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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.01.1921
- Strukturtyp
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- 1921-01-12
- Erscheinungsdatum
- 12.01.1921
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- Deutsch
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Nedaklloneller TcU. 9, 12. Januar 1931. Verzeichnis der im Monat Dezember 1920 bei der Geschäftsstelle hinterlegten Rundschreiben mit eigenhändiger Unterschrift*). »Die Bücherstube« Elbers L Schiffer in Buer (Wests.). Das Geschäft ist vom bisherigen Teilhaber der Firma, Herrn Heinrich Schiffer, mit allen Aktiven und Passiven aus eigene Rechnung übernommen worden. Herr Schiffer führt die Firma unter der Bezeichnung »Die Bücherstube, Heinrich Schiffer weiter. (15. August 192Ü.) Kunstdruckerei Künstlerbund Karlsruhe (G. m. b. H.) in Karlsruhe. Dem Verlagsleiter Herrn I. Grambusch wurde für die Abteilung Kunstverlag nach Z 54 H.G.B. Handlungsvollmacht erteilt. (16. Dezember 1920.) Kranz Wagner in Leipzig. Den Herren Max Stumpf und Hugo Otto wurde Gesamtprokura erteilt. Die Einzelprokura des Herrn Carl Prasse bleibt unverändert bestehen. (16. Dezember 1920.) Leipzig, den 10. Januar 1921. Geschäftsstelle des Dörsenvereln» der Deutschen Buchhändler z« Leipzig. I. A.: Paul Runge, Sekretär. *) Da öfters Rundschreiben über Geschäfts-Gründungen oder -Veränderungen mit der nicht zutreffenden Bemerkung versehen sind, daß ein eigen» händig unterzeichnetes Exemplar bei der Geschäftsstelle des Börsenvereins hinterlegt sei, hat der Vorstand bestimmt, daß in dem monatlichen Verzeichnis der artiger Rundschreiben nur diejenigen Aufnahme finden, von de ren tatsächlich ein eigenhändig unterzeichnetes Exemplar hinterlegt worden ist. , Die Geschäfts stelle ist beauftragt, gegebenenfalls die betreffenden Firmen an die Einsendung zu erinnern. Bekanntmachung. Der Deutsch-Amerikauischc Wirtschaftsverband, zu dessen Mit gliedern der Börsenverein gehört, teilt seinen Mitgliedern mit: 1. Der langjährige Rechtsbeistand des Verbandes in New Aork — Mitinhaber einer angesehenen New Uorkcr Rechtsan- waltsfirma — hat sich bereit erklärt, die Bezahlung für ein« juristische Beratung bzw. Vertretung in New Jork zu, stunden, vis in Deutschland normale Verhältnisse, insbesondere eine Bes serung des Markkurses eingetreten ist. Mitglieder, die sich dieses Rechtsbeistandes zu bedienen beabsichtigen, wollen sich mit der Unterzeichneten Geschäftsstelle in Verbindung setzen. 2. Nach uns zugegangenen Berichten hat die amerikanische Zollverwaltung unlängst eine Entscheidung erlassen, wonach der Zoll auf von Deutschland eingefiihrte Waren auch von denjenigen Beträgen erhoben wird, mit denen diese Waren in Deutschland an Umsatz- bzw. Luxussteuer belegt werden. Die amerikanischen Zollbehörden sind der Auffassung, daß eine solche Steuer einen Teil des Jnlandsmarktwertes der eingeführten Ware darstellt und entsprechend dem Grundsätze der amerikani schen Zollverwaltungspraxts bei der Verzollung mit in Betracht gezogen werden muß. Diese Auffassung wird unterstützt durch die Auslegung des Begriffes »Marktwert« in Ziffer v des Abschnitts III des amerikanischen Zollgesetzes vom 3. Oktober 1913, welche besagt, »daß dieser wirkliche Marktwert der Preis ist, zu dem die in der Faktura beschriebene Ware auf den betreffenden Märk ten offen zum Verkauf allen Käufern angeboten wird, und welchen der die Erklärung abgebende Fabrikant oder Eigen tümer für die betreffende, auf dem gewöhnlichen Geschäfts- Wege in den üblichen Großhandelsmengen verkaufte Ware erhalten haben würde und Willens war anzunehmen», und ferner durch die auf Grund der Proklamation des Präsi denten Wilson vom 10. Juni 1914 erlassenen besonderen Vor schriften für Konsulatsfakturen. Seitens der amerikanischen Zollämter wird nunmehr eine zertifizierte Bescheinigung darüber verlangt, ob die in den Fak turen angegebenen Preise die Umsatz- bzw. Luxussteuer enthalten. Andernfalls sind die Abschätzungsbcamten instruiert worden, daß sie bei der Verzollung zum Fakturenbetrag die betreffende Steuer hinzurechnen. Vergehen gegen diese Verordnung ziehen Strafen nach sich. Um Schwierigkeiten zu entgehen, empfehlen wir dringend, die geforderte Bescheinigung den Konsulatspapieren beizufügen bzw. die Beglaubigung auf der Faktura durch den betreffenden 2K Konsul vornehmen zu lassen. Bei Neuabschlüssen mit ameri kanischen Abnehmern werden deutsche Firmen gut tun, sich da rüber zu verständigen, wer den auf die betreffende Steuer entfallenden Anteil des Zolles trägt. Leipzig, den II. Januar 1921. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Ackermann, Syndikus. 10. Verzeichnis <vgl. Bbl. Ri. 23g, 240, 24S, 24S, 248, SS2, 258, 2S8 u. 28V) der Verlagsfirmen, die die vom Verband der Kreis- und Ortsvercine im deutschen Buchhandel veranlaßte freiwillige Verleger-Erklärung bctr. die Erhebung der Be- forgungsgebllhren (vgl. Bbl. Nr. 239 v. 23. Okt. 1920) unterzeichnet haben: Gotha. Friedlich Emil Perthes. Jena. Der Ziel-Verlag Scholzs öe Co. Kaiserslautern. H. Dörner. München. Phorosan G. m. b. H., Vert.-Abt. Witten. Märkische Druckerei n. Verlage, anstatt Aug. Pott. Die neue Rechtschreibung. Am 10. Dezember v. I. hat im Reichsminlster.um des Innern der Ausschuß für die Neuordnung! der Rechtschreibung eine Sitzung abgehalten. Die Frage, die Anfang des vergangenen Jahres so großes Aufsehen in der Öffentlichkeit erregt und eine umfangreiche Protestbewegung weitester Kreise hervorgerufen hat, ist damit von neuem in Fluß gekommen Allerdings ist die Bewegung heute bereits in wesentlich gemäßigtere Bahnen gelenkt. Der Widerspruch, der sich allenthalben gegen die ersten Absichten der radikalsten Reformer erhoben hat, ist nicht ohne Wirkung geblieben. Erfreulicherweise haben gerade auch die Landesregierungen mäßigend gewirkt, wie aus dem nachstehen den Auszug aus der Rede des badischen llnterrlchlsministers Hummel in der 33. Sitzung des Landtags dom 22. April v. I., der die Stellungnahme der badischen Regierung zur Frage der Reform der Rechtschreibung wiedergibt, hervorgeht. Dort hieß es: »Es war meines Erachtens nicht ganz korrekt, daß die Ver handlungen des Reichsschulausschusses über eine eventuelle Re form der Rechtschreibung der Öffentlichkeit übergeben worden sind; denn dadurch ist in der Öffentlichkeit ein« große Beunruhi gung hervorgerufen worden, zu der aber ein Praktischer Anlaß.
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