es ihnen nicht lieber wäre, die Rechnung vierteljährig zu erhalten. In der Regel wird ein solch humaner Vorschlag, der ja doch dem Sortimenter viel mehr Mühe und Arbeit macht, wie der Kunde meint, mit Ver gnügen auf- und angenommen, und das Resultat ist, daß dcr Kunde vierteljährlich für 10, 12 bis 15 Thlr. Bücher kauft, also im Jahre 10 bis 30 Thlr. mehr, und — was die große Haupt sache ist — pünktlich zahlt. Wird nun im Buchhandel im Allge meinen ein verkürzter Zahlungstermin eingeführt, so wird die einfache Folge die sein, daß dcr Sortimenter so manches Sümm- ^ chcn weniger auf Verlustkonto zu setzen nöthig haben wird, als.cs i bisher bei dem langen Kundencrcdit von 12 bis 18 Monaten ' geschah. Seit Jahren ist es daher mein sehnlichster Wunsch gewesen: Abkürzung des Zahlungstermins, Verlegung dcr Abrcchnungs- zcit. Ilm beides zu erreichen, so gehen meine Vorschläge dahin: 1. Stau der bei vielen Verlegern »och gebräuchlichen Ordi när- und Nettocolvnucn wird in den Strazzcn eine Colonue für fest und eine Colonne für » cond. Geliefertes geführt. 2. Die Colonne für fest Geliefertes wird am 1. Januar und 1. Juli geschlossen und der Saldo dafür am 1—15. Februar, resp. 1—15. August bezahlt. 3. Das Rechnungsjahr für das i> cond. und pro »ov. Ge lieferte läuft vom 1. April bis 1. April. Die Remiltcndcn müs sen im Juli in Leipzig cingchcn, und Abrechnung und Zahlung wird vom 1—15. August geleistet. Bei diesem Punkte erlaube ich mir folgende Bemerkungen: Die Monate Januar, Februar und März sind für Vertrieb von Neuigkeiten ebenso wirksam, wie dcr November und Dcccmbcr. Schlechter ist schon dcr April, ganz schlecht dcr Mai und Juni. Bei den jetzt bestehenden Abrechnungslcrmincn beeilt sich dcr Verleger, seine Erzeugnisse noch bis spät in den Dcccmbcr hinein dem Sortimenter in die Hände zu bringen. Leider geschieht aber für solche Werke aus bekannten Gründen wenig oder gar nichts. Dcr Verleger wird also mit dcr Versendung solcher Werke für die Folge bis Januar und Februar warten, und werden die Ma nipulationen damit von dem Sortimenter bis Mai hin in unge störter Ruhe vvrgenommcn werden können. 4. Den Ucbergang von dem alten Gebrauche in den neuen denke ich mir folgendermaßen: Gleich nach der Messe sendet dcr Verleger dem Sortimenter, dcr dann erst die Facturen vom Ja nuar bis April cinzutragcn beginnt, eine Specisication, in dcr das seit Januar bis April fest und ü cond. Gesandte geschieden wird, und danach beginnen die Eintragungen. Was vom 1. Ja nuar 1861 bis 1. Januar 1862 fest geliefert wurde, wird am 1—15. Februar 1862 bezahlt. Die ü cond.- und pro nov.-Sen dungen gehen vom 1. Januar 1861 bis 1. April 1862, die Re mission erfolgt im Juui und Juli 1862 und die Zahlung am 1— 15. August ^862, nebst Zahlung für das vom 1. Januar bis 1. Juli 1862 fest Gelieferte. So wird für beide Thcile in eine zweckmäßige und ersprießlichere Rcchnungswcisc, nach meiner in dividuellen Ansicht, am besten übcrgegangcn werden könne». Gegen eine Verlegung dcr Abrcchnungszcil auf August und gleichzeitige Ausdehnung des Crcdits auf 20 Monate bin ich ganz entschieden. Nicht alle Verleger können cs aushalten, einen so langen Credit zu geben, wie dies in frühern Aufsätzen in diesem Blatte bereits dargcthan ist. Mit der Erklärung, „wenn dem Sortimenter 20 Monate Credit gegeben werden, dann muß aber auch im August alles ohne Uebcrtrag gezahlt werden", ist gar nichts gesagt und gcthan. Wird dcr Credit so lang ausgedehnt, so wird erst recht übertragen werden. Ein so langer Credit wird nicht nur dem Verleger große Nachthcilc bringen, sondern noch viel größere dem Sortimenter, ja er kann sogar den Ruin dieses oder jenes kleinen Sortimenters hecbeiführen. Die meisten Kunden werden nach wie vor im Januar bis März zah len. Der Sortimenter behält also von Januar bis August die dem Verleger schuldigen Gelder in Händen. Die Summe dcr ein genommenen Gelder wird sich aber von Mitte Februar bis Ende August nicht vermehren, sondern, ich spreche hier von kleinen Sortimcütshandlungen, vermindern. Er wird sein Geld irgend wo zinstragend untcrbringen wollen, und so möchte — da der Buchhändler einmal wenig von Banquicrgeschäften versieht — manche Summe verloren gehen. Er wird das Geld auf 5 — 6 ^ Monate auf irgend eine Spekulation, die ja Hunderte ihm cin- ^ bringen muß, verwenden, und — die verunglückte Spekulation wird ihm Hunderte kosten, Er wird im Juni und Juli denken: von so viel Geld kannst du ja leicht zu einer Vergnügungsreise,
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