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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.04.1861
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1861-04-12
- Erscheinungsdatum
- 12.04.1861
- Sprache
- Deutsch
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M 43, 12. April. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 743 den Verlegern gerecht werden kann. Wem freilich zur Messe das Geld fehlt, das Verkaufte zu bezahlen, und wer dazu noch den Baarvcrkauf der Monate Januar bis August verwenden möchte, dem ist nicht zu helfen. Die Geldfrage ist des Pudels Kern, alles klebrige ist nur Staffage! Hr. vr. Brockhaus wird zu den weni gen Verlegern gehören, die eine Augustmesse für thunlich erach ten. Jedenfalls mag es in gewisser Beziehung dankbar sein, da für statt dagegen zu sprechen. Ich lasse mich übrigens nur von meiner Ueberzeugung der gänzlichen Unausführbarkeit lei ten, wenn ich entschieden gegen eine Augustmesse stimme. S. Xl-lV. Ein großer Theil der Sortimenter, unter diesen auch ich, begrüßte den Brockhaus'schen Vorschlag mit Dank, weil er we nigstens eine Anbahnung einer Abänderung so mancher Uebel- stände im Auge hat. Um jedoch die Angelegenheit ohne große Veränderung des bisherigenModusabzumachen, glaube ich, würde es nicht ungeeignet sein, wenn man nachstehende Punkte fest- stcllte, sie aber auch g e w i s se n h a ft hielte. s. Die gegenseitige Abrechnung geschieht in der letzten Woche des Monats Mai. b. Die Verleger liefern ihre Novitäten, mit Ausnahme der Jugendschriften, für die ja hauptsächlich nur zur Weihnachtszeit ein Absatz erzielt wird, nur bis 30. September in alte Rechnung; hingegen fest bestellte Bücher, darunter natürlich Fortsetzungen jeder Art — letztere jedoch ohne das so sehr üblich gewordene Vorausberechnen eines Hefts pro so und so viel Bände, Quar tale, Semester oder complet — bis ultimo Deccmber in alte Rechnung; o. vom 1. Januar an aber alles Verlangte, Neue oder als Fortsetzung Gesandte in neue Rechnung. <1. Alle Verleger facturircn nur mit 25 Proc. Rabatt, die Ordinär-Berechnung kommt ganz in Wegfall; bei Baarbezug gewähren sic jedoch anstatt 25 Proc., 50 Proc. o. Die Sortimenter verpflichten sich hiergegen, in der auf die letzte Woche des Mai festzustellenden Abrechnung rein und ohne Uebertrag zu saldircn. k. DiSponendcn sind Sache der Vereinbarung jedes einzel nen Verlegers mit dem Sortimenter, und kann hierfür ein allge meiner Grundsatz wohl nicht ausgestellt werden. So, glaube ich, ist jedem Theilc sein Recht geschehen. Der Sortimenter hat dann nicht nolhwcndig, sich der allerdings sehr schwierigen Einführung einer halbjährigen Abrechnung mit seinen Kunden zu unterziehen, er kann sich für gute Neuigkeiten genügend verwenden und hat Zeit, seine Ostermeßcassc zu be schaffen. Der Verleger kann auf bestimmten Eingang seines Geldes rechnen, und das ganze Geschäft tritt in ein gleichmäßiges, solideres Stadium, als dies unter den jetzigen Verhältnissen möglich war. Meißen, 8. April 1861. Louis Mosche. X!0V. Die von Hrn. Heinr. Brockhauö in Vorschlag gebrachte Um gestaltung des buchhändlcrischen Abrechnungswesens hat, nach dcnKundgebungenimBörsenblatre, welches mir bis Nr. 36. voc- licgt, sich der lebhaftesten Sympathien von Seiten des Sorti mentsbuchhandels zu erfreuen, und verdient diese auch gewiß in sofern mit voller Berechtigung, als sich in demselben die liberal sten Grundsätze aussprechen, Prinzipien, welche Hr. Brockhaus in seinem Geschäftsbetriebe stets mit strengster Pünktlichkeit zu vereinen gewußt und sich hierdurch längst die Anerkennung und den Dank aller billig denkenden Sortimenter erworben hat. Das eben durch diese ihre Liberalität erweckte günstige Vor- urtheil für die gemachten Vorschläge, momentan noch gesteigert durch die Bedrängnis, in welche die außergewöhnlich früh fallen de diesjähcigcMcssc den Sortimenter bringt, darf uns jedoch nicht davon zurückhaltcn, reiflich zu erwägen, inwieweit durch die pro- jcctirtcn Neuerungen den bestehenden Uebelständen Abhilfe gebo ten wird. Ich erlaube mir daher — selbst gegenüber der sehr be reitwilligen Annahme, welche obige Vorschläge bei vielen der Her ren Sortimcntsbuchhändlcr bereits gefunden —'einige Fra gen aufzuwcrfcn, die nach meiner Ansicht nicht ohne Gewicht sind, wenn es sich um eine Verlegung des Abrechnungstermins auf Ende August handelt. 1. In welcher Weise wird der Sortimenter den Jahresab schluß seiner Geschäftsbücher formiren und feststellen können, wenn neben den Journalen auch noch die in der ersten Hälfte des folgenden Jahres adgesetzten, aber aus früherer Rechnung dati- renden Bücher, deren Erlös und Gewinn dem neuen Jahre zu fällt, in alter Rechnung bezahlt werden müssen -— oder, mit an dern Worten, wie kann er eine richtige Uebcrsicht über das Ver hältnis seines Debet zum Eredit feststellcn, wenn er das Eonto seiner Debitoren mit dem alten Jahre, das seiner Creditoren aber mit ult. August des folgenden Jahres abschließt? 2. Wie sind die in neuer Rechnung empfangenen Exemplare gangbarer Bücher von den Bezügen des vorhergehenden Jahres abgesondert zu halten, um die Gefahr ungerechtfertigter Dispo- nendenvorträge zu vermeiden? 3. Bei der eingewurzelten Gewohnheit vieler Bücherkäufer, erst durch die Präsentation der Jahresrechnung sich an eine Rück sendung der Novitäten erinnern zu lassen, werden unfehlbar viele Differenzen in Aussicht stehen, wenn der Sortimenter sich genö- thigt sicht, alle verspätet eingehenden Remitrcndcn, welche be reits bezahlt wurden, zurückzuweisen; wie soll diesem Uebelstande vorgebeugt werden? Daß sich für die Ueberwindung dieser Schwierigkeiten Aus wege finden lassen, bezweifle ich nicht, wohl aber, ob die hierdurch vermehrten Mühen und Lasten zu den erzielten Vortheilen in einem günstigen Verhältnisse stehen werden. Eine Feststellung des Abrechnungstcrmins auf etwa Ende Mai und Buchung der nach dem September zur Versendung kom menden Novitäten s Eonto des nächsten Jahres würde, meines Erachtens, die erstrebten Vortheile bieten, ohne mit den bestehen den Verhältnissen in Eonflict zu gerathen, abgesehen davon, daß der Lebensnerv der Messe, die Eassc des Sortimenters, gerade auf diesen Termin hinweist. Daß es übrigens auch selbst unter den jetzt bestehenden Ver hältnissen keine unbedingte Nothwendigkeit ist, während der leb haftesten Geschäftszeit das ganze Lager umzuwerfen und die No vitäten gänzlich aus dem Vertriebe zu ziehen, kann ich meinen Herren College» aus bereits mehrjähriger Erfahrung versichern. Beim Beginn des Jahres scheide ich diejenigen Artikel aus mei nem Lager aus, welche remittirt werden sollen, lasse die disponir- baren Bücher mittelst Zettel aufnehmcn und formirc hiernach die Abrechnung mit den Verlegern, ohne in dem regelmäßigen Fort gange meines Geschäfts irgend behindert zu werden. Es ist dieses Verfahren bei mir durch ein umfangreiches festes und ein nicht: unbedeutendes auswärtiges und auf der Eensur befindliches La ger hervorgcrusen worden, jedoch dürfte sich dasselbe, meines Er achtens, bei allen größeren Lagerbcständcn mit Vortheil anwen den lassen und in der Praxis mehr Annehmlichkeiten bieten, als dies vielleicht auf den ersten Blick scheinen mag. 102*
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