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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.09.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-09-16
- Erscheinungsdatum
- 16.09.1887
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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4550 Amtlicher Teil. ^ 214, 16. September 1887. Nach dieser kurzen Übersicht der Eingänge wird es notwendig sein, den ablehnenden Standpunkt des Herrn Springer mit seinen eigenen Worten vorzutragen: »Wie bisher stehe ich auf dem Standpunkt, daß 1. selbst wenn wir berechtigt sein sollten, die Lösung der Frage der Schleuderei innerhalb des Börsenvereins zu ver suchen und dementsprechend unsere Statuten zu ändern, dieser Versuch doch zu unterlassen ist; weil er einen wirk lichen und dauernden Erfolg nicht haben kann. Ein freies, leicht zu betreibendes Gewerbe, ausgeübt von über 6500 Firmen, welche zum großen Teil von der Hand in den Mund leben, läßt sich heute nicht mehr von Genossen und Konkurrenten Gesetze vorschreiben, die im Widerspruch stehen mit dem geschäftlichen Leben der Jetztzeit, der Gewerbefreiheit rc.; 2. daß zweifellos mit dem jetzt beabsichtigten Versuch dem Börseuverein ein neuer, bis dahin nicht statutengemäßer Zweck gegeben werden soll, welchen der Krönersche Entwurf in dem Zusatz zu tz 1, Absatz l> präzisiert. Es ist bisher nicht Zweck des Börsenvereins gewesen, sich auch mit den Verhältnissen des Buchhandels zum Publikum zu beschäftigen, und bei Beratung der Statuten von 1880 ist dies ja offen ausgesprochen worden. Die alten 1852er Statuten würden den Versuch einer derartigen Statutenänderung unmöglich machen — die 1880er Statuten sind Kompromißstatuten und nur zu stände gekommen, als man die Versicherung gab, die soge nannte Schleuderfrage solle nie mehr innerhalb des Börsenvereins auftauchen; 3. daß demgemäß der Börsenverein nicht berechtigt sein wird, die Mitglieder, die noch während der Giltigkeit der bis herigen Statuten eingetreten sind, auszuschließen und ihrer Sonderrechte zu berauben. Denn für die Ausschließung dieser Mitglieder können natürlich nur die Gründe des tz 10 der jetzigen Statuten maßgebend sein, und es erscheint mehr wie bedenklich, aus 2. dieses tz 10, resp. aus der laut tz 2 aä 5 übernommenen Verpflichtung, die Berechtigung herzuleiten, diejenigen auszuschließen, welche sich den neuen Statuten nicht fügen wollen; jene Verpflichtung kann sich natürlich nur auf das jetzige Statut unh die den jetzigen Statuten entsprechenden Beschlüsse der Hauptversammlung beziehen. Ein neues Statut kann nie und nimmermehr die Einzelrechte der Mitglieder, welche sie durch das alte Statut erworben haben, ohne ihr Einverständnis aufheben. Teilt nun, wie ich voraussehe, die Mehrzahl des Ausschusses meine Ansicht nicht, so werde ich, abgesehen von kleinen redaktionellen Änderungen, für die Krönerschen Vorschläge stimmen, mit Ausnahme zweier Punkte: 1. Ich will die Stellvertretung nur bei den Wahlen gestatten; bei allen Abstimmungen jedoch unbedingt ausgeschlossen haben und zwar aus folgenden Gründen: Es ist selbstverständlich, daß, treten die neuen Statuten in Kraft, wir viele Hunderte neuer Mitglieder aus den Kreisen der Provinzial-Sortimenter erhalten werden. Gestattet man jedem ein zelnen dieser Mitglieder, ohne selbst an den Versammlungen teil zu nehmen, seine Stimme mit demselben Gewicht abzugeben wie der Anwesende, so entstehen Verhältnisse, die jedem klar sein müssen, und eine Vergewaltigung der Verleger ist eine notwendige Folge. Da in Zukunft schon die Wahl des Vorstandes und sämtlicher Ausschüsse ganz in den Händen der Sortimenter liegen wird, so muß unbedingt dafür gesorgt werden, daß wenigstens die General versammlung nicht von vornherein vergewaltigt ist und daß die Verhandlung und die Debatten derselben überhaupt noch einen Zweck haben; denn es ist ganz klar, daß die mit fremden Stimmen erscheinenden Vertreter vollständig unfrei den Verhandlungen beiwohnen. Sie selbst können ja für sich allein, durch neue Gründe überzeugt, ihre Ansichten ändern — unter der Last von sechs fremden Stimmen, welche sie in den meisten Fällen mit ganz bestimmter Direktive übernommen haben, können sie es kaum. Die Abstimmung in unserer letzten Kantateversammlung, betreffend den Ankauf des Adreßbuches, illustriert am besten die Unzweckmäßigkeit und Ungehörigkeit des ganzen Stellvertretungs verfahrens. 2. Glaubt die Majorität mit der Stärkung der Macht des Börsenvereins ihre Absichten zu erreichen, so soll sie aber auch diese Waffen voll und ganz anwenden, und ich verstehe nicht, warum man, wenn man den Sortimentsbuchhändler zwingt, den Bestrebungen der Majorität zu entsprechen und die Schleuderei aufzugeben — man es dem freiwilligen Ermessen der Verleger überlassen will, diese Bestrebungen zu unterstützen oder nicht — ich verstehe nicht, warum man vor der logischen Konsequenz der ganzen Bewegung zurückschreckt und warum man nicht den Verleger mit den selben Strafen belegt, welcher die Schleuderei dadurch unterstützt, daß er dem Schleuderer liefert. Ich werde daher versuchen, den Statuten eine Bestimmung einzuverleiben, wonach auch der Ausschluß desjenigen Verlegers möglich wird, welcher entgegen den Anordnungen des Vorstandes dem Schleuderer weiter liefert. Lehnt man eine solche Bestimmung ab, weil man an die Möglichkeit der Durchführung nicht glaubt und den Widerstand der Verleger fürchtet, nun so ist die ganze Statutenänderung eine Farce. Die von mir in Vorschlag gebrachten Änderungen der Krönerschen Vorschläge sind in der Anlage kenntlich gemacht. Berlin, 31. Mai 1887. Ferdinand Springer.« Sodann möchte ich den Eingang des Votums des Herrn Ko ebner vorlesen: »Die Abänderungsvorschläge des Herrn Vorstehers Adolf Kröner begrüße ich mit Freuden und erkläre mich mit der Tendenz derselben völlig einverstanden. Meine Abänderungsvorschläge in Bezug auf Einzelheiten der Vor schläge des Herrn Kröner, sowie des Herrn Generalsekretärs Or. Schmidt werde ich nachstehend zu begründen ver suchen. Dieselben sollen hauptsächlich den Zweck haben, dem Börsenverein noch mehr Machtmittel zur Durchführung seiner Beschlüsse zur Verfügung zu stellen. Die Schaffung einer Innung mit staatlicherseits verliehenen Zwangs und Ausschließungsrechten verwerfe ich vollständig, ebenso bin ich der Meinung, daß der Börsenverein es nicht ver suchen solle, den Verlegern Vorschriften zu machen, wem sie ihre Verlagsartikel liefern bezw. nicht liefern dürfen; ebenso wie den Sortimentern keine Vorschriften gemacht werden dürfen, von wem sie ihren Bedarf beziehen dürfen. Dagegen glaube ich, daß der Börsenverein das Recht hat und auch die Mittel erlangen kann, dahin zu wirken, daß der gesamte Verkehr, der sich unter seiner Ägide und unter Benutzung der von ihm direkt oder im Anschluß an ihn geschaffenen Einrichtungen und Anstalten entwickelt hat, lediglich von denen benutzt wird, welche bereit sind, die Beschlüsse des Börsenvereins zu respektieren und die vom Börsenverein für den buchhändlerischen Verkehr aufgestellten Rechtsgrundsätze als für sie bindend anzuerkeunen. Es kann fraglich erscheinen, ob es schon jetzt möglich ist, alle die, welche an dem buchhändlerischen Verkehr »über Leipzig« teil nehmen, zu zwingen, Mit-
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