Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.01.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-01-20
- Erscheinungsdatum
- 20.01.1921
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19210120
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192101208
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19210120
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1921
- Monat1921-01
- Tag1921-01-20
- Monat1921-01
- Jahr1921
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
M 16, 20. Januar 1921. Redakttoneller Teil, menlssirmen — aber auch nur diese! - umfassen mugre, die > nicht nur als Bücherdesorger, sondern als wirkliche Büch or dert reib er für den Verlagsbuchhandel als Gesamtheit in Betracht kommen. Nachdem die Mitglieder des Deutschen Verlegervereins ihrem Vorstände in Weimar darin zugestimmt haben, daß der Verlegerverein entgegen dem bisherigen Zustande auch in bezug aus die Gestaltung der Verkaussvesttmmungen maßgebenden Ein fluß bekommen müsse — eine Erweiterung des Kreises seiner Rechte, der auch eine Erweiterung des Pfüchtbewußtscins en,- sprechen muß und wird, nicht ausschließlich nach eigensüchtigen Verlagsinleressen zu entscheiden, sondern das Wohl des Ge samtbuchhandels dabet im Auge zu behalten —, kann als erste, neue Aufgabe dem Verlegerverein die Aufstellung dieser Liste derjenigen Wiederverkäufer übertragen werden, die er der Er haltung im Interesse des Buchhandels für wert erachtet und denen der gesamte Verlag darum zwar nicht besondere Vorzugsbedingungen zugesteht, wie sie z. B. der wissen schaftliche Verlag dem wissenschafttichen Sortiment einzuräumen im Begriffe ist, deren Existenz er aber durch Gewährung aus- kö mm lichser Lieferungsbedingungen zu sichern bereit ist, wenn es ihm dabei gelingt, den Sorttmenter-Teue- rungszuschlag völlig in Wegfall zu bringen. In die Sortimenter-Stammrolle des Deutschen Verlegervereins finden zunächst Aufnahme alle diejenigen Firmen, die bei mindestens 160 Mitgliedern des Deutschen Verlegervereins offenes Konto haben (als Grundlage dient die Versendungsliste des Verlegervereins), so fern ihre Inhaber Mitglieder des Börsenvereins sind. Als Kri terium für die Aufnahme in die Stammrolle dient somit die Bedeutung einer Firma für den Vertrieb, worin zugleich ein dem Verlag erwünschter Anreiz für das Sortiment liegt, durch Erweiterung der Kontenzahl, also durch Verwendung für Neuerscheinungen, Aufnahme in die Stammrolle zu finden. Es handelt sich dabei um etwa 980 Sortimentsfirmen. Die auf diese Weise festgestellte vorläufige Stammrolle wird im Börsenblatt veröffentlicht und jeder darin nicht enthaltenen Firma gleichzeitig anheimgegeben, wenn sie Anspruch auf Auf nahme erheben zu können glaubt, dieserhalb unter ausführ licher Begründung dieses Anspruchs unmittelbar oder durch Vermittlung ihres zuständigen Kreis- oder Orts- Vereins oder der Gilde beim Deutschen Verlegerverein vorstellig zu werden, der über die Aufnahme endgültig entscheidet. Die Zahl der offenen Konten allein kann für die Aufnahme deshalb nicht entscheidend sein, weil viele und zum Teil recht beachtens werte Firmen bereits dazu übergegangen sind, ihren Bedarf fast oder ganz ausschließlich gegen bar einzukaufen, womit sie dem Verlage vielfach mehr leisten als diejenigen, die mit mehr oder minder großem Erfolge in höherem Matze bedingt beziehen. Ich nehme an, daß von den etwa 1900 Firmen, die in der Liste des Deutschen Verlegervereins stehen, höchstens 1200 in die endgültige Stammrolle Aufnahme finden und auf Grund dieser Aufnahme dann als vollrabattberechtigte Buchhandlungen gelten. Diese endgültige Stammrolle wird den Mitgliedern des Deut schen Verlegervereins als Grundlage für die Auslieferung zu gestellt. Die darin verzeichneten Firmen werden im offiziellen Buchhändler-Adreßbuch besonders gekennzeichnet; sie haben außerdem das Recht, ihre Verlangzettel mit Aufdruck eines Zei chens zu versehen, das sie als vollrabattberechtigt legitimiert. Mißbrauch dieses Zeichens wird mit Lieferungssperre seitens aller Mitglieder des Verlegervereins geahndet. Alle Mitglieder des Deutschen Verleger- Vereins verpflichten sich, den in der Stamm rolle verzeichneten Firmen mit einem Min destrabatt von 33^7°, Partie 13/12 bei Be zug auf einmal, Berechnung nur der Selbst kosten für Verpackung /Stuttgarter Sätze) zu liefern (Ausnahmen für bestimmte Artikel: Schulbücher, Zeitschriften, Kommissionsartikel Vorbehalten). Darüber htnausgehende, günstigere Bedingungen für oie gesamte Produktion eines Verlages oder für einzelne Werke bleiben nach wie vor dem Ermessen des Verlegers oder der Vere lu ll arung von Firma zu Firma oder von Gruppe zu Gruppe (wissenschaftlicher Buchhandel u. a.), evtl, generell auch für bestimmte, mit höheren grachtspesen rechnende Bezirke Vorbehalten. All« in der Stammrolle verzeichneten Firmen verpflichten sich, künftig ohne Sor timenter-Teuerungszuschlag zu verkaufen. Da mit Sicherheit anzunehmen ist, daß auf diesem Wege alle Sortimentsfirmen, die als wirkliche Buchhandlungen anzusehen sind und für den Vertrieb in Frage kommen, deren Erhal tung also im Interesse des Gesamtbuchhandels wie der Kultur liegt, als vollrabattberechtigt anerkannt werden, so ist damit die Frage der Verkaufsbedingungen für den regulären Buchhandel gelöst. In bezug auf die Lieferungsbedingungen an alle Firmen, die nicht in der Stamm rolle stehen, hat jedes Mitglied des Deut schen Verlegervereins vollkommen freie Hand. Leistet ihm eine solch« Firma für den Absatz seines gesamten Verlages oder einzelner Werke Besonderes, so wird er ihr die gleichen, wenn nicht bessere Bedingungen gewähren als den voll- labattberechttglen Firmen. Auf den allgemeinen Mindestrabatt für ihren ganzen Bedarf aber hat sie keinen Anspruch. An dieser Stelle nun ist der Hebel zur Bekämpfung desAuchbuchhandels anzusetzen. In der Regel sollen die nicht vollrabattberechtigten Firmen mit einem niedrigeren, z. T. wesentlich niedrigeren Rabatt beliefert werden, ebenso wie ihre Lieferanten, die Grotzbuchhändler. Soweit der liefernde Verleger den zuschlag- freien Verkauf seiner Verlagsartikel nicht ohnehin ausdrücklich zur Bedingung der Lieferung gemacht hat, bleibt es diesen Fir men unbenommen, Zuschläge zu erheben. Die Konkurrenz des regulären Buchhandels greift hier schon regelnd ein und verhin dert eine allzu große Preiserhöhung. Auch den oollrabattberech- tigten Firmen kann es, ebenfalls abgesehen von einer entspre chenden Lieferungsbedingung des Verlags, natürlich nicht ver wehrt werden, diejenigen Artikel mit einem Zuschlag zu belegen, die der Verleger zu ungünstigeren als den obigen Mindestbcdin- gungen liefert (Schulbücher, Kommissionsverlag, Zeitschriften usw.) Irgendeinen Schutz aber genießen diese Zuschläge künftig nicht mehr; soweit sie auf örtlicher Vereinbarung der Sorti menter beruhen und, wie gesagt, bei der Lieferung vom Verlag nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden sind, muß es den Orts vereinen überlassen bleiben, sie unter sich zu schützen. Bei Durchführung der von mir vorgeschlagenen Maßnahme wird also erreicht 1. der Wegfall des Sortimenter-Teuerungs- zuschlogs bis auf verschwindende Ausnahmen, die praktisch kaum mehr in Betracht kommen, 2. eine wirksame Bekämpfung und Eindämmung des Auchbuchhandels, der nicht mehr konkurrenz fähig bleibt in allen den Artikeln, die er nur mit beschränktem Rabatt erhält und die er bisher nur besorgt, aber nicht Vertrieben hat. Ein weiterer, bedeutungsvoller Fort schritt aber liegt darin, daß der Deutsche Verlegerverein dadurch auch die Möglichkeit bekommt, auf den Zuzug zum Buchhandel re gelnd und eindämmend einzuwirkcn. Da er letzten Endes darüber entscheidet, welcher neuen Firma das Recht auf vollen Rabatt zugestanden werden soll, so kann er künftig dem gesamten Buchhandel schädliche, nicht im Verhält nis zum Bedarf nach neuen Vertriebsstellen und zur Bevölke- rungszahl stehende Neugründungen verhindern. Eine weitere große Aufgabe aber mutz ihm, wiesich die Verhältnisse im Buchhandel entwickelt haben, mit Notwendigkeit zu fallen: die Verfolgung der Verstöße gegen die Verkaufsbestimmungen. Schon bisher war ja der Börsenvercin dabei auf die Mitarbeit der Verleger ausschlaggebend angewiesen: das Mittel der Lieferungssperre beruhte auf der freiwilligen Verlegererklärung. Künftig hat 83
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder