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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.01.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-01-12
- Erscheinungsdatum
- 12.01.1921
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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9, 12. Januar 1921. Nedaknoneller Teil. Straßenfronten besitzt und in der Nähe der Hauptverkehrsadern ge legen ist. Das Ergebnis war folgendes: Schaufenster mit Preisaus zeichnungen sind denjenigen ohne Preisallszeichnung in jeder Hinsicht bei der Versuchsanordnung Lysinskis überlegen; ferner ist das bunte Schau fenster dem einfarbigen im großen und ganzen ebenfalls überlegen, wenn sich anch nach Lysinski die Überlegenheit nicht in jeder einzelnen Be ziehung deutlich ausspricht. Die Überlegenheit des Schaufensters mit vielen im Vergleich zu einem mit wenigen Gegenständen ist schwankend, doch zeigt der Verkauf eine Überlegenheit des Fensters mit vielen Gegenständen. Das Schaufenster ohne dekoratives Beiwerk ist in jeder Hinsicht gegenüber dem mit dekorativem Beiwerk im Vorteil. Weihnachtsgeschäft in Hamburg. — Der 2. Schriftführer des Ham- burg-Altonaer Buchhändler-Vereins teilt dem Börsenblatt folgendes mit: Ihrer Anregung, Ihnen Material über das diesjährige Weihnachts geschäft zu verschaffen, gern nachkommend, kann ich Ihnen berichten, daß nach Äußerungen fast aller Kollegen auf unserer letzten Vereinsver sammlung das Weihnachtsgeschäft in Hamburg leider hinter den Erwart ungenzurückgcbliebcni st. Selbstverständlich ist über all eine Mehreinnahmc gegen 1919 zu verzeichnen, jedoch bei weitem nicht in dem Maße, wie die diesjährigen höheren Preise der Bücher er warten ließen, und erst recht nicht in dem Maße, wie die bedeutend er höhten Unkosten eigentlich erforderlich machten. Den besten Beweis der geringeren Kauflust liefert die Tatsache, daß die Anzahl der bedienten Kunden im Dezember erheblich gegen den Dezember 1919 im Rückstand geblieben ist. Hoffen wir, daß die ernsten Zeiten, die die Wirtschafts lage für die nächste Zukunft recht ungünstig zu beeinflussen scheinen, zum Wohle nicht nur unserer Geschäfte, sondern des ganzen Deutschtums, nicht auch auf den Buchhandel allzu sehr einwirkcn, und geben wir der Er wartung Ausdruck, daß uns ein gesegnetes und wirtschaftlich gesundes 1921 beschickten sein möge.« Endc einer alten deutschen Zeitung. — Die »Gothaische Zei tung«, eine der ältesten Tageszeitungen Deutschlands, hat mit dem 31. Dezember 1920 ihr Erscheinen eingestellt. Die Zeitung hat ein Alter von 229 Jahren erreicht. Sie stand vor dem Kriege auf rechts- nationalliberalcm Standpunkt und verfocht in der letzten Zeit die Ideen der Deutschen Volkspartei mit stark bauernbündlerischcm Einschlag. Bis vor wenigen Jahren erschien sie im Verlage der Firma Friedr. Andreas Perthes. lTägl. Rundschau.) Eine internationale Buchausstellung. Ende Januar wird in Czernowitz eine Ausstellung eröffnet, die auch für Deutschland eine besondere Bedeutung besitzt, die internationale Bücherschau livre ckuns l'kurops orientale«, bei der neben den Literaturen der übrigen Völker auch das deutsche B n ch als Gast erscheinen wird. Die Aus stellung wird im April nach Bukarest weitcrverlegt. Offenbar wird hier eine Anregung aufgegriffcn, die auf deutschem Boden zuerst er wachsen ist. Während der Plan selbst, allerdings im verkleinerten Maß stabe, an die große Leipziger Bugra von 1914 erinnert, ist die An ordnung nach Liebhaber- und Berufsbibliothcken augenscheinlich in An lehnung an das Vorbild der Ausstellung »Das deutsche Buch« getroffen, die von der Deutschen Gesellschaft für Auslandbuchhandcl in Leipzig im Herbst 1920 in Frankfurt a. M. veranstaltet wurde. Postpakctvcrkehr. — Von jetzt an werden von den Postanstalten wie der gewöhnliche P o st f r a ch t st ü ck c bis 20 kg und solche mit einer Wertangabe bis 10 000 .F nach den kanarischen Inseln, Ma deira, Nhodesia, dem Südafrikanischen Bund — ausge nommen Basntoland und Natal —, sowie nach S ü d w c st a f r i k a zur Beförderung über Hamburg und von da mit deutschen Schiffen angenom men. Das Nähere ist bei den Postanstalten zu erfahren. Die r u m ä n i s ch e P o st v c r w a l t u n g hat den Pakctverkehr ein gestellt. Postpakete nach Rumänien können daher von den Postanstalten bis auf weiteres nicht zur Beförderung angenommen werden. Die Licchtensteinschc Post. — Wie der Berner »Bund« mitteilt, wird, nachdem der Licchtensteinschc Landtag den Postvertrag mit der Schweiz genehmigt hat, die Licchtensteinschc Post voraussichtlich am 1. Februar von der Schweiz übernommen. Liechtenstein behält, wenigstens vor läufig, seine eigenen Briefmarken. Papicrausfuhr nach der Schweiz. — Die Außcnhandelsncbenstelle für Papierwarcn gibt bekannt: Nach einem Beschluß des Schweizer Bun- desrats wird von dem Erlaß von Einfuhrverboten vorläufig Ab stand genommen. Die Aufhebung der für Papier und Papierwaren an- gcordneten Einfuhrsperre ist bereits durchgeftthrt. Da es sich nur um eine »vorläufige« Abstandnahme handelt, wi'b darauf zu achten sein, daß diejenigen Vorgänge und Erscheinungen, die die Absicht des Einfuhrverbots hervorgerufen haben, nach Möglichkeit vermieden werden. Es werden deshalb in Zukunft die Aussuhrgejuch- für die Schweiz mit besonderer Strenge geprüft werden. Abkommen über die Freigabe von Privateigentum in Deutschland und in England. — Das Abkommen über den Austausch des während des Krieges in Deutschland und England beschlagnahmten Privat eigentums ist, wie die Zeitungen melden, am 31. Dezember 1920 in London vom deutschen Botschafter Sthamer und dem Earl Eurzon unter schrieben worden. Es umfaßt 15 Artikel, von denen sich die ersten mit der Rückgabe des in Deutschland von Kriegsmaßnahmen betroffenen eng lischen Eigentums befassen. Der andere Teil betrifft die Rückgabe dss deutschen Eigentums in England. Zurückgegcben werden sollen Haus rat, persönliche Gebrauchsgegenstände, Familicn- andenken und Handwerkszeug deutscher Staatsangehöriger mit Ausnahme von Gegenständen von besonderem Wert bis zum Betrage von 500 Lstrl. zuzüglich des Betrages der Lasten für die Erhaltung und Versicherung seit dem August 1914 bis zum Tage der Freigabe. Dir Freigabe erfolgt, sofern die zuständigen deutschen Behörden bescheinigen, daß der Antragsteller kein höheres Einkommen hat als 400 Lstrl. nach dem jeweiligen Wechselkurse. Der Wert des Eigentums soll von einem amt lichen Schätzer festgestellt werden. Frcigabcanträge müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Ratifikation des Abkommens gestellt werden. Das Abkommen wird demnächst dem Reichstage vorgelegt und ratifiziert werden, sodaß diese Frist hinreichend bemessen ist. Eine weitere Be stimmung des Abkommens besagt, daß die deutschen Staatsangehörigen grundsätzlich auf Antrag zum Mitbieten bei der Versteigerung ihres Eigentums zugelasscn werden sollen. Das freigegcbene Eigentum ",jrd dem Eigentümer oder einem deutschen Büro, das für diesen Zweck er richtet wird, zur Verfügung gestellt, sobald die angeführten Kosten be zahlt sind, jedoch auch dann, wenn die Schulden in das Ausgleichsverfah ren gehören würden. Die vorhandenen Geschäftsbücher werden, soweit sie nicht auf den Erwerber des liquidierten Geschäfts ttbcrge- gangen sind, aufbewahrt und später den deutschen Behörden übergeb'N. In der Zwischenzeit können sie jedoch von dem deutschen Eigentümer ein- gesehen werden. Es ist nicht zu verkennen, daß das Abkommen gegen über der durch den Friedcnsvcrtrag geschaffenen Rechtslage wesentliche Zugeständnisse über das deutsche Eigentum enthält. Die Ausgabe des sächsischen Porzellan-Notgeldes (vgl. Bbl. Nr. 3). Die »Sächsische Staatszcitung« veröffentlicht die Verordnung des Finanzministeriums über die Ausgabe von Porzellan-Notgeld. Es wird darauf hingewiesen, daß die Notgeldstücke die Zahl 1921 aufweiscn und Stücke mit der Jahreszahl 1920 keine Geldersatzzeichen sind, sondern nur Sammelwert haben, ebenso alle Stücke zu 5, 10 und 20 mit der Jahreszahl 1920 oder 1921. Die staatlichen Kassen sind angewiesen worden, das Porzellan-Notgeld in Zahlung zum Nennwerte anzuneh- mcn. Im übrigen findet eine Verpflichtung zur Annahme nicht statt. Nach dieser Verordnung kommen zunächst zur Ausgabe: das Zwanzig- und Fttnfzigpfennigstück und Stücke zu 1 und 2 Der Volkskatcchismus über den »Fricdensvcrtrag«. Im Haupt ausschuß der preußischen Landesversammlung brachte der Vertreter der Deutschen Volkspartei den Antrag ein, die Staatsregierung zu ersuchen, 1. den Volkskatcchimus über die Hauptbestimmungcn des Versailler »Friedensvertrags«, der zurzeit im Aufträge des Reichs verfaßt wird, den Cchulanstalten in entsprechender Anzahl zugehcn zu lasten, und an- znordncn, daß in den Lehrerbildungsanstalten, in den oberen Klassen der höheren, mittleren, Volks- und Fortbildungsschulen unsere Jugend in geeigneter Weise über Inhalt und Wirkung der wichtigsten Bestim mungen des Versailler »Vertrags« aufgeklärt wird, 3. bei der Neichs- regierung dahin zu wirken, daß sic bei allen Landesregierungen die glei chen Maßnahmen anregt. — Dieser Antrag wurde von einer aus fünf Zentrumsmitgliedcrn und Sozialdemokraten aller Richtungen bestehenden knappen Mehrheit abgelchnt, während die Dcutschnationa- lcn, die Deutsche Volkspartci, die Demokraten und zwei Zentrumsmit- gliedcr für den Antrag stimmten. Die Deutsche Volkspartci wird ihn im Plenum erneut einbringen. Eine Briefmarkcnhandlung ausgcplündcrt. — Geldschrankeinbrechcr haben die Briefmarkenhandlung von Lorenz in Berlin schwer heimgcsucht. Sie knackten den Gcldschrank auf und stahlen daraus 5000 bares Geld und für eine Viertelmillion Briefmarken: eine Ge neralsammlung von 8500 verschiedenen Marken in zwei Schwaneberger- Albcn im Werte von 60 000 vier Kriegsmarkcnsammlungcn im Ge samtwerte von 147 000 ^//, sowie einige hundert Sätze und Einzelmar- .35
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