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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.09.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-09-16
- Erscheinungsdatum
- 16.09.1887
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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^ 2l1, 16. September 1tz87. Amtlicher Teil. bekommen, sobald wir »nd unsere Börsenvereinskollegen verhindert sind, zu dem Rabatt zu liefern, den die dortigen Institute verlangen. Ich habe mich selber bei meiner Anwesenheit in Paris überzeugt, daß Pariser Verleger jetzt bereits einer ganzen Reihe von Bibliotheken und anderen großen Abnehmern direkt liefern, und zwar zu 25°/o vom Ladenpreis. In demselben Augen blick aber, wo Sie das Ausland im großen und ganzen, nicht nur unsere deutschen Kollegen im Auslande schützen wollen, bekommen ausländische Verleger, welche nur ihren Vorteil im Auge haben, die Lieferung auch desjemgen Teiles der Litteratnr in die Hände, der jetzt von deutschen Sortimentern geliefert wird. Herr Kröuer: Herr Brockhaus sucht uns zu beweisen, und hat uns wahrscheinlich bewiesen, daß unsere deutschen Kollegen in Rußland durch diese Bestimmungen nicht gewinnen würden, sondern verlieren Meine Herren! wenn das wahr ist, werden dieselben den Verein nicht gründen! Ich meine auch ähnliches von Herrn Kymmel gehört zu haben, was Herr Brockhaus ausführte. Die Herren werden aber nur einen Verein gründen, wenn er ihnen etwas hilft; und dann wollen wir die Mög lichkeit geben, daß sie mit ihrem Verein unter den Schutz des Börsenvereins kommen können. Im übrigen wollen nicht wir eine Bestimmung treffen, sondern Herr Brockhaus will eine treffen für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Unser Statut weiß von dieser Unterscheidung zunächst nichts; es müßten besondere Gründe vorhanden sein, wenn wir eine solche Ausnahme machen wollten. Die Gründe des Herrn Brockhaus haben mich dahin überzeugt, daß es in der That zweckmäßig ist, diesen Zusatz fallen zu lassen. Herr Francke: Ich möchte dringend bitten, den von Herrn Strauß wieder aufgenommenen Antrag doch zu unter stützen. Nur wenn wir in ganz Deutschland den Rabatt abzuschafsen vermögen und Barzahlung mit fünf Prozent Skonto ein- sühren, nur dann wird der Sortimentsbuchhandel prosperieren Herr Mühlbrecht: Es thut mir außerordentlich leid, daß ich noch einmal ans eine Sache zurückkommen muß, die zur Genüge durchgesprochen ist. Da aber zwei der Herren Kollegen, Strauß und Francke, der Versammlung nochmals empfohlen haben, keine Rücksicht ans die bestehenden Verhältnisse in Berlin und Leipzig zu nehmen, so muß auch ich meiner seits Sie bitten, es bei der Fassung, die jetzt da ist, zu belassen. Wir sind in Berlin nicht in der Lage, den Rabatt abzuschafsen. Ich will sodann doch nicht unterlassen, an dieser Stelle noch einmal zu protestieren, daß gesagt werde: »oder nach dessen Bezirk der Verkauf stattfindet«. Ich weiß, ich dringe nicht durch damit, aber später werden Sie sich erinnern, daß ich hier habe erklären müssen, daß wir in Berlin nicht in der Lage sind, hiernach zu handeln. Herr Krön er: Das gäbe dann einen Kampf? Herr Mühlbrecht: Das wird es geben; ich will es hier nochmals konstatieren. Herr Strauß: Herr Brockhaus meint, daß andere russische Firmen mit Rabatt Konkurrenz machen würden. Die Gefahr scheint nicht groß zu sein; denn die russische Firma, welche das thut, fällt sofort unter die Bestimmung unseres Statuts bezüglich der Nichtmitgliedschaft und wird von der Lieferung des Verlags ausgeschlossen, und die Lieferung fremden Verlags an die zu verurteilende russische Firma wird dann nicht mehr erfolgen dürfen nach unserem Statut. Wenn Vereine sich etwa bilden wollten an Plätzen, wo die Sache keinen Sinn hat, z. B. in Paris, dann würde der Vorstand das zu be urteilen wissen. Herr Kröner: Wir würden einfach das betreffende Statut nicht genehmigen und den Verein nicht anerkennen. Herr Brockhaus: Wenn Sie den Verkauf frei geben in dem Auslande, wo kein anerkannter Buchhändlerverein existiert, so befriedigt das nach der Richtung hin, daß wir nach Japan, China, nach dem Kaplande liefern können, überall hin, wo kein Verein existiert. Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß der Verlust an Lieferungen des Sortimentsbuchhandels ein ganz kolossaler sein würde, wenn Sie Rußland mit hereinnehmen. Ich spreche hier nicht pro äouw; ich würde mein eigenes Interesse nnterordnen. Wir haben im Leipziger Verein über die Sache gesprochen; ich bin überzeugt, daß wir eine von der beabsichtigten ganz verschiedene Wirkung erzielen würden durch Ausdehnung des Rabattschutzes auf außerdeutsche oder außer europäische Länder. Herr Kröner: Ich kann Sie versichern, daß auch Herr Kymmel mir gesagt hat, die Sache habe große Schwierig keiten. Ich habe seine Beweisführung nicht so genau gehört wie jetzt die Ihrige; aber es scheint mir, daß sie große Ähnlich keit hatte, und ich habe den Eindruck gehabt, daß die dortigen Kollegen einen solchen Verein nicht gründen werden, ans dem Grunde, weil er ihnen voraussichtlich nichts nützt Wenn sie aber einen Verein konstituieren, so muß man doch dabei voraus setzen, daß sie einen Nutzen dabei haben werden, und in dem Fall müssen wir ihnen helfen. Ich bringe zunächst den Ihnen bekannten Strauß'schen Antrag zu tz 3 Absatz 4 zur Abstimmung. sGegen zwei Stimmen abgelehnt.s Herr Strauß: Welchen Zweck hat das Wort »Übergangsweise«? Herr Bergstraeßer: Das beruht auf einem Antrag des Herrn Müller-Grote, der ausdrücklich erklärt hat, daß er für den Ladenpreis selbst sei, und daß er das hier gewissermaßen als eine provisorische Bestimmung kennzeichnen wolle, die demnächst der vollen Anerkennung des Ladenpreises weichen müsse. Das ist eine Konzession, die Ihnen gemacht worden ist. sZuruf: »Ausland« kann Anstoß erregen, wegen Österreichs und der Schweiz.s Herr Brockhaus: »Inland« im Begriffe des Buchhändlerstatuts ist Deutschland, Österreich und die Schweiz. Herr Francke: Ich erlaube mir, die ursprünglich von mir vorgeschlagene Fassung: »im Bereich der vom Vorstand anerkannten Verbände« zu empfehlen. Herr Brockhaus: Wenn wir vorn Deutschland, Österreich und die Schweiz aufrecht erhalten, und hinten den Satz des Herrn Kröner annehmeu, so erreichen Sie vollkommen, was Sie wollen, - nicht was ich will. Abstimmung. Die Fassung: »Bei Verkäufen an das Publikum innerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz und derjenigen ausländischen Plätze, in welchen vom Vorstand des Börsenvereins anerkannte buchhändlerische Vereine bestehen, sind die von den Verlegern festgesetzten Ladenpreise oder aber übergangsweise diejenigen Verkaufsnormen ein zuhalten, welche von dem Lokal- oder Provinzialverein — Kreisverein — in dessen Bezirk der Verkauf stattfindet, unter Genehmigung des Börsenvereinsvorstandes festgesetzt sind, sowie jedes öffentliche Angebot von Rabatt in ziffermäßiger oder unbestimmter Form zu unterlassen.
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