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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.01.1921
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- 1921-01-03
- Erscheinungsdatum
- 03.01.1921
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Redaktioneller Teil. M 1, 3. Januar 1921. einpfundenen Maßnahmen geworden ist. Der Börsenvereins- Vorstand hat sie dem Buchhandel nicht ohne Not aufgezwunge», sondern handelte lediglich im Aufträge der Mitgliedermehrheit. Es darf nicht vergessen werden, daß die trewende Kraft in der Bewegung, die zur Notstandsordnung führt« — und um diese handelt es sich ja in erster Linie —, die Gilde war, und daß die in der Notstandsordnung formulierten Gedanken niemals hätten Börsenvereinsrccht werden können, hätte nicht der Verlag zuge stimmt. Unzweifelhaft bedeutete die Annahme der Notstands ordnung einen Eingriff in die Bestimmung des Ladenpreises durch den Verleger (wobei unter Ladenpreis stets der allgemein vom Publikum zu fordernde Preis verstanden werden muß). Daß sich aber die letzten Endes allein die Souveränität des Ver eins verkörpernde Hauptversammlung mit der Annahme dieser Bestimmungen der Notstandsordnung über die klar anders lau tenden der Satzungen hinwcgsetzen konnte, war eben nur möglich, weil seitens des Verlags kein Widerspruch erfolgte. Auch das in der Notstandsordnung geschaffene Verordnungsrecht des Vor«! standes, das seitdem als unleidliche Diktatur so besonders be kämpft worden ist und sich damit als bösestes Danaergeschenk erwie sen hat, beruht lediglich auf Übertragung seitens der Mitglieder, insbesondere der Verlcgermitglieder. Die Verfassung des Börsen. Vereins kennt von Haus aus nur als Recht, daß der Verleger den Ladenpreis bestimmt, und daß das Sortiment zu dessen Ein haltung verpflichtet ist. Soll das künftig wieder ohne alle Ein schränkung Geltung haben, so bedarf es dazu nur der Wiederaus- Hebung der anderslautenden Neuerungen und der Wiederher stellung des alten Börsenvereinsrechtes. Müßte nicht eine et waige Zertrümmerung oder auch nur ein grundlegender Umbau des Börsenvercins gerade dieses alte Recht mit in Frage zu ziehen drohen? Wird aber mit dem Börsenverein dieser alte Status erhalten, so wird die angestrebte Reform der Ab stimmungsordnung allein gegen die Wiederkehr von Beschlüssen solcher Art, mit denen man gegebenenfalls die Erfahrung macht, daß sie abwegig wären, schwerlich wirklich schützen können. Mit jedem Abstimmungsmoduz lassen sich Beschlüsse fassen,' die man später bereut. Auf jeden Fall haben, bei ruhiger Prüfung, die Erfahrungen des vergangenen Jahves nur bewiesen, daß die Maßnahmen, die zunächst zur Abwehr der von außen andringen- den wirtschaftlichen Schwierigkeiten beschlossen wurden, nicht die richtigen waren, und daß sich wahrscheinlich im Wege von Ver- einsbcschlüssen und Vcreinsordnungen die Wirtschaftslage übcr- harcht nicht meistern läßt, keineswegs aber, daß die altbewährte Gesamtorganisation des deutschen Buchhandels und die Grundge danken ihrer Verfassung sich überlebt hätten und nur noch wert seien, daß sie zugrunde gingen. Die Behandlung wirtschaftlicher, insbesondere geschäftlicher Fragen braucht aber auch gar nicht nur auf vcreinsmäßigem Wege zu erfolgen. Gerade auch dafür haben die letzten Erfahrungen erfreuliche Fortschritte gebracht, die für die Weiterentwicklung be deutsam werden dürften. Neben der Veveinsmäßigen gibt es ja noch eine vertragliche Regelung. Dis zwischen dem wissen- schaftlichen Verlag und Sortiment geführten Verhandlungen, an die sich solche zwischen dem schönwissenschaftlichen Verlag und Sortiment angereiht haben und di«, soweit bekannt, beide einen gedeihlichen Fortgang nehmen, haben diesen letzteren Weg be schritten. Es ist das durchaus nicht etwas dem alten Buch händlerrecht Fremdes oder gar Feindliches. Im Gegenteil, es ist gerade das Verfahren, das den alten Satzungen als das na türliche vorzuschwebcn schien und dort offenbar für ihre Weiter entwickelung vorausgesetzt wird. Di« Grundgedanken der alten Verfassung sind noch durchaus lebensfähig und daseinsberechtigt. Ob sich heute schon ganz unabhängig wirklich etwas Besseres schaffen ließe, muß sehr in Zweifel gezogen werden. Im Wege einer freieren Auslegung lassen sich andererseits die bestehenden Satzungen unschwer auch den neuen Verhältnissen sehr gut anpas sen. Darüber hinaus scheinen nur in Einzelheiten Änderungen und Erweiterungen nötig. Die in den Satzungen K 1« 2 ge wiesene Aufgabe (Feststellung allgemein gültiger geschäftlicher Bestimmungen im Verkehr der Buchhändler untereinander, sowie der Buchhändler mit dem Publikum) sollte Wohl nur im Sinne 2 einer Kodifizierung und Sanktionierung bereits lebensfähig ge wordener Gewohnheiten und Verkehrsdräuche aufgesaß! werden. Die Erfahrungen gerade der letzten Zeit haben jedenfalls er wiesen, daß die Aufzwingung eines abstrakten, ganz neuen Ge setzes keinen Erfolg verspricht. Man kann Wohl vorhandene, er probte Verkehrssitten vereinsmäßig vereinheitlichen und verall gemeinem, schwerlich aber dem an sich freien Verkehr von Ver eins wegen Zwang antun und unerwünschte Regeln aufnötigen. Diese ursprüngliche Freiheit des Verkehrs ist jedenfalls nach K 5 der Satzungen in Verbindung mit 8 2 der Verkehrsordnung vor gesehen. Hier ist ausdrücklich auf den Weg der freien Verein barung und der vertraglichen Abmachungen verwiesen, die ja keineswegs immer nur von Einzelfirma zu Einzelfirma, sondern sehr Wohl auch zwischen Finnengruppen auf beiden Seilen ge troffen werden können, wie es in den gegenwärtigen Vcrhand- lungen geschieht. Bewähren sich solche freien Sondervereinba rungen, nehmen sie infolgedessen immer weiteren Umfang an, so jis! in ihnen ohne weiteres schließlich die Grundlage für eine all gemeinverbindliche Ordnung gegeben, und die vertragliche Re gelung wird zur Veveinsmäßigen, ohne daß deren Durchsetzung dann noch Schwierigkeiten machen könnte. Verfehlt wäre es frei lich, sollte sofort versucht werden, schon das erste Ergebnis einer vertraglichen Neuregelung zu verallgemeinern und unter Über schreitung des Kreises der Vertragsleilnehmer ursprünglich Un beteiligten nutzbar zu machen. Das hieße die vertraglichen Ab machungen sofort wieder ihres Charakters entkleiden. Hier muß Zeit bleiben zur Erprobung und Prüfung, wie weit der Einzel fall wirklich normgebend ist oder werden kann. Das ist zwar ein langsameres Verfahren, aber sicherlich das aussichtsreichere. Es entspricht vor allem den Wegen der Natur. Die Gegenwart, die insbesondere das deutsche Volk geradezu von einem Organisaiionstaumel erfaßt zeigt, überschätzt vielfach die Macht der Gesetzgeberei und scheint oft nur von der Furcht be- herrscht, mit ihren Besserungsgesetzen einmal zu spät kommen zu könne». Die Erfahrungen im Reich wie in den Ländern be weisen aber, daß diese übereilten Gesetze überhaupt nicht imstande sind, die Wirklichkeit zu meistern; sie vergrößern nur das Chaos. Goethe hat recht in -»Hermann und Dorothea«, wer in schwanken der Zeit selbst schwankend gesinnt ist, vermehret das Übel. Ge rade in Zeiten des Umsturzes gilt es, vom guten alten Recht mög lichst viel zu erhalten, um nicht die erprobten sicheren Grund lagen zu verlieren. Das Mitgehen mit der Zeit ist dadurch keines wegs ausgeschlossen. Ehrfurcht vor dem bewährten Erbe der Väter zwingt niemals zu tatenloser Erstarrung. »Was Du er erbt von Deinen Vätern hast, erwirb cs, um es zu besitzen.« Leben heißt auch weiterbauen. In diesem Sinne harren des Börsenvereins große Aufgaben für die Zukunft. Gerade das anbrechcnde Jahr dürfte da an Gewalt der Bewegung und an Umfang der Geschäfte durchaus nicht hinter dem vergangenen zurückstehen. Die Arbeit wird schon in den ersten Wochen des neuen Jahres beginnen, nachdem die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung beantragt worden ist. In welcher Richtung diese Arbeit gehen soll, ist freilich noch nicht klar zu erkennen. Die Beseitigung der Notstandsordnung ist ja nur ein negatives Ziel. Für die Vorbereitung positiver Leistungen, etwa im Verfolg der Ergebnisse von Weimar, scheint die Zeit noch zu kurz; hier ist auch der satzungsgemäß vorgeschriebene Weg umständlicher. An träge anderer Art liegen nicht vor. Rach dem letzten Gildeblatt zu schließen, will man seitens der Gilde dem Buchhandel nicht Gelegenheit geben, sich auf die in der außerordentlichen Hauptver sammlung zu bewältigenden Aufgaben in gehöriger Zeit und Gründlichkeit borzubereiten. Es ist alles auf eine Überraschung angelegt. Hier liegt ein Widerspruch vor. Scharf ist bisher wiederholt ein derartiges Verfahren verdammt und dagegen Ein spruch erhoben worden, daß man einer Versammlung zumutet, über Vorlagen zu beschließen, auf die niemand vorbereitet war, und für deren gründliche Prüfung Zeit und Ruhe fehlen. Darüber herrscht doch Wohl auch Einigkeit; die gegenwärtigen Schwierig keiten im Buchhandel sind nicht auf dem Wege zu beheben, daß eine Partei ihre Meinung dem Ganzen diktatorisch aufzwingt; Erfolg verspricht vielmehr nur der Weg, der in der freien Einigung aller
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