Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.05.1861
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- 1861-05-29
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- 29.05.1861
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1110 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 68, 29. Mai. Wi8.) „Ein rechtschaffener und braver Mann." So lautet ein Ehrenattest, das sich Herr Krull von Meiscnhcim, wie aus seinem Cir cular vom März l. I. zu ersehen, von dorti gem Verwaltungsoberamt hat ausstellen lasten, das beiläufig dem Zwecke seines Daseins besser entsprochen hätte, wenn es einen renitenten Bürgermeister angehalten, die Zahlungsanwei sungen über die mir noch gutkommenden ca. 73 fl. Gemeindegelder auszustellen, in welcher Angelegenheit ich an dasselbe schon vor langer Zeit eine Eingabe gemacht. — Dieser amtlich constatirten Ehrenhaftigkeit bin ich so glück lich noch das Ehrenattest eines Geschäftsman nes beifügen zu können, an mich am Fuße einer Factur gerichtet: ,,Es ist uns unbegreiflich, daß Sie sich nicht erklären können, warum wir nicht an Sie erpedirten. Ihr Herr Krull, dem wir seiner Zeit seine selbst eincaffirten Ausstände bezahlen mußten, wird Ihnen dies Räthscl am besten Ibsen." Dieser nun doppelt constatirten Ehrenhaf tigkeit stehen noch eine Masse Personen zur Seite aus dem Kundenkreise des amtlich ehren erklärten Krull, die Jeugniß zu geben vermö gen, daß ihnen trotz geleisteter Zahlungen und darüber erhaltener Quittungen wiederholt Zah lung abgefordert wurde. Das Circular des Rechtschaffenen vom März 1861 bringt auch die Neuigkeit, daß nicht ich von pp- Krull zu bekommen, sondern im Gegenthcil noch an denselben hcrauszuzahlen habe; wenn dem so ist, warum haben Sie denn da die Conti der Herren Bekker in Darmstadt, Sauerländer's Sortim., Belser in Stuttgart, C. G. Kunze in Mainz und viel leicht noch einiger anderer Herren Verleger, die Ihnen Continuation vorenthielten, ausge glichen? warum haben Sic denn da in Ihrem anfangs vorigen Jahres beabsichtigte» Buch- handlungsvcrkauf dem Kausliebhaber die Be dingung gestellt: ,,an mich 206 fl. zu zahlen, die Sie an den Käufer zurückzuzahlen erklären, falls dem selben die Concession nicht ertheilt wird." Wenn dies zusammengenommen auch noch keine 500 fl. sind, wie solche das saubere Schieds- gerichtsurtheil, dessen Entstehungsgeschichte ich weiter unten beleuchten werde, mir zucrkannt, so ist dies doch das offenbare Augcständniß Ihrerseits, daß Sie an mich Verpflichtungen haben; um aber sich diese vom Halse zu schas sen, bedurften Sie allerdings eines amtlichen Ältestes, worin Sie ehrenhaft erklärt werden. — Ich bin im Stande, noch mit einem weite ren Zeugniß Ihrer Ehrenhaftigkeit zu dienen: Auf ein Circular vom 1. Februar 1850 schrie ben Sie an einen der Herren Creditoren: ,,Da Ihr Guthaben nur 1 fl. 21 kr. beträgt, so bin ich indessen bereit. Ihnen die 40 gh mit 32 kr. jetzt gleich zahlen zu lassen;" hier zu ist seitens des Herrn Verlegers notirt: ,,I/9 50 angenommen, 1/5 51 monirt; Sie scheinen auf ein gegebenes Wort nichts zu halten, ich schließe daher Ihr Conto ohne weiteres ab." Wenn Sie ferner meiner damaligen Ge schäftserfahrung ein Armuthszeugniß ausstcl- len, so bemerke ich dagegen, daß jeder kundige Geschäftsmann weiß, wie ein Gehilfe über die Bilancr des Geschäfts, in welchem er condi- tionirt, keine Einsicht hat, die Sic ja auch aus Ihren schlecht geführten Büchern selbst bei meiner Uebernahme nur künstlich zusammenzu stellen vermochten. In dem geebneten Ge hilfenkreise hat man noch mehr Vertrauen zum Menschen, als Erfahrung. Ihre Erfah rung in Ihrem vielbewegten Leben als Hä ringsexpedient, Schauspieler, Associe rc. war allerdings viel größer und sehr praktisch; sic hat Ihnen bei mir, solange ich die fraglichen 500 fl. hinzurechne, 4170 fl. in 3U Jahren ein- gcbracht, während meine Gesammteinnahme im gleichen Zeiträume erweislich 4500 fl. war, mir demnach 350 fl. blieben, wovon ich meine Exi stenz und sämmtliche Geschäftslasten bestreiten sollte! Ihr Circular kurz vor der Ostermeffe auszugeben, bekundet Sic wiederum als „bra ven und rechtschaffenen Mann"; es ist Ihnen ja offenbar nur um den Beweis zu thun, daß Ihnen das Schiedsgericht wohl die Berechti gung — nicht aber die Verpflichtung — zu erkannt hatte, die Passiva zu decken, da, wie dasselbe motivirt, pp. Krull ein Interesse an deren Deckung hat, ungeachtet meines Einwandes gegen Schicdsmann Ruppcrt: „Krull wird weder mich, noch die Verleger bezahlen." Welche Bedeutung aber für Sie das Wort Berechtigung hat, habe ich um den Preis von 4170 fl. erfahren. Sie versuchen damit, die An forderungen aus meiner Geschäftsführung von sich abzuschüttcln; ob Sie mit diesem Circu lar auch Ihre Zahlungen aus 1860 gedeckt ha ben, werden die Herren Verleger, welche Ihnen Jahresrechnung gaben, am besten selbst wissen. Schließlich rathe ich Ihnen noch: sollten Sie auf Gegenwärtiges etwa eine Entgegnung bringen, so nehmen Sic sich mein Circular vom October 1860 und diese Anzeige zum Mu ster, in welchen beiden ich Ihnen mit Zahlen und Thatsachen aufgcwartet habe; mit allge meinen Redensarten, wie „theils Unwahrhei ten, theils Verdrehungen und hämische Ver dächtigungen", ist nur die Unmöglichkeit des Gegenbeweises Ihrerseits dargcthan. — Nach dem Sie als nothwendig erkannt hatten, sich ein Ehrcnattest ausstellcn zu lassen, konnten Sie natürlich in Ihrem Rechtssinn den Pas sus in meinem Circular bezüglich der Offerte für Druckarbeiten nur so auslegen, wie Sie gethan; von meinem Rcchtlichkeitssinn, mit Aufopferung meiner Kräfte Schulden zu be zahlen, deren Erledigung Ihnen das Schieds gericht zuschrieb, haben Sie keinen Begriff. Jetzt noch zum Schluffe eine kurze Charak teristik über da§ Schiedsgericht, dessen An strengungen das saubere Urtheil vom 20. Nov. 1850 entflossen ist. Wie schon in meinem Circular vom October 1860 erwähnt, waren die Herren L. Ruppert und W- Loch Schieds richter, zu denen sich Herr Notar Albert, zum Obmann bestimmt, als Dritter im Bunde ge sellte. Schon die Wahl des Berathungsortes, die Wohnung des Anwalts meines Gegners, zeigte, daß man nicht auf neutralem Boden war, was sich denn auch darin bekundete, daß die beiden Schiedsmänner, Krull und sein An walt einigeBerathungen bei verschlossenen Lhü- ren hielten und weder meinen Anwalt noch mich sich dabei betheiligcn ließen; jedenfalls ein un trügliches Zeichen für die Parteilosigkeit der Verhandlungen! Schicdsmann Loch, der seine Klugheit und kaufmännische Erfahrung glän zend bekundete, indem er seinen Ausspruch bei einer so hochwichtigen Sache in jeder Sitzung abänderte, hatte stets nur Conferenzen mit Krull, nie mit mir, was mich denn auch zu der Bemerkung veranlaßte: „Sie sind nicht Schicdsmann, sondern Partei." Schicdsmann Ruppert selbst hatte an fänglich eine eigenthümliche Meinung über die Diatriben der ganzen Gesellschaft und äu ßerte unter anderm: „Ich habe Dinge von Al bert erfahren, wenn die ans Tageslicht kommen, ist er verloren;" wie auch: „Sie sind alle drei Junggesellen und haben gegenseitig Geschichten zu verbergen." Obwohl hieraus zu entnehmen, daß Schicdsmann Ruppert für mich günstig gestimmt war, so schlug dennoch kurz vor Be endigung der Verhandlungen seine Meinung in das schroffste Gegentheil um, ob durch höhere Beeinflussung oder weil ich kein Junggeselle war, auch Abends nach 10 Uhr nicht mehr ausgehe, weiß ich nicht. — Ueber diese merk würdigen Verhandlungen äußerte selbst ein er fahrener Jurist: „Es sind Männer für das Schiedsgericht gewählt worden, die wohl Kauf- lcute sind, aber von Recht und Gesetz keinen Begriff haben, denn das ist ja ein wahrer Raub!" — Ungescheut kann ich mit dem Voraufge gangenen vor die Oeffentlichkeit treten, und bemerke nur noch, daß für sämmtliche Citate die Beweise zu Diensten stehen; der unbefan gene Leser wird bcurtheilen können, auf welcher Seite das Recht! St. Goar am Rhein, den 8. Mai 1861. Louis Burkert, Buchdruckereibesitzer. Wio.j Entgegnung. Vorstehende Auslassungen des Herrn Bur kert in St. Goar, in welchen dieser in einer die Anständigkeit überschreitenden Weise seine Galle nicht allein auf mich, sondern auch auf hiesiges Verwaltungs-Oberamt und auf hier in hoher Achtung stehende Ehrenmänner aus gießt, von denen er noch dazu dem genann ten Herrn L- Ruppert sehr zu Dank verpflich tet ist, sind nur ein neuer Beitrag zur Cha rakteristik desselben. — Solche Anfeindungen, Verdächtigungen rc. beweisen und entscheiden nichts in der Hauptsache. Das können nur allein mein Vertrag mit Herrn Burkert, wie er bestanden hat, und das schiedsrichterliche Urtheil, und beide bin ich bereit auf Verlan gen in beglaubigter Abschrift mitzutheilen, wer den mindesten Zweifel hegen sollte, daß mein Verhältniß zu Herrn Burkert ganz so war, wie ich es in meinen Circularen vom Mai v. I. und März d. I. dargelegt habe- — Mehr kann ich zur Aufklärung nicht thun. Und wem daran gelegen ist, ein unpar teiisches, wahrheitsgetreues Urtheil über die Denk- und Handlungsweise des Herrn Bur kert und meiner Person zu erhalten, — wenn man dem amtlichen Zeugnisse zu Gunsten der letzteren, welches Herrn Burkert so sehr in Harnisch gebracht zu haben scheint, keinen vol len Glauben geben will, — der wird ja wohl auch Gelegenheit finden, sich solches zu ver schaffen- — Auf weitere Entgegnungen lasse ich mich nicht ein- Meisenheim, den 21. Mai 1861. Thcod. Krull. s8620.j Soeben erschien: Katalog der Bücher-Auktion vom 13. bis 22. Juni 1861 bei I. M. Heberle in Köln. Derselbe enthält die Bibliothek des Herrn vr. Jancke rc. Herr C. F. Fleischer in Leipzig wird die Güte haben, auszuliefern. Cöln, im Mai 1861. I. M. Heberle (H. Lempertz).
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