Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.04.1861
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- 1861-04-10
- Erscheinungsdatum
- 10.04.1861
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XXXIII. Wie nicht anders zu erwarten war, ist der in Nr. 22. ange regte Vorschlag, im August zu rcmittircn und zu Ende desselben Monats rein zu saldiren, von Seiten einiger Verleger auf bedeu tenden Widerstand gestoßen. Dagegen liefert das bisjctzt veröf fentlichte Verzeichnis; der bcistimmcnden Handlungen einen deut lichen Beweis, daß die neue Abrcchnungszeit allenthalben großen Anklang findet. Man begegnet darunter manchen Vcrlagssirmcn und außer vielen reinen Sortimcntsgeschafkcn auch solchen, welche zugleich bcdcukendcVerlagshandlungcn sind. Es ist gewiß, daß diesen in so kurzer Zeit cingclaufenen Beitrittserklärungen bald noch viele andere folgen werden. Unter den Stimmen, welche sich dagegen erklären, faßt Hr. I. F. in Nr. 36. am bündigsten die Bedenken zusammen, welche gegen die neue Abrcchnungszeit vorgebrachr werden können. Se hen wir daher, ob diese Bedenken gewichtig sind oder nicht. 1. Hr. I. F. sagt, ,,daß ec nach bisheriger Usance das bei Beginn des Jahres noch Vorräthigc und Absatzfähige disponirtc und demzufolge solches erst in nachfolgender Ostermcsse zu sal- dircn hatte". Eine solche Usance eristirt nicht und har nicht cxi- stirr. Bisher wurden nur die bei der Remission, also die etwa im März vorrärhigcn oder unabgesetzt auswärts lagernden Artikel disponirt, soweit davonDisponendcn gcstatterwarcn. Wenn eine solche Usance bei einer einzelnen Handlung üblich war, so begrei fen wir nicht, wie sic durchgeführt werden konnte, da von vielen bei Beginn des Jahres vorräthigcn Artikeln Disponenden nicht gestattet resp. gestrichen werden. 2. Was den buchhändlcrischen Jahresabschluß anbelangt, so wird derselbe durch die neue Abrcchnungszeit allerdings etwas schwieriger, aber nicht in dem Maße, daß deshalb „Alles beim Alten bleiben" sollte. Kein vernünftiger Geschäftsmann wird außerdem den Stand des Geschäfts nach der vorhandenen baaren Eaffe allein bemessen. 3. Bei der jetzigen Abrcchnungszeit ist cs unmöglich, eine Novität, welche in den letzten Monaten des Jahres erschien, vor der Messe den gewöhnlichen Ansichtscursus durchmachen zu las sen. Wie oft kommt der Fall vor, daß eine Novität, für welche sich vielleicht 30 Kunden intcressiren, und welche von einigen auch gekauft worden wäre, kaum dem dritten oder vierten Theile die ser Kunden zugcsandt werden kann. Ist es ein gangbares Buch, so verbittet sich der Verleger Disponenden, und der Sortimenter ist dann gcnöthigt, cs zu remirriren oder fest zu behalten. Das Letztere ist bei Novitäten öfters riskant, da der Kunde bei Er scheinen einer neuen Auflage das, wenn auch vielleicht schon be haltene, Buch wieder zurückgcben wird, weil ihm dasselbe doch nur „zur gefälligen Einsicht" mitgethcilt worden sei. Doch es hieße Eulen nach Athen tragen, wollten wir mit ähnlichen Beispielen aus der Praxis die Spalten unseres lieben Börsenblattes füllen. Nur wollen wir Hrn. I. F. zu bedenken geben, daß die neue Abrcchnungszeit nicht deshalb vorgeschlagcn wurde, damit den Novitäten ihr bleibender Standpunkt in dem betreffenden Regale angewiesen werde, sondern damit dieselben vom Sortimenter besser ausgcnutzt werden können, als bis her. Damit fällt auch der Einwand zusammen, daß kleinere Lo cale die in 18 Monaten zusammenkommcndcn Novitäten nicht zu fassen vermögen. Bücher, welche nicht gehen, können nach wie vor „wegen Mangel an Raum" im Lause des Jahres rcmirtirt werden. 4. Es ist unbedingt norhwendig, daß die D is p o ne n den b c i b c h a l tcn werden, da sie anerkanntermaßen dem Interesse des Verlegers wie des Sortimenters dienen. Dann ist auch die Slchlundzmanzigster Jahrgang. Befürchtung des Hrn. I. F. ungcgründet, daß vorjährige Arti kel, welche in der ersten Hälfte des neuen Jahres abgcsetzt resp. den Kunden auf neue Rechnung geliefert werden, noch im Au gust desselben Jahres saldirt werden müssen. Solche Artikel werden dann, wenn irgend möglich, disponirt werden. 5. Die Verleger werden durch den Wegfall des Meßagio und der Saldoüberträge vollkommen entschädigt. A. hat z. B. 6000 zu erhalten; hiervon erhält er zur Ostermcsse 4500 EndeOctober 1500^. Nach der neuen Ab- rechnungswcise erhielte er 6000 »/? zu Ende August. Zinsen für 4500 vom 1. Mai (Ostermcsse) bis 1. September i> 4tzh 60^ — N-f da diese 4500 r/? erst Ende August, anstatt wie bisher den 1. Mai eingehcn. Hiervon ab: Mcßagiv auf 4500 ^ . ... 62 ^ 15 N-f Zinsen für 1500^ vom I.Scptbr. bis 1. Novbr., da diese 1500 flb 2 Monate früher eingehcn, ü 4hsi 10 - — - 72 - 15 - A. käme also bei der neuen Abrechnung um . . 12-/515N-f besser weg. 6. Dem Sortimenter wie dem Verleger bleibt von August bis Anfang October Zeit genug zu den nöthigen Jnvcnturar- beilcn. Da der Zahlungstermin weiter hinausgerückl ist, so muß es dem Verleger freistehen, a conto-Zahlungen zu verlangen, für welche dann aber auch Zinsen zu vergüten sind. 7. Hr. I. F. sagt in seinem Aufsatze: „Wie ist in diesem Falle nun zu helfen? Einfach dadurch, daß die betreffenden Ver leger die Novitäten, welche von October bis December zur Ver sendung kommen, auf neue Rechnung notiren." Und einige Zei len später: „So ist ferner für den Verleger das Resultat der Messe vielfach der Maßstab zu neuen Unternehmungen." Das Resultat der Messe wird aber durch zwei Factoren gebildet: a. durch fest gelieferte Artikel, und die Summe derselben ist dem Verleger bereits bekannt; b. durch die Neuigkeiten und a cond.-Sendungen, deren Absatz die Messe erst zeigen muß. Wenn nun die von October bis December erscheinenden Neuigkeiten in neue Rechnung notirl werden, so erhält der Ver leger das Resultat derselben erst im Mai des zweiten darauf fol genden Jahres, also nach 15 bis 18 Monaten. Hr. I. F. muß dann also, nach seinem Vorschläge, noch länger warten, als bei der neuen Abrcchnungszeit, in welcher alle bis zum Schlüsse des ver gangenen Jahres gelieferten Artikel verrechnet werden sollen. Leider sind wir nicht im Stande, der unergründlichen Logik des Hrn. I. F. bis in ihre innersten Tiefen zu folgen, denn nach seinem Vorschläge käme Hr. I. F. aus dem Regen in die Traufe. Es bleibt eben dabei, daß die jetzige Abrcchnungszeit dem Sortimenter wie dem Verleger jährlich durch den gestörten Umsatz großen Schaden bereitet, und es ist kaum mehr zu bezweifeln, daß sie durch eine neue ersetzt werden wird, wenn keine stichhaltige ren Gründe für die Beibehaltung des alten Modus beigebracht werden können, als bisher. Alle bcistimmcnden Verleger und Sortimenter werden in ih rem eigenen Interesse die Eantate-Vcrsammlung hoffentlich recht zahlreich besuchen, damit der betreffende Beschluß gefaßt werden kann. Verilss. 99
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