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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.09.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-09-16
- Erscheinungsdatum
- 16.09.1887
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- Deutsch
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4564 Amtlicher Teil. 214, 16 September 1887. Verminderung des Rabatts in dem Maße weiter zu gehen, wie es eben möglich ist. Ich will nur kurz wieder darauf hin deuten, daß wir in erster Reihe mit den Regierungen zu rechnen haben. Die sächsische Regierung verlangt 10°/» Rabatt; die preußischen Ministerien verlangen 10°/, Rabatt. Meine Herren, dem gegenüber können wir nicht einfach sagen: ein. Rabatt darf nicht gegeben werden. Wenn, wie Herr Kröner vorschlägt, der Begriff Schleuderei geregelt werden soll durch die einzelnen Vereine, so werden die Vorstände derselben schon so weit gehen wie es möglich ist. In dem Verein der Musikalienhändler, der doch auch mit ganz ähnlichen Verhältnissen zu rechnen hat wie die Buch händler, sehen Sie ja auch, daß die Herren nach reiflicher Überlegung dahin gekommen sind, die Entscheidung über den zulässigen Rabatt in die Provinzialvereine zu legen Lassen Sie uns doch nicht anders verfahren und nehmen Sie die Fassung, die Herr Kröner vorgcschlagen hat, an. Herr Brockhaus: Meine Herren, da die Sache so wichtig ist, so glaube ich, sollten wir uns doch die einzelnen Vorschläge einmal genauer ansehen, wie sie sich zu einander verhalten. Was meinen Vorschlag betrifft, so ist er in seinem ersten Teil mit dem neuen Vorschlag des Herrn Kröner ziemlich identisch. Ich würde hier gleich beantragen, daß wir da aus dem Antrag des Herrn Strauß die Definition in den Krönerschen Vorschlag hereinnehmen: innerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz. Dann heißt es bei mir: die Festhaltung der Ladenpreise, respektive der Rabattnormen bezieht sich auch auf solche ältere Publikationen, deren Ladenpreis noch zu Recht besteht, nicht aber auf einzelne antiquarische und als solche ausdrücklich zn bezeichnende Exemplare alter oder neuer Publikationen. Ich befinde mich da in Übereinstimmung mit Herrn Strauß, der auch wohl empfunden hat, daß, wenn wir im Krönerschen Vorschlag sagen: bei neuen Publikationen Einhaltung der Ladenpreise, wir dann auch sagen müssen, wie man sich bei älteren Publikationen zu verhalten hat. Nun glaube ich recht zu verstehen, daß es in dem neuen Vorschlag des Herrn Kröner nicht mehr heißen soll: im geschäftlichen Verkehr mit dem Publikum bei Verkauf neuer Publikationen, sondern Herr Kröner will die neuen Publi kationen weglassen. Herr Kröner: Ich wünsche sie gestrichen Sie sind es auch schon in dem Bericht; der ist maßgebend. Herr Brockhans: Wenn bei Herrn Kröner das Wort »neu« wegfällt, so fällt selbstverständlich sowohl meine Definition der alten Publikationen wie die von Herrn Strauß. Ich sage dann ferner: »Von den Verlagsbuchhändlern wird erwartet, daß sie eigene und fremde Publikationen, wenn überhaupt, an das Publikum nur zum Ladenpreise, ohne Rabatt liefern.« Da möchte ich vorab den Franckeschen Vorschlag kritisieren. Ich würde unter allen Umständen gegen den Franckeschen Vorschlag sein, und freue mich, daß auch Herr Kröner und Herr Bergstraeßer die Macht des Börsenvereins nicht so weit aus dehnen wollen, daß er dem Verleger den Rabatt vorschreiben kann. Ich glaube aber, daß wir mindestens verlangen können, daß der Verleger nicht zu andern Bedingungen an das Publikum liefert als der Provinzial- oder Lokalverein die Rabattsätze bestimmt. Das, glaube ich, können wir im Interesse der Sortimenter verlangen. Was den Koebnerschcn Vorschlag zu Z 3 Absatz 5 betrifft, fremden Verlag an solche Buchhändler und Wiederverkäufen, welche vom Vorstand für prinzipielle Schleuderen erklärt worden sind, sowie an solche Vereine, welche Bücher »nd Zeitschriften mit unzulässig hohem Rabatt abgeben, nicht zu liefern. so möchte ich sagen: wenn der Ausdruck Schleuderer überhaupt im Statut Vorkommen soll, so muß meines Erachtens auch eine Definition des Wortes gegeben werden. Herr Kröner: Ich würde mir da eine redaktionelle Änderung Vorbehalten, damit das Wort Schleuderer nicht vorkommt. Herr Brock Haus: Dann bin ich einverstanden. Das ist eine sehr wesentliche Bestimmung, die sich gegen die Kommissionäre richtet, und wo ich allerdings nicht sagen kann, ob ihr in Leipzig und Berlin zugestimmt wird. Aber ich meiner seits sehe kein Bedenken. Ich möchte also Vorschlägen, den Krönerschen Antrag anzunehmen, mit der Hinzufügung: »Deutschlands, Österreichs und der Schweiz«; und gebe anheim, irgend welche Beschränkung der Lieferung des Verlegers an das Publikum aus- znsprechen, und den Koebnerschcn Antrag unter Weglassung des Wortes »prinzipielle Schleuderer« oder Ersetzung desselben durch ein anderes, anzunehmen. Herr Naumann: Meine Herren, ich möchte Sie dringend bitten, diesen tz 3 noch in suspenso zu lassen. Es ist zur Zeit ganz unmöglich, die gesamten deutschen Verhältnisse unter Einen Hut zu bringen. Was in Rheinland nnd West falen für Schleuderei angesehen wird, wird nicht in Berlin und Leipzig auch dafür gehalten. Die geschäftlichen Verhältnisse sind verschieden, und danach muß man sich richten. Es ist davon die Rede gewesen, daß die Verleger den Rabatt an die Sorti menter reduzieren sollen. Dann würde auch der Rabatt sich ändern, den wir dein Publikum gewähren können. Ich glaube, in dem Statut, wie es jetzt ist, können wir nicht auf solche Spezialbestimmungen eingehen, und ich schlage deshalb vor, der Fassung des Herrn Kröner sich anzuschließen, und die Bestimmung, was als Schleuderei anzusehen ist, dem betreffenden Kreis- oder Lokal- Verein zu überlassen. Der ist ganz allein in der Lage, das zu beurteilen. Denn es handelt sich durchaus nicht bloß um Berlin und Leipzig, wie ich Herrn Strauß erwidern möchte; Halle, Hannover Hamburg behalten sich auch noch besondere Rabatt bestimmungen vor, und werden gewiß nicht ohne weiteres sich dem Rheinisch-Westfälischen Verein anschließen, der vielleicht nach der Lage der dortigen Verhältnisse richtig handelt, wenn er sagt: wir können gar keinen Rabatt geben. Aber wir in Leipzig, Berlin, Hamburg, Dresden können das nicht. Dagegen möchte ich sehr befürworten, daß mein Vorschlag angenommen wird, der die Verlagsbuchhändler bindet, keinen höheren Rabatt an das Publikum zu gewähren, als ihre Kollegen, die Sortimentsbuchhändler. Es wird uns immer in den Sortimentervereinen vorgehalten: wenn wir nicht den nötigen Rabatt geben, so wird sich das Publikum an die Verleger wenden. Das ist mir stets erwidert worden, wenn ich auf Reduzierung des Kundenrabatts der Sortimenter drang. Dem Publikum aber von seiten der Verleger gar keinen Rabatt zu geben, das ist ganz unmöglich. Ich muß doch als Verleger denselben Rabatt gewähren können wie der Sortimenter. Ich kann versichern, daß bei mir der direkte Absatz ans Publikum in einem großen Mißverhältnis steht zu dem, was der Gcsamtbuchhandel erreicht, ohne daß ich etwas besonderes dafür thäte. Das
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