Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.09.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-09-14
- Erscheinungsdatum
- 14.09.1887
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18870914
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188709148
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18870914
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1887
- Monat1887-09
- Tag1887-09-14
- Monat1887-09
- Jahr1887
-
4505
-
4506
-
4507
-
4508
-
4509
-
4510
-
4511
-
4512
-
4513
-
4514
-
4515
-
4516
-
4517
-
4518
-
4519
-
4520
-
4521
-
4522
-
4523
-
4524
-
4525
-
4526
-
4527
-
4528
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
4506 Nichtamtlicher Teil. 212, l4. September 1887. halb wie außerhalb des Wohnorts — auf weniger als zehn Prozent bemißt; 2. daß sie die Bestimmung des Z 13 Nr. 4 der neuen Satzungen verwirft, weil darin nur diejenigen Vereine als Organe des Börsenvereins anerkannt werden, bei denen sämtliche Mitglieder zugleich Mitglieder des Börsenvereins sind. Die Corporation der Berliner Buch händler ist als juristische Persönlichkeit nicht in der Lage, auf ihre derzeitigen Mitglieder einen Druck in dieser Richtung auszuüben. Sie glaubt auch nicht, die ihr als Organ des Börsenvereins naturgemäß erwachsenden neuen Aufgaben mit dem Zweck der Corporation in Ein klang bringen zu können. Die Versammlung beauftragt den Vorstand der Corpo- poration der Berliner Buchhändler, diesen Beschluß zur Kennt nis des Vorstandes des Börsenvercins, wie auch in geeigneter Weise zur Kenntnis des Gesamtbuchhandels zu bringen.« Indem der Unterzeichnete Vorstand diesem Aufträge nachkommt, fügt er hinzu, daß im Laufe der Debatte zwar noch weitere Para graphen des neuen Entwurfs als verändernngsbedürftig bezeichnet und vor allem betont wurde, daß die nach dem alten Statut giltigen Befugnisse des Rechnungs- und Wahlausschusses auch in die neuen Satzungen ungeschmälert ausgenommen werden müßten, doch glaubte die Versammlung zunächst von einer Beschlußfassung hierüber absehen und nur die beiden in der Resolution bezeichnten Punkte als speziell für Berliner Verhältnisse unannehmbar bezeichnen zu sollen. Auch die Frage wurde von verschiedenen Seiten augeregt, ob es bei den vielerlei Bedenken, welchen der neue Entwurf in Einzel heiten noch begegnet, nicht wünschenswert erscheine, die endgiltige Entscheidung über die neuen Satzungen wenigstens bis zur nächsten Ostermesse auszusetzen, um Zeit zur Klärung für die vorläufig noch weit anseinandergehenden Meinungen zu finden. Berlin, den 10. September 1887. Der Vorstand der Corporation derBerlinerBuchhändler. Elwin Paetel. Leonhard Simion. Raimund Mitscher. Otto Mühlbrecht. Max Winckelmann. Fritz Springer. Zur Resolution der Corporation der Berliner Buchhändler. Zu den neuerlich versandten Beschlüssen der Berliner Corporation vom 6. d. M ist zunächst folgendes zu bemerken: zu 1) daß bestimmte Rabattsätze, im besonderen ein solcher von 10 o/o, im Entwürfe der neuen Satzungen nicht ange geben sind; zu 2) daß im Entwurf in einer Fußnote ausdrücklich die Möglich keit außerordentlicher Mitglieder der Orts- und Kreis vereine zugegeben ist, so daß es jedem Vereine leicht fallen dürfte, entgegenstehende Schwierigkeiten zu beseitigen. Kreisvercin Rheinisch-Westfälischer Buchhändler. An die Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Sehr geehrte Herren Kollegen! Berlin hat gesprochen! Die Corporation (nicht der Berliner Sortimenterverein), also die Gesamtvertretung des Berliner Buch handels, hat am 6. d. M. in einer außerordentlichen Hauptver sammlung beschlossen, das Statut, wie es jetzt vorliegt, nicht anzu nehmen und mit der Corporation nicht einzutreten in die Zahl der dem Börsenvereine unterstehenden Vereine. Als Grund der Ab lehnung gilt die Unmöglichkeit, die Forderung des Statutes zu erfüllen, welche auch von den Berliner Handlungen verlangt, nach auswärts nicht mit höherem Rabatte liefern zu dürfen, als die aus wärtigen Kollegen selbst! — Berlin wirft also jetzt die Maske ab! Noch auf der letzten Delegiertenversammlung d. I. erklärten die Vertreter Berlins: »Schafft die Machtmittel, die Schleuderer zu Paaren zu treiben — so werden wir mit Euch gehen«. Wohlan! dies geschah! — Der veröffentlichte Entwurf der Börsenvereins - Satzungen enthält durchgreifende Bestimmungen gegen die Schleuderer. Aber — nichtsdestoweniger bleibt die Antwort Berlins: »Wir können nicht! Wir bedürfen der Rabatt schleuderei nach auswärts für unsere Existenz«, und damit ist der Kamps um das neue Statut in eine Phase getreten, auf welche von uns schon früher hingewiesen wurde: Kampf der Reichshauptstadt gegen den Sortimentsbuch handel des gesamten Deutschland! Es handelt sich darum, ob den Berliner Buchhändlern, die durch die Centralisierung Deutschlands in der Hauptstadt schon ein bedeutendes Übergewicht gegen die Provinzialen haben, durch diese von ihnen geforderte Freiheit der Rabattgewährung eine geradezu allmächtige Stellung eingeräumt werden soll. Sie werden ihren Kundenkreis mehr und mehr über ganz Deutschland ausdehnen und den Provinzialbuchhandel unfehlbar bis zur Vernichtung schädigen. Es würde hier zu weit führen, noch einmal ausführlich dar- zulegeu, was der Gegenstand der fast zehnjährigen Verhandlungen gewesen ist, dem vornehmlich das Ringen und Mühen unseres all verehrten Vorstehers Adolf Kröncr gegolten hat: Sicherstellung des Provinzial-Sortimentes gegenüber den Ausschreitungen der buchhändlerischen Centralen. Es ist hier notwendig, der Stellungnahme Leipzigs zu ge denken. Allen Besuchern der letzten Ostermeßversammlungen ist wohl noch die entgegenkommende, vermittelnde Haltung der Leip ziger Kollegen in bester Erinnerung; hervorragende Mitglieder der Leipziger Korporation traten für unsere Bestrebungen ein. Ganz in dem Geiste, den die langjährige Führerschaft des deutschen Buch handels in Leipzig gezeitigt hat, sind die Worte gehalten, die ein Leipziger, Mitglied des Börsenvorstandes, vr. Oskar von Hase, erst vor wenigen Wochen öffentlich gesprochen hat: »Am 25. September d. I. wird die freiwillige Beugung der Einzelwillen unter die Gesamtpfiicht des Standes auf der außer ordentlichen Hauptversammlung in der ehemaligen Buchhändlerstadt Frankfurt ihren feierlichen Ausdruck durch neue Satzungen des Vereins finden, das Selbstbestimmungsrecht des Buchhandels über das Einhalten der Ladenpreise wird verkürzt werden, und die friedliche Eingliederung der ehemaligen Kampsorgane als der Kreisvereine des Börsenvereins wird anstandslos erfolgen!« Wahrlich — wie klein und engherzig dem gegenüber erscheint das Auftreten Berlins, das leider über eine kurzsichtige Wahrung der eigenen Lokalinteressen noch nicht hinausgekommen ist! Gegen diese, den traditionellen Gemeinsinn im Buchhandel verleugnende Jnteressenpolitik muß geantwortet werden vom ge samten deutschen Buchhandel! Es ist darum die moralische Pflicht eines jeden Buchhändlers, alle Schwierigkeiten zu überwinden und persönlich seine Stimme in die Wagschale zu werfen! Dadurch allein bekunden wir — im Gegensätze zu Berlin — daß das neue Statut den wahren Inter essen des gesamten deutschen Buchhandels entspricht. Die bereits angekündigte vertrauliche Vorversammlung findet Freitag den 23. September, nachmittags 5 Uhr, im Saalban zu Frankfurt a. M. statt. Es ist uns vorgeworsen worden, daß wir außerhalb der Delegiertenversammlung noch eine vertrauliche Vorbesprechung veranlaßten und dadurch an der Disziplin des Verbandes rüttelten. Diese Insinuation weisen wir weit von uns! Bekanntlich sind auch unsere Gegner Mitglieder des Verbandes — bedarf es da vieler Worte, um zu beweisen, daß wir fern von allen Neben absichten mit dieser Vorversammlung nur den einen Zweck ver folgen, eine Verständigung der Freunde der Vorlage an zubahnen, bevor wir in die öffentlichen Verhandlungen eintreten? Wir bitten also nochmals alle Vereinsvorstände und Dele-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht