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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.01.1921
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- 1921-01-03
- Erscheinungsdatum
- 03.01.1921
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1, 3. Januar 1921. Redaktioneller Teil. auf einen gemeinsamen Arbeitsplan und im wohlwollenden Zu sammenarbeiten aller Beteiligten die Lösung sucht. Gewiß ist der Kanrpf der Vater aller Dinge. Man spricht mit Recht vom > reinigenden« Gewitter und vom »faulen« Kompromiß. Auf der anderen Seite bleibt aber ebenso Wahrheit, daß nur Einigkeit stark macht und Zwietracht verzehrt. Majorisierungsversuche könnten nur erhöhten Widerstand Hervorrufen. Wahre Einigkeit kaun nicht erzwungen werden, sondern muß auf Überzeugung und innerlicher Zustimmung beruhen. Das hat die Erfahrung erwiesen. Die Vergangenheit ist aber auch Zeuge dafür, daß Sinn und Verständnis dafür im deutschen Buchhandel noch immer vorhanden waren und noch immer gesiegt haben. Wes halb sollte man die Zuversicht nicht haben dürfen, daß das auch in Zukunft so sein wird? ABC des Amsatzstenergesetzes soweit es für den Buch-, Kunst - und Zeitschriftenhandel: Verlag, Sortimentund Antiquariat in Be tracht kommt. Zusammengestellt von Philipp Rath. Zweite vermehrte Auflage. Leipzig 1920, Königstraße 29, Verein der Deutschen Antiquariats- und Export-Buch händler. Preis./k 15.— netto. Die Anwendung von Stenergesetzen ist immer mit gewissen Schivieri gleiten verknüpft; die Ansichten über die richtige Anwendung der verschiedenen Bestimmungen gehen oft auseinander. Noch bei keinem Gesetze sind aber wohl so viel Zweifel und Unklarheiten ent standen wie bei dem Umfatzsteucrgesetz vom 24. Dezember 1919. An dauernd finden darüber in den Kreisen der davon betroffenen Handel- und Gewerbetreibenden Beratuugen statt; die Auskunftsstellen der Berufsverbände werden von ihren Mtgliedern mit Anfragen reichlich bedacht; in der Fachpresse und in den Tageszeitungen nehmen Auf sätze und Briefkasten-Auskünfte kein Ende, und auch dem Neichsfinanz- ministerium selbst gehen Eingaben und Anfragen reichlich zu; es ist zur Aufklärung und zum Erlaß neuer Auslegungen und Ausfüh- rungsbestimmungen fortgesetzt genötigt. Auch der Neichsfinanzhof hat sich schon wiederholt mit dem neuen Umsatzstenergeseh zu beschäftigen gehabt. Trotzdem bestehen Zweifel und Unsicherheiten in der An wendung der verschiedenen Bestimmungen und Steuersätze fort. Ge rade das Finden der richtigen Steuersätze bereitet viel Kopfzerbrechen. Es wird wohl noch eine geraume Zeit darüber hingehcn. ehe völlige Sicherheit bezüglich der Anwendung dieses Gesetzes in den Kreisen von Handel und Gewerbe, wie auch bei den Stenerämtcrn und ihren Beamten eintreten wird. Auch für den Buch-, Kunst-, Antiquariats- und Zeitschriften- Handel besteht hinsichtlich der Umsatz-, Anzeigen- und Luxusstener viel fach noch Unsicherheit, sodaß es mit Genugtuung begrüßt werden muß, daß ein auf diesem Gebiete ohne Zweifel als Sachverständiger anzu erkennender Fachmann und Berufsgenosse es sich zur Aufgabe gesetzt hat, den Buchhandclsangehörigen dieses Gesetz und seine verwickelten Bestimmungen näherzubringen, was er in dem oben im Titel wiedcrgcgobenen Buche mit großem Geschick tut. Ei- hat den ganzen Stoff in alphabetischer Reihenfolge geordnet, sodaß man sich leicht ohne langes Suchen über jede Frage, über die man Aufklärung braucht, miterrichten und Rat holen kann. Die Wiedergabe der gesetzlichen Bestimmungen und die gegebenen Erläuterungen sind kurz und knapp gehalten, jede überflüssige Bemerkung ist vermieden. Zahlreiche Stich worte enthalten nur Hinweise, sodaß Wiederholungen fast ganz ver mieden sind. Der Buchhandel kann sich glücklich schätzen, einen so zuverlässigen Leitfaden durch das Umsatzsteuergesetz zu besitzen. Daß sein Erscheinen einem Bedürfnis entgegenkommt und das Werk in den Kreisen des Buchhandels gewürdigt wird, beweist, daß es kürzlich schon in zwei ter Auflage erschienen ist. Diese ist dem veränderten und erweiterten Gesetz entsprechend gegenüber der ersten Auflage wesentlich umgearbeitet und erweitert worden, namentlich sind auch die Bestimmungen der allgemeinen Umsatzsteuer wie auch der Anzeigensteuer mehr berück sichtigt worden, deren Kenntnis auch der Buchhändler besitzen muß. DaS Buch ersetzt dem Buchhandel jeden andern Kommentar und sollte in jeder bnchhändlerischen Geschäftsbllcherei zu finden sein. — Für eine künftige Auflage möchte ich zum Schluß noch den Vorschlag machen, am Schluß des Buches das Umsatzstenergcsetz selbst abzn- drucken. Wenn sich der Verfasser in seinen Erläuterungen ini all gemeinen auch an den Text des Gesetzes anlehnt, so wäre es doch ge wiß nicht ganz unziveckmäßig und unnütz, dem Leser auch noch den eigentlichen Gesetzeswortlaut zur Verfügung zu stellen. Adelbert Kirsten-Leipzig. Kleine Mtmmilgeu. Geschäftsjubiläum. — Die Firma Fr. K o ch Nachf., Buch- und Pa- Pierhandlung in Leipzig, konnte am 1. Januar auf ein fünfzig jähriges Bestehen zurückblicken. In dem Besitz des jetzigen Inhabers Paul Göhl er befindet sich das Geschäft seit 1. Juni §1888. Briefbeförderung nach Amerika im Januar 1921. Im Monat , Jammr werden folgende Dampfer zur unbeschränkten Postbe förderung nach Nord- und Südamerika benutzt: j 1. Dampfer »Adriatic« nach New Bork von Southampton am 5. Januar und 2. Februar; Postschluß beim Postamt 2 in Emmerich am 2. und 3V. Januar 12 Uhr nachts für Einschreibbriefe, und am 3. und 31. Januar 8.30 Uhr vormittags für andere Briefsendungen: , beim Postanil 1 in Hamburg am 2. und 30. Januar 8 Uhr vor- ! niittags für Einschreibbriefe und 7 Uhr nachmittags für andere Sen dungen; 2. Dampfer »Mongolia« nach New Aork von Hamburg am 5. Januar; Postschluß beim Postamt 1 in Hamburg am 4. Januar 12 Uhr mittags für Einschreibbriefe, und 10 Uhr nachmittags für andere Sendungen; 3. Dampfer »Frederik VIII« nach New Bork von Kopenhagen am 7. Januar; Postschluß beim Postamt 1 in Hamburg am 5. Januar 8 Uhr vormittags für Einschreibbriefe, mrd 7 Uhr nachmittags für andere Sendungen; 4. Dampfer »Rotterdam«, »Ryndam« und »Nieuw Amsterdams nach New Dort von Rotterdam am 8. und 26. Januar und 1. Februar; Postschluß beim Postamt 2 in Emmerich am 7., 24. und 31. Januar 5 Uhr nachmittags für Einschreibbriefe und 12 Uhr nachts für andere Sendungen; beim Postamt 1 in Hamburg am 6., 23. und 30 Januar 8 Uhr vormittags für Einschreibbriefe nnd 7 Uhr nachmittags für andere Sendungen; 5. Dampfer »Florence Luckenbach«, »Mount Elay«, »Ipswich« und »Walter A. Luckenbach« nach New Dort von -Hamburg am 8., 15., 25. und 27. Januar; Postschluß beim Postamt 1 in Hamburg am 7., 14., 24. und 26. Januar 12 Uhr mittags für Einschreibbriefe und 10 Uhr nachmittags für andere Sendungen; 6. Dampfer »Aquitania« nach New Dort von Southampton am 22. Januar; Postschluß beim Postamt 2 in Emmerich am 19. Januar 12 Uhr nachts für Einschreibbriefe und am 2V. Janilar 8.30 Uhr vor mittags für andere Sendungen; beim Postamt 1 in Hamburg am 19. Januar 8 Uhr vormittags für Einschreibbriefe und 7 Uhr nach mittags für andere Sendungen; 7. Dampfer »Principe di Udine« und »Indiana« nach Rio de Janeiro, Santos und Buenos Aires (»Indiana« auch nach Rio Grande do Sul und Montevideo) von Genua am 5. und 13. Januar; Postschluß beim Postamt 9 in Frankfurt (Main) am 2. und 10. Januar 12 Uhr nachts, beim Postamt 1 in Hamburg am 1. und 9. Januar 12 Uhr nachts; 8. Dampfer »Brabantia« nach Rio de Janeiro, Santos, Monte video nnd Buenos Aires von Amsterdam am 12. Januar; Postschluß beim Postamt 2 in Emmerich am 11. Januar 5 Uhr nachmittags für Einschreibbriefe, und 12 Uhr nachts für andere Sendungen, beim Post amt 1 in -Hamburg am 10. Januar 8 Uhr vormittags für Einschreib briefe, und 7 Uhr nachmittags für andere Sendungen; 9. Dampfer »Aragnaya« nnd »Andes« nach Pernambnco, Bahia, Rio de Janeiro, Santos, Montevideo und Buenos Aires von Southampton am 7. und 21. Januar, Dampfer »Desna« und »Deme- rara« nach Rio de Janeiro, Santos, Montevideo und Buenos Aires von Liverpool am 14. und 28. Januar; Postschluß beim Postamt 2 in Emmerich am 4., 11., 18. und 25. Januar 12 Uhr nachts für Ein schreibbriefe, und am 5., 12., 19. und 26. Januar 8.30 Uhr vormittags für andere Sendungen, beim Postamt 1 in Hamburg am 4., 11., 18. und 25. Januar 8 Uhr vormittags für Einschreibbriefe und 7 Uhr nachmittags für andere Sendungen. Zur Beförderung von Briefsendnngen mit Leitvermerk nach New Bork nnd weiterhin sind zu benutzen: Dampfer »Imperator« ans Southampton am 8. Januar, Dampfer »American« aus Hamburg am 8. Januar, Dampfer »Earmania« aus Liverpool am 15. Januar nnd Dampfer »Drottningholm« ans Gotenbnrg am 20. Januar, Postschluß für letzteren Dampfer beim Postamt 1 in Hamburg am 15. Januar 8 Uhr vormittags für Einschreibbriefe und 7 Uhr nach mittags für andere Sendungen; für die englischen Dampfer nnd Dampfer »American« sind die üblichen Schlnßzeiten wie unter 1. nnd 5. zu Machten. Portocrhöhnng in Polen und den ehem. preußisch»«,, Provinzen. — Ans Posen wird uns geschrieben: Wiederum, zum dritten Male seit Bestehen der polnischen Republik, sind die Portosätze für den in neren Verkehr und für das Ausland (also Deutschland) bedeutend 3
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