Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.04.1861
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1861-04-12
- Erscheinungsdatum
- 12.04.1861
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18610412
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186104122
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18610412
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1861
- Monat1861-04
- Tag1861-04-12
- Monat1861-04
- Jahr1861
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
4 742 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. ^ 43,12. April. 7. Etwaige Ueberträge, die sich noch aus verkommenden Diffe renzen ergeben, muffen pünktlichst bis 1. October erledigt werden. 8. Disponenden sind im Allgemeinen gestattet, und nur von jenen Artikeln strengstens ausgeschlossen, welche der Ver leger ausdrücklich bezeichnet. 9. Zahlungslistcn und Deckung muffen bis zum 3. Sonntag im Mai in den Händen des Eommissionärs sein, wenn die selben in der ZahlwocheErledigung finden sollen; eine Ucber- schreilung dieses Termins kann in keiner Weise stattsinden. Bei Auszahlungen nach der Zahlwoche fallen die 2 Proc. Discont für den Sortimenter selbstverständlich weg. (Oesterr. Buchh.-Eorresp.) XIA. Berichtigung. In der vorliegenden Frage bringt der Art. XXlV. eine von einer großenAnzahl hiesiger Verleger Unterzeichnete „Erklärung", unter welcher, obgleich mir deren Inhalt bisher unbekannt war, auch mein Name genannt ist. Da ich, durch Abwesenheit ver hindert, der betreffenden Sitzung des hiesigen Verleger-Vereins nicht beigewohnt habe, so kann mein Name nur infolge eines Uebersehcns mit eingereiht worden sein, und obgleich ich mit dem größten Theile der in dieser Erklärung angegebenen Gründe ein verstanden bin, ja dieselben schon in Nr. 38. d. Bl. ausgespro chen habe, so muß ich mich doch unbedingt dagegen erklä ren,dievon Hrn. Heinrich Brockhaus wicderin An regung gebrachte Abänderung des Abrechnungsler- mins gänzlich zu verwerfen. Ich halte vielmehr, nach noch maliger Erwägung aller Umstände auch heute noch an meinem srühcrn Vorschläge fest, den Abrechnungstermin auf den 15. oder 20. Mai zu fixircn, und denselben fernerhin nicht mehr von dem wandelbaren Eintreten des Osterfestes abhängig zu machen. Ich mußmichauchgcgendcnin Punkt4. der obigen Erklärung enthaltenen Grund, „daß viele Fabrikanten oder Verkäufer, welche zur Messe kommen, einen Thcil des eingenommenen Geldes für die sen oder jenen Buchhändler ihres Wohnorts in Leipzig zahlen", entschieden aussprechen, denn dieses (jetzt nur noch seltene) Verhält- niß kann ja auch künftig ungehindert stattsinden und leidet durch Fixirung des Maitermins nicht den geringsten Abbruch. Die Herren Commissionärc werden sich sicherlich nicht weigern, in Zukunft dergleichen Zahlungen, wenn auch einige Wochen früher, als sie dafür Bedarf haben, anzunehmen. Die Gründe aber, weshalb die in der k. sächs. Kammer in Anregung gebrachte Fixirung der Leipziger Ostermeffe keine An nahme fand, liegen bekanntlich in dem Verhältnisse des Zollver eins-Vertrags und in dem Eintreten anderer Märkte und Messen, vor und nach der Leipziger Ostermeffe. Und eben der auch durch die Leipziger Stadtverordneten gemachte Vorschlag der Fixirung des Meßbeginns zeigt deutlich, daß auch diese wichtige Körper schaft darin einen wohlthätigen Einfluß und Fortschritt erblickte. Die Vortheile, welche mich an einem fixen Abrechnungster mine im Mai festhalten lassen, habe ich bereits versucht in meinem oben erwähnten Aufsatze zu entwickeln, und es ist mir erfreulich, im heurigen Börscnblatte eine Bestätigung derselben von Hrn. G. von Maack in Kiel und Hrn. Earl Gerold's Sohn in Wien zu ersehen. Leipzig, 8. April 1861. Earl Geibel. XI.». Daß eine Verlegung der Abrechnungszeil, wenn cs sohne große Revolutionen geschehen kann, wünschenswert!) sei, scheint, den Sortimentsbuchhandlungen wenigstens, eine anerkannte Sache. Wenn aber wirklich ernstlich daran gedacht werden soll, so bedenke man doch, daß, wenn die Vorschläge, die gemacht wer den, nur einc Ehance haben sollen, angenommen zu werden, sie der Art sein müssen, daß nicht allein die Sortimentshandlungen, sondern auch, was mir als die Hauptsache erscheint, dieVerleger sie annehmen können und werden. Eine noch größere Verlängerung des schon überlangen Ere- dits im Buchhandel scheint mir aber die Annahme von Seiten der Verleger geradezu unmöglich zu machen. Wenn die Verlän gerung des Eredits als eine Bedingung der Verlegung der Ab rechnungszeit beibehaltcn wird, so wird wahrscheinlich alles wieder umsonst geschrieben sein. Die einfachste, am leichtesten durchzuführendc Maßregel scheint mir die Verlegung der s. g. Messe von Ostern auf das Ende Septembers und des Rechnungsjahres auf Juli bis Juni des folgenden Jahres. Diese würde alle Mängel und Unannehm lichkeiten der jetzigen Methode beseitigen, und mir sind wenig stens keine gewichtigen Einwendungen gegen diesen Wechsel bekannt. So anerkennenswert!), besonders in seiner Eigenschaft als Verleger, der Vorschlag des Hrn. Brockhaus ist, und so sehr derselbe den Dank der Sortimentsbuchhändler verdient, so zweifle ich doch sehr, daß eine irgend beträchtliche Anzahl seiner Eollcgen im Verlagshandcl sich demselben anschließcn wird. London, im April 1861. S- W. X»III. Der Antragsteller des famosen Vorschlags, der von Hrn. vr. Heinrich Brockhaus ausgenommen wurde, und der in der nächsten Generalversammlung sogar zur Besprechung kommen soll, hat sich in Nr. 39. d. Bl. wieder hören lassen, zunächst um die Ein würfe, der Gegner seines Projekts zu entkräften. Ich kann es füglich dem Verfasser des Art. XI. überlassen, daraus zu antwor ten, wenn er cs überhaupt für gut findet; auf mich, der ich im Buchhandel und namentlich im Verlagshandel schon länger thätig bin, als vielleicht der mir persönlich ganz unbekannte Antragstel ler Jahre zählt, machte namentlich die Art und Weise, wie er sich in Nr. 39. ausläßt, einen widerwärtigen Eindruck. Wer so ein greifend regeneriren will, muß vor allem die Erfahrung im Verlags- und Sortimentshandel zur Seite haben; man muß praktisch bewiesen haben, daß man Tüchtiges zu leisten im Stande sei. Reformen und Rathschläge, wie man dem Sortimentsbuch handel aufhelfen könne, erwartet man jedenfalls eher von den älteren Eollcgen; denn die Jugend wird nicht verlangen können, daß Andere, die längst vor ihr gedacht und gewirkt haben, über Hals und Kopf (etwas unreife) Ansichten adoptiren sollen, von denen sich Jeder, der.sehen will, kein Heil versprechen kann. Glauben denn die Zahlungs un lustigen wirklich, daß sich diese Sache durch Abstimmung in der Generalversammlung ordnen lasse? glauben sie, der deutsche Verlagshandel, der die Sortimen ter mit Verkaufsartikeln versieht, werde sich Gesetze von ihnen verschreiben lassen, welche Borgsrist ihnen einzuräumen sei? Sie können und werden dies nicht thun! Der Verfasser des Art. XXII. hat das Kind beim rechten Na men genannt. Wer sein Geschäft versteht, darin arbeitet und die zum Betriebe eines Sortimentsgeschäfts nöthigen Mittel besitzt, der wird es auch einzurichten wissen, daß er zur Ostermesse
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder