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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.09.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-09-16
- Erscheinungsdatum
- 16.09.1887
- Sprache
- Deutsch
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^5 214, 16. September 1887 4559 Amtlicher Teil. Paris, die nicht mit dem Börsenverein in Beziehung stehe», und uns die schärfste Konkurrenz machen durch Lieferung deutscher und ausländischer Bücher. Diese Leute würden in Besitz unserer Kundschaft gelangen und würden denjenigen Absatz machen, den die deutschen Buchhändler vorläufig noch machen, wenn auch leider Gottes unter dem gezwungenen Zugeständnisse größeren Rabattes. — Vergessen Sie nicht, daß amerikanische Bibliochcksverwaltnnge» größeren Rabatt haben dadurch, daß sic Bücher von Deutschland beziehen, unter Umgehung des Eingangszolles. Sobald sie von amerikanischen Lagern beziehen, müssen sic Eingangszoll bezahlen. — Sie sehen aus den angeführten Gründen, daß jene Bestimmung annchmeu, einfach heißt, dem deutschen Buchhändler den Verdienst wegnehmen und ihn solchen Existenzen eventuell Nichtbuchhändlcrn zuwcisen, die keine Berechtigung haben, von uns geschützt zu werden. Genau so liegt es mit Schweden, Rußland, Holland, Dänemark. Es ist in dem Leipziger Sortimenterverein ver schiedentlich die Rede daraus gekommen, und die Herren könnten eine ganze Reihe ähnlicher Fälle ansühren. Wir haben in unscrm Sortimentsgeschäft jetzt eine ziemlich ausgedehnte Bücherliefcrnng nach Südamerika. Dieser Bedars ist bis jetzt in Frankreich befriedigt worden. Mit schwerer Mühe ist cs uns gelungen, den Bezug nach Deutschland zu bekommen. Wenn Sie uns heute die Bestinimung auferlegcn, daß nicht mehr Rabatt gegeben werden darf, als im Jnlande, so schützen Sie den Ausländer, den wir anderseits in keiner Weise als zu uns gehörig betrachten können. Deshalb möchte ich bitten, so lange der Vorstand die Bestimmung no.ch nicht ausgenommen hat, daß dem russischen Sortimenterverein oder dem norwegischen oder schwedischen zu demselben Schutze, wie ihn der Börsenvercin den deutschen Sortimentern gewährt, verhelfen werden soll, so lange die Bestimmung darin zu lassen: »innerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz«. Eine Zusage von Herrn Kröner, vorläufig eine rein persönliche, liegt ja schon vor: ich hoffe, wenn die Sache an den Vorstand kommt, daß dann die schwerwiegenden Bedenken, welche ich und eine Reihe von Sortimentern haben, da berücksichtigt werden. Herr Lamport: Ich stehe persönlich den Vorschlägen der Herren Strauß und Francke sehr sympathisch gegenüber, aber ich muß Ihnen erklären, daß es mir denn doch ganz unmöglich erscheint, wie die thatsächlichen Verhältnisse im deutschen Sortimentsbuchhandel liegen, jetzt schon diese präcise Bestimmung, die Rabattbeschränkung aus 5"/„, allgemein in das Börsen vereinsstatut aufzunehmen. Das ist nach meinem Dafürhalten absolut unmöglich. Ich muß aber ganz entschieden der Auffassung widersprechen, daß die Sache schlimmer würde, daß die Bestimmungen, wie sie jetzt in neuer Fassung von Herrn Kröner vor geschlagen sind, einen Rückgang bedeuten. Ich bin der Anschauung, daß, wenn wir die Bestimmung in dieser erweiterten Form in das Börsenvereinsstatut aufnehmen, dies einen sehr großen Fortschritt bedeutet, weil damit in den Börsenverein selbst alles das hineingelegt wird, was wir seit Jahren und Jahrzehnten anstreben. Ich sehe auch gar keine Gefahr darin, daß ein be stimmter Rabattsatz in diese Bestimmung nicht ausgenommen wird. Dadurch, daß gesagt wird: cs ist zu den Rabattnorme» zu liefern, die in dem jeweiligen Bezirk aufgestellt sind, und in dieser Erweiterung: »nach dessen Bezirk«, liegt die große Be ruhigung —, es ist dadurch die Gefahr ausgeschlossen, daß die Firmen in Leipzig und Berlin nach der Provinz hin, was man ja früher bei jeder Gelegenheit so sehr betont hat, den Provinzialbuchhandel schädigen und mit der Zeit tot machen. Das ist künftig ausgeschlossen, und darin liegt die Hauptwirkung. Daß man wieder auf 10°/^ kommen könnte, und höher, ist deshalb unmöglich, weil die Rabattnormen der Orts und Kreisvereine der Genehmigung des Börsenvereins-Vorstandes unterliegen, und der Vereinsvorstand über die Rabattnorm zu wachen hat. Also lassen Sie Ihre Bedenken fallen, — ich spreche aus voller Überzeugung: so weit ich die ganze Bewegung in de» letzten zehn Jahren verfolgt habe, glaube ich, daß es ein außerordentlicher Fortschritt wäre, wenn wir den Paragraphen, wie er von Herrn Kröner vorgeschlagen ist, annehmen; und ich bitte die beiden Herren, ziehen Sie Ihre Anträge zu gunsten dieses Vorschlags zurück! Es ist, wenn auch vielleicht eine halbe Maßregel, doch ein Fortschritt, eine Maßregel, die gewiß Erfolg haben wird, während das, was die Kollegen Vorschlägen, ein gewagtes Experiment ist und eine große Gefahr. Herr Strauß: Ich muß gestehen, daß die Gründe, die bisher gegen meinen Vorschlag laut geworden sind, mich noch nicht veranlassen können, meine Meinung zu ändern. Ich möchte nur noch einmal auf die Gründe zurückkommen, die Herr Mühlbrecht angegeben hat: denn es scheint mir von besonderer Wichtigkeit, einmal diesen immer von Berlin wieder vorgebrachten Gründen auf den Leib zu gehen. Herr Mühlbrecht betont stets seine Korrespondenz mit der königl. Oberrechnungskammer. Entweder ist seine Information nicht richtig, oder mißt die Oberrechnungskammer mit zweierlei Maß. Ich betreibe seit siebzehn Jahren sehr ausgedehnte Geschäfte mit königlichen Behörden und Instituten aller Art. Ich habe immer die Erfahrung gemacht, Rabatt wird nur gefordert von dem betreffenden Institutsleiter, infolge einer getroffenen Abmachung. Zum Beispiel: besteht eine solche Abmachung nicht, und ich setze bei der Abrechnung den vollen Ladenpreis an, so wird er unbeanstandet bezahlt. Die Oberrechnungskammer hat mir in meiner siebzehnjährigen Praxis deshalb niemals ein Monitum zugehen lassen. Meine Überzeugung ist: wenn der Berliner Buchhandel entschlossen als Korporation anftritt und sagt: wir geben keinen Rabatt mehr, so werden die Berliner Behörden sich ruhig fügen. Ich möchte Herrn Mühlbrecht bitte», uns doch einmal auseiuanderzusetzen, wie er sich vorstellt, daß die Behörden sich solchem Beschlüsse gegenüber verhalten werden. Ob die Behörden dagegen wohl etwas machen könnten? Ich kann mir keine Vorstellung davon machen, ich glaube vielmehr, daß die Einwände, die stets von Berlin gemacht werden, — nicht stichhaltig sind. Herr Mühlbrecht: Ich möchte doch Herrn Strauß bitte», bei uns bona ückso vorauszusetzen. Seien Sie über zeugt, daß es an unserm guten Willen nicht liegt. Wenn ich Sie versichere, wie ich auch in der Delegiertenversammlung schon mehrfach gethan habe, — daß die allgemeine Stimmung in Berlin durchaus dagegen ist, daß hier etwas derartiges angenommen werden möchte, dann bitte ich doch, mir Glauben zu schenken. Ich kenne die Berliner Verhältnisse durch einen Aufenthalt von zwanzig Jahren, und glaube einiges Vertrauen für mich beanspruchen zu dürfen. Ich halte mich für kompetent zu erklären, daß Berlin nicht in der Lage ist und gar nicht gewillt ist, auf diese Weise mitzuthun. Ich will nicht noch einmal darauf zurückkommen, wie tveit das, was die Oberrechnungskammer mir aus meine Anfrage mitgeteilt hat, richtig oder unrichtig ist. Ich habe nur über das berichtet, was ich selbst erhalten und gelesen habe. Daß die Oberrechnungskammer, wie Herr Strauß sagt, mit zweierlei Maß mißt, ist mir sehr Wohl bekannt. Es giebt einzelne Behörden in der Provinz wie in Berlin, die gar nicht daran denken, überall einen Rabatt in der Höhe zu fordern, wie es andere thun. Damit kommen wir eben ans das, was ich vorhin schon erwähnte, die Oberrechnungskammer muß, wenn sie in die Enge getrieben wird, eingestehen, daß sie nicht auf einem gesetzlichen Boden steht; aber in tausend Fällen verfolgt sie gewiß neunhundertfünfzigmal das Prinzip, daß sie erst eine Art Abschreibung verlangt. Nun hat Herr Strauß Auskunft darüber verlangt, was wohl geschehen würde, wenn dieses Statut in der von ihm. 625*
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