Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.04.1861
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1861-04-03
- Erscheinungsdatum
- 03.04.1861
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18610403
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186104032
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18610403
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1861
- Monat1861-04
- Tag1861-04-03
- Monat1861-04
- Jahr1861
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
656 ^ 39, 3. April. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. von der auch vieles baar verkauft ist, thut nichts zur Sache, das braucht er ebenfalls zu seiner Existenz. Daß es auf der andern Seite dem Producenten ganz gleich sein muß, was sein Abnehmer mit der Waare macht, wie und auf wie lange er sie verborgt, daß er aber trotzdem berechtigt ist, für das Abgesetzte zur Zeit volle Bezahlung zu verlangen, dieser einfache Rechtsgrundsatz ist dem Sortimenter der neuen Schule geradezu verloren gegangen, er stellt dagegen den Grundsatz auf, womöglich nur das zu bezahlen, wofür er bis zur Ostermeffe selbst Aussicht hat, Bezahlung zu erlangen. Wenn sich das Geschäft in dieser Richtung und nach diesen Grundsätzen weiter entwickelt, so werden die Sortimenter reine Agenten, die wohl Provision an-, aber durchaus kein Risico übernehmen wollen. Was nun die Klagen über die Mängel und Unzuträglichkcit des bisherigen Rechnungsmodus anlangt, so sind sie nach einer Seite zu allgemein, nach der andern zu übertrieben. Wenn man solche liest, sollte man glauben, daß die absatzfähigsten Novitäten nur von Dctober bisDecembcr erscheinen, und daß für diese No vitäten wieder die Monate März bis April die einzig geeigneten zum Absatz wären. Man mag das Remittiren in irgend einen Monat verlegen, es wird immer störend sein. Aehnlich ist cs mit den Klagen über verweigerte Disponenden. Die Erlaubniß zum Disponiren ist wohl dieRegel, das Verbitten dicAusnahmc, und wo solches ein noch absatzfähiges Buch trifft, ist eben der Verleger, der Mangel an Exemplaren leidet, auch zu hören. Der Sortimenter glaubt, durch Bezahlung der Fracht geradezu ein Recht auf mindestens zweijährigen Besitz der Bücher zu haben, und scheint keine Ahnung zu haben, wie schmerzlich manchmal seine Nichtbcrücksichtigung der Verlegerwünsche wirkt. — Sehr befremdlich klingt es, wenn von 3 Monate Zeit für Remission und Abschluß gesprochen wird. Nun, das kann doch kaum für ganz große Handlungen gelten, bei der größcrn Hälfte der deut schen Sortimenter muß ja die Rcmittcndenarbeit nicht der Rede Werth sein. Schreiber dieses hat dieseArbeit wiederholt in 2 be deutenden Sortimentshandlungen besorgt, aber von 3 Monaten war keine Rede, nicht von zweien. — Klagen über Baarpackete, die bei dieser Gelegenheit auch wieder zum Vorschein kommen, sind kurz abzufertigcn. Entweder dcr Baarbezug lohnt oder lohnt nicht, selbst die Fälle inbegriffen, wo ein Verleger nur baar und zwar nur mit 25U expedict. Wenn er lohnt, muß sich der Sor timenter auch die vermehrte Mühe gefallen taffen, und wenn er nicht lohnt? nun, so kann er es ja bleiben lassen, so gut er ganz ohne den Verlag selbst eines größern Verlegers leben kann, so bald ihm dieser keinen Eredit gibt. Und nun zum Schluffe noch einige Worte über die veränderte Lage des Buchhandels überhaupt. Wer hat es jetzt schwerer als sonst, und wem hat die neue Zeit mehr Erleichterung gebracht, dem Verleger oder Sortimenter? Wer hier unparteiisch sein will, muß zugcbcn, daß allein die thcurer gewordene Herstellung der Bücher und die nöthigen größern Auflagen für Werke von be schränkter Absatzfähigkeit schwererauf dem Verleger lasten, als alle die beklagten Ucbelstände des Sortimcntshandcls auf diesem. Angenehm werden die geforderten Erleichterungen auch dem best- fundirtcn Sortimenter sein, aber nöthig nicht, wenigstens nicht so nöthig, um vom Verleger Zugeständnisse zu verlangen, deren Tragweite sich heute noch gar nicht ganz ermessen läßt. Sowie die alte Abrechnungsweise eine Ausbildung erfahren hat, vor der sich der Verleger vergebens verwahrt, gerade so würde die neue, statt die Ucbcl zu beseitigen, solche nur vermehren. Nur eine feste, nicht s chwan k en d e A b rc ch n u n g sz ei t, aber innerhalb der bisherigen Grenzen, und eine festere Handha bung der alten Usancen können dem Buchhandel wieder eine solide Haltung verschaffen. H. W. XXIII. Der Vorschlag von Hrn. Heinr. Brockhaus wird hoffentlich noch manchen Artikel pro und contra Hervorrufen, und zwar so wohl von Sortimentern als Verlegern. Ich würde nichts dagegen haben, den bisherigen, 16 bis 17 Monate dauernden Credit auf 20 Monate zu verlängern, da durch den Wegfall des Meßagios und des Uebertrags der Verleger anständig entschädigt wird; aber ich bezweifle sehr, daß die Handlungen, welche nach jetzigem Mo dus Uebcrträgc machen, nach dem neuen vollständig saldiren wer den. Noch mehr bezweifle ich, daß diejenigen, welche jetzt erst viele Monate nach der Messe zahlen, dann prompt Ende August sal- dircn werden. Gegenwärtig erfahre ich wenigstens Anfang oder Mitte Mai, wer saumselig ist, und kann die Rechnung aufheben, nach der neuen Einrichtung erfahre ich es aber erst kurz vor Ende des zweiten Jahres, und so lange erhält der unsolide und saum selige Kunde alles auf Rechnung, so daß also zu der einen Jah resrechnung auch noch ein großer Theil der zweiten kommt; genug, das Risico wird ein wesentlich größeres, als bisher. Das Remittiren im August dürfte außerdem vielen Ver legern sehr unbequem werden, besonders bei gangbaren Artikeln, wo die in Commission versandten Exemplare nöthig gebraucht werden; dann besonders für Verleger von Jugendschriften, wo die z«rückkommenden Exemplare nachgesehen, vom Buchbinder restaurirt und wieder versandt werden sollen. Für den soliden Sortimenter dürfte die neue Einrichtung eher Nachthcil als Vortheil haben; denn sein Verkehr mit dem Publicum bleibt an das Kalenderjahr gebunden, die Rechnungen müssen im Januar ausgegebcn werden, und wessen Verhältnisse nicht faul sind, der hat bis zur Ostecmesse seine Meßgelder mög lichst beisammen; was soll er nun bis Ende August mit dem Gelde anfangcn; denn wenn er damit nicht so viel erwirbt, als das Meß agio ausmacht, hat er Verlust. Wenn man die Abrechnungszeit sirirt, z. B. auf 1. bis 10. Juni, ohne aber deswegen die Sortimenter in etwas zu verkür zen; wenn man feflstellt, daß Nova nur bis Mitte oder Ende October in alte Rechnung versandt werden dürfen, so wird gewiß den Wünschen aller billig denkenden und soliden Sortimenter genügt. F. Beitrittserklärungen zu dem von Herrn Heinrich Brockhaus auf der bevorstehenden Cantate-Versammlung einzubringendcn Anträge, die Verlegung des Abrechnungstermins betreffend. Anton- Appel. Aronsohn. Aue in D- Aue in St. Bädeker in Cbln. Barnewitz. Baumgardten. Bechhold. Berger in Sch- Bertling. Bertschinger. Bindernagei L Schimpfs. Blaesing. Borndrück. Brandegger. Brodtmann. Brüggemann in B- Brunner. Buchh., Akad., in Grfsw. Buschak L Jrrgang. Butz. Claß. Conrad in Ch. Deichert. Delion. Diernfellner. Dieterich. Dietze in A. Edler. Emmerling'sche Univ.-Buchh Engel. Essmann L Co. Estelt. Fincke- Fischhaber. Klammer. Fleifchman». Focke. Fokke. Frauenstedt. Friedtänder in Bril. Giessel. Gislason. *) l. S. Nr. 36.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder