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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.09.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-09-16
- Erscheinungsdatum
- 16.09.1887
- Sprache
- Deutsch
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4558 AmtÜcher Teil. 214, 16. September 1887. Herr Strauß: Ich bin gewiß nicht so gesinnt, wie Herr Kröner angedeutet hat, daß ich um jeden Preis meinen Vorschlag durchsetzen möchte, selbst auf die Gefahr hin, daß der Börsenverein in die Brüche geht. So weit gehe ich nicht; aber ich kann mich nicht überzeugen, daß die Maßregel, die Herr Kröner vorschlägt, und die von verschiedenen Seiten unterstützt wird, mehr ist als eine halbe Maßregel. Ich glaube sogar, daß sie Schlimmeres schaffen würde als das bisherige Verhältnis. Wir hatten wenigstens in der Siebener-Kommission die 10 "/g als Höchstrabatt sanktioniert, und hier ist jede Bezeichnung des Rabatts weggelasscn; es wird also in das Belieben der einzelnen Vereine gestellt, den Rabatt womöglich noch höher zu schrauben. Ich fürchte nicht, daß das geschieht, aber cs könnte doch geschehen. Es ist gesagt worden, das, was Herr Francke und ich vorgeschlagen, sei ein Ideal, welches man nicht erreichen könnte. Ich möchte aber doch bitten, dieses Ideal nicht so ohne weiteres von der Hand zu weisen, sondern zu versuchen, ob wir es nicht am Ende erreichen, einmal die Schwierigkeiten zu prüfen, welche sich entgegenstellen Herr Mühlbrecht hat uns des ausführlichen auseinandergesetzt, warum diese Sache in Berlin nicht durchführbar sei. Er hat uns klar zu machen gesucht, daß die Provinz in jeder Weise vor Berlin bevorzugt sei, daß Berlin in einer viel schlimmeren Lage sei und deshalb besonderer Reizmittel bedürfe, daß wir in der Provinz auf so etwas eher verzichten könnten. Ich muß diesen Ausführungen widersprechen. Ich bemerke zunächst, daß der Fremdenverkehr in Berlin viel größer ist als am Rhein. Das nebenbei. Es wird gesagt, die Verhältnisse in Berlin sind schlechter, darum müssen wir den Rabatt behalten. Meine Herren, ich muß es endlich einmal offen aussprechen: Berlin und Leipzig wollen den Rabatt nicht aufgcben, weil man die Geschäfte nach der Provinz durch diesen Rabatt vergrößert, die Aufträge aus der Provinz heranzieht. Das will man in Berlin nicht aus der Hand geben, sonst würde sich die Sache in Berlin gerade so gut durchführen lassen wie in jeder andern Provinz. Es gehört dazu nur Entschlossenheit und Einigkeit der Kollegen unter sich. Wenn wir jetzt wieder zurückgehen, — ich nenne die Vorschläge, die hier gemacht worden sind, ein Zurückgehen gegen das, was wir auf der Delegiertenversamm lung beschlossen haben — so sinkt das, was wir in der Rheinprovinz und in Westfalen geschaffen haben, von selbst wieder zu sammen; wird nach wie vor in Berlin und Leipzig der hohe Rabatt gegeben, so werden auch wir gezwungen, das Errungene wieder preiszugeben und wieder höheren Rabatt zu gewähren. Eine Beseitigung der Schleuderei werden Sie nur dann erzielen, wenn Sie eine genaue Bestimmung über dieselbe in das Statut hineinbringen, oder wenn Sie, was ja angedeutet worden ist, die Entscheidung hierüber dem Vcreinsausschuß über tragen, und diesen Vereinsausschuß mit statutarisch festzustellenden Normen ausstatten, so daß er an die Norm des höchsten Rabatts von 5°/g gebunden ist. Dann würde ich mich damit einverstanden erklären können, die Bestimmung des Rabatts aus dem Statut herauszulassen. Über die Bezeichnung Rabatt oder Skonto brauche ich mich nicht auszulassen; das weiß doch jedermann, daß Skonto etwas anderes ist als unser Rabatt. Herr Francke hat vorhin als Beispiel, daß wir solche Bestimmungen durchsetzen können, das Strafgesetzbuch an gezogen. Gewiß, es ist in gewissem Sinne ein Strafgesetz, welches wir beschließen. Aber auch die Machtmittel, die in den weiteren Paragraphen gegeben sind, — wenn Sie sie in der vorgeschlagenen Weise annehmen, — sind vollständig ausreichend, dasselbe wirksam durchzuführen. Daß der Börsenverein, wenn er in unserm Sinne vorgeht, eine Majorität von Firmen in Berlin gegen sich finden würde, glaube ich nicht nach den Erkundigungen, die ich unter den Berliner Kollegen eingezogen habe. Man hat mir dort immer gesagt: cs wäre ganz schön, wir lieben den Rabatt auch nicht, wir verschleudern auch nicht gern, was uns von Gottes und Rechts wegen zukommt, aber wir haben keine Macht, die uns gegen unverbesserliche Schleuderfirmen schützt. Hier haben wir nun Vor schläge genug, die einen solchen Schutz gewähren, und wenn wir ein Statut in diesem Sinne den Berlinern vorlegen, so werden sie es annehmen. Mit einem Statut, in welchem mindere Machtmittel geboten würden, als in dem ersten Krönerschen Ent wurf entwickelt waren, würde man solche scharfe Bestimmungen nicht durchführen können. Unsere Aufgabe muß jetzt die sein, Ernst zu machen und entschlossen damit vorzugehen, Firmen, welche in Verhöhnung des Gesamtbuchhandels die Schleuderei weiter betreiben wollen, das Handwerk legen Wenn uns das nicht gelingt, dann wird unser Ansehen im Buchhandel durch unsere heutige Arbeit Wohl nicht gewinnen. Herr Müller-Grote: Ich will nur kurz auf die Verhandlungen der Delegiertenversammlung verweisen, denn dasselbe Redeturnier entwickelt sich auch heute wieder. Die Leipziger und Berliner Herren haben erklärt: ^ In bouus llsurs, wir stehen auf eurem Standpunkt, wir wollen das zu erreichen suchen; wenn ihr uns aber heute dekretiert, von dem Tage ab dürfen wir nur das thun, — von dem Tage erklären wir: das ist unmöglich; wir müssen austreten. Dieser Schwierigkeit hat der Vorstand Rechnung zu tragen gesucht. Wir wären viel lieber auf die Ladenpreise zurückgegangen; ich bin derjenige, der das am meisten verfochten hat, weil ich es in meinen Thesen aufgestellt habe. Aber immerhin ist es etwas Übles, — darin hat Herr Strauß recht, — daß der Rabatt in das neue Statut kommen soll. Ich habe daher in der gestrigen Vorstandssitzung einen Zusatz vorgeschlagen, — zu einem Antrag habe ich ihn nicht formuliert —: »Bei Verkäufen an das Publikum den von dem Verleger festgesetzten Ladenpreis, oder aber übergangsweise« u. s. w. Damit ist ausdrücklich ausgesprochen, daß der Rabatt nur ein Übergang zu einer besseren Zeit ist, damit ist für die Zukunft die Möglichkeit gegeben, da wieder anzuknüpfen und sich zu entscheiden, ob die Zeit des Übergangs vorbei ist oder noch nicht. Herr Brockhaus: In der Delegiertenversammlung wurde bereits von einer Seite eine Darstellung der Verhältnisse im Auslande gegeben, die meiner Kenntnis nach unzutreffend war. Es kann sich meiner Ansicht nach für den Börsenverein zu nächst nur darum handeln, die Interessen der deutschen Buchhändler, zu denen auch Österreich und die Schweiz zählen, zu wahren. Wir können nicht so weit gehen, die Interessen unserer Börsenvereinsmitglieder im Anslande nach jeder Richlung hin zu wahren. Würde eine solche Bestimmung ausgenommen, so würde der deutsche Buchhändler im Auslände vogelfrei und würde seine gesamte Kundschaft an die dort existierenden Buchhändler verlieren, die nicht an solche einschränkende Bedingungen gebunden wären. Ich führe Beispiele an. Es giebt eine ganze Menge Bibliotheken in Amerika, die ein bedeutendes Budget haben und ihren sämtlichen Bedarf, nicht nur au deutschen, sondern auch an russischen, französischen und englischen Büchern von Deutschland beziehen. In dem Momente, wo wir die Beschränkung des Rabattes auch auf Amerika ausdehnen, würde den dortigen Sortimentern, die mit dem Börsenverein in gar keinem Zusammenhang stehen, die Besorgung des Bedarfs von Deutschland übertragen werden, und der Pariser Sortimenter oder Verleger würde den Bedarf an französischer, der englische den an englischer Litteratur zu besorgen haben. Und nicht allein das. Wir haben eine ganze Reihe Sortimenter in Frankreich, in
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