Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.08.1886
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1886-08-09
- Erscheinungsdatum
- 09.08.1886
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18860809
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188608094
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18860809
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1886
- Monat1886-08
- Tag1886-08-09
- Monat1886-08
- Jahr1886
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
182, 9. August 1886. Nichtamtlicher Teil. 42^5 Volksgeist in seinen Grundtiefen auf und nahmen das gesamte In-! teresse der Zeit für sich in Anspruch. Deutsch wurde geschrieben und gedruckt; da war kein Raum mehr für den schwerfälligen, wenn auch vornehmen Kobergerschen Verlag. Luther selber suchte eine Ver bindung mit dem immer noch hochangesehcnen Nürnberger Verlags hause, aber die Verhandlungen zerschlugen sich, und da die Ko- berger sich vornehm gegen die mächtig herandrängende neue Zeit abschlossen, so besiegelten sie damit das Schicksal ihres Hauses. Die neue Zeit brach an mit gewaltigen Stürmen, aber doch groß und herrlich; ein Geistesleben erblühte in Deutschland, wie bis heute noch nicht wieder, in ihm kam das Ringen und Kämpfen eines großen Volkes um seine nationale Eigenart zum Ausdruck, die in fremden Händen unterzugehen drohte; die Zeit war über Deutsch land aufgegaugen, von der des kampfcsfreudigen Ulrich von Hutten Wort galt: »Es ist eine Lust zu leben!« Vermischtes. Litterarvertrag mit England. — Der Austausch der Ratifikations-Urkunden zu der am 2. Juni d. I. zwischen Deutsch land und Großbritannien abgeschlossenen Übereinkunft, durch welche die preußisch-englischen Litterarkonventionen von 1846 und 1855 ans diejenigen Gebietsteile des Deutschen Reichs ausgedehnt werden, welche bisher in keinem bezüglichen Vertragsverhältnis mit Eng land standen, hat am 29. v. Mts. zu London stattgefunden. Die Übereinkunft tritt drei Monate nach Austausch der Urkunden in Kraft. Briefverkehr mit Rußland. — Der Verlust von nach Rußland gesandten Briefen ist eine nicht selten vorkommende That- sache. Die Ursache davon ist nach dem »Berliner Börsen-Courier« meistens die, daß die russischen Zollbehörden sämtliche aus dem Auslande kommenden Briefe, welche ein größeres Gewicht oder einen größeren Umfang als üblich aufweifeu, in der Vermutung, daß in den betreffenden Sendungen sich dem Zoll unterliegende Gegenstände befinden, öffnen und in den meisten Fällen zurück behalten. Dieses Verfahren wird insbesondere eifrig seit der letzten Zeit geübt, da es sich erwiesen hat, daß sehr viele aus dem Aus lande nach Rußland kommende Briefe dem Zoll unterliegende Gegenstände enthalten. In Anbetracht dessen hat die General verwaltung der russischen Post- und Telegraphenanstalten sich ver anlaßt gesehen, in Erinnerung zu bringen, daß aus Grund des Artikels 11 der in Paris am i. Juni 1878 geschlossenen und am 21. März 1885 revidierten Konvention derlei Sendungen verboten sind, und daß dieselben ohne weiteres beschlagnahmt werden. Die Weltausstellung in Paris 1889. — Das franzö sische ».lorumsl oklloiol« veröffentlicht die vom 28. Juli dalierten Dekrete des Präsidenten der Republik über die Veranstaltung einer Weltausstellung in Paris im Jahre 1889. Entgegen den Ausführungen eines tonangebenden deutschen Blattes, welches vor kurzem im Unmute über das Mißlingen des Berliner Projektes nunmehr die Enthaltung von einer Beschickung der Pariser Aus stellung gewissermaßen als deutsch-nationale Ehrensache hinstellte, kommt die »Nationalliberale Korrespondenz« in ihrer Erörterung der obigen Frage zu dem Ergebnis, daß für die öffentliche Be sprechung der Beschickung der Pariser Weltausstellung einstweilen vorzugsweise der volkswirtschaftliche Gesichtspunkt maßgebend sein sollte. »Geben uns die Franzosen Gelegenheit, sie auf ihrem eigenen Markt zu schlagen, so sollen wir solche benützen, soweit uns der Sieg möglich ist; unter allen Umständen liegt es im Interesse der deutschen Industrie, sich ihren Markt zu wahren. Ob dazu die Beschickung der Pariser Ausstellung nützlich und notwendig ist, mag jeder Zweig der Industrie mit sich ausmachen. — Möglich, daß für die Frage der Beschickung bis zum Jahre 1889 noch Gesichtspunkte der Politik oder der nationalen Ehre sich geltend machen, welche in die Jnteressenfrage wesentlich eingreisen; zunächst aber scheinen uns noch keine Differenzen vorzuliegen, die nicht zu begleichen wären. — Wenn Paris die Kosten für die Ausstellung vorlegt, so ist dies ehrenvoll für uns und eine That, die vielleicht diesmal uns angestanden hätte; was aber auch die Franzosen für ideale Gesichtspunkte mit der großen Völkermessc verbinden mögen, zu der sie einladen, die geschäftliche Gruudnatur der Sache vermögen sie damit nicht zu ändern.« Verlorene und wiedergefundene Handschriften. — Den »Mittheiluugen für Autographensammler« (Leipzig, List L Francke) entnehmen wir folgende Mitteilung: Der Gothaische Landtag hat in richtiger Würdigung der Verhältnisse eine für das Staatsarchiv bedeutsame Regierungs vorlage mit Stimmenmehrheit genehmigt, welche die Mittel zum Rückkäufe verloren gegangener kostbarer Dokumente erbat, nämlich der bis zum Jahre 1842 im Herzoglichen Haus- und Staats archive befindlich gewesenen siebzig Briese von der Hand des Königs Friedrich des Großen an die geistvolle Gemahlin Herzogs Friedrich III. von Sachsen-Gotha-Alteuburg, Louise Dorothea, welche als Freundin des großen Königs mit diesem in einem lebhaften Briefwechsel gestanden hat, sowie drei Briefe der Herzogin an Friedrich den Großen. Diese Briefe sind im Jahre 1842 abhanden gekommen und aller Mühe ungeachtet bisher nicht zur Stelle zu schaffen gewesen. Über den Sachverhalt dieses Verlustes wird dem »Goth. Tagebl.« von unterrichteter Seite folgendes mitgeteilt: »Im Jahre 1842 wandte sich der Professor vr. Pröuß zu Berlin im Aufträge der Königlichen Akademie der Wissenschaften au das Herzogliche Haus- und Staatsarchiv in Gotha mit der Bitte, ihm den Briefwechsel zwischen Friedrich dem Großen und der Herzogin Louise Dorothea zum Zwecke der Abschrift und späteren Veröffentlichung in den von ihm zur Herausgabe vorbereiteten »Osuvrso cks Urväöria Is dranä« zu überlassen. Jene Veröffent lichung ist denn auch thatsächlich erfolgt, und die Briefe finden sich im achtzehnten Bande der erwähnten Werke abgedruckt, die Origi nale selbst aber sind nicht wieder an das hiesige Archiv zurück gelangt, ja noch mehr, der Verlust dieser wertvollen Manuskripte ist bis zum Jahre 1851, also volle neun Jahre lang, unbekannt geblieben, und wäre es vielleicht noch heute, wenn I)r. Preuß sich nicht in eben jenem Jahre nochmals mit der Bitte an das Archiv gewandt hätte, ihm über einige bei jener ersten Abschriftnahme der Briefe untergelaufene Ungenauigkeiten Ausschluß zu geben. Da wurde man aufmerksam auf jenen Verlust, den freilich nun nach so langer Zeit selbst die eifrigsten Nachforschungen nicht wieder ersetzen sollten; alles, was man damals ermitteln konnte, war, daß jene Briefe im November 1842 durch den damaligen Archivrat vr. Möller durch Vermittelung des Gothaer Buchhänd lers W. Perthes an den Buchhändler W. Besser in Berlin zum Zwecke der Übermittelung an l)r. Preuß gesandt worden waren. Am 9. Januar 1843 war die Übergabe an 4>r. Preuß erfolgt, und am 18. Januar schon hatte dieser gegen Empfangsbescheinigung die Briefe wieder an Buchhändler Besser zurückgegeben. So weit ließ sich das Schicksal jener so wertvollen Briefe verfolgen; von hier ab
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder