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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.07.1861
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1861-07-31
- Erscheinungsdatum
- 31.07.1861
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- Deutsch
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- Saxonica
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1580 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. ^ 95, 31. Juli. besser für die übrigen, denn eS wird immerhin noch eine rejpecta- ble Anzahl von solchen verbleiben, die gern und im eignen, wohl verstandenen Interesse nach wie vor die bewahrte Methode beibe- haltcn werden, » cond. und pro nov. auszuliefern, und die Arti kel solcher Handlungen werden doch gewißlich von den Sortimen tern bevorzugt werden. Wenn jetzt schon viele Sortimenter unverlangt Novitäten nicht mehr annehmen, so liegt das natürlich nur daran, daß man nicht Artikel mit 25 ho Rabatt zur Verwendung haben mag, und ferner daran, daß auch nicht jeder Absatz für alles hat und nicht nutzlos Fracht und Spesen für Bücher ausgeben mag, für die er gar kein Publicum hat. Was abzusetzen ist, woran etwas zu ver dienen ist, das wird der einsichtige Sortimenter schon verschrei ben; und wenn es auch schon oftmals vorgekvmmen ist, worüber manche Verleger geklagt haben, daß von einzelnen Sortimentern maßlos 12 — 25 Expl. eines Werkes verschrieben worden sind, die dann vielleicht größtenteils oder fast alle zurückgewandert sind, nun so hat sich der Sortimenter vielleicht einmal verspecu- lirt oder er hat sich durch einen anlockenden Titel tauschen lasten, und das Werk hat gar nichts getaugt, was ja häufig genug vor kommt, da ja jetzt so vieles schlechte Zeug gedruckt wird. Wir wenden uns nun noch zu den Disponendcn, die Hr. Heilbutt ebenfalls verdammen will, meinend: es sei ein Unwesen, was damit getrieben werde, und sie seien ohne allen Nutzen für den Verleger wie für den Sortimenter. Hier müssen wir dem Verfasser ebenfalls widersprechen, denn wir wissen aus eigner Erfahrung sattsam, daß noch viele der disponirten Artikel all jährlich abgesetzt werden, wenn man sich noch dafür verwendet, denn bei Novitäten, die namentlich in den letzten Monaten des Jahres oder wohl gar erst in den ersten des neuen eingehen, kann keine ordentliche Verwendung innerhalb 2 — 4 Monaten stattsin- den, da namentlich zu Ende des alten und zu Anfang des neuen Jahres sich anderweite Geschäfte in den Buchhandlungen finden, die nicht zurückgesetzt werden können und die dem Sortimenter keine Zeit übrig lassen, sich mit den Novitäten beschäftigen zu können. Ein Verleger, der sich alljährlich mit consequentcr Rück sichtslosigkeit Disponendcn verbittet, würde gewiß schon bald ge nug spüren, wie unangenehm das für den Absatz seiner Artikel wäre, denn man verschreibt von dessen Artikeln nichts oder nur das Allernöthigste. Was nun Hr. Heilbutt noch weiter sagt über eine etwaige neue Gestaltung des Buchhandels nach englischer oder französi scher Art, über Verlagsauctsoncn rc>, so sind wir durchaus nicht begierig, diese Neuerungen kennen zu lernen. Sic würden auch schwerlich wohl den Beifall der Sortimenter finden, denn welcher von denselben möchte wohl Zeit und Lust haben, heute etwa nach Zc, übermorgen nach V- in 8 Tagen wieder nach Z zu fahren, um da vielleicht ein paar Artikel zu billigeren als den zeitherigen La denpreisen zu acquiriren! Die Reiscspesen möchten wohl allen etwaigen Vortheil verschlingen. Nur etwa Antiquaren und den Geldberren würde die Ausführung dieser neuen Vorschläge zu gute kommen; warum aber soll nur der Geldsack immer allein berücksichtigt werden, warum sollen dem Reichen noch immer grö ßere Vortheile allein zufließen? Auch der weniger Bemittelte will leben, und ein gutes altes Sprichwort, das wir hiermit allen Col- legen, namentlich denen, welche zu wenig Rabatt geben, zurufen, sagt: „Leben und leben lassen!" Zurückweisung des Angriffs des Herrn Fr. Fleischer in Nr. 89 d. Bl. Obgleich Hr. Fleischer meinem Aufsatze in Nr. 85 und 86 nicht opponirt, ja sogar einräumt, daß meine Angaben in man chen Fällen nicht ganz ohne Grund behauptet werden möchten, so hat er diese harmlosen und, ohne irgend cineEinmischung von gehässigen Persönlichkeiten, rein objectiv gehaltenen Erörterun gen zu einem persönlichen Angriffe gegen mich mißbraucht, der um so weniger zu entschuldigen ist, alsHr.jFleischerdurch seine Stel lung die Aufgabe hat, seinen Eollegen mit einem guten Beispiele voranzugehen. Wegen eines ähnlichen früheren Angriffs ist Hr. Fleischer vom königlichen Gerichtsamt im Bezirksgericht Leipzig durch Er- kenntniß vom 22. Januar 1857 in Strafe genommen worden, welche letztere ihm auf meine Verwendung, so viel ich weiß, er lassen worden ist. Die Wirkung meiner Nachsicht liegt nun in Nr. 89 vor! Ich könnte nun an das Thema: „ob aus einer bestraften Injurie etwa die Berechtigung zu wiederholten Ehrenkrän kungen herzulciten ist", Folgerungen und Schlüsse knüpfen, die für Hrn. Fleischer nichts weniger als angenehm und schmeichel haft sein dürften, aber ich will Hrn- Fleischer, der sich so große Verdienste um den Buchhandel erworben hat und sich einer so hohen Achtung erfreut, nicht unnöthigerweise kränken und die Grenze einer nöthigen Vcrtheidigung nicht überschreiten. Ich bin seit 28 Jahren etablirt, und obgleich ich in diesem langen Zeiträume nicht immer auf Rosen gebettet gewesen bin, vielmehr sehr herbe Erfahrungen gemacht habe, jährlich bedeu tende Verluste erlitten habe und mit widrigen Schicksalen derver- schiedcnsten Art zu kämpfen gehabt habe, so habe ich cs mir den noch angelegen sein lassen, meine Verpflichtungen während 27 Jahren pünktlich zu erfüllen, so daß ich in diesen 27 Jahren meine Zahlungen ohne Ucbcrtrag, auch nicht einen Tag später ge leistet habe, als sie fällig waren. Nur einmal, während der Ostcrmcsse 1847, wurde ich durch ein Zusammentreffen von gro ßen Verlusten und Unglückssällen der verschiedensten Art (worü ber ich meinen damaligen Gläubigern in 2 Eircularen die umfas sendste Auskunft gegeben habe) verhindert, meine Verpflichtun gen zu erfüllen. Dies hat mich damals sehr betrübt und thut mir noch leid genug, aber die Masse der Widerwärtigkeiten, die auf mich einstürmten, war stärker als mein guter Wille, und ich wurde gerichtsseitig gezwungen, meine Güter zur concursmä- ßigen Behandlung abzutrctcn. Dieser Umstand ist damals ge- richtsscitig zur Kunde aller Bethciligtcn gebracht und ihnen Ge legenheit gegeben worden, ihre Gerechtsame wahrzunehmen; welche denkbare Veranlassung kann also jetzt nach 14 Jahren für Hrn. Fleischer vorlicgen, wieder darauf zurück zu kommen? Hr. Fleischer beschwert sich, daß er von seinem Guthaben nichts bekommen hat. Ich bedaurc cs höchlichst, daß Hr. Flei scher nicht zu den gesetzlich bevorzugten Elassen gehört hat. Aber ist mein Wunsch oder Wille bei der Verthcilung maßgebend ge wesen? Von allen eigenen Geldmitteln entblößt, begann ich imWin- ter 1847 mit obrigkeitlicher Erlaubniß ein neues Geschäft, und zwar durch Hilfe einer Anzahl Freunde, die mir auf jährlich ab- zutragcnde Actien ein Capital vorschossen. Ist es Hrn. Fleischer darum zu thun, so kann er den Deputieren dieser Aktionäre, der die Geldbesvrgungen leitete, bei meinem Hrn. Commissionäc er fragen. Es würde mir nun zur größten Freude gereichen, wenn es mir gelänge, auch meine Verpflichtungen von Ostermesse 1847 einmal nachträglich ganz oder theilweise erfüllen zu können; aber cs bedarf Gcschäftsgcnossen gegenüber nicht erst der Auseinan dersetzung, daß das Geschäft nicht so brillant ist, um solch einen Wunsch, wie sehnlich er auch sein möge, befriedigen zu können. Bei den Erörterungen in Nr. 85 und 86 habe ich cs aus obigen Gründen absichtlich vermieden, auch die buchhändlerischen
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