X- 56. 1V. März 1921. Fertig« Bücher. vvcsalblllll f. L. Dll-ku vuchSonbel. 273g Zur Beachtung! MM preisanderung! ron 6L5ei.L5ctt^kP. «oK5i. kiK^Kr NeN/LLl5üL8LH Or. LLO LLILriükk Oie neue Ausstattung un6 che Erweiterung ries Inksites, 6ie rier ,,tioiun6' seit 6em I. sanuar 1921 er- iskren kst, ksben ikm überrssckenrie ^donneinentserlolge un6 allgemeine Anerkennung ein- getrsgen. Um dieses bewskrte ?rograinm in seinem ganzen Umtange sukrechterkslten un6 noch weiter (z. k. 6urch regelmäßige Keban6lung ries kennsportes unri 6er blerrenmoäe) susbsuen zu können, seken wir uns genötigt <1en Verlcsutrprei; ob 1. ^pril 1921 sut bl. 2 - pro Kummer xu erköken ein ?reis, 6er übrigens bei sllen snrieren sknlichen 2eits6rnkten schon seit langer 2eit bestekt. Vir erwarten zuversichtlich, 6sk auch unter 6en neuen Ke6ingungen 6ie /Xuklage weiterkin steigen un6 6 aß sieb 6er verekrte Kucbban6el in seinem eigenen Interesse mit liücksickt aut 6en um 6ss Ooppelte erkökten Ver6ienst tür 6ie weitere Verbreitung mit aller Energie einsetzen wir6. Bezugsbedingungen ab April ^92^. Merteljährt : Ladenpreis 20.-M. / netto 12.—M. l ab 11 Exemplare a 1.15 M. netto Einzelhejie: Ladenpreis 2.—M./netto 1.20 M. s ab 100 Exemplare ä 1.10 M. netto Bei Postbezug vergüten wir bei Einsendung der Postquittung pro Quartal und Exemplar M. 6.- direkt. sRemittenden werden ab 1. April 192-1 nur bis zu IN °/» vom Bezüge in Einzetberechnung angenommen.) 5^V68 vr. LV51-LK L do. (Verlotz Uolan«!) (z) Als zweiter Band von Stilkes Rechtsbibliothek gelangte soeben zur Ausgabe: ^rchtspielgefetz vom 12. Mai 192H nebst den ergänzenden reichsrcchtlicbm und landesrechtlichen Bestimmungen von vr. filbcrt hellwig Amtgerichtsrat in Frankfurt a. O. 8". 263 Seiten. In Halbleinen gebunden M. 24.— ord., M. 18 - netto, M. 16.— bar. Partie » 8, 22/20, 58/50, 120/100. Unter den Kommentaren zum Lichtspielgesetz nimmt diese Arbeit den ersten Platz ein. Keine andere Erklärung des Gesetzes kann an Gründlichkeit, Zuverlässigkeit und Durchdringung des Stoffes mit Hellwigs Arbeit sich vergleichen. In dieser sind nicht nur die überaus zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen aller deutschen Länder, sowie die von diesen veröffentlichten Verordnungen und Aussührungsbestimmungen abgedruckt, sondern auch die ältere, besonders preußische Gesetzgebung ist herangezogen und die gerichtlichen Entscheidungen sind ver arbeitet worden. — Ich bitte um umgehende Ausgabe Ihres Bedarfs. Berlin NW. I. Georg Gtilke Verlag. 367*