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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.01.1886
- Strukturtyp
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- Band
- 1886-01-13
- Erscheinungsdatum
- 13.01.1886
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- Deutsch
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Universitäts-Buchhandlung. Das Sortiment der vormals Theile- schen Buchhandlung trat er 1876 an Carl Oppermann und Carl Thomas ab. Eine weitere namhafte Persönlichkeit ist Carl Theodor Nürmberger. Er übernahm 1851 das 1843 von E. H. Man gelsdorf gegründete Geschäft. Inhaber des Sortiments, auch des kleinen Verlags, wurde 1879 Hermann Fischer, während Nürm berger wesentlich auf Herausgabe des Königsberger Adreßbuchs sich beschränkt. Die Herren Schubert L Seidel endlich gründeten 1853 die angesehene, 1879—84 im Besitz von G. Strübig, seit 1884 im Besitz von August Kramer befindliche Akademische Buchhandlung in Königsberg, 1869 auch die seit 1875 im Besitz von Max Bergens befindliche Buchhandlung von Schubert L Seidel in Tilsit. (Fortsetzung folgt.) MiScellen. Die Autographeu des Briefwechsels zwischen Schiller und Goethe. — Der »Allgemeinen Zeitung« entnehmen wir die folgende Mitteilung des Herrn Erich Schmidt in Weimar: Am 22. Januar 1831 traf Goethe in einem Kodicill zu seinem Testament bedeutsame, sowohl auf den Zusammenhang der Welt- litteratur als auf die Vermehrung des Familienerbes gerichtete Verfügungen über die Urschriften seiner bereits 1828 und 1829 der Nation mitgeteilten Korrespondenz mit Schiller, indem er eine neue Ausgabe und zugleich den öffentlich anzukündigenden Verkauf der kostbaren Blätter für die Mitte des Jahrhunderts anordnete. »Correspondenz mit Schiller anno 1850 herauszugeben. Alle Aufmerksamkeit verdient das Kästchen, welches bey Großherzoglr. Regierung niedergestellt ist; es enthält die Originalbriefe meiner Correspondenz mit Schiller, welche erst im Jahr 1850 heraus- gegebcn werden sollen, wovon die Acten das Weitere Nachweisen. Wie sich auch die weltlichen Sachen bilden, so werden diese Papiere von großem Werthe seyn: a., wenn man bedenkt, daß die deutsche Literatur sich bis dahin noch viel weiter über den Erdboden ausbreiten wird, b., daß darin nahe bis 500 Briefe von Schillers eigner Hand befindlich, daß ferner o., die Anecdoten- jagd so viele Namen, Ereignisse, Meynungen und Aufklärungen finden wird, die, wie wir in jeder Literatur sehen, von älteren Zeiten her immer mehr geschätzt werden, so wird man begreifen, was ein kluger Unternehmer aus diesen Dingen werde für Vor theil ziehen können. Deshalb das Ausbieten dieses Schatzes nicht privatim, sondern durch die Zeitungen und zwar auch durch die Ausländischen zu besorgen, und den Nachkommen die Früchte väterlicher Verlassenschaft zu steigern seyn werden. Meine Enkel sind alsdann längst mündig und mögen nach dieser Anweisung ihre eigenen Vortheile wahren. Die Hälfte des Erlöses kommt den Schillerschen Erben zu, weshalb denn in diesem Geschäft die nöthige Vorsicht zu brauchen ist.« Am 17. Mai 1850 nahmen in feierlich bewegter Stunde Nachkommen der beiden Dichter die bis auf wenige Nummern voll ständige Korrespondenz aus der Hut des weimarischen Staates in Empfang, und am 7. Juni boten zuerst in der Beilage zur »Allgem. Zeitung« der Oberförster C. F. v. Schiller zu Neuenstadt und Walther v. Goethe zu Wien das achtjährige Verlagsrecht und die Autographen oder Diktate des Briefwechsels öffentlich zum Verkauf aus, indem sie dem letzten Willen Goethes gehorchten. Im November 1853 wurde ein neuer Vertrag mit der Cotta'schen Buchhandlung abgeschlossen, welche — wie jedem Litteraturfreunde bekannt ist und durch unsere Akten des weiteren erhärtet wird — schon vor dem entscheidenden Jahre 1881 dem weder lückenlosen noch ganz authentischen Texte der Briefe eine durch ältere kontraktliche Be stimmungen erschwerte Aufmerksamkeit widmete. In Sachen des Autographenverkaufs wurde lange Jahre hindurch fruchtlos bald hier, bald dort verhandelt: mit München und Wien, mit Leipzig und Dresden, besonders eingehend mit Berlin, bis 1878 der Frei herr Karl v. Cotta, nicht für die Firma, sondern für seine Person, die Urkunden jener beispiellosen Dichtergemeinschaft erwarb. 1881 bescherte uns W. Vollmer die in jedem Betracht verbesserte und vermehrte vierte Auflage. Die Originale des klassischen Briefwechsels sollen in die Stadt Goethes und Schillers zurückkehren. Derselbe Enkel Goethes, der am 25. Februar 1878 seinem hohen Jugendfreunde, dem Groß herzog von Sachsen, den Verkauf der Autographen an Baron Cotta als vollzogene Thatsache meldete, setzte im Frühjahr 1885 die Frau Großherzogin zur Erbin des Goetheschen Archivs ein. Diese nun aus langer Hast entlassenen Schätze bedürfen einer wahrenden und mehrenden Hand. Dem Wunsche der hohen Frau, vor allem die Urschriften der Goethe-Schillerschen Korrespondenz in einer littera- rischen Schatzkammer Weimars der Nation vor Augen zu stellen, schloß sich Freiherr Karl v. Cotta selbstlos an. Soeben ist ein auf dieselbe Summe wie 1878 lautender Kaufvertrag von den Höchsten Herrschaften zu Weimar und Hrn. Baron Cotta zu Stuttgart unter zeichnet worden, nach welchem die Autographen als der Frau Groß herzogin übergeben und angehörig gelten, aber »bis zum Ableben des Herrn Verkäufers in des letzteren ungestörtem Besitz und Ver wahrung mit dem ausdrücklichen Recht der Benutzung derselben zu litterarischen Zwecken« verbleiben. Beide Teile vereinigte, wieder Vertrag besagt, das Streben »der deutschen Nation ihre höchsten geistigen Schätze in möglichster Gesamtheit zu erhalten.« Aus der Türkei. — Einen hübschen Beitrag zur Charakte risierung der türkischen Geschichtschreibung liefert ein Kon- stantinopeler Korrespondent der »Allg. Ztg.« Der Reichshistorio graph, Ahmed Lutfi, hat wieder einen Band der Geschichte der Türkei erscheinen lassen, welcher die ersten Regierungsjahre Abdul Medjids enthält. Derselbe bringt folgende beachtenswerte Notiz über Preußen bezw. Deutschland: »In diesem Jahre (1256 der Hedjra) starb der Kral von Prussia, und sein Sohn Fredrik Gillom der Vierte setzte sich auf den Königsthron. Seine Majestät dieser erwähnte Gillom ist derselbe, welcher heute der ruhmvolle Impe rator des großen Deutschen Reiches ist. Er ist über 40 Jahre König und Kaiser. Möge ihm mit seiner Freundschaft für das tür kische Reich noch ein langes Leben bcschieden sein.« Dieses Muster von Reichshistoriographcn erhielt für seine letzte Leistung ein Ehrengeschenk von 200 Lire; vielleicht findet sich in Deutschland jemand, der ihm im Interesse der türkisch-deutschen Freundschaft noch einen Gothaer Almanach widmet. — Im übrigen ist Zollamt und Censur im offenen Kriege mit der deutschen Post und der deutschen Litteratur, deren Erzeugnisse unbarmherzig als staats- und religionsfeindlich konfisziert und zum Scheiterhaufen verurteilt, bezw. beim Antiquar verkauft werden. Den deutschen Buchhändlern in Konstantinopel wurden z. B. Lieferungen des Onckenschen Geschichtswerkes, das neueste Rankesche Buch, sämt liche Kreuzbandsendungen der »Gartenlaube«,des »Daheim« rc. teils bei der Post, teils in der Douane in schamlosester Weise kon fisziert, während französische Romane der verrufensten Gattung ungehindert passieren und speciell die übrigen Postämter unbelüstigt bleiben. Es wäre wirklich an der Zeit, diese türkischen Liebesdienste in die gebührenden Schranken zu verweisen. Berichtigung. Z» unserer Mtteilung in Nr. 7 »Wiedergesundenes Manuskript« sei hier, diese Überschrift berichtigend, hervorgehoben, daß es sich im vorliegenden Falle nicht um eine Handschrist des Lactantius handelt, sondern, wie auch der Inhalt der Notiz besagt, um die erste im Druck erschienene Ausgabe (Subiaco 1465). Vgl. a. Bbl. 1885, Nr. 288
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