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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.04.1861
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1861-04-12
- Erscheinungsdatum
- 12.04.1861
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- Deutsch
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43, 12. April. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel 739 Nichtamtlicher Theil. Die Umgestaltung des buchhändlerischen Abrechnungs- Wesens. XXXVII.*) Erklärung. Die Annahme der Bcockhaus'schen Vorschläge wegen Ver legung der Abrechnung würde nach unserer Ueberzeugung dem Sortimcntshandel die in Aussicht gestellte Erleichterung nicht gewahren, den Verlagshandel aber in solchem Grade benachthei- ligen und gefährden, daß viele Verleger nicht mehr bestehen könnten. Nachdem schon im Börsenbl. und in der oesterr. Buchh.- Eorresp. dies vielfach und mit schlagenden Gründen nachgewiesen worden, glauben wir eine nochmalige ausführlichere Erörterung Unterlasten zu können. Wir bemerken daher hinsichtlich des Sor timentshandels bloß, daß eine sehr starke Zunahme der Baar- packetc die nothwcndige Folge eines Zahlungsaufschubes der Jah resrechnung um drei bis vier Monate sein müßte, und daß vor aussichtlich, wegen der wachsenden Baarauslagen und wegen der spärlichen Einnahmen in den dem August vorausgehenden zwei bis drei Monaten, auch im August der Eastenbestand derjenigen Sortimentshandlungen zur Saldirung nicht genügen würde, bei welchen er bisher zu den Jubilatezahlungen nicht genügt hat. Dem Verlagshandel aber macht unmöglich, aus jene Vor schläge einzugehen, daß er drei bis vier Monate länger nicht er fahren würde, welche Verbindungen wegen mangelnder Zahlung aufzuhcbcn sind, daher drei bis vier Monate an Handlungen Sen dungen machen müßte, für welche er keineZahlung zu hoffen hat; daß er drei bis vier Monate später eine Uebersicht über die Vor- räthenicht nur dervcrsandtcn Novitäten, sondern auch der ü cond. gegebenen alteren Artikel erhalten könnte, was, wo cs sich um neue Auflagen handelt, namentlich bei Unlcrrichtsbüchern, Ju- gcndschriften rc. ein unberechenbarer Nachtheil sein würde; daß ferner, wo nach langjähriger Uebereinkunft die Jubilatemeste als Zahlungstermin mit Papicrfabrikantcn, Buchdruckereien, Auto ren rc. stipulirt ist, der Verleger einen Eredit von weiteren drei bis vier Monaten nachsuchen müßte, der demselben vielfach ver weigert werden dürfte, weil eine solche allgemeine, drei- bis vier- monatliche Prolongation der Zahlungen im Buchhandel von Nichtbuchhändlern als ein Zeichen größerer Solidität des Buch handels nicht betrachtet werden wird. Wir verkennen übrigens nicht, daß es im allgemeinen In teresse liegt, statt des wechselnden einen festen Termin der Ab rechnung zu bestimmen und diesen soweit zu verlängern, daß der Sortimcnkshandel befähigt ist, die dem Absatz günstigeren ersten drei Monate des Jahres zur Verbreitung der Bücher bester zu benutzen, als bisher. Bei Bestimmung dieses Termins können aber nicht allein die Wünsche und Vortheile des Sortimcntshan- dels, sondern cs müssen zugleich die Interessen des Vcrlagshan- dels und die Möglichkeit des gedeihlichen Bestehens der großen Zahl solcher Verleger berücksichtigt werden, welche nur über ge ringere Mittel zu verfügen haben. Wird nun der Anfang derAb- rechnung in die zweite Hälfte des Mai verlegt, so können die Sortimentshandlungen, sofern sie das Rcmittiren nicht früher, als nölhig, beginnen und energisch behandeln, selbst an entfern ten Orten die Monate Januar bis März, weniger entfernte noch einen Tbeil des April gänzlich dem Vertriebe widmen, während anderseits durch eine solche düng des Verlagshandels ni Wir erklären uns daher Vorschläge, dagegen für Verlegung desA nen bestimmten Tag der z mit unveränderter Beide Meßagio. Stuttgart, 9. April 1861. W. Bach. Becher's Verlag. H. W. Beck's Verlag. Ehr. Belser'sche Buchh. R. Ehelius. I. G. Eotta'sche Buchh. R. Dann, Verlagsh. Ebner'sche Kunst-u-Mskh. Ebner L-Seubert. I. Engelhorn. Earl Erhard. E. R. Estclt. Franckh'sche Verlagsh. K. Göpel. E. Hallberger. Hallberger'schc Verlagsh. E. Hochdanz. E.Hoffmann'sche Verlagsh. A. Krabbe. Krais L Hoffman». S. G. Liesching's Verlagsh. erlegung eine bedrohliche Gefähr- cntstehen wird. tschieden gegen die Bcockhaus'schen derAbrechnung auf e i- eiten Hälftendes Mai ltung des bisherigen A. Liesching L Eo. H. Lindemann. F. Malte's art. Anstalt. Gebr. Mäntler, Verlagsh. I. B. Metzler'sche Buchh. Heinr. Müller's Verlagsh. K. Müller's Verlagsh. Paul Neff. W. Nitzschke's Verlagsh. Rieger'sche Verlagsh. Aug. Schaber. Gebr. Schcitlin. Schmidt L Spring. Schreiber L Schill. Schweizerbart'sche Vrlgsh. Sonnewald'sche Buchh. Ferd. Steinkopf. I. F.Steinkopf'sche Buchh. K. Thienemann's Verlagsh. Verlag der Frauenzeitung. G. A. Zumsteeg, Musikh. XXXVIll. Unterzeichnete erklären sich ebenfalls für eine Reform der Abrechnungßzeit, welche dieselbe auf einen bestimmten Tag ver legt. Unter den obwaltenden Verhältnissen halten sie jedoch den Vorschlag des Hrn. E. Geibel, den künftigen Abrechnungstermin auf die zweite Hälfte des Mai sestzusetzen (so daß die Zahlungs listen bis zum 15. Mai in Leipzig einzutreffen hätten), für den einzig ausführbaren, und müssen sich gegen den Antrag des Hrn. Brockhaus aus folgenden Gründen aussprechen: 1. Jede zu weite Entfernung des Abschlusses vom Kalen jahre ist für die übrige geschäftliche Ordnung des Verlags- und Sorkimentshandcls von Nachtheil, hauptsächlich schon durch das längere Nebeneinandergehen der alten und neuen Rechnung. 2. Der Sortimenter wird durch eine Ereditverlängerung von drei Monaten nicht genügend entschädigt für den Wegfall des Meßagio und der Ueberträge; er wird im Gegentheil noch be deutend ungünstiger gestellt durch sofortige Saldirung des vom Januar bis August aus alter Rechnung Abgcsctzten, wofür er selbst erst im nächsten Jahre Zahlung zu erwarten hat. 3. Der Ausfall der Disponcnden vergrößert die Lasten des Sortimenters, ohne eine entsprechende Entschädigung. 4. Selbst nach Wegfall der Rcmittenden gestatten die übri gen Arbeiten des Sortimenters Ihm in den ersten Monaten des Jahres nur eine beschränkte Wirksamkeit für die Novitäten. 5. Dem Verleger werden durch drei weitere Monate dieRc- sultate des Absatzes vorenthalten, und bleibt derselbe um so viel länger über die Zahlungsfähigkeit seiner Abnehmer in Ungewiß heit. Durch die spätere Remission werden mehr als bisher Bü- *) XXXVI. S. Nr. 42.
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