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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.09.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-09-16
- Erscheinungsdatum
- 16.09.1887
- Sprache
- Deutsch
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äl4, 16. September 1887. Amtlicher Teil. 4563 Die folgenden Abschnitte des Statuts haben nur zu kleinen Abänderungsvorschlägen Veranlassung gegeben. Ich schließe meinen Bericht und werde bei der Beratung der einzelnen Paragraphen auf die gestellten Anträge und Motivierungen zurückkvmmen. Im Namen des Ausschusses dankt Herr Krön er dem Berichterstatter für seinen Vortrag und macht den Vorschlag, sofort in die Beratung einzutreten. Auch macht Herr Kröner darauf aufmerksam, daß wir zunächst in eine erste Lesung eintreten. Anmerkung des Versassers: Im Interesse der besseren Übersicht bringe ich nicht die erste Lesung der verschiedenen wichtigen Para graphen und dann die zweite Lesung derselben, sondern jedes Mal die gesamten Verhandlungen über einen wichtigen Paragraphen aus erster und zweiter Lesung oder, wie es ja vorgekommen ist, auch der dritten. Spezialberatung. Die erste wesentliche Änderung gegen das Statut von 1880 traf ß 1 Ziffer 2. Es wurde hier unter den Zweck des Börscn- vereins auch die Feststellung geschäftlicher Normen im Verkehr der Buchhändler mit dem Publikum ausgenommen und die Fassung in folgender Weise festgestellt: 2) Die Feststellung allgemein giltiger geschäftlicher Bestimmungen im Verkehr der Buchhändler unter einander, sowie der Buchhändler mit dem Publikum in Bezug aus die Einhaltung der Bücherladcnpreise, beziehungsweise den von letzteren zu gewährenden Rabatt (tz 3 Ziffer 4 und 5); im Eingang des tz 2 »Aufnahme« wurde einem Antrag des Herrn Brockhaus entsprechend präzisiert, was im Sinne der Satzungen unter Buchhändler verstanden werden soll. Unter Buchhändlern im Sinne dieser Satzungen werden Verlags-, Zeitungsverlags-, Kommissions- und Sorti mentsbuchhändler, Antiquare, Kunst-, Landkarten-, Musikalienhändler, Reisebuchhändler und Kolportage buchhändler verstanden. In demselben tz 2 Ziffer 3 wurde auf Anregung der Herren Mtthlbrecht und Springer hinzugefügt: Bei solchen Buchhändlern, welche ihr Geschäft nicht im Bereiche eines den buchhändlerischen Berufsintcressen gewidmeten vom Vorstande anerkannten Vereines betreiben, kann der Vorstand auf Empfehlung dreier Mitglieder des Börsenvereins die Ausnahme beschließen. In tz 3 (Pflichten der Mitglieder) finden Ziffer 1 — 3 keine Beanstandung. Bei Ziffer 4 des Krönerschen Vorschlags nimmt das Wort: Herr Kröner: Das ist, glaube ich, der Haupt- und Kardinalpunkt unserer Verhandlungen, und ich konstatiere, daß hier zwei sehr auseinandergehende Anschauungen bestehen, und daß zwischen diesen beiden Extremen mein Vorschlag steht. Ich bitte nun die Herren, sich in den verschiedenen Richtungen »ach rechts und links zu äußern. Herr Strauß: Meine Herren! Ich glaube, in dem Ziele sind wir vollständig einig, daß wir der Schleudere! zu Leibe gehen und hauptsächlich sie durch Abänderung unseres Statuts bekämpfen wollen. Wenn das anerkannt ist, und ich glaube, das steht fest, dann fragt es sich mir, in welcher Weise das zu geschehen habe. Nun geht der Vorschlag des Herrn Kröner dahin, die Bestimmung der Nabattnormen in die einzelnen Provinzial-und Lokolvereine zu legen, und das scheint mir nicht richtig, sogar gefährlich zu sein. Ich bin der festen Überzeugung: wenn wir der Schleuderei zu Leibe gehen wollen, müssen wir zu allererst einmal den Begriff der Schleuderet feststellen. Wenn wir diese Bestimmung den einzelnen Provinzialvereinen überlassen, dann bleibt das Verhältnis genau wie es bisher war: es wird in der einen Stadt ein hoher Rabatt gewährt, in der andern ein geringer, und das Publikum wird immer wieder mit uns anbinden; wir werden immer wieder zu erklären und zu widerlegen haben, wenn man uns entgegenhält: in Berlin wird ein hoher Rabatt gegeben, in Leipzig ein noch höherer. In Rheinland-Westfalen haben wir die Sache praktisch angcfaßt, und haben zunächst einmal den Begriff der Schleuderei absolut festgestellt. Wir haben eine Einigung unter uns erzielt, und diese Einigung hat sich dann über ganz Deutschland erstreckt mit Ausnahme der beiden Städte Leipzig und Berlin. Wir haben diesen Paragraph, wie ich ihn hier in meinen Vorschlag aus genommen habe, durch die diesjährige Delegiertenversammlung angenommen, und ich glaube, wir dürfen nicht ängstlich sein, ihn jetzt auch in das Statut aufzunehmen; dann weiß jeder, woran er sich zu halten hat. Ich habe dann noch einige Vorschläge gemacht in Bezug auf die Einschränkung des Schleudereibegriffs, wobei ich besonders das Interesse solcher Firmen im Auge gehabt, welche sich mit dem antiquarischen Betrieb auch neuerer Werke befassen. Daß wir also nicht den Verkaufspreis des Buches ein für alle mal und für alle Zeiten auf den ursprünglichen Ladenpreis fixiert haben wollen, sondern daß wir denselben dem Buchhändler freigeben, sowie der Verleger sich damit einverstanden erklärt, das wird gerade eine Erleichterung sein für eine Reihe von Geschäften, welche in dieser Richtung arbeiten und darin besonders von großen Verlegern sympathisch unterstützt werden. Herr Mühlbrecht: Meine Herren, ich möchte Sie doch bitten, daß wir hier nicht — gestatten Sie mir den Ausdruck — vom grünen Tische aus Beschlüsse fassen, die in der Praxis einfach nicht ausführbar sind. Mir ist die Fassung des Herrn Kröner sehr sympathisch. Wir müssen die Entscheidung über den Begriff Schleuderei notwendig den Lokal- oder Kreisvereincn überlassen. Wenn die Kreis- und Lokalvereine im großen Ganzen sich den vom Börsenvereiu ausgestellten Prin zipien fügen, so müssen wir auch von ihrer Loyalität erwarten, daß sie in dem Respektieren des Wohles des Ganzen bis an die äußerste ihnen mögliche Grenze gehen. Wenn aber Herr Strauß sagt: ein Rabattabzug oder eine dem gleichkommcnde Ver günstigung darf unter keinen Umständen gewährt werden, so ist das einfach unausführbar. Es scheint mir, daß er das auch selbst Wohl gefühlt hat, und zugeben muß, daß Umstände vorliegen können, unter welchen Rabatt gegeben werden muß. Er bringt es nur in einer andern Form nach drei Zeilen gleich wieder unter dem Namen Skonto zum Vorschein: es darf ein Skonto von 5°/, gegeben werden. Meine Herren, es können da Umstände mitsprechcn, welche es den beiden Städten Leipzig und Berlin einfach unmöglich machen, das einzuhalten, was Herr Strauß verlangt. Ich habe in der Delegiertcnversammlung, der wir alle wohl auch angewohnt haben, ausführlich dargelegt, wie die Verhältnisse in Berlin find; und sie sind in Leipzig ganz ähnlich. Ich möchte sagen: wir sehen es auf den Ruin des Börsenvereins ab, wir müßten ihn notwendig sprengen, wenn wir diese beiden doch nicht kleinen Faktoren Berlin und Leipzig in dieser Weise brüskieren. Überlassen Sie es doch uns, in der
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